4,5 als auch 2 Stunden wie hier genannt empfinde ich als zu wenig für die genannten Tätigkeiten.
Beiträge von Karl-Dieter
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Unabhängig von Dienstgrad und Verwendung gehört es zu den Aufgaben eines Soldaten, seine Schießfertigkeit zu erhalten.
Joah, das ist richtig, aber da gibt es auch Angebote der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit.
Und die sind halt in der Regel am Wochenende.
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Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.
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In Schild gibt es auch die Möglichkeit der "Archivierung" von Zeugnissen, die werden dann als PDF/A generiert, die sind extra für die Langzeitarchivierung.
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Umgekehrt hilft die Zuwanderung aber den Lehrkräftemangel zu reduzieren, da zahlreiche Lehrpersonen unter den Zugewanderten der letzten Jahre sind. Einige davon sind bereits erfolgreich im deutschen Schuldienst angekommen, zahlreiche andere befinden sich mitten in der erforderlichen Nachqualifikation, da sie inzwischen über die erforderlichen Deutschkenntnisse (C1 wird hier in BW zu Beginn der Ausbildung am Seminar erwartet, C2 muss spätestens bis zu den Lehrproben und Kolloquien nachgewiesen werden) verfügen.
Hier würden mich tatsächlich mal belastbare Zahlen interessieren, weil die Anforderungen (an Studium und Sprache) sind schon recht hoch, und dann müssen die Leute auch noch grundsätzlich als Lehrer geeignet sein.
lso bei uns ist der Nachmittagsunterricht bis einschließlich 9. Jg. sinnfrei. Nachmittags eine Doppelstunde Mathe, Deutsch, Englisch, Naturwissenschaften, WPI ... zu haben, ist einfach nicht nachhaltig.
Dann ist das bei euch einfach ein schlechtes Konzept, es gibt ja da durchaus andere Modelle. Selbst eine Standard-Gesamtschule sollte das ohne viel Aufwand hinbekommen, dass nicht Nachmittags alle "Hauptfächer" hinkriegen.
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Da muss es doch irgendwelche verbindlichen Regelungen geben, wieviel Entlastung es gibt und bis wann sie "eingelöst" werden muss. Es geht um NRW.
Dafür gibt es keine Entlastung wie z.B. unterrichtsfrei, sondern du fährst dann beispielsweise nur jede zweite Fahrt.
Dass deine SL dir irgendwo "frei" gibt, ist schon ein absolutes Entgegenkommen
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Hallo ihr Lieben, jetzt hab ich ein neues Problem: ich hatte mich auf zwei Stellen in zwei Städten beworben. Eben habe ich die 2. Gesprächseinladung erhalten:
1. Gespräch: Mittwoch 9.04.25 10:15,
2. Gespräch: Mittwoch 9.04.25 11:15
Was mache ich jetzt... würde gerne beide wahrnehmen...hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?Lg
Anrufen und um Verschiebung bitten?
Mich wundert aber, dass das ein Auswahlgespräch ist. Geht es hier um eine Beförderungs-, Funktions- oder Leitungsstelle? Dann gibt es eigentlich das normale Revisionsverfahren.
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Gegen meinen Einwand, dass in der letzten Ferienwoche schon Konferenzen stattfinden, zu denen ich schließlich auch anwesend sein muss,
Wenn du da noch nicht bezahlt wirst, musst du da selbstverständlich nicht da sein
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Ich muss in NRW in den ersten Unterrichtsstunden die Maßstäbe der Leistungsbewertung transparent machen und mir käme es nicht in den Sinn, später die Gewichtung zu ändern (warum? Um die Noten zu verbessern? Hast du Angst vor etwas?).
Ich weiß, du wirst Jetzt wieder denken "Warum antwortet er genau mir" aber ich fand den Beitrag interessant:
Es ist aber explizit keine arithmetische Mittelung vorzunehmen, sondern:
Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(§ 48 SchulG)
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Bei Magen Darm ist man doch sogar verpflichtet erst 24h nach Symptomfreiheit wieder zu erscheinen oder nicht?
Nein. Hier geht es um Magen-Darm-Erkrankungen (!) (nicht jeder Durchfall ist eine Erkrankung) und hier wird das (kommt ein bißchen auf die Landkreise etc an, die meisten orientieren sich aber am RKI) nach Virusenteritiden und bakterielle Enteritiden unterschieden, bei Viruserkrankungen und Kindern über 6 Jahre ist die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen frühestens 48 Stunden nach letztem Durchfall, bei Bakterien hingegen schon nach Abklingen der Symptome. Und bei unter 6 Jahren nach ärztlichem Zeugnis in beiden Fällen.
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Also ich habe da keine gefunden. @Karl-Dieter
Heute sind tatsächlich keine mehr drin, ggf. sind die alle gestern ausgelaufen.
Aber die sind eben ohne Aufgabe ausgeschrieben.
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lingt großzügig... Hat denn schon irgendjemand an den Grundschulen etwas davon mitbekommen?
A13 Beförderungsämter? Gibt es an Grundschulen, waren bzw. sind auch immer noch regelmäßig ausgeschrieben.
Stand heute sind, wenn ich in Stella suche, 22 Stellen in NRW ausgeschrieben..
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Du bekommst doch schon A13?
Du bekommst doch nicht weniger dadurch, dass andere auch A13 bekommen?
Wo liegt das Problem?
Das Problem liegt in der Tat darin, dass die Tätigkeit, die im Rahmen einer Beförderungsstelle auf A13 ausgeübt wird, ungefähr auf dem Level von zwei Anrechnungsstunden liegt. Da gab es zwar diese dumme Urteil von gefühlt 1832, dass Inhaber einer Beförderungsstelle ihre bisherige Arbeit effektiver erledigen und damit keine Mehrarbeit anfällt, in der Realität ist das aber selten der Fall. Vorher hat man für diese Mehrarbeit wenigstens mehr Geld bekommen - jetzt aber nicht mehr.
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Ist beides die gleiche Laufbahn, sprich gehobener Dienst bzw. LG 2.1
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Ich bin nämlich auch in der Rolle des (neu einsteigenden bzw. verantwortlich übernehmenden) Stundenplaners
Das klingt jetzt nicht so, als wenn du in der Schulleitung bist, auch wenn du das als Koordinator o.ä. machst, ist letztlich immer die Schulleitung dafür verantwortlich, von daher würde ich auch entsprechend die die Verantwortung dafür tragen lassen.
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Die Auseinandersetzung mit dem PR und dem Dezernenten, wenn man einem Elternteil mit 12 Stunden gegen seinen Willen 3 x 1. Stunde aufs Auge drückt, dürfte dann aber lustig werden.
Prinzipiell ist die 1. Stunde normale Unterrichtszeit. Zumal es ja hier in der Regel um 8 Uhr und nicht um 6 Uhr geht.
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§ 17 ADO
3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.
Wichtig: generell geht es um unterrichts(!)freie Tage, nicht um „freie“ Tage.
Ansonsten sollte sowas bei euch im Teilzeitkonzept stehen, bei uns beispielsweise ab 16 von 25,5
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viele aber leider schon älter bzw. ist die REF-Zeit so lange vorbei, dass sie zwar gute Tipps und Materialien für den Unterricht geben können, leider aber keinerlei Ahnung von "Unterrichtsentwürfen" haben, wie sie selbst auch von sich aus äußern
Das ist in der Regel eine dumme Ausrede,
.", dabei unterrichte ich eigentlich nur so, wie ich es bei den anderen Kollegen bei den Hospitationen erlebt hab bzw. wie mir die Lehrkräfte im betreuten Unterricht es empfehlen oder für den UB auch explizit vorschlagen.
Hast du dich selber mal in Literatur eingelesen?
Medizinische/psychische Hilfe hole ich mir selbstverständlich nicht, da auch ich sehr gerne verbeamtet werden möchte. Leider merke ich aber, dass ich Tendenzen Richtung "Depression" zeigen
Das ist eine ungünstige Entscheidung.
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Vor diesem Hintergrund ist die Verbeamtung auf Lebenszeit einer Lehrkraft, die bereits im Dienst ist, auch wenn sie für die einzelne Lehrkraft besonders wichtig ist, aus systemischer Sicht weniger wichtig.
Bin ich absolut bei dir, die Behörde muss aber beides hinbekommen. Als Schule sage ich ja auch nicht "Abgangszeugnisse gehen vor, die 5 .Klasse kriegt die dann erst nach den Sommerferien".
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