beglaubigte Kopie der Eheurkunde
Personenstandsurkunden dürfen nicht kopiert und beglaubigt werden. Auch die übliche Praxis "Geburtsurkunde auf den Kopierer gehauen, irgendwer beglaubigt und fertig" ist nicht legal.
Kurzfassung wie es richtig wäre: Es wird eine beglaubigte Abschrift aus den Büchern des Standesamtes gefertigt, ist im Endeffekt also eine ugs. Eheurkunde.