Leo NRW Registerauszug Geburtsurkunde

  • Hallo Ihr Lieben,


    nachdem ich nun sechs Jahre als Lehrerin gearbeitet habe und mich nun neu bewerben muss, da ich umgezogen bin, gab es gestern ein paar Problemchen, sodass ich mich bei der Bezirksregierung wohl erneut anmelden muss. Warum? Kein Ahnung, aber ich mach´s halt :P . Jetzt steht da, dass die einen Registerauszug der Geburtsurkunde haben wollen. Denkt ihr es geht auch die Geburtsurkunde, die ich habe, einfach beglaubigen zu lassen? Ich arbeite Vollzeit, 100km vom Wohnort entfernt und die nächsten zwei Wochen ohne Auto und weiß, bei Gott oh heilige Maria :S, nicht, wie ich das organisieren soll.

  • Prüf mal ob dafür eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Bei mir liegen über 800 km zwischen Wohn- und Geburtsort. Schon vor mehr als zwei Jahrzehnten reichte dafür eine Mail.

  • Hallo Ihr Lieben,


    nachdem ich nun sechs Jahre als Lehrerin gearbeitet habe und mich nun neu bewerben muss, da ich umgezogen bin, gab es gestern ein paar Problemchen, sodass ich mich bei der Bezirksregierung wohl erneut anmelden muss. Warum? Kein Ahnung, aber ich mach´s halt :P . Jetzt steht da, dass die einen Registerauszug der Geburtsurkunde haben wollen. Denkt ihr es geht auch die Geburtsurkunde, die ich habe, einfach beglaubigen zu lassen? Ich arbeite Vollzeit, 100km vom Wohnort entfernt und die nächsten zwei Wochen ohne Auto und weiß, bei Gott oh heilige Maria :S, nicht, wie ich das organisieren soll.

    Ich wollte für die Einstellung meine Zeugnisse und Geburtsurkunden beglaubigen lassen. Zeugnisse wurden anstandlos beglaubigt, die Geburtsurkunden nicht. Mir wurde (in Hessen) mitgeteilt, dass Geburtsurkunden nicht mehr beglaubigt werden können. Man muss beim Standesamt einen Auszug holen. Ob das in NRW auch so geregelt ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Mir wurde (in Hessen) mitgeteilt, dass Geburtsurkunden nicht mehr beglaubigt werden können

    Richtig, weil das Personenstandsurkunden sind und die selber eigentlich nur ein (beglaubigter) Auszug aus dem Geburtenregister sind und einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie kann man nicht nochmal "beglaubigen"

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