Richtig, aber das ist ja jetzt nicht die Masse. Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe
Beiträge von Karl-Dieter
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Grundsätzlich verweise ich auch mal auf §§ 12, 13 ADO NRW.
Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.
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Ich habe mit meinen Schülern in der 5. Klasse auch schon eine Lesenacht gemacht. Wir hatten dann am nächsten Tag keine Schule, Schüler wie Lehrer. Fand ich jetzt auch nicht dramatisch
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während er/sie an der abgebenden Schule ggf bald eine Beförderung hätte erwarten können.
Hm, wie? Gibt es Regelbeförderungen? Und wieso kann man sich während einer Abordnungen nicht auf entsprechend ausgeschriebene Stellen bewerben?
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Dein Mann kann Kindkrank-Tage nehmen, aber kriegt die nicht bezahlt, da das Kind privat krankenversichert ist.
Übrigens findet man da relativ problemlos „klare Aussagen“ zu. Die einzige Ausnahme ist wenn es eine Pandemie-bedingte Schließung der kita gibt, dann gibt es hier einen Sondertopf.
Ansonsten ist das halt eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Unfair ist das nicht, du hättest das Kind ja auch gesetzlich versichern können
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So pauschal ist das nicht richtig, sondern die gibt es nur, wenn keine andere Person im Haus das Kind betreuen kann.
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Noch nichts von Schmierinfektionen gehört? Es geht in diesem Thread nicht vorrangig um Corona, sondern um den hohen Krankenstand allgemein. Und da ist alles dabei.
Okay, das ist richtig, im normalen Publikumsbereich reicht da aber normales reinigen und Hände waschen nach der Toilette. Und Schmierinfektionen geschehen kaum über Türklinken oder Tische, sondern in der Regel über direkten Kontakt und vorher mangelnde Handhygiene.
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Oder ist das nur ein Synonym für "Unterricht fällt aus und es werden Aufgaben mitgegeben"?
Natürlich, was denn sonst?
Grundsätzlich möchte ich den ganzen "Homeschooling"-Fans hier (Wie ich diesen Begriff hasse) mal den Art. 7 Abs. 1 GG ans Herz legen - der wird hier nämlich meines Erachtens nach stark unterlaufen
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desinfiziert wird gar nicht mehr,
Richtig so, weil es auch völliger Quatsch war.
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In der Schule eines Bekannten hier in der Nähe sind aktuell nur noch die Hälfte der Lehrkräfte einsatzfähig. Eigentlich müsste die Schule in den Distanzunterricht gehen.
Wenn es Probleme wegen Vertretung gibt, gibt es auch alternative Modelle, die aber den regulären Unterricht aufrechterhalten (Kurzstunden etc pp), anstatt gleich zum Distanzunterricht zu greifen, der faktisch sowieso für die Tonne ist. Meiner Meinung nach.
So wirklich vernünftige Studien gibt es dazu ja (noch) nicht, nur ansatzweise hier etwas beispielsweise https://ifp.ep.tu-dortmund.de/storages/ifp-e…hoolingII_A.pdf (oder hier, bezogen allerdings auf den 1. Lockdown, so effektiv wie Sommerferien https://www.zeit.de/news/2021-06/2…w.google.com%2F )
Aber auch das erfasst nicht den Lernfortschritt.
Ansonsten wenn die Hälfte der Lehrer krank sind, bedeutet das ja nicht, dass im Distanzunterricht auf einmal der vollständige Unterricht möglich ist.
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Es war ein großer Fehler auf nichts mehr zu achten, was Infektionen verhindern hilft.
Das hat doch jeder selbst in der Hand. Ansonsten muss das ja nicht immer durch den Gesetzgeber geschehen. Krankheiten gehören zum Leben dazu. Von einer Überlastung des Gesundheitssystems kann man jedoch hier bei weitem nicht sprechen.
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Nein.
A14 gibt es nicht in der L2.1 (gD)
Der/die Abteilungsleiter an Gesamtschulen ist A14 (ggf. mit Zulage) (außer GOST), da sind sehr häufig Leute im ehem. gD drin
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Du hast echt keine Vorräte, um eine Woche krank sein zu überstehen?
Ich jedenfalls nicht. Außer ich frühstücke dann irgendwann nur noch Nudeln oder so.
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150 sind doch für verheiratet (Stufe 1). Ich hatte angenommen, dass das getrennt berechnet wird. Weil sonst sind nicht-verheiratete Eltern ja nicht abgebildet. Oder sehe ich das falsch?
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So soll es ab ab Dezember laufen..
Also mit verheiratet und zwei Kinder in Mietenstufe III bekomme ich dann 150 + 900 => 1050 EUR Familienzuschlag Brutto?
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Kannst du ja durchaus. Ob man sich wegen jeder Erkältung völlig isolieren muss, lasse ich mal dahingestellt.
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Ich geh auch krank einkaufen.
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Wenn du ein verhaltensgestörtes Kind (am besten noch eins mit Diagnose) rauswirfst und das abhaut, könnte schon eine Richterin oder Richter auf die Idee kommen, dich verantwortlich zu machen.
Quatsch. Ja, ich muss das beim Kind einschätzen. Wenn das aber ein Kind ist, was beispielsweise nie durch so ein Verhalten aufgefallen ist, sieht das eher nicht so aus. Das Kind hat sich an meine Anweisungen zu halten, wenn es einfach abhaut, erlischt hier auch meine Aufsichtspflicht.
Rauswerfen aus dem Unterricht und gleichzeitig die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen - das musst du mir mal erklären.
Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass Kinder permanent im Blick der Lehrkraft sein müssen, sondern sie müssen sich beaufsichtigt fühlen. Wie oft ich die tatsächlich sehe, ist abhängig von Alter, Einschränkung etc.
Rauswerfen = das Kind soll vor der Tür stehen und die gesamte Zeit die Klinke herunterdrücken
--> hart an der Grenze und zusätzlich höchst unpädagogisch
Unpädagogisch - ja, hart an der Grenze - nein.
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Und was ist mit der Aufsichtspflicht?
Wieso? Widerspricht dem ja nicht.
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