Auch an Konferenzen oder Dienstbesprechungen dürfen schwangere Lehrerinnen nicht teilnehmen.
Das ist mir relativ neu, das war bisher nie so.
Auch an Konferenzen oder Dienstbesprechungen dürfen schwangere Lehrerinnen nicht teilnehmen.
Das ist mir relativ neu, das war bisher nie so.
sondern sie haben alle Unterricht per Videokonferenz mit den Klassen gemacht
Geht bei uns nicht. Weder von der technischen Ausstattung (die gar nicht mal schlecht ist) noch von der Aufsicht.
Wieso durften die besagten KuK das denn nicht - Wer hat ihnen denn diesen Unterricht verboten?
In NRW war für Attestler Präsenzunterricht bzw. alles, wo es viel Kontakt mit Schülern gab, verboten. Also entweder ganz oder gar nicht.
Das gab es in Deutschland vor ein paar Jahren auch, wurde aber im Zuge der Gleichberechtigung verboten.
Die wurden nicht verboten, sondern sie dürfen im Neu(!)geschäft nicht mehr angeboten werden. Übrigens war das ein Gerichtsentscheid, keine politische Maßnahme
Sinnvoll könnte sein, SchülerInnen an einem Präsenztag die digitalen Möglichkeiten zu erläutern und sie darauf folgenden auch von zu Hause aus auszuprobieren, um sich dann wieder in Präsenz zu treffen.
Klappt vielleicht an einem gutbürgerlichen Gymnasium.
sie impfen nach Stiko und daher unsre Kinder (5 und 9) noch nicht.
Da es für diese Altersgruppe keinen zugelassenen Impfstoff gibt (was nochmal was ganz anderes als die Stiko-Empfehlung ist), wirst du keinen Arzt finden der das macht.
Erstmal allgemein kann man mit der Kombi Physik und Englisch egal ob Sek 1 oder Gymnasium eine Planstelle bekommen
Nein.
Wird man als Sek 1 Lehrer der an einer IGS (wo es sowohl Sek 1 und Sek II gibt) als Lehrer zweiter Klasse angehsehen?
Nein. Warum?
Das geht natürlich nur wenn diese es auch möchten was bei einem Sek 2 Physik LK natürlich viel mehr gegeben ist.
Sei mir nicht böse, aber hast du dir das so vorgestellt, dass du immer nur Physik-LKs unterrichtest?
Als Sek 1 Lehrer muss man ja mehr Stunden in der Woche Arbeiten als Gymnasiallehrer,
In NRW Nicht.
Natürlich wird gefahren, wenn es nicht verboten ist.
Finde ich auch richtig.
Kommt natürlich drauf an, welche Tattoos:
sind meines Erachtens diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ständig ihre Maske runterziehen wo es nicht vorgesehen ist, Tests für eine Zumutung halten und diverse Verschwörungsmythen für wahr halten
Von denen hatten wir keinen einzigen, ansonsten ist das halt auch Aufgabe der Schulleitung.
Zum Glück spielen deine persönlichen Vorurteile gegenüber KuK, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht
Ich habe keine persönlichen Vorurteile gegenüber den Kollegen, ich halte diese Regelung in der Anfangszeit auch für richtig, aber das lief viel zu lange so. Zumal es eine ganz-oder-gar-nicht-Regelung war. Viele dieser Kollegen wollten (zumindest bei uns) gerne auch Unterricht in z.B. Kleingruppen machen, durften sie aber nicht.
Und, was ich hier schon mehrfach gesagt habe, wenn das ganze nur ein oder zwei Kollegen an einer Schule betrifft, ist das ganze kein Problem, wenn das aber eine zweistellige Anzahl ist, erhöht das verbleibende Arbeit für die Kollegen extrem (mehr Pausenaufsichten, mehr Vertretungsstunden, mehr Fachunterricht, ggf. fachfremder Unterricht), das sollte man auch nicht vergessen.
Zur Not würde ich auch den Ort wechseln
Beim Lesen deiner Beiträge kommt mir irgendwo der Eindruck auf, dass du "Angst" vor der Berufswelt hast und dann den Beruf ergreifen willst, der dir am Bekanntesten erscheint - und das idealerweise an der Schule, wo du selbst noch Schüler/in warst?!
Mir ist aktuell nicht ganz klar, wie mit Quarantäne bei doppelt Geimpften bei Delta verfahren wird. Gibt es dazu Empfehlungen oder Richtlinien?
nser örtliches GA hat letzte Woche eine Kollegin trotz doppelter Impfung und FFP2 Maske in Quarantäne geschickt, das GA des Nachbar-LK einen anderen Kollegen bei gleicher Konstellation jedoch nicht.
Das RKI sagt ganz klar, keine Quarantäne als Geimpfter bei Kontakt mit Erkrankten, unabhängig welche Mutation. Euer örtliches GA hat somit widerrechtlich gehandelt.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft“ siehe FAQ “Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als geschützt?“) .
Wenn es stimmt, dass die Impfung zu 65% gegen Ansteckung schützt, können sich 35% der Geimpften doch anstecken und damit die Infektion auch weitertragen.
Beide Aussagen sind falsch.
Zum Glück wurde die Attestregelung für Vorerkrankte aufgehoben und nicht weiter verlängert.
In NRW beispielsweise gibt es jetzt kein automatisches Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht für schwangere Lehrerinnen mehr.
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