Du bist arbeitslos, du hast keinen besonderen Status als "Nicht-Beamter", sondern du bist halt einfach Arbeitslos und stehst in keinem Verhältnis zum Land Bawü. Du hast momentan nix mit dem LBV oder der Beihilfe o.ä. am Hut, dementsprechend auch keinen Anspruch und keine Beihilfeberechtigung. Sofern du nicht Anspruch auf ALG I hast, hast du Anspruch auf ALG II. Deine private Krankenversicherung läuft weiter, musst du aber auf 100% Abdeckung umstellen. Für dein Kind genauso, das hat aktuell keinen Beihilfeanspruch.
Warst du zum Zeitpunkt der Geburt schon nicht mehr Beamter? Dann hatte es da auch keine Beihilfeansprüche.
Ich habe eine Finanzberaterin, die mich betreut
Und der solltest du einen Tritt in den Hintern verpassen. Ich finde, dass du das ganze etwas blauäugig angehst.