Hallo zusammen!
Ich befürchte, das Thema gab es schon und ich habe es nur nicht gefunden. Entsprechende Hinweise nehme ich gerne an!
Es geht dieses Mal um meine Frau (ebenfalls Lehrkraft, NRW). Unser Kind ist im Juli 2024 geboren und sie hatte Elternzeit bis Juli 2025 angemeldet. Jetzt haben wir den neuen EZ-Antrag gestellt, weil sie unterhälftig TZ arbeiten will. Die beiden EZ-Anträge dürfen auch nahtlos ineinander übergehen, obwohl sie in den Ferien liegen. Die TZ in EZ greift aber erst ab dem ersten Schultag. Ist das so korrekt? Grundsätzlich finde ich ja nachvollziehbar, dass man sich keine "arbeitsarmen" Ferien bezahlen lassen kann, aber im konkreten Fall lagen ja dann zwei Sommerferien in der EZ, obwohl davor und danach gearbeitet wurde. Das erscheint mir etwas unverhältnismäßig.
Jegliche Gedanken dazu (auch wenn sie meiner Sichtweise widersprechen) sind herzlich willkommen :).
Danke!
Elterngeld, Elternzeit, Sommerferien (NRW)
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Ich konnte bei etwas anderer Konstellation „heraushandeln“, dass die Teilzeit eine Woche vor Ferienende greift (Vorbereitungswoche) - fühlte mich von dieser Regelung auch etwas überrumpelt, hatte aber keine weitere Energie für Recherche und Diskussion. Scheint auf jeden Fall üblich zu sein in NRW.
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Nein, eigentlich dürfte das nicht rechtens sein, aber leider in NRW Praxis.
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Auch ich konnte 1 Woche vor Ferienende heraushandeln als Teilzeitbeginn in Elternzeit.
Auf die Rückfrage hin, ob es dann beim nächsten Verlängern der Elternzeit mit weitergeführter Teilzeit wieder so käme wurde mir versichert, dass die Ferien dann bezahlt werden, da vorher in Elternzeit gearbeitet wurde.
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Eigentlich müsste die Teilzeit mit dem Geburtstag beginnen, es wäre auch nicht rechtsmissbräuchlich (Recht ist Recht und bietet Optionen), da das Kind dort geboren ist. Die Frage ist natürlich, ob du das durchsetzen willst durch die Instanzen wenn es anders geregelt ist in der Praxis ;-).
In eurem konkreten Fall sollte eine direkte Zahlung möglich sein:
Zitat:
„Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn das Ende des Elterngeldbezugs oder der Höchstanspruch auf Elternzeit in diese Zeiträume fällt, findet die Sperrfrist keine Anwendung. In solchen Fällen muss ein nahtloser Wiedereinstieg auch in Ferienzeiten gewährleistet werden. Die GEW NRW hat zudem erreicht, dass die Rückkehr für alle zumindest bis zu einer Woche vor dem Ende der Sommerferien möglich ist, sofern dies mit Bezug auf konkrete schulische Termine (z. B. Lehrerkonferenz) beantragt wird.“
—> in eurem Fall das Ende des Elterngeldbezugs
Es geht wohl eher um die Leute die bspw. die Elternzeit verlängern nach dem Elterngeld (bspw. von April bis Juli) und dann Vollzeit gehen für zwei Monate und wieder Elternzeit in Teilzeit bis zu den nächsten Ferien. Die Praxis dürfte aber legal sein, darf explizit von Angestellten praktiziert werden(siehe Merkblatt oben) und die Regelung ist auf Bundesrecht zurückzuführen und dürfte rechtlich höhergestellt sein. Wahrscheinlich hat einfach niemand geklagt…
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Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.
Mittlerweile haben wir auch den offiziellen Bescheid und ich bin ehrlich verärgert. Die TZ darf erst ab dem ersten Schultag für SuS beginnen. Jegliche Konferenzen vorab, Vorbereitungen etc. sind also unberücksichtigt.
Ich habe die Sachbearbeitung jetzt gebeten, zu überprüfen, ob denn folgende Lösung im Rahmen geltenden Rechts wäre (Kurzfassung):
- EZ-Antrag zurückziehen und nach Ende der aktuellen Elternzeit (Mitte Juli, weil Kind 1 wird und Elterngeld ausläuft, längst genehmigt) mit 50% wieder einsteigen- 6 Wochen nach Ende der Sommerferien den EZ-Antrag und den TZ-in-EZ-Antrag wie jetzt einreichen
Irrsinnigerweise müsste das doch legal sein, würde das Land aber 3000€ mehr kosten und die Schule vor echte Probleme stellen (v.a. fehlende Beleihungsgrundlage für dringend benötigte Kollegin).
Falls jemand noch einen Denkfehler in meiner "Alternative" entdeckt, lasst es mich gerne wissen. Ansonsten werde ich berichten, wie diese realitätsferne Herangehensweise am Ende ausgehen wird. -
Kein Denkfehler, außer, dass man die EZ eigentlich nicht einfach so beenden kann. Aber ja, sie wollen den Unsinn so, ich würde ansonsten wohl gucken, ob das eine Rechtschutzversicherung abdeckt und klagen.
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Kein Denkfehler, außer, dass man die EZ eigentlich nicht einfach so beenden kann.
Danke dir für deine Rückmeldung.
Da der EZ-Antrag (soll ja erst ab Mitte Juli gelten) mit dem TZ-Antrag eingereicht wurde, aber nur einer entsprechend der Beantragung bearbeitet wurde, würde ich mir jetzt mal ganz formell ein Widerspruchsrecht rausnehmen und es noch nicht "EZ beenden" nennen.gucken, ob das eine Rechtschutzversicherung abdeckt und klagen.
Nächste Schritte wären wohl der Personalrat und der Kontakt zum vorgesetzten Dezernenten durch die Schulleitung. Ich hoffe, hier lesen keine Sachbearbeiter:innen mit, aber auf Klagen haben wir eigentlich keine Lust (auch wenn ich so oft denke, man müsste!)
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Kommt mir sehr bekannt vor. In Hessen darf die Elternzeit nicht kurz vor den Ferien oder in den Ferien enden, da dem Antragssteller in diesem Fall ,,unrechtmäßige Bereicherung“ unterstellt werden kann.
Ausnahme: Das Kind wird zu dem Zeitpunkt genau 1 Jahr alt, da hier in Deutschland üblicherweise die Elterngeldzahlung endet.Mein Tipp: Lass dich unbedingt von deiner Gewerkschaft beraten, das hat mir damals sehr geholfen! Sie kennen diese Fälle und wissen, wie man argumentieren muss.
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Jegliche Konferenzen vorab, Vorbereitungen etc. sind also unberücksichtigt.
Ja, dann gehst du da auch nicht hin.
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