Neue Stelle und schwanger

  • Aber dass Du das Recht darauf hast, all diese Dinge in einer Wohnung unterzubringen, auch wenn Du die Miete nicht mehr zahlen kannst, ist eben doch sehr wesentlich.

    Ganz bestimmt, aber ich wüsste absolut nicht, was die Geisteswissenschaften damit zu hätten. :)

  • Geht in der Schule die eine oder andere Krankheit um, die dem Kind gefährlich werden kann (Zytomegalie), kann der Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass du nicht länger unterrichten darfst.

    Fehlende Immunität gegen Zytomegalie führt an Schulen nur zu einem Beschäftigungsverbot bei engem körperlichen Kontakt, z.B. bei Förderschulen für geistige Entwicklung. An einer "normalen" Schule besteht faktisch kein Risiko einer Infektion

  • Fehlende Immunität gegen Zytomegalie führt an Schulen nur zu einem Beschäftigungsverbot bei engem körperlichen Kontakt, z.B. bei Förderschulen für geistige Entwicklung. An einer "normalen" Schule besteht faktisch kein Risiko einer Infektion

    In der Inklusion sind diese SuS mit in den Regelschulen, das ist Alltag und damit Grund für ein Beschäftigungsverbot.

  • In der Inklusion sind diese SuS mit in den Regelschulen, das ist Alltag und damit Grund für ein Beschäftigungsverbot.

    Kinder für gE sind in NRW äußerst selten an Regelschulen, zumal der Schulleiter hier eine einfache Möglichkeit für eine Umstrukturierung der Arbeit hat. Meines Erachtens nach überhaupt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Zumal kein Alltag.


    Übrigens auch nicht in Niedersachsen nicht:


    https://www.mk.niedersachsen.d…e_und_Schwangerschaft.pdf


    So wie sich das viele schwangere Muttis vorstellen, irgendwo an der Schule gibt es ein Kind mit gE und man fällt sofort ins BV - is nich.

  • Also, wir haben durchaus GE-Schüler.
    Bei uns ist es auch mit den schwangeren Kolleginnen sehr verschieden. Die meisten arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes, einige werden aber auch sofort aus dem Verkehr gezogen. Ist halt keine Pauschalregelung, sondern hängt von dem Gesundheitsstatus der einzelnen Person ab.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Kinder für gE sind in NRW äußerst selten an Regelschulen, zumal der Schulleiter hier eine einfache Möglichkeit für eine Umstrukturierung der Arbeit hat. Meines Erachtens nach überhaupt kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Zumal kein Alltag.

    Dann seid ihr aber nicht sehr weit in der Inklusion, hier gibt es mindestens 10 GE-Kinder bei uns an der Schule und da ist auch nicht mit einfach umstrukturieren, denn das interessiert doch die Kinder nicht.
    Also der Tipp aus deinem Dokument die einfach nicht mehr zu umarmen, ist gerade bei GE-Kindern total schwer umzusetzen, denn die verstehen das ja nicht!

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