Ich habe mittlerweile recht viele Lehrkräfte erlebt und finde das schon valide.
Sehe ich auch so.
Ich habe mittlerweile recht viele Lehrkräfte erlebt und finde das schon valide.
Sehe ich auch so.
Es war ein linearer Anstieg der BEM Fälle in den letzten 5 Jahren deutlich zu sehen.
Eine Korrelation ist aber nicht automatisch eine Kausalität. Kann auch zig andere Ursachen haben (Altersstruktur?). Muss aber nicht.
Ja, wobei sich das eben konkret auf unvorhersehbaren Ausfall bezieht , also auf den ersten Tag einer Krankheit der Lehrkraft
Ich interpretiere das anders, vorhersehbarer Ausfall ist zB ein pädagogischer Tag und nicht der zweite Tag einer Krankheit
Hallo zu euch, wollte mich mal erkundigen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob man als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen etc. "Zusatzaufgaben", wie Betreuung von Praktikanten - Beratungslehrkraft o.ä. während des Schuljahrs/zum Halbjahr abgeben bzw. beenden kann, ohne dann eine Entlastung dafür im nächsten Schuljahr zu erhalten?
Kann die Schulleitung sich dagegen aussprechen?
Viele Grüße
Das sind keine Zusatzaufgaben, sondern reguläre Aufgaben einer Lehrkraft laut Allgemeiner Dienstordnung
5 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden.
... aber prinzipiell glaube ich nicht erlaubt bei LK (zumindest in meiner BezReg in NRW), aber wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort.
Dienstbesprechungen sind nicht teilbar. Bei Konferenzen „in der Regel nicht“ Abweichungen können ja durch ein Teilzeitkonzept begründet sein.
Ja,super! Ich komme dann zu dir an die Schule!!
Bis dahin ist die Lehrerkonferenz bei uns auch eine nicht teilbare Aufgabe.
Kollegen mit kleinen Kindern dürfen aber um 16.00 gehen... laut Teizeitkonzept
Ihr habt ein Teilzeitkonzept, dann ist das doch in Ordnung. Das wird ja die LK beschlossen haben. Wenn ihr damit nicht zufrieden seid, müsst ihr das entsprechend ändern.
Wieviel km sind das dann jetzt bei der Threaderstellerin?
Ja.
Außer:
9 Mehrarbeit durch schwerbehinderte Lehrer
Bei schwerbehinderten Lehrern, deren Pflichtstunden über die generelle Pflichtstundenermäßigung hinaus zusätzlich ermäßigt worden sind, ist von der Anordnung bzw. Genehmigung von Mehrarbeit abzusehen (Abschnitt II Nr. 4.4.4 des Runderlasses vom 31.05.1989 - BASS 21-06 Nr. 1).
Verständlich, in anderen Berufen kann man jetzt mit dem Laptop in Bali am Strand sitzen, wenn man das möchte
Auch das ist nicht so richtig, man muss schon in der Lage sein, jederzeit zur Arbeit kommen zu können, weil nämlich in faktisch allen Arbeitsverträgen geregelt ist, dass die Anwesenheit beim Arbeitsplatz bei dienstlichen Erfordernissen angeordnet werden kann. Und das kann nämlich schnell passieren, ist beispielsweise der Betreuer vom Azubi krank, wird halt gesagt, morgen bist du auf der Arbeit und betreust den Azubi. Und das ist jetzt auch kein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel.
Der Nachweis lässt sich aber nicht nur durch "auf frische Tat ertappt" führen.
Sofern die Person nicht gerade ihren Spickzettel o.ä. darin liegen lässt, in der Regel schon.
Hier steht auch eine Menge dazu drin:
https://www.wingenverlag.de/index.php?seit…kat=&start=&nr=
Gilt jetzt "nur" für die Sekundarstufe I, aber die Ausführungen zu Täuschungsversuchen sind da schon sehr interessant und gelten meiner Meinung nach nicht nur für die S1
Eine Schulleitung muß nicht besonders gut unterrichten können.
Das sehe ich anders, da sie auch Unterricht beurteilt, sollten hier schon entsprechende Fähigkeiten und Wissen vorhanden sein.
In NRW geht das nur in folgenden Fächern: Englisch, Kunst, Musik und Sport
Okay, Danke!
Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?
In NRW bei Teilzeit nicht, allerdings können die die fehlenden Stunden natürlich irgendwo vor- oder hinter deinen regulären Unterricht dran gelegt werden in dieser Woche. Ist die Frage ob man das will und nicht eher sagt, ich habe meinen verlässlichen Plan und gleiche das dafür über den Monat aus
An meiner Schule wird das sogar von der Schulleitung so angeordnet, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten zu bewerten sind.
Halte ich für übergriffig und rechtswidrig.
Dazu gibt es auch das Problem, dass manche Eltern es einfach nicht hinbekommen Stunden zu entschuldigen, obwohl die Schüler tatsächlich krank waren.
Die erste angefragte versicherung muss meines Wissens nach die Öffnungsaktion dann anbieten, die anderen nicht. Deswegen nicht wild Anfragen stellen.
Dein Link funktioniert nur ohne das "u" am Ende
!
Das finde ich jetzt wirklich merkwürdig. Kann denn eine einzelne Bezirksregierung in NRW die bundeslandweit geltende Regelung einfach so "aushebeln"?
Wird ja nur spezifiziert und nicht ausgehebelt. In den andern BR gibt es vermutlich auch entsprechende Runderlasse
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