Den entscheidenden Passus habe ich Dir mal markiert.
Das ist heute auch immer noch möglich. Aber da kann man halt eben keine großen Sprünge machen.
Den entscheidenden Passus habe ich Dir mal markiert.
Das ist heute auch immer noch möglich. Aber da kann man halt eben keine großen Sprünge machen.
Ich habe nicht gesagt, dass "die Produkte sch..." sind, sondern ich habe gesagt, dass sie "besch... aussehen". Qualität ist messbar und dafür gibt es Indikatoren. Aussehen ist subjektiv. Also von daher meiner Meinung nach absolut okay diese Aussage.
Aus deinem Link
Private Werturteile oder Meinungsäußerung über Produkte und Dienstleistungen sind erlaubt.
Ich möchte vor Anrtritt der Planstelle eine oder zwei Wochen Puffer, weil es dann 1. einen Umzug zu organisieren gilt und ich mich 2. logischerweise auch auf die neuen Lerngruppen vorbereiten muss. Die Stelle dürfte Mitte September beginnen. Weil ich aber vermutlich bereits am 12.8. eine Zusage / Absage erhalte, kann ich dann ja bereits zum Monatsende kündigen ...
Das würde gehen. Eine feste Stelle bricht eine Vertretungsstelle, das geht sofort. Alles was du vorher willst, bist du den gesetzlichen Regelungen unterworfen, sprich Kündigungsfrist. Das ist in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung 14 Tage / 2 Wochen.
Willst du explizit eine positive Position oder reicht es dir, wenn es keine negative gibt? Faustregel: Wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt.
Daten die auf einem verschlüsselten elektronischen Gerät liegen sind imho deutlich sicherer (sofern die Daten nicht auf irgendeinem Server abgelegt werden) als die üblichen Lehrerkladden von TimeTex und Co.
Also wenn du schon Ideen oder Nachfragen hast => Gerne hier einstellen, da ist glaube ich auch jeder bereit, dich zu korrigieren oder dir weiterzuhelfen.
Aber dir einfach alles vorzukauen, weil du keine Idee hast, dann eher nicht.
@MalboroMan: anders gefragt: wann würdest du denn den Rückflug von einem (vermutlich ziemlich einmaligen) solchen Fernflug ansetzen? Also wie lange im Voraus würdest wieder in Deutschland landen? (gleiche Voraussetzungen: kurze Ferien). Oder würdest du gar nicht fliegen und nur in den Sommerferien mit ganz viel Puffer?
Ich persönlich? Definitiv nicht am Sonntag. Das wäre mir zu knapp. Samstag. Ist meine persönliche Meinung.
Oh man, typisch Lehrer möchte man da fast sagen...
Warum? Ist das zuviel verlangt, dass man pünktlich auf der Arbeit ist? Mir persönlich ist das egal, wann der/die TE fliegt, aber er/sie sollte halt pünktlich zu Schulbeginn wieder da sein.
Ich kann das auch nicht haben wenn ich Kollegen vertreten muss, weil irgendwo 3km zähfließender Verkehr ist. Und dieser Stau bringt dann deren sorgfältige Planung durcheinander, dass sie eine Minute vor dem Gong in die Schule kommen.
Das ist natürlich alles richtig, trotzdem ändert es aber nichts daran, dass sie pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen haben, auch wenn es ggf. keine Sanktionen gibt.
Wird das bei euch nicht in der Fachkonferenz beschlossen?
http://www.arbeitsrecht.org/personalrat/ta…eitnehmer-sein/
Bezieht sich hier auf das BetrVG, war also Murks meine Aussage bzgl. Beamte keine Arbeitnehmer.
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Unabhängig davon: Auch in BW gibt es Angestellte als Lehrer. Fakt ist: Auch Beamte haben pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wären sie Arbeitnehmer/Angestellte, bestünde u.u. auch die Möglichkeit einer Abmahnung ggf. Kündigung.
Ich sehe nicht, inwiefern diese Aussage entweder falsch noch nicht hilfreich ist.
Und nochmal: Das gilt für Angestellte. Im Beamtenrecht gibt es keine Abmahnung.
Deswegen habe ich in meinem allerersten Beitrag geschrieben: "Als Arbeitnehmer".
/edit: Inzwischen habe ich herausgefunden, dass Beamte auch als Arbeitnehmer zählen. Das war bis vor einigen Jahren noch nicht so.
Da ich nicht bei KiK angestellt bin, eher unwahrscheinlich.
Wieso ist es in "gebildeten" Kreisen - auch unter Lehrkräften - häufig verpönt, Kleidung von KiK zu kaufen, aber Wurst von Aldi ist ok?
Weil Kleidung von KiK Scheiße aussieht. Um es mal deutlich zu sagen.
klar. man sollte z.b. auch nicht mit dem auto in urlaub fahren. es könnte ja sein, dass sich die straße öffnet und man in ein loch fällt (so geschehen in münchen vor ein paar jahren mit einem linienbus) und die lehrkraft dann nicht pünktlich zum dienst erscheinen kann und man eine abmahnung erhält.
Nur weil dir das Geschriebene nicht passt, ändert das nichts daran, dass das Geschrieben richtig ist.
Hier mal ein Beispiel:
Kommt der Arbeitnehmer wegen eines Staus auf der Autobahn, Schnee, Glatteis oder einer Verspätung der Bahn zu spät zur Arbeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich abmahnen.
Sollte der Flug wider Erwarten verspätet eintreffen, liegt das Verschulden nicht auf deiner Seite.
Natürlich ist man nicht selber schuld, trotzdem hat man arbeitsrechtlich gesehen (als Angestellter, egal ob ÖD oder freie Wirtschaft) pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wenn nicht - kann es Konsequenzen geben. Und da wird kein Arbeitsgericht was gegen sagen.
Das nicht pünktliche Erscheinen auf der Arbeit (oder das Fehlen) ist eine sog. Pflichtverletzung und die berechtigt zur Abmahnung. Ob das wegen verschlafen, Suff oder ausgefallenem Flug ist, ist für den Arbeitgeber irrelevant.
Ob das der Arbeitgeber immer macht, ist eine andere Sache. Aber die Möglichkeit hätte er.
Aber irgendwo ist doch eine Grenze erreicht?
Nein.
Aber bedeutet dies nicht auch, dass die "Pflichten" des Vertretungsvertrages nicht doch noch erfüllt werden müssen bis die Einstellung in die "Planstelle" tatsächlich beginnt?
Richtig, wo ist das Problem? Bis zu dem Zeitpunkt der Vereidigung bist du dann angestellter Lehrer und unterliegst natürlich auch den Rechten und Pflichten.
Habe ich die gleichen Rechte wie verbeamtete Lehrer?
Du bist eine verbeamtete Lehrerin.
Kann ich das unter unverschuldet verbuchen und mich in so einem Fall dann eben in der Schule abmelden, oder sollte ich vernünftigerweise einen Puffertag einbauen?
Das ist absolut dein Problem. Du hast pünktlich auf der Arbeit zu sein, wie, ist absolut irrelevant. Als Arbeitnehmer gibt es dafür in der Regel eine Abmahnung.
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