Das Problem ist aber doch, dass gar nichts mehr gemacht wird.
Nö, es ist eher vernünftig.
Das Problem ist aber doch, dass gar nichts mehr gemacht wird.
Nö, es ist eher vernünftig.
im Zweifelsfall dann eben auch noch mal einen Lockdown, wenn die Leute es nicht schaffen verantwortungsbewusst Abstand zu halten, infiziert zuhause zu bleiben usw.
Ein Lockdown ist bisher der massivste Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Und er hatte ausschließlich den Sinn und Zweck, das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren: https://en.wikipedia.org/wiki/Flattening_the_curve
Er ist nicht dafür da, um die Leute zu erziehen oder um generell Infektionen zu reduzieren.
Also ich finde, hier sollte man mal etwas den Ball flach halten.
Die Abendtermine halten sich ja doch in Grenzen, der Normalolehrer ist ggf. 1-2x im Jahr Abends an der Schule, bei Klassenpflegschaften. Wenn er in der Schulkonferenz ist, vielleicht noch 4x mehr. Da kann man natürlich jetzt ne Welle schieben, oder es einfach als lange planbaren Termin betrachten.
Was anderes ist meines Erachtens nach hier so eine Geschichte mit Abends Unterricht und direkt wieder Morgens, das ist schon ne andere Sache.
... oder vorab in der Schule nachfragen, in welcher Form die nicht teilbare Aufgabe "Klassenleitung" im Teilzeitkonzept berücksichtigt wird.
Hoffentlich nicht zu Lasten der Vollzeitkollegen. In meiner Schulform sind zwei Klassenlehrer recht normal, da wird dann auch gerne mal ein VZ und ein TZ-Kollege zusammengesetzt, und der Vollzeitler darf sich dann teilweise anhören, was der Teilzeitler nicht machen möchte, weil er ja nicht Vollzeit ist und das man selber bitte einen größeren Anteil machen soll. Nur weil ein Kollege Teilzeit wählt, will ich nicht dessen Arbeit kostenlos übernehmen
Danach habe ich mich gefragt, ob diese Person, die ich übrigens menschlich durchaus schätze, sobald ich den Raum verlasse, sich bei allen anderen beschwert, wie chaotisch/faul/etc. ich bin?
Willkommen im Arbeitsleben.
„Jeder der bei Bosch am Band steht“ ist auf einmal „Elektriker nach 31 Dienstjahren“.
Wei bei einem A12er Gehalt nicht viel dazu gehört. Jeder, der hier mit seinem Hauptschulabschluss beim Daimler am Band steht, hat mehr.
Das ist allerdings Quatsch
Ich bin auch mal gespannt, wie es juristisch zu bewerten ist. Bayern und co wollen jetzt lockern. Aber was ist mit der Fürsorgepflicht etc.? Was ist, wenn der/die junge Mitarbeiter(in) dann ältere Mitarbeiter anstecken, die schwer erkranken?
das Risiko für einen schweren Verlauf ist mit Impfung sehr gering, der Rest ist halt https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko
Alles anzeigenHallo,
ich bin Anfang 30 habe derzeit A12 in NRW. In meinem Bereich "IT-Kram" arbeite ich "gut" und "viel". Eine Beförderung hierfür war ehrlicherweise mein Ziel und ist von meinem SL auch so angedacht.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob es Sinn macht im Hinblick auf A13 für alle eine Beförderung zu "verschieben".
Variante A) so schnell wie möglich befördert werden um dann nach A13 für alle vermutlich bei A13Z zu landen.
Variante B) Die "allgemeine" Besoldungsanpasung abwarten und dann mit meiner Beförderung auf A14? zu hoffen. - Ist das realistisch?
Wie sollte ich meine Beförderung angehen, frühstmögliche Zeitpunkt einer Ausschreibung ist (angeblich) Mai 2023
LG
Schau mal nach Beförderungsstellen an Gesamtschulen und bewirb dich einfach mal.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich bald an einer Klassenfahrt teilnehmen soll, an dessen Planung ich nicht beteiligt war.
Richtig toll mit einem Kollegen im Doppelzimmer zu einer Zeit, wo sich bei mir der Schreibtisch vor Arbeit biegt.
Gebe aber zu, dass ich extrem ungern mit Arbeitskollegen zusammen in einem Zimmer schlafen möchte. Mich wundert, dass so etwas noch vom Reiseveranstalter angeboten wird. Ebenso wie Freiplätze, die in NRW nicht von Lehrern beansprucht werden dürfen.
Reicht das als Grundlage für eine Ablehnung der Dienstaufgabe?
Natürlich dürfen Freiplätze in NRW angenommen werden, seit knapp 10 Jahren wieder. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden, wenn keine angeboten wurden.
Vielleicht sollten die NaWi Lehrer noch was zu Sinn und Zweck der Mülltrennung unterrichten, damit es den SuS wieder klarer wird
Und warum kann das nicht auch jeder andere Lehrer?
Ich habe heute einer Kollegin davon erzählt und sie war sehr skeptisch bezüglich der Zuweisung und meinte, das ich später vielleicht Probleme haben könnte, an einem Gymnasium zu unterrichten, da das Niveau an einer Gesamtschule nicht mit dem des Gymnasiums vergleichbar wäre. Sogar keine Einstellung möglich. Außerdem hätte man mich bewusst an eine Gesamtschule geschickt, damit ich nicht mit dem Schwierigkeitsniveau am Gymnasium Schwierigkeiten bekomme, da ich jetzt an einem SBBZ unterrichte. Man möchte es mir einfacher machen.
Was ein Quatsch.
er ist nämlich kein Lehrer, sondern Führungskraft und arbeitet meist bis 19 Uhr.
Ach, der arbeitet "richtig.
Dieser Termin ist mir Ende der Herbstferien zugeschickt worden (hier vor ca. 1 Woche). Da hatte mein Mann seine Schulung, die er an dem Tag hält, schon ewig geplant. Wie gesagt, Nachbarin ist im Krankenhaus und Babysitterin kann nicht, bzw. sie schafft diese Zeit nicht, würde selbst zu spät kommen.
Meine Tochter ist 6 Jahre alt, 1. Klasse. Die alleine lassen? Ich bleibe dabei, dass ich das nicht möchte. Mitnehmen in die Schule? Geht nicht. Ich unterrichte ja selbst bis kurz vor der Konferenz, wann soll ich sie holen fahren? Wir sind schon gut aufgestellt, aber das jetzt die Konferenz kurzfristig an dem Tag ist wo mein Mann seit Monaten die Schulung geplant hat, die Konferenz so liegt, dass ich bis kurz vorher Schule habe und die Babysitterin an DEM Tag selbst bis 16 Uhr arbeitet - ich weiß nicht, ob man mir das anlasten kann. Meine Eltern wohnen weit entfernt, ebenso die Schwiegermutter, meine Schwägerin ist Krankenschwester und hat an dem Tag Dienst.
Also; um dich zu beruhigen: Wenn du mit der SL redest, wirst du sicherlich beurlaubt. Trotzdem ist es eine typische Mutti-Extrawurst. Dein Mann könnte seine Schulung auch verschoben.
Ansonsten siehst du wieder hier nur Probleme, was alles nicht geht - anstatt nach Lösungen zu suchen. Sonst geht sie halt mal bei einer Freundin mit und du holst sie da nach der Arbeit ab.
Bei mir im Seminar war die beste Note 3,4. Eine Note im Ref sagt nichts darüber aus, ob die Person ein guter oder schlechter Lehrer ist bzw wird. Beispiel: Eine falsche Farbwahl des Oberteils in einer Lehrprobe führte zur schlechteren Note. Die Farbe musste zum Thema passen usw
Bei uns war es eher ein "Ans-Seminar-Anpassungs-Indikator".
Zudem gibt es in vielen Ländern kein Ref und trotzdem kann dort guter Unterricht gemacht werden.
EINE schlechte Note im Ref sagt nichts aus, ja. Aber meiner Erfahrung ist die Arbeit (nicht nur der Unterricht) von den Referendaren mit mittelmäßigen Noten trotzdem irgendwie immer auch mittelmäßig. Und von den Reffis mit guten Noten ist die Arbeit auch komischerweise in der Regel gut.
Bzw ich habe noch NIE den Unterricht von einem Reffi mit schlechten Noten gesehen, wo ich mir im Unterricht dachte „Boah Geil“
Es geht nur darum.
Nein, dir geht es nicht darum, sondern du siehst das anders als ich und beziehst dich also darauf und wolltest das mit diesem vermeintlichen Totschlagargument beenden, damit du das letzte Wort hast. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass man hier Unwahrheiten unkommentiert lassen sollte.
Bleiben wir einfach dabei, Susannea und du seid der Meinung, dass eine Maskenpflicht keine Grundrechtseinschränkung ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, Gerichte und die GfF sehen das anders. Und damit diskutiere ich darüber nicht weiter, damit hast du deinen Willen
Willst du das jetzt hier ernsthaft auch noch diskutieren? Haben wir nicht schon genug Redundanz zum Thema im Forum?
Wieso zitierst du hier meinen Beitrag und nicht den von Susannea?
Die Aussage von ihr ist nachweislich falsch. https://www.bundestag.de/resource/blob/…20-pdf-data.pdf
Was ist eine Maskenpflicht und verpflichtende Tests denn sonst anderes als eine Grundrechtseinschränkung?
Es hat weder jemand die Lehrerin zu irgendwas gezwungen, noch die Schüler, die haben alleine entschieden, diese Bedingung zu erfüllen statt digitalem Unterricht.
Die Wahl für die Schüler ist ja nicht "Unterricht mit Masken und Tests trotz fehlender rechtlicher Grundlage oder "Distanzunterricht"" sondern "Unterricht mit Lehrerin A oder Lehrerin B"
Und bezüglich deines Beispiels mit der Wiedereingliederung, ja, wenn das nicht eingehalten wird, wird abgebrochen, aber die Wiedereingliederung ist ja nicht mit Einschränkung von Grundrechten der Schüler verbunden, sondern das ist eine Maßnahme zwischen AG und AN bzw. Dienstherr und Beamten.
Werbung