Beiträge von Karl-Dieter

    Das ist letztlich Sache des Schulträgers in NRW, wie der seine Gebäude "sichert".

    Meine Frau kann so in ihre Schule, Grundschule, überhaupt kein Problem, zu jeder Tages- und Nachtzeit.

    Ich habe bei uns zwar eine Außenzutrittsberechtigung, kann aber nicht in bestimmte Bereiche die mit Alarmanlage gesichert sind. Der "normale" Lehrer (was ich jetzt auch bin) hat aber nicht mal die Außenzutrittsberechtigung, oder z.B. nur für die Sporthalle als Sportlehrer.

    Aber 1) mein Stundenplaner hat gerne eine Pause, wenn er sich im Lehrerzimmer aufhält und möchte nicht von 70 KuK mündlich auf irgendwelche Veränderungen/Wünsche aufmerksam gemacht werden (und es gibt jeden Tag zig Veränderungen).

    Bei uns läuft sowas auch über Papier und über die Schulleitung. Letztlich ist der/die Schulleiter/in für Beurlaubungen verantwortlich und das ist auch durchaus nachvollziehbar. Dann landet das bei uns im Vertretungsplanerfach. Korrekturwünsche (z.B. falscher Raum für Vertretungen) mache ich natürlich auch so fix, aber alles "größere" nehme ich z.B. nicht per Mail an.


    Das was Susannea sagt, ist aber häufig Standard an vielen Grundschulen, weil das eben nicht so viele Lehrkräfte sind und auch nicht so viele Sonderveranstaltungen. Führt aber dennoch zu den von dir unter 2) beschriebenen Problemen. Meine Frau ist Grundschullehrerin, daher sind eure beiden Berichte nachvollziehbar und auch häufiger so vorgekommen.

    Klar ist es sein Job / sein Alltag, aber soweit ich es verstanden habe, muss alles in sehr viele Codes kodiert werden und auch wenn ich den Sinn der Statistik nachvollziehen kann, ist es trotzdem am Ende ein Mehraufwand (aber zugegeben, im Kopf hatte ich eher die Statistik, als das Eingeben ins System, wo es tatsächlich nur ein Klick ist, einzutragen, ob Wandertag oder Arzttermin.

    Der Hintergrund ist vermutlich UntStat, hier wird z.B. abgefragt, welche Lehrkräfte weswegen gefehlt haben und wie vertreten wurde. Hier ist eine sinnvolle Voraussetzung, dass sauber in Untis eingetragen wird, da gibt es einige Statistikgründe (z.B. Fortbildung individuell, Krankheit, begleitung eines Wandertages, aber eben auch Arztbesuch, Elternzeit, Beschäftigungsverbot etc). Wenn Schulen die Absenzgründe in Untis nicht vernünftig eingepflegt haben und alles nur mit "dienstlich" markieren, ist das natürlich nachher etwas mehr Aufwand.

    Allerdings ist Untstat für das Schuljahr 22/23 noch ausgesetzt, laut Plan soll das erst nächstes Schuljahr wieder anfangen.

    So ganz vollständig ist das nicht.

    Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW besagt in § 33:

    Zitat

    6. Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes   bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind, maximal 12 Arbeitstage im Kalenderjahr


    Das wird ergänzt durch:

    Zitat

    In den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreitet, Urlaub bis zum Umfang der in § 45 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Freistellung von der Arbeitsleistung jeweils vorgesehenen Arbeitstage gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bereits in Anspruch genommener Urlaub nach Nummer 6 wird angerechnet. Als Einkommensnachweis dient eine formlose Erklärung der Beamtin oder des Beamten

    Grundsätzlich hat man aber vier Tage nur. Aktuell liegt die ei JAEEG bei 66 000 EUR afaik, da ist man als Berufsanfänger mit A12 oder A13 nicht drüber, also greift der zweite Abschnit, also mehr Tage.


    Die Betreuungsentschädigung (link oben) ist hier absolut irrelevant, weil es hier nur um "Pandemiebedingte Schließungen" geht (das Programm ist ja auch Ende APril ausgelaufen) und für "m auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können"

    Das trifft hier ja nicht zu.

    Alternativ kann dich der Vertreter nach Bedarf einsetzen, dann aber bitte mit entsprechendem Vorlauf von mindestens einem Tag und am besten trotzdem einem vereinbartem Zeitfenster, so dass du auch privat planen kannst.

    Das ist so rechtlich nicht vorgesehen in NRW. Es gibt natürlich hier den Passus des zumutbaren, aber das bedeutet nicht, dass man das einen Tag vorher ankündigen muss


    Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Der Unterrichtstag ist an Grundschulen, die in NRW zunehmend Ganztagsschulen sind oder in denen LK zumindest in der OGS mitarbeiten auch nicht wesentlich kürzer als an der Gesamtschule..

    Doch, ist wesentlich kürzer. Lehrkräfte, die in der OGS mitarbeiten, ist eher selten bis ungewöhnlich, insb. nach dem Ende der allgemeinen Unterrichtszeit. Sehe ja den Vergleich zu meiner Frau, die GS-Lehrerin ist.

    Ich will damit ausdrücklich nicht sagen, dass GS-Lehrer weniger arbeiten (bevor sich da wieder jemand auf den Schlips getreten fühlt) aber die tägliche Anwesenheitszeit an einer Grundschule als "nicht wesentlich kürzer" als an einer Gesamtschule zu bezeichnen, ist dann doch etwas weit hergeholt. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass Spring/Hohlstunden an Gesamtschulen üblich sind, an Grundschulen eher unüblich.

Werbung