Dienstunfähigkeit Konsequenzen?

  • Ich denke, wenn ein krankgeschriebener Beamter zum Sport, in Restaurants oder ins Konzert geht, wird daran niemand Anstoß nehmen, solange er dabei nicht überdreht-quietschfidel durch die Gegend hüpft. Auf die Bühne stellen würde ich mich aber wiederum nicht.

  • Ich denke, wenn ein krankgeschriebener Beamter zum Sport, in Restaurants oder ins Konzert geht, wird daran niemand Anstoß nehmen, solange er dabei nicht überdreht-quietschfidel durch die Gegend hüpft. Auf die Bühne stellen würde ich mich aber wiederum nicht.

    Richtig, das hat auch ansich nichts mit dem Beamtentum zutun, sondern betrifft alle Erwerbstätigen.

    Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, dann aber in der Freizeit doch wieder Energie hat für irgendwelche Auftritte darf das auch überprüft werden. Es kommt hier natürlich auf den Grund für die Krankschreibung bzw. DU an.

  • Wenn ich ein Jahr krankgeschrieben bin, darf ich keine Musik spielen? Darf ich kein Leben haben?

    Nicht öffentlich.


    Zitat

    Wenn ein Beamter, der aufgrund einer Erkrankung außerstande sei, Dienst zu verrichten, dennoch in dieser Zeit der Dienstunfähigkeit, in der er von seinem Dienstherrn alimentiert werde, einer privaten Erwerbstätigkeit nachgehe, zeige er ein Verhalten, das auf Unverständnis stoße und in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des öffentlichen Dienstes und die Loyalität der Beamtenschaft zu beeinträchtigen. Der Dienstherr alimentiere Beamte auch bei Dienstunfähigkeit und stelle so sicher, dass sich ein Beamter schonen könne, um seine Genesung bestmöglich zu fördern. Gehe ein krankgeschriebener Beamter einer privaten Nebentätigkeit nach, erwecke er für einen verständigen Betrachter den Eindruck, nicht so krank zu sein, dass er zur Dienstleistung außerstande sei, also seine Dienstbezüge zu erhalten, ohne zugleich seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, und sich nicht um die Wiederherstellung seiner Gesundheit zu kümmern.


    Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 83/23


    Und das finde ich auch absolut richtig so.

  • Rechtlich mag es sein.
    Im Sinne von "ich darf Musik spielen, spazieren gehen, alles tun, was der Genesung nicht entgegen steht" medizinisch nicht. (bzw. meine Beispiele und Erläuterungen beziehen sich zumindest - ärztlich genehmigt und geprüft - auf Krankheit.)

    Ne, das ist nicht so. Es geht hier um Beamte und nicht um Angestellte. Bei Beamten ist "größtmögliche Zurückhaltung" an den Tag zu legen:


    https://openjur.de/u/2324418.html

    Alles, was öffentlichen Charakter hat, kann man faktisch vergessen. Joggen im Wald = Ja. Ironman = Nein. Turnier mit der Fußballmannschaft = Nein

    Das Urteil ist hier auch ganz interessant, weil dieser Beamte sich sogar ein Attest vom Arzt besorgt hat, dass ihm öffentliches Fußballspielen quasi erlaubt - trotzdem kann es untersagt werden.

    Zitat

    Die dem Antragsteller erteilte Anordnung, während der (fortdauernden) Krankschreibung keinen öffentlichkeitswirksamen Sport zu betreiben, entspricht diesen Anforderungen, denn sie ist, obgleich sie außerdienstliche Aktivitäten betrifft, in ihrem materiell-rechtlichen Gehalt auf den Dienst bezogen und hinreichend damit begründet worden, dass das untersagte Verhalten der Achtung und dem Vertrauen nicht gerecht werde, welches ein Beamter genieße. Dabei ist der Vorgesetzte des Antragstellers mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass es einen beachtlichen Verstoß gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht eines Beamten darstellt (§ 34 Satz 3 BeamtStG), wenn durch dessen Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen trotz Krankschreibung bei einem unbefangenen Betrachter Zweifel am Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung entstehen können, zumal wenn die Erkrankung - wie hier - äußerlich nicht erkennbar ist. Jedem Beamten muss klar sein, dass er sich in Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen und soweit wie möglich alles zu unterlassen hat, was den Eindruck aufkommen lassen könnte, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder er lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen. Dies hätte sich dem Antragsteller als besonnenem Beamten auch ohne die ihm gegenüber ausgesprochene dienstliche Anordnung aufdrängen müssen.

  • Die Unterscheidungen finde ich recht gut nachvollziehbar. Moderater Sport ja, Mannschaftsevent nein etc.

    Trotzdem kenne ich das unangenehme Gefühl, mich krankgeschrieben überhaupt in der Öffentlichkeit zu bewegen, selbst wenn ich nur im Supermarkt bin. Wenn man länger krankgeschrieben ist, kann es also zum Problem werden, wenn man Sport oder Soziales Miteinander zur Genesung braucht. Ich würde in einer "Teil-Krankschreibung" Vorteile sehen.

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