Beiträge von Karl-Dieter

    Also wenn man "wochenlang" schiebt, dann hat man es nicht wirklich drauf. Oder man macht es nur nebenbei, das ist ja ok. Das Schieben letztendlich tut man aber mit "weichen" Stunden, sprich einfache Stunden, wo ein oder nur wenige Lehrer dran hängen.

    Bei einer Mathestunde, bei der fünf Klassen und 7 Lehrer dranhängen, wovon einer ein Attest hat, dass er nicht in der 1. darf und andere Entweder Montags oder Mittwochs ihren freien Tag haben, und der andere noch ein Seminar, weil Ref, hat... da schiebt man nix mehr. Quasi keine Chance.

    Also klar, man hat dann natürlich mehrere Tage Nacharbeit. So gesehen ist das natürlich einfacher in nicht-differenzierten Systemen, da hast du Recht. Stundenplan am Gymnasium beispielsweise ist Pillepalle zu machen, die Oberstufe fällt da nicht ins Gewicht.

    Wenn eine Klasse im Prinzip den ganzen Tag einen Lehrer hat, und es gibt nur acht davon, ist das was anderes, als wenn es 60, 100 oder mehr zwei - bis fünfstündige Kurse gibt, die womöglich noch auf Leiste liegen, oder aus anderen organisatiorischen Grüden parallelisiert oder dezentralisiert werden müssen. Wenn Schüler dann noch wählen dürfen (LK, GK, Kurs nach Lehrern), UND es also nicht konkurrierende Leisten geben muss, um die Wahlmöglichkeiten nicht einzuschränken, dann ist das nochmal eine ganz ganz andere Liga.


    Fairerweise muss man sagen, dass das zumindest mit den gängigen Stundenplanprogrammen keinen großartigen Unterschied macht. Ist halt am Anfang etwas mehr Arbeit zum eintippen, aber nachher rechnet der eh alleine und da schiebt man nicht mehr großartig was.

    Also ausschließlich für den Stundenplan und mal in Abwesenheit des Stellvs den Vertretungsplan... sind 2 Stunden voll ok.


    In Anbetracht dessen, dass dir eine A14-Stelle in Aussicht gestellt wurde, würde ich dann die Schule wechseln.


    Aber wie Meike schon sagt, ein Vergleich ist hier recht schwierig. Weil zwischen "Vertretungsplan machen" und "Vertretungsplan machen" können nämlich schon mal welten liegen.

    Ob der Vertretungsplaner die z.B. Klausurpläne selbst erstellt oder nur eintippt, ist schon ein himmelweiter Unterschied.

    Ich kenne diese Z-Kurse nicht, aber sind sie fachlich und didaktisch so gehaltvoll wie ein Studium? Oder produzieren diese Kurse am Ende Schmalspurmathematiklehrer?


    Das ist interessant, wie du, ohne Studienabschluss und noch nicht mal ansatzweise fertiger Lehrer, hier über fertige und ausgebildete Lehrer urteilst und sie als "Schmalspur(mathe)lehrer abstempelst.

    Zunächst vorweg: Bei uns gibt´s keine Entlastung für die Ausbildung von Referendaren. Daher bin ich erst mal zu gar nichts verpflichtet.


    Das ist so nicht richtig, zumindest in NRW

    ADO §10

    (5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnenund -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) undbei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8)sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssennach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.

    Ich bekomme 0,5 Stunden Entlastung für ihn (was angesichts der Arbeit ein Witz ist)


    Da du zur Ausbildung verpflichtet bist und das zu deinen Dienstpflichten gehört, die mit dem Gehalt abgegolten sind, sind Entlastungsstunden Boni, aber "kein Witz".


    Tipp: Vereinbare eine feste Zeit pro Woche, wo ihr euch zusammensetzt und fertig. Ansonsten würde ich die Problematik ihm gegenüber auch deutlich ansprechen.

    In der Prüfungsstunde würde ich gerne besprechen welche Dinge für die Protagonisten an den jeweiligen Orten wichtig waren (was dort passiert ist) und welche Bedeutung diese Erlebnisse für Tschick und Maik haben.


    Da benötigen wir deine genaue Stundenplan und das Lernziel "besprechen welche Dinge wichtig waren und welche BEdeutung die haben" kann von 0 Anspruch bis LK Niveau gehen

    Dein "Rechtseingriff" verwandelt sich in RLP durch das Landesdatenschutzgesetz et al. flugs in eine offene Einfallstraße (siehe S. 11 dieser Handreichung). Du bist zur Offenlegung verpflichtet. Entweder verzichtest du komplett auf EDV. Dann betrifft das nur das Papier in deinem häuslichen Arbeitszimmer. Oder du nutzt sie. Dann musst du im Vorfeld deine Compliance geben, deine Privathardware als einem Dienstrechner gleichgestellt zu betrachten... oder rechtswidrig handeln.

    Das bezieht sich hier auf "personenbezogene Daten" - sprich die Speicherung von Schülerdaten. Wer "nur" normal Material für den Unterricht auf dem PC hat, fällt nicht darunter.

    Beenden, sprich auf Vollzeit gehen oder auf 0?


    Zitat

    Die Teilzeitbeschäftigung ist für die vereinbarte Dauer auszuüben. Für die Beendigung von Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen ist im Schulbereich als Beendigungstermin in der Regel der 31.01. oder der letzte Tag der Sommerferien des jeweiligen Jahres festzulegen. Ein Übergang zur Vollzeitbeschäftigung oder eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung ist in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung wegen einer finanziellen oder familiären Veränderung der Lebenssituation, die bei Antragstellung nicht absehbar war, nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Der Antrag auf Verlängerung einer Teilzeitbeschäftigung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Freistellung zu stellen.

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Die…gung/index.html

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