Mich hatte kürzlich ein Schüler angesprochen, sein Vater hätte sich als Landschaftsgärtner selbstständig gemacht, und wir hätten ja gebaut. Ob wir den Garten gemacht haben wollen (gegen Bezahlung) - auch da habe ich dankend abgelehnt, aus mehreren Gründen, nicht nur wegen Verdacht der Vorteilsnahme.
Beiträge von Karl-Dieter
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Als gegenleistungsunabhängige Würdigung für teilweise jahrelange, intensive Arbeit mit den Kindern (gerade in der Grundschule) sehe ich aber kein Problem darin.
Und dann kommt das Geschwisterkind an die Schule. Gegenleistungsunabhängig?Abgesehen davon: Wenn das toleriert werden würde, dass z.B. Lehrer am Ende der Schullaufbahn der Kinder (egal, welche) eine irgendwie geartete etwas teurere Gegenleistung bekommen, dann wird sich das im Laufe der Zeit verselbstständigen und es wird dann quasi erwartet. Und das geht nicht.
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Ein guter Kellner bekommt nach einem guten Abendessen von einer kleinen Gruppe mehr Trinkgeld als wir annehmen dürfen.
Ein Kellner ist aber in keiner hoheitlichen Position tätig und entscheidet nicht über den Lebensweg von Menschen.
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Für Klassenlehrertätigkeiten gibt es keine Anrechnungsstunde
Warum auch? Weil das eine der Kernaufgaben eines Lehrers ist und mit dem Gehalt abgedeckt.
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dann er darf also vor Ort verbleiben?
Er hat einen Arbeitsvertrag - vermutlich befristet, was steht dadrin?
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Oh doch! Ich habe extra eben noch mal meine alte Bezügemitteilung von Oktober 2013 rausgesucht.
Sorry - hast Recht.
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Eher unbrauchbar finde auch Fachfortbildungen, die Universitätsprofessoren durchführen. Die Inhalte kann man in der Schulpraxis meist überhaupt nicht gebrauchen.
Ich finde die hingegen ziemlich gut - sonst hat man ja häufig das Problem, dass der eigene Forschungsstand auf dem Level des Schulbuches bleibt.
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Ich war vor knapp einem Jahr auf einer Fortbildung der Uni DUE. War faktisch vier Stunden lang Vorlesung, aktueller Forschungsstand menschliche Evolution. Fand ich richtig gut, mal kein bereits angepassten Wissen wie auf vielen anderen Fortbildungen, sondern nur Fachwissen. War super.
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SONST SOLLTE MAN PER MAIL MAL NACHFRAGEN ?
Sei mir nicht böse - aber bist du auch zu etwas mitdenken in der Lage? Dir muss doch nicht alles vorgekaut werden.
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Hatte noch die alten Bezüge im Kopf von vor 3 Jahren. Als ich mit a13 eingestiegen bin war ich nach der GKV unter 2.000,- € netto monatlich. Aber Erfahrungsstufe 3 gibt es in NRW ja hetue nicht mehr und man fängt gleich bei 5 an.
Auch das kann nicht sein, vor 7 Jahren ist man schon nicht mehr mit Erfahrungsstufe 3 eingestiegen. 2015 beispielsweise hat ein Beamter mit A13Z/5 3870 EUR Brutto bekommen, als lediger also knapp 2980 EUR Netto (allerdings damals noch plus Sonderzahlung einmalig, aber lassen wir das für das Rechenbeispiel mal weg.
Selbst mit 14,6% Krankenkasse GKV (AN+AG Beitrag) lande ich hier nur bei knapp 2500 EUR netto plus Sonderzahlung im Dezember.
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Grüße vom Angestellten!
Der aber noch die betriebliche Altersvorsorge dazu hat, die auch mit eingerechnet werden sollte.
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In der Inklusion sind diese SuS mit in den Regelschulen, das ist Alltag und damit Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Kinder für gE sind in NRW äußerst selten an Regelschulen, zumal der Schulleiter hier eine einfache Möglichkeit für eine Umstrukturierung der Arbeit hat. Meines Erachtens nach überhaupt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Zumal kein Alltag.
Übrigens auch nicht in Niedersachsen nicht:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/14583…angerschaft.pdf
So wie sich das viele schwangere Muttis vorstellen, irgendwo an der Schule gibt es ein Kind mit gE und man fällt sofort ins BV - is nich.
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Geht in der Schule die eine oder andere Krankheit um, die dem Kind gefährlich werden kann (Zytomegalie), kann der Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass du nicht länger unterrichten darfst.
Fehlende Immunität gegen Zytomegalie führt an Schulen nur zu einem Beschäftigungsverbot bei engem körperlichen Kontakt, z.B. bei Förderschulen für geistige Entwicklung. An einer "normalen" Schule besteht faktisch kein Risiko einer Infektion
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Nicht, dass ich dann nur noch Deutsch unterrichte.
Keine Panik, du wirst nicht nur Deutsch unterrichten. Aber bzgl. der Einstellung ist das eher sekundär.
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Meine Frage ist, ob ich mich bereits im Ref auf Stellen bewerben kann, die für das Datum "ab dem 01.05" ausgeschrieben werden ?
Ja.
Wie sieht es mit Initiativbewerbungen oder einer einfachen Mail an die Schule aus, worin man schreibt, dass man Referendar ist und Interesse an der Schule hätte?
Mit Lehramt HRGe und Mathe als Hauptfach definitiv. Da will dich jede 2. Schule haben. -
meines Wissens darfst du deine Elternzeit nicht direkt an die Ferien legen (klingt bei Juli so)
Das ist meines Erachtens nach eine Urban Legend und geht auch nicht so aus dem Gesetzestext hervor. Also ich wüsste dafür keine Grundlage.
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In der Bezirksregierung Münster gilt folgendes:
Rdvfg. der BR MS vom 28.01.2019 zu § 43 Abs. 2 SchulG NRW
Zitatiel der eingangs genannten Ermächtigungsgrundlage ist es, Zweifel dar¬über auszuräumen, ob die Schülerin oder der Schüler Unterricht aus ge¬sundheitlichen Gründen versäumt. Dementsprechend kann ein ärztlichesAttest bzw. die amtsärztliche/schulärztliche Untersuchung dieses Ziel nurdann erreichen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen demmit Krankheit begründeten Unterrichtsversäumnis und der amtsärztlichen oderschulärztlichen Untersuchung besteht. Eine Rückdatierung ärztli¬cher Atteste sollte für maximal zwei Tage akzeptiert werden.
ZitatDie Anordnung der Attestpflicht stellt einen Verwaltungsakt i. S. d.§ 35 des Verwaltungsverfahrens für das Land Nordrhein-Westfa¬len (VwVfG NRW) dar und hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist zubegründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen undförmlich mit Postzustellungsurkunde zuzustellen. Im Übrigen istdie Anordnung zeitlich zu befristen (maximal bis zum Ende desSchulhalbjahres) und vom Schulleiter/in als dem/derjenigen, wel-che/r die Schule nach außen vertritt, zu unterzeichnen.
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Dass Soldaten keine Beamten sind, ergibt Sinn, denn sonst könnten sie generell im Rahmen der Amtshilfe im Inneren eingesetzt werden. Man könnte also bspw. auf die Idee kommen, dass die Bundeswehr die Polizei in ihrer Arbeit, auch unter Waffeneinsatz unterstützen könne.
Das eine hat doch gar nix mit dem anderen zu tun. Der Einsatz der Bundeswehr wird, unabhängig davon ob der Status (wie jetzt) Soldat lautet oder Beamter, durch das GG und entsprechende Gesetze geregelt.
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Feuerwehrleute
SInd sie doch - Berufsfeuerwehr sind eigentlich überall Beamte.
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