Beiträge von Karl-Dieter

    Hinweise zu konkretem Vorgehen im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine unzulässige Rechtsberatung

    Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

    Meine Frage Frage lautet also, welche außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sind für befristet angestellte Lehrkräfte in NRW verbindlich?

    Alle.

    , über meine vertraglichen Unterrichtsstunden hinausgehende Zeiten abzurechnen und mir vergüten zu lassen.

    Das geht nicht, weil in deinem Gehalt eben nicht nur die Unterrichtsstunden abgedeckt sind, sondern, hier ist der Hinweis auf § 10 ADO NRW richtig, auch weitere Aufgaben.

    Aber: Relevant ist auch § 17 ADO NRW für Teilzeitbeschäftigte.

    Zitat

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    Besprich das also mit der Schulleitung.

    Persönlich wünsche ich dir natürlich, dass die Zulassung klappt, aus professioneller Perspektive finde ich es aber trotzdem etwas merkwürdig, dass sieben Semester und Bachelor ausreicht und dann noch mit Fächern, die etwas an den Haaren herbeigezogen sind.

    Weiß jemand, wie es theoretisch mit den Chancen für eine Verbeamtung aussieht?

    Wenn du das OBAS-Verfahren durchlaufen hast, bist du voll ausgebildeter Lehrer und kannst auch verbeamtet werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen (Alter, Gesundheit, EU-Staatsbürgerschaft).

    Ich tue mich allerdings schwer damit, bei einem siebensemestrigen Bachelor Kunst & Design die erforderlichen Voraussetzungen für das OBAS an der Grundschule zu erkennen, will mich da aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.


    /edit: Hab nochmal recherchiert, sieben Semester reichen, muss aber von einer Universität sein.

    Die 16€ enthalten keine Arbeitshefte, Workbooks, Papier zum Verbrauch, Bastelmaterialien, der Begriff der "sonstigen Arbeitsmittel" ist hier juristisch recht weit auszulegen und umfasst im Grunde alle Verbrauchsmaterialien.

    Sehe ich hier anders, aufgrund der Beschreibung interpretiere ich das eher so, dass insbesondere Arbeitshefte, die für den ganzjährigen Gebrauch bestimmt sind, Lernmittel sind. Bei Bastelmaterialien & Co bin ich absolut auf deiner Seite. auf der Seite vom Ministerium zu den zugelassenen Lernmittel steht auch explizit "sowie Art des Arbeitsmittels (z.B. Schülerarbeitsheft, Schülerbuch) sortiert ausgegeben."

    Vielleicht kann sich hier noch jemand anders äußern.

    Bei uns in der Grundschule (Elternperspektive) hat die Klassenlehrerin zu Beginn des Schuljahres eine Aufschlüsselung darüber gegeben, was sie gerne anschaffen möchte, aber von der Schule nicht finanziert bekommt und dann um einen Startbeitrag für die Klassenkasse von 30€ pro Kind gebeten, um diese Anschaffungen für die Klasse zu finanzieren, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass das eine freiwillige Zahlung ist (weil es für manche Familien sicherlich eine Stange Geld ist), sie damit aber trotzdem Anschaffungen für alle Kinder finanziert und sie ja auch nicht weiß, wer bezahlt hat und wer nicht (Führung der Kasse erfolgt durch Eltern). Es haben dann fast alle bezahlt und sie konnte die notwendigen Materialien kaufen.


    Man kann jetzt darüber streiten, ob das nicht Aufgabe des Schulträgers sei (ist es definitiv), aber der stellt sich halt tot und es kann ja auch nicht sein, dass die Lehrer das aus der Privatkasse übernehmen, das sehe ich dann doch eher bei den Eltern, wenn es den Kindern zugute kommt. Wenn die Kinder eine Federmappe mit Stiften brauchen, dann ist das ja auch durch die Eltern anzuschaffen und nicht durch die Lehrer. ;)


    Tatsächlich ist das rechtswidrig (Edit: In NRW. Du kommst ja auch aus NRW)

    Der Eigenanteil für Lernmittel beträgt in der Grundschule 16 EUR pro Schuljahr, exklusive ggf. zu erhebende Kopierkosten.

    Man kann zwar etwas umschichten, z.B. in einem Schuljahr 17 Euro und dafür darauf folgenden 15 Eur. Aber im Schnitt sind es 16 EUR.


    Eine "freiwillige" Leistung ist ganz klar rechtswidrig:

    Zitat


    7 Zu freiwilligen Leistungen in geringem Umfang können Eltern nur gebeten werden, wenn dies zur Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs erforderlich ist.

    https://bass.schul-welt.de/6242.htm

    Aufgrund deiner Schilderung ist hier nicht davon auszugehen, dass das "unvorhergesehen" ist.


    Dein Beispiel mit Stiften etc. ist davon ganz klar ausgenommen, weil das per Definition keine Lernmittel sind:

    Zitat

    2.2 Keine Lernmittel sind Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind erforderlichenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen. Hierzu zählen insbesondere:

    - Schreib- und Zeichenpapier aller Art (Hefte, Zeichenblöcke usw.);

    - Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art einschließlich technischer Hilfsmittel;

    - elektronische Datenträger oder Papier, die bzw. das die Schule zentral beschafft und den Schülerinnen und Schüler zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen aushändigt;

    - sonstige Arbeitsmittel.

    Die Dame, die den Job jetzt bekommen hat, ist frisch aus dem Ref & ausgebildete GS-Lehrerin.

    Absolut nachvollziehbar, dass sie die Stelle bekommen hat. Sie ist dafür ausgebildet, du nicht.

    Andersherum würdest du dich doch auch wundern, wenn du dich am Gymnasium bewirbst und du die Stelle nicht bekommst, aber eine Lehrerin, die das Lehramt gar nicht hat, sondern für Grundschule.

    Den genauen Wert weiß ich nicht, aber das ist tatsächlich so und kommt aus den Personalvertretungen.

    Hintergrund ist der, dass es in der Vergangenheit vermehrt Leute gab, die in Vertretungsverträgen versackten und ihr Studium dann nicht mehr weiter betrieben...

    Ich glaube es geht hier eher um die Werksstudentenregelung, da muss der AG nämlich keinen AG-Anteil für die KV zahlen.

    n wie Röteln etc

    Normalerweise solltest du als Frau dagegen geimpft sein, es wird nämlich empfohlen. Gerade wenn ich vorhabe, schwanger zu werden ODER Schwangere in meinem Dunstkreis habe.

    Das darf sie gar nicht, oder?

    War ja kein Bewerbungsverfahren. Wenn dein Mann antwortet, ist er natürlich selbst schuld.

    Als es dann eine freie, unbefristete Stelle an unserer Schule gab, die nicht durch Umsetzung besetzt wurde, bekam sie eine andere junge Frau in meinem Alter.

    Hattest du dich auf die Stelle beworben?

    Bist du ausgebildete Lehrerin?

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