Beiträge von Karl-Dieter

    Gibt es eine einfache Tabelle, womit man schuljährlich oder schulhalbjährlich Stundenabrechungen für die Kollegen machen kann?

    Eingabedaten wären das Deputat, sowie die Anrechungen (also Kurse, Unterrichte, Entlastungen,...) so dass man einen guten Überblick für die Planung des nächsten Halb- bzw. Schuljahrens bekommt?


    Ich mache das mit Untis - wenn man da sauber alles einträgt, ist das echt gut und gewinnbringend.

    Ist das Modul Werterechnung.


    Zitat

    Stimmt. Leider hakt es im Moment mit Untis ein wenig... (Neue Besen, die noch nicht kehren können.. :-|)

    Ich sag mal so, wenn du neu in dem Job bist, Pedav bietet auch Fortbildungen an. Genau die zu Werterechnung ist auch die einzige, die ich gemacht habe, und die war da echt gut.

    Ich würde hier keine Parallellösung aufbauen.


    Ansonsten ist folgendes wichtig:

    a) Korrektes Deputat in den Stammdaten eintragen (das, wofür sie bezahlt werden, habe da schon die wildesten Lösungen gesehen)

    b) Anrechnungsstunden eintragen (Alter, SB, etc pp)

    c) Unterricht bzw. Fächer müssen korrekt eingetragen werden (insbesondere wichtig bei abweichendem Takt von 45-Min, sonst ist der Standard 1 und das passt dann in der Regel auch)

    d) Befristete Anrechnungen (z.B. PSS-Betreuung für ein halbes Jahr auch entsprechend mit dem Datum von bis eintragen)

    Und dann kann man sich am Jahreszähler orientieren, da sieht man den Durchschnitt für das Jahr und die einzelnen Perioden.

    Am Ende des Schuljahres kann man dann einen Übertrag machen und der nimmt dann die Mehrarbeit aus dem Vorjahr mit ins nächste Jahr und man kann das entsprechend berücksichtigen.

    Aber das A und O ist eigentlich das saubere Eintragen. hat man das, ist der Rest kein Problem.

    Problematische Schüler haben fast immer problematische Eltern. Wenn ich versuche Eltern aus meiner Klasse telefonisch zu erreichen, gehen sie in 2/3 der Fälle nicht ans Telefon bzw. geben schon im Vorfeld ganz bewusst falsche Nummern an, eben damit sie für die Lehrer nicht erreichbar sind. Ein Workaround ist häufig das Kind zu bitten die Eltern mit ihrem Handy anzurufen. Die dummen Kinder machen das und dann bekommt man die Eltern an die Strippe. Häufig kann man dann aber auch nur mit dem Onkel/Tante/ältere Schwester, usw. reden, weil die Eltern kein Deutsch verstehen (wollen). Mit denen darf man aber eigentlich nichts besprechen. Dann muss für ein Elterngespräch erst ein Übersetzer vom Schulträger gestellt werden, der spezifische kurdische Dialekt ist dann aber nicht kurzfristig verfügbar, bzw. es stellt sich im Termin heraus, dass man sich doch nicht versteht.

    Einige Kinder haben für den Fall, dass man die Eltern über sie erreichen möchte auch dieselbe falsche Nummer eingespeichert, die die Eltern uns gegeben haben, und tun dann ganz überrascht, dass sie ihre Eltern leider nicht erreichen können. Briefe kommen übrigens auch häufig zurück, weil Scheinadressen bei der Anmeldung angegeben wurden.

    Also unterm Strich: Wenn die Eltern konstruktiv mitarbeiten, bekommt man jedes problematische Kind auf die rechte Bahn. Wenn nicht, ist Hopfen und Malz verloren und man kann sich die Arbeit sparen und direkt aufgeben. Das Kind wird dann später in die Sozialhilfe oder Kriminalität entlassen, entweder zum Schulabschluss oder irgendwann in der 7./8 Klasse, wenn es einfach nicht mehr in der Schule auftaucht und nur noch auf dem Papier Schüler der Schule ist. Ist schlimm, ist aber leider so.

    Sorry, aber dass 2/3 deiner Klasse Scheinadressen, bewusst falsche Telefonnummern etc. angeben halte ich für sehr herbeikonstruiert.

    Meines Wissens ist die Ordnungsmaßnahme der Überweisung in eine Parallelklasse nicht als befristete Lösung möglich sondern nur dauerhaft...?

    Ist richtig. Die OM „Verweis im parallele lerngruppe“ ist dauerhaft. Zumindest in der BR Münster ist die Auffassung der Rechtsabteilung allerdings, dass man eine befristete Lösung bis Max. 2 Wochen über die OM „Ausschluss vom Unterricht“ und als Abmilderung dann „Besucht in der Zeit die Lermgruppe xy“ machen kann.

    Das Problem ist, wenn allgemein unter den Schülern bekannt ist, das Fehlverhalten toleriert wird, werden auch erzieherische Maßnahmen nicht mehr ernst genommen und die Kollegen machen sich dann auch nicht mehr die Arbeit, weil es ja eh nichts bringt.

    Fehlverhalten wird ja nicht toleriert, wenn ihm durch erzieherische Maßnahmen begegnet wird. Ich finde diese Aussagen schwierig, hier zu sagen, wir machen keine erzieherischen Einwirkungen weil es gibt eh keine Ordnungsmaßnahmen.

    Wenn eine Schulleitung ungern Ordnungsmaßnahmen verhängt, bleibt Kollegien immer noch der Hebel, die anderen Mitglieder der Teilkonferenz sehr bewusst mit Kollegen zu besetzen, die dazu eine andere Haltung vertreten. Schulleitungen können durchaus auch überstimmt werden.

    Bringt aber rein gar nichts, weil die TK erst ab Androhung der Entlassung zwingend zuständig ist, für den Alltag also absolut irrelevant. Die kann sich ja nicht selbst einberufen und wegen "Nö, ich setz meine Kappe nicht ab" - schriftlicher Verweis erteilen.

    Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.

    Auch bei diesem Beitrag wird - zumindest interpretiere ich das mal so - die Verantwortung für die Sanktion von Schülerverhalten wieder bei der (erw.) Schulleitung gesehen. Mir ist nicht ganz klar, ob das eine Ergänzung zu meinem Beitrag war oder eine andere Sichtweise, aber ich drücke es mal aus meiner Sicht deutlicher aus.

    Es gibt eine ganze Menge Klassenleitungen, die in der Hinsicht ihren Job nicht vernünftig machen (sprich: erzieherische Einwirkungen werden einfach nicht gemacht) und erwarten, dass eine OM dann schon alles regelt, Wunder bewirkt und praktischerweise auch weniger Aufwand für sie bedeutet. Und das finde ich nicht okay. Das ist für mich mit mehreren hundert Schülern in der Abteilung nicht leistbar. Jede Ordnungsmaßnahme sind ca. 1-2 Stunden Arbeitszeit. Um es klarzustellen: Ich versuche keine OM zu umgehen, gefühlt ist es ein großer Teil meiner Arbeitszeit, aber ich weigere mich, Ordnungsmaßnahmen wegen beispielsweise Respektlosigkeiten zu verteilen (ich rede nicht von Beleidigungen!) wenn noch nicht einmal die Eltern kontaktiert worden sind. Und ja, ich schicke auch nicht wegen jeder Kleinigkeit nach Hause Schüler haben nicht nur eine Pflicht zum Schulbesuch, sondern auch ein Recht zum Schulbesuch. Und das kann man nicht wegen wiederholtem Kaugummi kauen im Unterricht einschränken

    an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

    Sei nicht nicht böse, aber an der Schulform Gymnasium ist sowas leicht gesagt.

    dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

    Hier wird ja die Verantwortung ganz klar Richtung Schulleitung gesehen. Ich kann nur von meiner täglichen Arbeit berichten, dass die erzieherischen Einwirkungen, wo ja eine ganze Bandbreite in § 53 SchulG genannt wird, häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert bzw. mit denen gesprochen wurde, keine Wiedergutmachungen usw. eingeleitet worden, dann dürfen sich Klassenlehrer nicht wundern wenn man hier eine OM auch mal ablehnt. Aber auch da habe ich dann mitbekommen, dass sich im Nachhinein beschwert wurde, weshalb es da keine OM gab.


    In dem Urteil da oben geht es übrigens primär um § 54 SchulG, Schulgesundheit

    dass viele Grundschullehrkräfte überhaupt keine Mehrverantwortung tragen wollen.

    Es kommt wohl auf das Maß der Mehrverantwortung an. A14 für iPad-Administration ist natürlich ne andere Sache als A14 für Schulleitung. Ich kann auch nur von mir selber berichten, mein A14 im Bereich der erw. Schulleitung ist schon ein anderes Ausmaß an Verantwortung (und auch Arbeitsbelastung) als eben unser A14-iPad-Mensch.

    Die Verteilung der Stunden legt die Lehrerkonferenz fest. Den Vorschlag bringt die Schulleitung ein.

    Nicht ganz:


    "Über Grundsätze für die Verteilung der Anrechnungsstunden entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Inanspruchnahme der Lehrerinnen und Lehrer, soweit sich diese nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt."

    Das ist im Detail schon etwas abweichend.

    Sport und Soziales sind bei Dauerkrankschreibung in der Regel kein Problem. Wenn es eben mit dem Arzt abgesprochen ist.

    Es kommt drauf an, das obige Urteil sagt ganz klar, dass das auch untersagt werden kann.


    Wenn der Arzt ein Fußballturnier befürwortet, kann es der Dienstvorgesetzte trotzdem untersagen und das ist dann bindend.

    Rechtlich mag es sein.
    Im Sinne von "ich darf Musik spielen, spazieren gehen, alles tun, was der Genesung nicht entgegen steht" medizinisch nicht. (bzw. meine Beispiele und Erläuterungen beziehen sich zumindest - ärztlich genehmigt und geprüft - auf Krankheit.)

    Ne, das ist nicht so. Es geht hier um Beamte und nicht um Angestellte. Bei Beamten ist "größtmögliche Zurückhaltung" an den Tag zu legen:


    https://openjur.de/u/2324418.html

    Alles, was öffentlichen Charakter hat, kann man faktisch vergessen. Joggen im Wald = Ja. Ironman = Nein. Turnier mit der Fußballmannschaft = Nein

    Das Urteil ist hier auch ganz interessant, weil dieser Beamte sich sogar ein Attest vom Arzt besorgt hat, dass ihm öffentliches Fußballspielen quasi erlaubt - trotzdem kann es untersagt werden.

    Zitat

    Die dem Antragsteller erteilte Anordnung, während der (fortdauernden) Krankschreibung keinen öffentlichkeitswirksamen Sport zu betreiben, entspricht diesen Anforderungen, denn sie ist, obgleich sie außerdienstliche Aktivitäten betrifft, in ihrem materiell-rechtlichen Gehalt auf den Dienst bezogen und hinreichend damit begründet worden, dass das untersagte Verhalten der Achtung und dem Vertrauen nicht gerecht werde, welches ein Beamter genieße. Dabei ist der Vorgesetzte des Antragstellers mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass es einen beachtlichen Verstoß gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht eines Beamten darstellt (§ 34 Satz 3 BeamtStG), wenn durch dessen Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen trotz Krankschreibung bei einem unbefangenen Betrachter Zweifel am Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung entstehen können, zumal wenn die Erkrankung - wie hier - äußerlich nicht erkennbar ist. Jedem Beamten muss klar sein, dass er sich in Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen und soweit wie möglich alles zu unterlassen hat, was den Eindruck aufkommen lassen könnte, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder er lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen. Dies hätte sich dem Antragsteller als besonnenem Beamten auch ohne die ihm gegenüber ausgesprochene dienstliche Anordnung aufdrängen müssen.

    Wenn ich ein Jahr krankgeschrieben bin, darf ich keine Musik spielen? Darf ich kein Leben haben?

    Nicht öffentlich.


    Zitat

    Wenn ein Beamter, der aufgrund einer Erkrankung außerstande sei, Dienst zu verrichten, dennoch in dieser Zeit der Dienstunfähigkeit, in der er von seinem Dienstherrn alimentiert werde, einer privaten Erwerbstätigkeit nachgehe, zeige er ein Verhalten, das auf Unverständnis stoße und in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des öffentlichen Dienstes und die Loyalität der Beamtenschaft zu beeinträchtigen. Der Dienstherr alimentiere Beamte auch bei Dienstunfähigkeit und stelle so sicher, dass sich ein Beamter schonen könne, um seine Genesung bestmöglich zu fördern. Gehe ein krankgeschriebener Beamter einer privaten Nebentätigkeit nach, erwecke er für einen verständigen Betrachter den Eindruck, nicht so krank zu sein, dass er zur Dienstleistung außerstande sei, also seine Dienstbezüge zu erhalten, ohne zugleich seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, und sich nicht um die Wiederherstellung seiner Gesundheit zu kümmern.


    Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 83/23


    Und das finde ich auch absolut richtig so.

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