Fragen zu Erstlingsausstattung und Familienzuschlag

  • Hallo alle!
    Erst einmal vorweg: Da wir Zwillinge bekommen haben, die zu früh geboren sind, haben sich alle bürokratischen Prozesse recht kompliziert herausgestellt und man glaubt gar nicht, wie schnell so ein zweites Kind vergessen wird ;) Dementsprechend mussten wir an vielen Stellen immer mal wieder nachhaken, etwas richtigstellen etc. - was teilweise zu Zeitverzögerungen geführt hat.
    Meine erste Frage bezieht sich auf die Erstlingsausstattung: wer bezahlt die? Die Beihilfe? Wenn ja, separat oder mit einem Beihilfebescheid? Oder kommt sie gar mit dem Gehalt?

    Und meine zweite Frage: Uns müsste nachträglich für ein paar Monate der erhöhte Familienzuschlag zustehen. Hat da jemand Erfahrung, wie lange das dauert, bis der nachgezahlt wird?

    Aktuell habe ich nicht mehr so richtig Vertrauen in das System, nachdem man meine Mutterschutzfrist mehrmals zu meinen Ungunsten falsch berechnet hatte.

    Danke für eure Hilfe!

  • NRW:

    Nach der Geburt steht der Mutter eine Pauschale für die Erstlingsausstattung in Höhe von 170,- Euro zu. Sollte die Mutter keinen eigenen Beihilfeanspruch haben, kann die Erstlingspauschale auch vom beihilfeberechtigten Vater beantragt werden.

  • Angaben für NRW:


    Du müsstest ja für beide Kinder einen Langantrag stellen, damit sie in deine Beihilfe übernommen werden und kannst dann jeweils die Ausstattung beantragen. LBV braucht immer ein wenig, ich habe (meine ich) auch noch zweimal volles Gehalt nach dem Mutterschutz bekommen. Bis das alles korrekt berechnet wurde, hat es gedauert. Später gabs noch eine weitere Nachzahlung beim FZ, da mein Mann auch Beamter ist und somit die Prozente des Zuschlags in meiner Teilzeit nicht korrekt waren - da steigt man dann irgendwann nicht mehr durch.

    Glückwunsch aber zu den Zwillingen, uns steht das ganze auch demnächst bevor :D

  • NRW:

    Nach der Geburt steht der Mutter eine Pauschale für die Erstlingsausstattung in Höhe von 170,- Euro zu. Sollte die Mutter keinen eigenen Beihilfeanspruch haben, kann die Erstlingspauschale auch vom beihilfeberechtigten Vater beantragt werden.

    Ok, nicht ganz so krass wie andere Perks, trotzdem eine falsche Verwendung von Steuergeldern in meinen Augen.

  • Meines Wissens gibt es einen Beitrag zur Erstausstattung in mehreren Bundesländern (z. B. Bremen, Hamburg und - wie ja bereits erwähnt - auch NRW), in NDS (falls das nicht gerade erst geändert wurde) hingegen leider nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Meines Wissens gibt es einen Beitrag zur Erstausstattung in mehreren Bundesländern (z. B. Bremen, Hamburg und - wie ja bereits erwähnt - auch NRW), in NDS (falls das nicht gerade erst geändert wurde) hingegen leider nicht.

    "Leider"!? Warum zur Hölle muss einem bestens verdienenden Lehrerpaar auch noch die Babyausstattung bezuschusst werden - noch dazu mit einem lächerlichen Betrag, mit dem man nicht einmal einen viertel Kinderwagen bezahlen kann?

    Es wird echt höchste Zeit, dass diese alten Zöpfe mal abgeschnitten werden. Oder man behält sie - und kürzt die Besoldung wieder auf das Niveau ein, das sie zu Kaisers Zeiten mal hatte. Als der Rock des Beamten noch kurz war, aber warm. Aber mehr kurz als warm.

  • Ja, "leider", denn da zeigt sich m. E. wieder mal eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Bundesländern. Findest du nicht?

    Ob das nun unter "falsche Verwendung" von Steuergeldern fällt, darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein (m. E. nicht). Ebenso, ob man einen Betrag von 170 Euro als "lächerlich" abtut.


    BTW finde ich dieses "zur Hölle" - das nun sowohl von dir, Fossi, wie auch von State benutzt wurde - mehr als unangebracht. Geht's nicht höflicher?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Warum zur Hölle

    kann man eine sachliche, wenn auch unvollständige (Bundesland), Frage nicht einfach sachlich beantworten? Man muss nicht immer eskalieren, diese Beihilfe steht jungen Eltern zu, und sie wollen sie beantragen, darum geht es hier.

  • NRW:

    Nach der Geburt steht der Mutter eine Pauschale für die Erstlingsausstattung in Höhe von 170,- Euro zu. Sollte die Mutter keinen eigenen Beihilfeanspruch haben, kann die Erstlingspauschale auch vom beihilfeberechtigten Vater beantragt werden.

    Wild. Ich sollte doch nach NRW gehen und noch 4 weitere Kinder zeugen.

  • Ja, dann kannst du auch auf Teilzeit gehen. Wird sogar genehmigt.

    Na, dann solltest gerade du nach NDS wechseln! Abendgymnasien gibt es hier auch und Teilzeit wird dir sogar (noch) "anlasslos" genehmigt. Plus dass es hier keine - von dir so verabscheuten - Orts- und Familienzuschläge wie in NRW gibt und eben auch keinen Beitrag zur Erstausstattung von "Beamt*innen-Babys". :rolleyes:

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • "Leider"!? Warum zur Hölle muss einem bestens verdienenden Lehrerpaar auch noch die Babyausstattung bezuschusst werden - noch dazu mit einem lächerlichen Betrag, mit dem man nicht einmal einen viertel Kinderwagen bezahlen kann?

    Das fällt mir jetzt erst auf: Wie kommst du eigentlich darauf, dass es sich um ein "Lehrerpaar" handelt? Davon steht im Ausgangsbeitrag doch gar nichts.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja, die Berechnung des Mutterschutzes ist leider höhere Mathematik, die in vielen Personalstellen nicht ohne weiteres funktioniert. Das tut mir leid, dass es bei dir auch nicht klappte.

  • Wie traurig, dass du mich so schlecht kennst, Humblebee 😢


    Ich möchte doch gar nicht in Teilzeit arbeiten. Außer Sabbatjahr, für mich die einzig interessante Form.

  • State of Trance liefert doch häufig auch sachliche Beiträge mit Mehrwert, wenn auch nicht frei von Polemik in genannter Thematik. Aber es springt durchaus gerne hier immer wieder jemand noch ein drittes Mal über das Stöckchen ;)


    State of Trance… auch ganz sachlich: Die Beschwerden solltest du auf Basis des Alimentationsprinzips ausführen, deine Darstellungen sind getränkt vom Einkommensgedanken. Das ist leider nicht sachgerecht. Deine gewünschten Änderungen verlangten eine 2/3 Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes und die generelle Abschaffung des Berufsbeamten, beides ist derzeit nicht absehbar. Also, zurück zur Sachebene

  • Hallo alle!
    Erst einmal vorweg: Da wir Zwillinge bekommen haben, die zu früh geboren sind, haben sich alle bürokratischen Prozesse recht kompliziert herausgestellt

    Ich weiss genau, wovon Du schreibst. hat ne Ewigkeit gedauert, bis ich alle Anträge ausgefüllt und herausgefunden habe, wo ich was einreichen und bescheid sagen muss. imho wichtigster Tipp: die Rechnungen von vor der Geburt aus dem Monat nicht einreichen, bevor die Beihilfe/Krankenversicherungsprozente neu berechnet sind. die nachträgliche Rückabwicklung der Rechnungen hat mich meine letzten blonden Haare gekostet. ansonsten: Zwillinge sind toll. rückwirkend hätten die ersten 6 Monate schon irgendwie weniger anstrengend und instagrammabler sein können, aber das kann einem ja auch mit nur einem Kind oder mit zwei Kindern unterschiedlichen Alters so gehen. also: keine Panik und mit 170 Euro sind wir immerhin zwei Monate hingekommen - allerdings haben wir auch keinen Kinderwagen genutzt.

  • Beitrag von sunshine_:-) ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().

Werbung