Beiträge von Karl-Dieter

    In der unteren Hälfte steht, dass Schüler, die nicht klassisch vom Gymnasium kommen, eine erkennbar höhere Studienabbrecherquote haben.

    Das muss aber nicht zwangsläufig mit der Gesamtschulherkunft zu tun haben - Stichwort Scheinkorrelation.
    Auf einer Gesamtschule sind häufiger Kinder aus Arbeiterhaushalten, und die brechen nämlich häufiger das Studium ab, unabhängig von der ehemaligen Schulform.

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    Ich bin übrigens Gesamtschullehrer, war bereits an drei Gesamtschulen, an eine davon würde ich mein eigenes Kind definitiv nicht schicken, bei einer wäre es okay, und eine hat richtig gute Arbeit gemacht. Also als Gesamtpaket. Kann man so pauschal also nicht sagen.

    stimmt, in der freien Wirtschaft gibt es Gleitzeit etc.
    als Mutter deren Kindergarten bereits um 7.00 öffnet habe ich wirklich Glück, die meisten machen um 7.30 auf, wie sollte ich da pünktlich in der Schule sein? Tagesmütter beginnen teilweise erst um 8 weil die vorher die eigenen Kinder versorgen.

    Das ist eigentlich nicht das Problem des Arbeitgebers/Dienstherren, wie du pünktlich auf der Arbeit bist. In der vielgelobten freien Wirtschaft wird dir gesagt "deine Schicht beginnt um 6". Und fertig.

    Und Gleitzeit gibt es nicht überall, 2010 hatten 60% eine starre Arbeitszeitregelung. Gerade einmal 10% haben ein klassisches Gleitzeitmodell

    Alleinerziehende können morgens nicht zur 1. Stunde kommen, weil sie selber das Kind ja noch in die Schule/Kindergarten bringen müssen und können natürlich auch abends nicht eingesetzt werden, weil dann die Aufsicht nicht gewährleistet ist

    Alleinerziehender bzw. generell Eltern haben auf solche Sonderwünsche allerdings keinen Anspruch. Wenn die Schule das freiwillig macht, okay. Sonst muss man sich halt eine Betreuung organisieren. Das ist in vielen anderen Jobs nicht anders.

    und die scheint gerade für Junglehrer als eher marginal zu gelten - das sind die gravierenden Mängel an Rechtskenntnissen.
    Für Kollegen beispielsweise in NRW sollten doch ADO, die APO SI, die APO-GOSt und das Schulgesetz sowie mittlerweile online abrufbar die BASS mit den lebenswichtigen Verwaltungsvorschriften keine böhmischen Dörfer sein.

    Meines Erachtens nach kann man hier nicht nach "Junglehrer" oder "Altlehrer" differenzieren, sondern einfach der größte Teil der Lehrer, unabhängig vom Alter, hat davon keine Ahnung.

    Was soll diese Formulierung bedeuten, "Berufstätige" sollen teilnehmen können. In meiner engeren Familie sieht es so aus: Mann Schichtdienst, Bruder Schichtdienst mit WE, Schwester Schichtdienst tw auch nachts, Schwägerin Tz nur nachmittags, Schwager 8-16 Uhr Job, meine Eltern sind nun beide in Rente, zu Arbeitszeiten war mein Vater oft auf Dienstreise.


    Sorry, aber das sind doch Ausflüchte. Soll ich jetzt meine Verwandschaft auszählen? Da ist jeder spätestens um 17:00 Uhr zuhause.
    Und so sieht es für den Großteil der Beschäftigten aus, Schichtarbeit betrifft "nur" 17% aller Beschäftigten (laut DGB).

    Und wenn ich die Konferenz auf 18 Uhr terminiere, besteht nunmal eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit, dass daran Eltern teilnehmen können, als wenn ich sie auf 14 Uhr setze.

    Kommt doch auch keiner auf die Idee, eine Pflegschaft um 14 Uhr zu terminieren.

    Je nach Jahrgang sind also am Gymnasium zwischen 30 und 50% SchülerInnen ohne Gymnasialempfehlung.

    Das Gymnasium kann diese Schüler durchaus ablehnen, aber so rechnet man sich natürlich die Schülerzahlen hoch. Von daher: Schüler ohne Gymnasialempfehlung werden schon gezielt angenommen. Wüsste nicht, weswegen die Stadt hier eine "Kontrollerolle" hat.

    , denn alle machen in der gleichen Funktion die gleiche Arbeit an derselben Schulform

    Aber nicht gleich gut. Und das ist eben der Knackpunkt.

    Wenn man mich in eine Kfz-Werkstatt schickt, mache ich auch den gleichen Job in der gleichen Funktion wie ein ausgebildeter Kfz-Mechaniker. Ich bilde mir aber nicht ein, dass ich ihn gleich gut machen würde oder deswegen Anspruch auf die selbe Bezahlung hätte.

    Nein, das reicht nicht. Dein Abschluss muss universitär sein. Selbst ein Master der FH reicht nicht aus.

    Nein, für die PE reicht auch FH.

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer…3-GS/index.html


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    Zum Fragesteller: Ich bezweifel allerdings aus dem Bauch heraus, dass hier die Voraussetzungen vorliegen. Effektiv ist die eine nutzbare Fremdsprache (Englisch) nur 1/4 eines sechssemestrigen Studiums.

    Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Leh- rer erstreckt sich auf die Klassenleitung

    3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Bela- stung durch Springstunden soll vermieden werden.

    Wieso nicht. Wieso sollte man 40% der Stunden auf mehr als 40% der Tage verteilen?


    Weil das, gerade wie die Fragestellerin anfragt, bei einer Klassenleitung in der Grundschule eben die schulformspezifischen und pädagogischen Gründe (siehe oben) dagegen sprechen.

    Je nach Konstellation entspricht das aber nicht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Wieso?

    Tja und ich finde dass die Anspruchshaltung mancher Elternkollegen einfach inakzeptabel sind

    Sehe ich allerdings auch so.

    Dass die Umsetzung dieser zu Lasten der übrigen ginge, ist ein Gerücht, das sich in mangelden Fähigkeiten der Stundenplaner begründet.


    Mathekurse parallel, über den ganzen Jahrgang verteilt. 5 Kollegen unterrichten diese Kurse. Kollegin möchte die 1. Stunde frei und einen freien Tag.
    Preisfrage an dich: Kann irgendeiner dieser Kollegen diesen Mathekurs in der 1. Stunde unterrichten?
    Inwiefern ist hier die vermeintlich mangelnde Fähigkeit der Stundenplaner ausschlaggebend?

    Echt? Das fragst du dich? Ich finde deine Ansprüche an Teilzeit legitim und so solltest du die auch vertreten.

    Ich finde das nicht zwangsläufig legitim. Das ist eine Verringerung auf (über den Daumen gepeilt) von 40% und das bedeutet nicht, dass man dann automatisch an zwei freien Tagen Unterricht hat.

    Legitim auch von seiten des Dienstherren / Arbeitgebern ist es auch, diese Stunden über fünf Tage zu verteilen, nur mit weniger Stunden pro Tag.

    Das ist übrigens auch eine übliche Verteilung in der Privatwirtschaft, dann arbeitet man halt von 9-13 Uhr, statt von 8-16 Uhr.

    Als so selbstverständlich erachte ich das nicht.

    Das kann so eigentlich nicht sein, weil die Ersatzschule selbst kann sie gar nicht verbeamten, sondern das muss auch hier das Land NRW sein (Kommunal- und Bundesbeamte mal ausgenommen, wäre mir aber neu, dass es hier Lehrer gibt, aber auch für die gilt das dann).

    Das was du vielleicht meinen könntest, sind die sog. "Planstelleninhaberverträge", das sind beamtenähnliche Verträge, aber es ist keine Verbeamtung!

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