Denn wenn ich am freien Tag den ganzen Tag zum Sportfest muss z.B. ist das ja on top und unbezahlt.
Nein, es ist nicht "on top und unbezahlt", sondern es ist schon mit deinem Gehalt abgedeckt.
Zitat von § 10 ADO NRW(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).
Und es ist auch nicht dein "freier Tag" sondern dein "unterrichtsfreier Tag":
Zitat von § 17 ADO NRW
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist;