Bei uns in der Grundschule (Elternperspektive) hat die Klassenlehrerin zu Beginn des Schuljahres eine Aufschlüsselung darüber gegeben, was sie gerne anschaffen möchte, aber von der Schule nicht finanziert bekommt und dann um einen Startbeitrag für die Klassenkasse von 30€ pro Kind gebeten, um diese Anschaffungen für die Klasse zu finanzieren, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass das eine freiwillige Zahlung ist (weil es für manche Familien sicherlich eine Stange Geld ist), sie damit aber trotzdem Anschaffungen für alle Kinder finanziert und sie ja auch nicht weiß, wer bezahlt hat und wer nicht (Führung der Kasse erfolgt durch Eltern). Es haben dann fast alle bezahlt und sie konnte die notwendigen Materialien kaufen.
Man kann jetzt darüber streiten, ob das nicht Aufgabe des Schulträgers sei (ist es definitiv), aber der stellt sich halt tot und es kann ja auch nicht sein, dass die Lehrer das aus der Privatkasse übernehmen, das sehe ich dann doch eher bei den Eltern, wenn es den Kindern zugute kommt. Wenn die Kinder eine Federmappe mit Stiften brauchen, dann ist das ja auch durch die Eltern anzuschaffen und nicht durch die Lehrer. 
Tatsächlich ist das rechtswidrig (Edit: In NRW. Du kommst ja auch aus NRW)
Der Eigenanteil für Lernmittel beträgt in der Grundschule 16 EUR pro Schuljahr, exklusive ggf. zu erhebende Kopierkosten.
Man kann zwar etwas umschichten, z.B. in einem Schuljahr 17 Euro und dafür darauf folgenden 15 Eur. Aber im Schnitt sind es 16 EUR.
Eine "freiwillige" Leistung ist ganz klar rechtswidrig:
Zitat
7 Zu freiwilligen Leistungen in geringem Umfang können Eltern nur gebeten werden, wenn dies zur Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs erforderlich ist.
https://bass.schul-welt.de/6242.htm
Aufgrund deiner Schilderung ist hier nicht davon auszugehen, dass das "unvorhergesehen" ist.
Dein Beispiel mit Stiften etc. ist davon ganz klar ausgenommen, weil das per Definition keine Lernmittel sind:
Zitat
2.2 Keine Lernmittel sind Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind erforderlichenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen. Hierzu zählen insbesondere:
- Schreib- und Zeichenpapier aller Art (Hefte, Zeichenblöcke usw.);
- Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art einschließlich technischer Hilfsmittel;
- elektronische Datenträger oder Papier, die bzw. das die Schule zentral beschafft und den Schülerinnen und Schüler zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen aushändigt;
- sonstige Arbeitsmittel.