In NRW geht das nur in folgenden Fächern: Englisch, Kunst, Musik und Sport
Beiträge von Karl-Dieter
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Okay, Danke!
Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?
In NRW bei Teilzeit nicht, allerdings können die die fehlenden Stunden natürlich irgendwo vor- oder hinter deinen regulären Unterricht dran gelegt werden in dieser Woche. Ist die Frage ob man das will und nicht eher sagt, ich habe meinen verlässlichen Plan und gleiche das dafür über den Monat aus
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An meiner Schule wird das sogar von der Schulleitung so angeordnet, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten zu bewerten sind.
Halte ich für übergriffig und rechtswidrig.
Dazu gibt es auch das Problem, dass manche Eltern es einfach nicht hinbekommen Stunden zu entschuldigen, obwohl die Schüler tatsächlich krank waren.
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Die erste angefragte versicherung muss meines Wissens nach die Öffnungsaktion dann anbieten, die anderen nicht. Deswegen nicht wild Anfragen stellen.
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Dein Link funktioniert nur ohne das "u" am Ende
!Das finde ich jetzt wirklich merkwürdig. Kann denn eine einzelne Bezirksregierung in NRW die bundeslandweit geltende Regelung einfach so "aushebeln"?
Wird ja nur spezifiziert und nicht ausgehebelt. In den andern BR gibt es vermutlich auch entsprechende Runderlasse
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Gilt in ganz NRW nicht dies hier: "Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen." (BASS 2024/2025 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen) ?
1. Satz, Seite 8
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…-30_08_2022.pdf
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…-30_08_2022.pdf
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Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.
Ist in NRW, zumindest in der BR Münster, bei unentschuldigten fehlen nicht möglich.
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Aber was ist dann mit A13 im 1. Beförderungsamt? Ein Z oder A14 ??
Bin mir relativ sicher, dass es kein A14 wird, weil das das ganze Gehaltsgefüge im Sek1- und Primarbereich verändern würde.
Konrektoren an Grundschulen sind derzeit A13, Rektoren A14. Die müsste man dann auch entsprechend anheben etc und das wird nicht passieren.
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Warum?
Vermutlich weil sonst die Diskussion anfängt mit „Ich trinke nur eine Tasse im Monat, warum muss ich so oft wie jemand der fünf am Tag trinkt „
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weil mich die Erkenntnis, dass ich im Studium wenig bis gar nichts für den Lehreralltag lerne, sehr verunsichert hat.
Im Studium lernt man jede Menge, nämlich Fachwissen, was wichtig ist.
wöchentliches Methoden- und Arbeitsblattfeuerwerk
Irgendwie ist das negativ konnotiert, wieso?
Besonders macht mir zu schaffen, dass ich viele Bereiche der Grammatik selbst noch nicht verinnerlicht habe
Warst du selber im Ausland, 6-12 Monate?
schaffe es z.B. nicht immer alle SuS hinsichtlich der Mitarbeit im Blick zu haben.
Glaub das hat keiner.
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Was machst Du konkret in der Stunde, um der ganzen Klasse zu zeigen wer der Chef ist, wenn ein Schüler sich total verweigert?
"Wir besprechen das nach der Stunde" und dann geht es weiter im Unterricht.
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Und was machst Du, wenn der Schüler dann die Herausgabe verweigert?
Wirfst Du dann den Schüler aus dem Unterricht? Was, wenn er sich weigert zu gehen?
Dann sind weitere schulische Sanktionen möglich ( z.B. Ordnungsmaßnahmen). Man kann natürlich auch den Machtkampf im Unterricht eingehen, oder man verlagert es einfach auf einen anderen Zeitpunkt.
Damit meine ich jetzt nicht explizit dich, aber dieser Thread ist ein schönes Beispiel dafür, wie (meiner Meinung nach) teilweise wenig ausgeprägt die pädagogischen Fähigkeiten an Schulformen sind, die abschulen können.
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ich sei wohl nur die Vertretung. Aktuell werden im Seiteneinstieg die Lehrer befristet auf zwei Jahre und ich bin wohl die Vertretung für jemanden der in EZ ist.
Das ist tatsächlich auch üblich so, je nach Bundesland. Normalerweise sollte aber in deinem Vertrag stehen, wen du ersetzt.
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Finde die Geschichte inzwischen etwas merkwürdig.
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Nein, aber vielleicht sind in eurem Durchgang auch viele eher leistungsschwach
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Angenommen ich würde um eine Dienstanweisung bitten, wie mit den einkassierten Handys zu verfahren ist. Kannst Du mir mal die Antwort formulieren, die Du mir schriftlich als Schulleiter dann gibst?
Auch du als normale Lehrkraft solltest dich daran halten, dass erzieherische Einwirkungen einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegen, also die Wegnahme darf nur solange erfolgen, sofern sie erforderlich und angemessen ist. Länger als nach der Unterrichtsstunde ist das in der Regel nicht.
Warum du dafür eine schriftliche Dienstanweisung benötigst, ist mir schleierhaft. Auch das ist übrigens eine Unsitte bei Lehrkräften, dass alles ins Kleinklein bestimmt werden soll damit man selber ja keine Verantwortung übernimmt.
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Dass du viele Sachen machst, die deiner Meinung nach nicht zu deinem Job gehören, das kann durchaus sein.
Trotzdem ist die Verwahrung von Schülerhandys bzw. die Entgegennahme dieser nicht Aufgabe des Sekretariats.
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Es ist leider mittlerweile wirklich eine Unsitte geworden, dass an manchen Schulen Verwaltungskräfte, Hausmeister etc. sich immer mehr aus Aufgaben zurückziehen, während Lehrkräfte immer mehr Aufgaben vollbringen sollen.
Ich glaube du verkennst die Aufgaben des Sekretariats, das Sekretariat ist nicht dafür da, die Handys von Schülern aufbewahren zu lassen oder die in Empfang zu nehmen.
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OBAS am Gymnasium kannst du faktisch knicken, da kein Bedarf.
Gesamtschulen oder BK wäre hier sinnvoller.
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