ür die Zeit der Ferien oder in außergewöhnlichen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Bedarfsfall andere Lehrkräfte mit der Vertretung beauftragen. Zur Übernahme der Vertretung ist jede Lehrkraft verpflichtet
Ja, er kann sie quasi mit den Aufgaben der Schulleitung betrauen.
Das umfasst nicht im Sekretariat das Telefon bewachen, sondern was ganz anderes.