Komm, wenn durch die Schule gerade eine Welle rollt, aber im privaten Umfeld niemand positiv ist,
weil im privaten Umfeld sich natürlich auch jeder regelmäßig testet.
eben auch problemlos von der Unfallkasse als Arbeitsunfall bisher anerkannt).
Na, nicht wirklich:
https://www.dguv.de/de/mediencente…nfall/index.jsp
Grundsätzlich ist auch immer zu prüfen, ob und inwieweit in der fraglichen Inkubationszeit vergleichbare außerberufliche Gefährdungen zu einer Infektion geführt haben könnten.
Meines Wissens nach gibt es da nur einen einzigen Fall, das war ein kasernierter Polizist.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…ls-dienstunfall
Zitat
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem ähnlichen Fall die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers ebenfalls als Dienstunfall gewertet. Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass zwar kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung vorliege.Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem ähnlichen Fall die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers ebenfalls als Dienstunfall gewertet. Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass zwar kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung vorliege.
Das erste Wort "Dienstunfall" ist meines Erachtens nach hier ein Tippfehler, weil es hier in dem Abschnitt um "Berufskrankheit" gehtl