Es gibt eigentlich eine ganz klare Anweisung, dass Vertretungslehrer keine Mehrarbeit leisten dürfen.
Übrigens gibt es keine "drei Soll-Stunden die verbeamtete Kollegen ableisten" müssen, sondern bis zu drei Stunden werden nicht bezahlt. Die müssen auch nicht jeden Monat drei Stunden eingesetzt werden.
Und der Schulleiter kann die Kollegen durchaus auch mehr als drei Stunden einsetzen, dann können die Kollegen halt auch abrechnen. Und das bezahlt der Schulleiter auch nicht aus seiner privaten Tasche, von daher kann ihm das egal sein.