Beiträge von Karl-Dieter

    Denn wenn ich am freien Tag den ganzen Tag zum Sportfest muss z.B. ist das ja on top und unbezahlt.

    Nein, es ist nicht "on top und unbezahlt", sondern es ist schon mit deinem Gehalt abgedeckt.


    Zitat von § 10 ADO NRW

    (1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).

    Und es ist auch nicht dein "freier Tag" sondern dein "unterrichtsfreier Tag":

    Zitat von § 17 ADO NRW



    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist;

    Klar, aber mir ging es primär um den Spruch "Wüsstest du, was du für Aufgaben in der Schule machen müsstest, wärst du mit zwei Kindern nicht in Vollzeit eingestiegen" - genau das machen aber eben etliche Leute, auch bewusst. Das Problem liegt hier aber, wie ich bereits sagte, eben woanders.

    Und vermutlich auch in einer unzureichenden Ausbildung im Referendariat, aber der letzte Lockdown ist ja inzwischen auch schon etwas her und das sollte nicht mehr das Problem sein eigentlich

    Das Gehalt mit A13 finde ich auch als Berufseinsteiger durchaus angemessen und in Ordnung. Und nicht in jedem Job bekommt man Firmenwagen und Luxusausstattung und co.

    Und gerade als Ein-Fach-Biologe bekommt sehr schwer einen adäquat bezahlten Job. Klar, ein paar kommen in irgendwelchen Zoos unter, aber da glaubt doch im Ernst niemand, dass man da Jahresgehälter von 75 000 eur plus Firmenwagen plus Boni bekommt. Ansonsten gibt es keine nennenswerte „biologische Industrie“. Und besser wird es erst nach eine Promotion, aber da muss man auch wieder noch mal 4 Jahre Zeit reinstecken

    Ich antwortete darauf sachlich, weil ich weiß, wie es hier ist, schließlich bin ich im Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule in Hamburg.

    Gut, wenn du weißt, wie es in Hamburg ist, dann wirst du ja auch wissen, wo es steht. Ich habe dich nett nach der rechtliche Grundlage dafür gefragt, wo steht, dass die AU dann rückwirkend zum 1. Krankheitstag sein muss. Weil das wäre eine merkwürdige Hamburger Sonderregelung, die beispielsweise mit dem § 5 AU-RL kollidiert

    Zitat

    (3) 1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

    Ehrlich gesagt habe ich weder Verständnis dafür, dass Leute aus anderen Bundesländern mit keiner/wenig Kenntnis von Hamburg meine Angaben pauschal anzweifeln und "Nachweise" * verlangen, gerade so, als habe ich etwas völlig Unwahrscheinliches oder Unerhörtes vorgetragen, das man einfach nicht glauben könne.

    (*die ich zu bequem bin heraus zu suchen, das kann TE immer noch machen, falls nötig).

    Du kannst hier auch gerne beleidigt sein, aber ich habe die Hamburger Gesetze durchsucht, aber nichts entsprechendes gefunden, aber du kennst dich vermutlich auch nicht direkt mit den NRW-Gesetzen, Erlassen und Verordnungen aus. Für Schleswig-Holstein habe ich tatsächlich die Regel mit den Kalendertagen gefunden, NRW gilt Arbeitstage für Beamte,

    Zitat von NRw

    (2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist (§ 62 Absatz 1 LBG, § 5 Absatz 1 EntgFG).


    Mir ist nicht ganz klar, warum du da jetzt so eingeschnappt bist. Nur weil es jemand gewagt hat, bei einer Aussage von einem Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule nachzuhaken?

    Beim Thema Untis stimme ich dir zu, das ist peinlich.

    Aber Stunden- und Vertretungsplan die hauptsächliche Arbeit des SSL? Das habe ich noch nie gehört. An vielen Schulen ist diese Aufgabe doch an andere verteilt, gerne per A14-Stelle.

    Sorry, ich beziehe mich hier auf Gesamtschulen. Punkt 3

    https://bass.schul-welt.de/1011.htm


    Sekundarschulen ebenfalls Punkt 3

    https://bass.schul-welt.de/14151.htm


    An Gymnasien kann es Funktionsstellen übertragen werden


    https://bass.schul-welt.de/1013.htm#21-02nr5nr3.1

    Das hab ich noch nie gehört. Aber man lernt nie aus.

    § 19 LBG NRW

    2) Eine Beförderung ist nicht zulässig

    1. während der Probezeit,

    2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie

    3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das bisherige Amt nicht zu durchlaufen war.


    Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze ist eine weitere Beförderung nicht zulässig.

    Abweichend von Nummer 2 kann die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ohne Mitwirkung des Landespersonalausschusses befördert werden.


    Und das steht dann hier unter Punkt 11.5.2

    https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…-01.01.2018.pdf

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