Beiträge von Karl-Dieter
-
-
-
Normalerweise muss man erst danach, weil während des OBAS ist man ja Angestellter.
-
Es war bei uns so, dass Erziehungswissenschaften leider lediglich darin bestand hat auswendig, wann bestimmte Pädagogen gestorben sind oder was für Bücher sie geschrieben haben. Bei meinem ersten Versuch war ich einfach zu schlecht vorbereitet und bei meinem zweiten Versuch zu nervös. Ich bin aber nichtsdestotrotz der Meinung, dass mein Versagen diesbezüglich nichts über meine Fähigkeiten aussagt.
Ja gut, das ist aber in 90% aller Studiengänge so, dass Studenten nervös sind und irgendwas auswendig lernen müssen. Da kommt aber auch keiner auf die Idee zu sagen "Arbeite trotzdem als Arzt, auch wenn du das Studium nicht geschafft hast" -
Hier müsste die Schule dann dafür sorgen, dass du nicht zur 1. Stunde anfängst im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Muss sie nicht - wie ich schon mehrfach hier im Forum gesagt habe: Diese pauschale Aussage "Ja, dann musst du halt die 1. Stunde frei bekommen!!!11111" ist Quatsch. Außerdem ist das mal eben leicht gesagt, sobald man dann irgendwie 20 oder 30 Kollegen hat, die solche Wünsche äußern, stößt auch der Stundenplaner irgendwann ganz stark an seine Grenzen. Ist ja auch einfach zu sagen "Ja, ich kann keine 1. Stunde machen" als sich irgendwie ein Betreuungsnetzwerk zu organisieren. Und dann bitte nur bis 14 Uhr, weil da macht die Kita zu. Sobald ein Teilzeit-Papier an der Schule existiert, hat man keinen Anspruch auf weitere Sonderwünsche. Auch ohne TZ-Regelung hat man auf geäußerte Wünsche keinen pauschalen Anspruch.
Wie bei jedem anderen Job muss man das dann irgendwie organisieren, Babysitter, Großeltern usw. oder halt eben Stunden deutlich reduzieren.
-
Weil zum 1.05. fast gar keine Planstellen vorhanden sind,
Eigentlich waren da schon einige, aber die Bewerbungsfristen sind schon seit 2-3 Wochen abgelaufen.
-
Vielleicht ist die Lehrkraft ja einfach nur in Panik geraten?
Gerade deswegen sind regelmäßige EH-Kurse wichtig, damit das auch intuitiv in einer Stressreaktion funktioniert. Beim Bund nannte man das Drill, damit man auch eben unter Stress nicht in Panik verfällt. -
Aktuell wird auch gelehrt, dass man einen Defibrillator nutzen soll, keine Ahnung ob ich den Mumm hätte, einem Kind das Ding aufs Herz zu knallen.
Das Praktische ist ja, dass bei den üblichen handesüblichen Notfalldefibrillatoren dir der Defi sagt, was du machen musst. Das ist das allererste was man machen sollte, der sagt dir nämlich auch, ob Herzdruckmassage oder Beatmung durchführen musst, und ob ein Schock notwendig ist.
"Einem Kind das Ding aufs Herz knallen", das ist doch nicht wie bei Emergency Room.
-
Wir dürfen doch neuerdings nicht mal mehr ein handelsübliches Pflaster aufkleben.
Das ist falsch. Stelle hier bitte keine falschen Behauptungen in den Raum.
-
Klar wäre es besser, mit voller Stundenzahl wieder einzusteigen, aber mit dann einjährigem Kind, voll berufstätigem Mann und meiner Fächerkombi völlig utopisch.
Dann reduziert dein Mann halt seine Stunden.
Generell kann man sein Elterngeld auch pushen, in dem man möglichst frühzeitig auf Steuerklasse III geht.
-
Ach...und Teilzeit hilft mir auch nicht.
Gibt es bei euch ein Teilzeitkonzept? Arbeitest du gerade Teilzeit?
-
Ich hatte in NRW mit erstem StEx (Gym) E13 am Gym.
Das hat sich aber inzwischen erledigt.
-
Ich habe demnächst vor mich als Vertretungslehrer an meiner alten Schule, an der ich auch mein Abitur absolviert habe, zu bewerben.
Würde ich von abraten.
dachte ich mir, dass ich bestimmt persönlich vorbei schauen könnte.
Entweder suchst du einen Job oder du besuchst deine alten Lehrer. Beides zusammen würde ich nicht machen.
Nun will ich aber nicht ohne irgendwelche Unterlagen dort ankommen,
Normale Bewerbung halt.
-
Du wirst zu 99% als Sonderpädagoge eingesetzt, die Einsatzfelder kennst du ja vermutlich von dem Sonderpädagogen bei euch an der Schule.
Deine Fächerkombination ist natürlich nicht die Beste, allerdings gibt es kaum Sek-1-Lehrer und du dürftest problemlos an einer anderen Schule auch eine Stelle finden.
Und wenn deine Schulleiterin wollen würde, könnte sie auch eine S1-Stelle ausschreiben. Das ist nämlich in der Regel kein Problem.
-
Man hat normalerweise 14 Tage wiederrufsfrist.
Nein, hat man nicht. Das gilt nur bei Fernabsatz oder Verbundverträgen mit einem Kredit und einige wenige Sonderfälle.
Wer normal im Laden einen Laufzeitvertrag unterschreibt, egal ob Handy oder Fitnessstudio, der hat kein Widerrufsrecht.
-
Die Schule darf nicht einfach eine Adresse mit Deinem Namen erstellen, und diese veröffentlichen. Wäre ja auch ein Unding.
Was meinst du, wie das in 99,9% aller Firmen läuft?
Ich verstehe auch so ganz dein Problem nicht.
-
Ist das rechtens (in B.-W.)?
Klar, aber ist halt Mehrarbeit.
-
Man muss doch erst ab dem 3. Tag zum Arzt, richtig?
Bei Beamten in NRW:
Länger als drei Arbeitstage.
Donnerstag, Freitag & dann Montag krank ohne AU geht also als Beamter. Als Angestellter nicht.
-
wenn ich nicht weiß, was da die gängigen forschungsdiskussionen sind,
Die aktuellen Forschungsdiskussionen ihrer jeweiligen Fächer wissen doch 90% aller Kollegen nicht.
-
Werbung