Wenn du ein verhaltensgestörtes Kind (am besten noch eins mit Diagnose) rauswirfst und das abhaut, könnte schon eine Richterin oder Richter auf die Idee kommen, dich verantwortlich zu machen.
Quatsch. Ja, ich muss das beim Kind einschätzen. Wenn das aber ein Kind ist, was beispielsweise nie durch so ein Verhalten aufgefallen ist, sieht das eher nicht so aus. Das Kind hat sich an meine Anweisungen zu halten, wenn es einfach abhaut, erlischt hier auch meine Aufsichtspflicht.
Rauswerfen aus dem Unterricht und gleichzeitig die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen - das musst du mir mal erklären.
Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass Kinder permanent im Blick der Lehrkraft sein müssen, sondern sie müssen sich beaufsichtigt fühlen. Wie oft ich die tatsächlich sehe, ist abhängig von Alter, Einschränkung etc.
Rauswerfen = das Kind soll vor der Tür stehen und die gesamte Zeit die Klinke herunterdrücken
--> hart an der Grenze und zusätzlich höchst unpädagogisch
Unpädagogisch - ja, hart an der Grenze - nein.