Meines Wissens nach ist die Wiedereingliederung dann sofort gescheitert.
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
Da musst du mir helfen: Wo steht das?
Zitat von SchulG §73 Abs 2
Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.Hier steht ja, dass sie auf Wunsch teilnehmen sollen, wenn das erforderlich ist. Andersherum kann es also scheinbar auch NICHT erforderlich sein, ergo ich muss nicht teilnehmen. Oder die Pflegschaft möchte das nicht.
Mal auch Logisch gedacht: Einige Pflegschaften machen ja einen regelmäßigen Elterntreff, das ganze kann man ja auch formalisieren und das offiziell als Pflegschaft deklarieren, zweiwöchentlich abends in einer Kneipe. Dann ist es meine Pflicht da alle zwei Wochen Abends auszutauschen, wenn die Eltern als TOP nur "Verschiedenes" haben und keine Beratung und Information erforderlich ist? Eben nicht.
Ja, ich stimme dir zu, das bezieht sich hier auch auf Fachlehrkräfte, aber AUCH auf die Klassenleitung.
-
Die Verträge werden bei uns erstmal alle ohne Führungszeugnis unterschrieben, du unterschreibst, dass nichts vorliegt und reichst die dann nach. Da gibts einen Passus, dass die dann bei Einträgen ungültig werden, aber das hindert niemanden daran gleich anzufangen.
Kann also dazu führen, dass ein wegen mehrfachen Kindesmißbrauchs vorbestrafter Ex-Knacki an Berliner Schulen wochenlang „Zugriff“ auf Kinder hat. Klingt richtig super.
-
Die Klassenleitung ist nach § 18 (3) ADO NRW mit beratender Stimme Mitglied der Klassenpflegschaft. Das ist somit eine Dienstpflicht in Kombination mit § 1 (Konkretisierung der Aufgaben, die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu erfülle sind).
Das widerspricht dann dem SchulG, weil hier ist eben die automatische Teilnahme verneint. Das Problem ist hier nämlich, dass die Eltern, wenn sie Lust haben, durchaus alle zwei Wochen zu den ungünstigsten Zeiten eine Pflegschaft abhalten können - und hier bin ich dann nicht dazu verpflichtet, daran teilzunehmen.
Ja, Lehrer sind Mitglied der Pflegschaft. Nein, sie müssen nicht automatisch immer an allen Sitzungen teilnehmen - nur wenn erforderlich.
-
Nun möchte ich nach dem 1. Staatsexamen erstmal arbeiten und dann Referendariat weit aufschieben(habe zwei kleine Kinder)
Verstehe den Zusammenhang zwischen „zwei kleine Kinder“ und „Referendariat weit aufschieben“ nicht so ganz.
-
Generell wünscht sich unsere SL, dass alle in den Stunden da sind, die ihnen ausfallen, um ins Teamteaching zu gehen, mal was aufzuräumen etc.
Relevant ist das Dingen hier:
https://bass.schul-welt.de/1056.htm
4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
- bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),
- bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
- bei Betriebspraktika,
- bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien bzw. am Tag der Zeugnisausgabe,
- bei Störung des Dienstbetriebes (z.B. Unbenutzbarkeit von Klassenräumen, Ausfall der Heizung, Wasserrohrbruch und bei Verstößen von Schülern gegen die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht) sowie wegen noch nicht eingerichteter Eingangsklassen zu Beginn des Schuljahres,
- bei vorzeitigem Unterrichtsfrei der Abschlussklassen.
Gleiches gilt bei der Schließung von Klassen aus gesundheitlichen Gründen.
Pflichtstundenausfall in diesen Fällen ist dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als Ist-Stunden), in dem der Lehrer anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird.
-
Also, wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum hier immer wieder Leute erzählen, dass man damit nicht arbeiten könne.
Man kann damit schon arbeiten, natürlich. Ich arbeite auch nicht so gerne damit, weil ich das bei mir am Mac wesentlich bequemer und angenehmer empfinde, aber das heißt ja nicht, dass man nicht mit einem iPad arbeiten kann.
-
Ärzte haben ihre eigenen Computertomografen,
Manchmal durchaus, wenn das die eigene Praxis eines Radiologen ist?
-
Das iPad wurde von Apple als Medienkonsumgerät entwickelt und verkauft.
Das ist so auch nicht korrekt.
Hier mal ein Auszug von der Apple Homepage zum iPad:
-
Bei der BezReg erreiche ich natürlich niemanden…
Morgen anrufen.
-
Relativ problemlos dürfte man z.B. an Gesamtschulen unterkommen
-
Zitat
habe ich dann noch die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen?
Jap, sofern gesundheitlich fit / Altersgrenze noch nicht überschritten / EU-Staatsbürgerschaft.
Weshalb du dir nicht direkt eine Stelle an deinem Wunsch-Ort suchst, ist mir allerdings schleierhaft. Oder ich verstehe den Zusammenhang mit der Heirat nicht.-
-
Wir können selber installieren aber viele Schulen haben Probleme jemanden zu finden, der sich in das MDM einarbeitet...
Das ist auch nicht so einfach, das muss man ganz klar sagen. Da muss man schon ein gewisses Grundverständnis für haben, wie das läuft. Ich bin z.B. einer derjenigen, der das gemacht hat. Und ich werde das nie so professionell können, wie Leute, die einen entsprechenden Background als z.B. Fachinformatiker Sys-Integration haben und das auch den ganzen Tag machen. Zumal das auch sehr fehleranfällig ist, wenn man z.B. bei Jamf School ein Profil für alle iPads hat und in dem Profil einen alternativen DNS-Server "aktiviert", aber keine Einträge macht und dann speichert- sind alle iPads erstmal aus dem Netz ausgesperrt und müssen händisch wieder reingebracht werden, weil die Korrektur des Profils kann nicht mehr empfangen werden.
Als sehr hilfreich empfand ich diese Youtube-Videos, das ist aber auch quasi die einzige vernünftige Dokumentation die ich dazu gefunden habe
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Wenn du als Nicht-Lehrer über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und privat versichert sind, bekommen ja auch keine Kind-krank-Tage.
Doch, bekommt man schon, aber keine Erstattung des Lohnausfalls. Wobei man das auch nicht bekommt, wenn man selber gesetzlich versichert ist und das Kind privat.
-
aber bei iPads ist das ja alles andere als einfach. Falls sich jemand damit auskennt, damit die Geräte doch noch sinnvoll genutzt werden können, bitte Bescheid geben!
Die Geräte werden über ein MDM konfiguriert, darüber kann man problemlos Apps aufspielen - oder auch diese Rechte den Nutzern zubilligen. Also dem Schulträger auf den Geist gehen, der das dann in die Wege leitet.
-
Die Dienstgeräte kamen ja m.E. von unserem Dienstherrn und damit i.d.R. allenfalls indirekt vom Schulträger.
Nein, vom Schulträger, das Land hat nur 90% von max. 500 EUR übernommen.
-
Eigentlich solltest du mit spanisch und französisch an Gesamtschulen problemlos unterkommen / falls welche beide Fächer anbieten, ist aber recht häufig F als zweite Fremdsprache und spanisch in der Oberstufe
-
Das sind vor allem Notwendigkeiten für Leute, die nicht mehr können
Das ist die SPD-Sicht der Dinge, in der Realität wird das aber von Gut- und Mittelverdienern in Anspruch genommen, die in der Regel nicht aufm Bau arbeiten.
ZitatDaten der DRV und des Sozio-Ökonomischen Panels zeigen, dass es den Beschäftigten, die die Rente mit 63 nutzen, gesundheitlich besser geht als denjenigen, die keine abschlagsfreie Rente beziehen. „Den Leuten in der Rente mit 63 geht es tatsächlich deutlich besser als den anderen“, zitiert die Zeitung Ruth Schüler, Rentenexpertin beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW).
(...)
Die Daten zeigen auch, dass die Rente mit 63 vor allem von Menschen mit mittleren Einkommen genutzt wird. Fast alle Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen dagegen arbeiten bis zum regulären Renteneintritt. „Die Regelung bringt Menschen mit niedrigem Einkommen sehr wenig“
-
Für Privatpatient*innen auch. Deswegen unterschreibt man eben.
Kommt drauf an. Bei der Physiotherapie habe ich tatsächlich eine Honorarvereinbarung unterschrieben, da steht auch drin, dass nicht abgesagte bzw. zu spät abgesagte Termine trotzdem in Rechnung gestellt werden.
Bei Ärzten habe ich aber bisher in keiner Art und Weise eine Honorarvereinbarung o.ä. unterschrieben, auch z.B. vereinbarte MRT-Termine habe ich telefonisch vereinbart und dann vor Ort nur den Wisch für die Abrechnungsdienste unterschrieben (wobei das ja auch nicht jeder Arzt macht).
Eine Honorarvereinbarung als PKV-Versicherter beim Arzt würde ich auch dringend empfehlen NICHT zu unterschreiben, weil ohne Honorarvereinbarung beträgt der Regelhöchstsatz nach GOÄ halt 2,5 bzw. 3,2 mit Begründung und mehr dürfen die nicht erheben. Wenn ich eine individuelle Honorarvereinbarung unterschreibe, kann er auch höhere Sätze ansetzen und man bleibt ggf. drauf sitzen.
-
Solche Ausfallgebühren sind auch für GKV Patienten ganz normal.
Kann sein, sind aber ohne gesonderten Vertrag rechtswidrig.
Werbung