Jede Woche eine zusätzliche Elternsprechstunde?

  • Hallo,


    Ich hab mal eine Frage. Wir haben einen Zettel bekommen auf dem jeder Lehrer seine wöchentliche Sprechstunde für die Eltern eintragen soll.
    Ich frage mich, ob das in dieser Form zulässig ist oder ob da nicht die Pflichtstundenzahl erhöht wird.
    Mir geht es nicht darum keine Elterngespräche führen zu wollen, sondern darum, dass ich eine Stunde im Lehrerzimmer sitze ( mein Klassenraum ist dann nicht mehr frei, da dort andere Aktivitäten der OGGS stattfinden ) egal ob jemand kommt oder nicht.
    Bisher haben mich die Eltern, bei Gesprächsbedarf, kurz angemailt und in der Regel haben wir max 24h später ein Gespräch geführt. Ich wohne nah an der Schule und bin daher recht flexibel.
    Bis jetzt waren/sind die Eltern damit sehr zufrieden.


    Wozu also diese zusätzliche Stunde, in der ich absolut keinen Sinn sehe.
    Ich kann ja nicht mal in meinen Klassenraum, um aufzuräumen, etwas anzubringen etc. .
    Ich sitze einfach nur blöd herum... :daumenrunter:


    Die Frage.. darf uns die SL dazu verpflichten eine Stunde länger wöchentlich in der Schule bleiben zu müssen? ( es geht um NRW)


    Danke!

  • Sprechstunde heißt für mich nicht: Anwesenheit, falls jemand vorbeigucken möchte und Kaffee ist schon fertig. Sag den Eltern doch donnerstags, 14h wäre Sprechstundenzeit. Sie könnten sich aber, wie bisher, auch zu anderen Terminen anmelden. Anmelden müssen sie sich eh.
    Oder kontrolliert der SL, ob du jede Woche pünktlich auf dem Beratungsstuhl sitzt?

  • unsere sl erwartet , dass wir da sind....(.es kommt aus erfahrung niemand)...also eine wirklich überflüssige stunde...

  • §9 ABS 3 der ADO, Elternsprechtag einmal im SHJ und in Sprechstunden stehen Lehrer zur Verfügung. Hm, wie oft die sein müssen, steht da nicht explizit. Vermutlich ist die Anweisung aber rechtens. Habt ihr darüber gesprochen, oder fiel ihm/ihr das spontan ein?

  • Ich sitze einfach nur blöd herum...

    Ich würde die Zeit für Unterrichtsvorbereitung, Emails an Eltern, Kollegen schreiben, Förderpläne überarbeiten etc. nutzen. Irgendwas hat man doch immer zu tun. Eventuell kannst du dich auch mit Kollegen deiner Jahrgangsstufe oder deines Teams in der Zeit treffen und Dinge besprechen.
    Ob das rechtlich zulässig ist, weiß ich nicht. Aber da würde ich den Personalrat oder die GEW mal drauf ansprechen.

  • Ja, das ist bei uns schon seit Jahrzehnten so. Durchgehend Unterricht hat man ja ohnedies nicht, man muß also nicht länger in der Schule bleiben. Konkret heißt das beispielsweise: 1.,2., 3. Stunde Unterricht; 5.,6. Stunde Unterricht. Die vierte Stunde, die nicht für Unterricht vorgesehen ist, ist dann eben die Sprechstunde (an einem Tag in der Woche). An sich recht sinnvoll, obwohl Eltern meist recht selten kommen (außer, man hat sie eigens vorgeladen) - zumindest ist dann jemand im Lehrerzimmer, der die Telephongespräche entgegennehmen kann.

  • ...hat schon mal jemand eurer SL mitgeteilt, wie "viel" Zuspruch der Termin bei den Eltern bekommt?
    Oder andersherum: Wieviele Eltern haben idR ausgerechnet vormittags Zeit? Meine Erfahrung ist, es kommen doch weit mehr in den Nachmittags- oder Abendstunden wenn wir denn Sprechtag haben. Zusätzlich können Eltern auch um Termine ersuchen, aber die wenigsten möchten diese am Vormittag wahrnehmen...
    Ich kenne natürlich deine SL nicht - aber klingt nach jemandem mit etwas "Realitätsferne" - Hauptsache, es sieht auf dem Papier gut und fürsorglich aus, ob es praktikabel ist, interessiert weniger...


    Da ja das ganze Kollegium betroffen sein dürfte, setzt doch einfach mal ein entsprechendes, erklärendes Schreiben auf...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Diese "überflüssige" Stunde ist letztendlich eine dienstlich angeordnete Präsenzpflicht. Diese darf die Schulleitung anordnen. Wie oben erwähnt, die ADO ist hier ganz eindeutig.


    Die Pflichtstunden eines Lehrers beziehen sich lediglich auf den gehaltenen Unterricht.
    Die Informations und Beratungspflicht, sowie Dokumentationspflicht auch, gehören zum normalen Geschäft. Ergibt sich eine Pflichtstundenerhöhung durch Korrektur? Eher nicht.

  • Sprechstunde, d.h. Lehrer stehen zur Verfügung heißt doch aber nicht, dass man da sitzen muss. Wenn ich den Eltern sage, dass ich Montags 14 Uhr nach Anmeldung zur Verfügung stehe, müsste das doch auch okay sein.

  • Nicht in einer offiziellen Sprechstunde.
    Ist wie ein Sprechtag, nur kürzer, da ist es möglich, ohne Anmeldung reinzuschauen und dich anzutreffen (wenn jemand anderes schneller war ist eben Warten angesagt).
    Sicher, eine Anmeldung ist nett, abernicht erforderlich. Wir bitten ja beim Sprechtag auch um Voranmeldung (und einige Eltern nutzen das auch), aber sie können genausogut einfach vorbeikommen und schauen, wo noch Platz im Plan ist.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • Durchgehend Unterricht hat man ja ohnedies nicht, man muß also nicht länger in der Schule bleiben.

    Das ist vielleicht bei dir der fall. bei uns an der grundschule trifft das nicht zu.
    ganz konkret handelt es sich hierbei um eine 6. Stunde, in der ich sonst nach hause gehen könnte.


    es gibt diese stunden seit ich an der schule bin. es war noch niemand!!!!! bei mir in dieser Sprechstunde.
    für mich ist sie völlig sinnlos.

  • Eventuell kannst du dich auch mit Kollegen deiner Jahrgangsstufe oder deines Teams in der Zeit treffen und Dinge besprechen.

    dafür haben wir einen anderen verbindlichen Tag... natürlich muss jede teamsitzung protokolliert werden....

  • Die Informations und Beratungspflicht, sowie Dokumentationspflicht auch, gehören zum normalen Geschäft. Ergibt sich eine Pflichtstundenerhöhung durch Korrektur? Eher nicht.

    Du wirfst hier einiges durcheinander.
    Es gibt eine verpflichtende Arbeitszeit für Beamte von (je nach Bundesland) +/-41 Stunden. In dieser Zeit (im Jahresdurchschnitt abzgl. Urlaubsanspruch) sind die Dienstpflichten, die sich aus den Dienstordnungen der Länder ergeben, vollständig zu erfüllen. Das führt unter anderem auch dazu, dass Lehrer in einem Teil ihrer Ferien für Dienstpflichten herangezogen werden können (Konferenzen; Korrekturen etc.)


    Als Sonderfall bei Lehrern gibt es dazu aber noch ein klar festgelegtes Unterrichtsdeputat. Und dadurch, dass wir keine richtigen Arbeitsplätze an den Schulen haben, die auch die entsprechenden arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllen würden, kann der Dienstherr / Schulleiter eben nicht so ohne weiteres verlangen, dass wir die übrigen Dienstpflichen an der Schule erledigen. Das war übrigens auch die Argumentationsgrundlage, nach die Berücksichtigung der Arbeitszimmer bei der Steuer für Lehrer wieder zugelassen werden musste. Vor allem dein Vergleich mit den Korrekturen hinkt hier gewaltig.
    Aufgrund des mangelnden Arbeitsplatzes können Schulleiter deshalb auch nicht so einfach eine Präsenzpflicht an der Schule einführen - egal wie lange oder kurz diese auch sein mag. So zumindest der Standpunkt der GEW. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf regelmäßige Dienstversammlungen (im Wochentakt oder ähnlich häufig). DV können nur anlassbezogen stattfinden, eben mit einem konkreten Grund.
    Diese Teamsitzungen sind hier ein sehr dunkelgrauer Bereich. Ich frage mich, ob man hier nicht auch etwas bewegen könnte.


    Aber zurück zum Thema:
    Ich würde den SL fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Dienstanweisung gibt - kann auch der PR machen.
    Wenn er nichts Konkreteres vorzuweisen hat als den Auszug, den Krabappel schon zitiert hat, würde ich mal bei der GEW nachfragen, ob das wirklich auch wöchentliche Elternsprechstunden bedeuten muss. Allerdings erscheint mir die Formulierung leider schon so, dass die Verordnung diesen Anspruch deckt. Trotzdem kann es ja nicht schaden, hier mal nachzufragen.
    Man könnte auch mal ganz unschuldig nachfragen, ob denn dann die Dienstpflicht zur Beratung der Eltern mit dieser Sprechstunde abgegolten ist, so dass man eben nicht mehr nachmittags und abends für Gespräche zur Verfügung stehen muss, wenn man einmal in der Woche eine Sprechstunde von 12.15 Uhr bis 13 Uhr abhält - und mal anregen, ob es nicht vielleicht viel mehr im Sinne der Eltern wäre, die Regelung so zu belassen, wie es vorher war.



    Leicht OT:
    Ich würde mir wirklich wünschen, dass viel mehr Kollegen Dienstanweisungen, die zu Mehrbelastung führen, auch dienstrechlicht hinterfragen. Der Reflex, der bei vielen Kollegen automatisch entsteht, diese kleinzureden ("Ist doch nur eine Stunde!"; "Man hat ja immer was zu tun!"; "Ist doch gut für die Eltern!"; "Machen wir doch schon seit Jahren so!") erweist der gesamten Lehrerschaft einen Bärendienst.
    Selbst wenn so eine Anweisung, die dienstrechtlich nicht abgesichert ist, im Kontext mal nicht weh tut, kann das Kollegium oder der PR die Bereitschaft dazu zumindest als Verhandlungsmaße nutzen, um vielleicht an anderer Stelle eine Erleichterung auszuhandeln.

  • Moin!


    Wir haben auch eine wöchentliche Sprechstunde. Allerdings wird die nur genutzt, wenn sich Eltern vorher im Sekretariat einen Termin geholt haben. Ansonsten gehe ich. Meistens bin ich also nicht da.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    ich lege diese sprechstunde immer in eine meiner springstunden.
    falls das, wie oben erwähnt, nicht möglich ist, würde ich es so handhaben wie jazzy geschrieben hat.
    auf elterngespräche möchte ich mich schließlich auch vorbereiten, von daher vergebe ich termine, auch für die sprechstunden. ohne anmeldung keine anwesenheit

  • Ja, das ist bei uns schon seit Jahrzehnten so. Durchgehend Unterricht hat man ja ohnedies nicht, man muß also nicht länger in der Schule bleiben. Konkret heißt das beispielsweise: 1.,2., 3. Stunde Unterricht; 5.,6. Stunde Unterricht.

    Genau. Wenn die SL so einen Unfug anordnet, lege die Sprechstunde auf irgendeine Springstunde. Das bedeutet natürlich auch, dass du keine telefonischen Anfragen mehr annimmst, die Eltern können dich ja zu dem angegebenen Termin erreichen - z.B. über Telefon im Sekretariat.

  • Du wirfst hier einiges durcheinander.Es gibt eine verpflichtende Arbeitszeit für Beamte von (je nach Bundesland) +/-41 Stunden. In dieser Zeit (im Jahresdurchschnitt abzgl. Urlaubsanspruch) sind die Dienstpflichten, die sich aus den Dienstordnungen der Länder ergeben, vollständig zu erfüllen. Das führt unter anderem auch dazu, dass Lehrer in einem Teil ihrer Ferien für Dienstpflichten herangezogen werden können (Konferenzen; Korrekturen etc.)

    Du wirfst allerdings auch etwas durcheinander - dass Lehrer auch außerhalb ihrer reinen Unterrichtszeit arbeiten, heißt nicht, dass sie 24 Stunden im Dienst frei verfügbar sind. Irgendwann muss die Arbeit am Schreibtisch schließlich auch erledigt werden. Die "lass mich gefälligst in Ruhe"-Zeit zu verteidigen ist allerdins Aufgabe des individuellen Lehrers (sofern das kollegium keine Dienstvereinbarungen getroffen hat) und das braucht Eier.


    Dass der Normallehrer ein schwanzloser Feigling ist, was seine Arbeitnehmerrechte angeht, ist eben das Problem. Deshalb haben wir trotz unserer riesengroßen Zahl (ca. 800000) fast keine gewerkschaftliche Hebelwirkung.

  • Wir haben auch eine feste Sprechstunde pro Woche. Die wurde den Eltern bekannt gegeben und sie müssen sich bei Gesprächsbedarf anmelden. Wenn sich niemand angemeldet hat, muss ich auch nicht sinnos rum sitzen, sondern kann nach Hause fahren. Alles Andere wäre in meinen Augen Schikane.

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