Da muss es doch irgendwelche verbindlichen Regelungen geben, wieviel Entlastung es gibt und bis wann sie "eingelöst" werden muss. Es geht um NRW.
Dafür gibt es keine Entlastung wie z.B. unterrichtsfrei, sondern du fährst dann beispielsweise nur jede zweite Fahrt.
Dass deine SL dir irgendwo "frei" gibt, ist schon ein absolutes Entgegenkommen