Ist es ein angeordneter Unterrichtsgang? Dann kann es abgerechnet werden.
Was heißt denn konkret "angeordneter Unterrichtsgang"? Also den dreistündigen Besuch einer Bäckerei beispielsweise, wo eine zweite Aufsichtsperson benötigt wird, das wäre für mich ein Unterrichtsgang.
Den ganztägigen Besuch des Römermuseums in Xanten nicht. Aber ich bin mir da selber nicht sicher, wo ist die Trennung?
2.2.3 Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulfahrten,
- Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste),
Diese Richtlinie spricht selber von Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen.