Beiträge von Karl-Dieter

    sondern darum, dass die Arbeitszeit in mehr oder weniger exaktem Rahmen im Vorhinein (und das meint eher Wochen als Tage)

    In der Realität meint das eher Tage, als Wochen. Und zwar nämlich vier Tage.


    Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Rede von vier Tagen - das bezieht sich hier zwar auf Arbeit auf Abruf, aber weil keine andere Regelung existiert, verwenden Gerichte auch für andere Arbeitsverhältnisse diese Regelung.

    In NRW ist es beispielsweise bei Vertretungsstunden folgendermaßen:

    Zitat von ADO NRW

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Das bezieht sich hier zwar auf den Vertretungsplan, aber vielleicht kann man hier auch Rückschlüsse auf den Stundenplan ziehen.

    Wenn sich der Stundenplan ändert, und ich lege einen privaten Termin in die "allgemeine Unterrichtszeit der Schule" - dann habe ich Pech gehabt.

    Dazu kommen dann die ganzen außerplanmäßigen Sachen von Elternsprechtag über Elternabend über Projektwochen, Tag der offenen Tür, Sportfest etc, die teilweise länger gehen, abends sind oder am Wochenende oder direkt noch verpflichtende Klassenfahrten, die einen gleich mehrere Tage kosten.

    Das ist für mich nicht außerplanmäßig, weil solche Sachen stehen in der Regel deutlich vorher fest - und hier kann das TZ-Konzept ja gut ansetzen, dass man Projektwochen z.B. nur zum Teil macht. Und Klassenfahrten sind ja nicht für Umsonst, sondern kann man sich ja vergüten lassen bzw. nur an jeder zweiten teilnehmen - auch das ist erlaubt und möglich.


    Und ja, ich stimme dir zu, dass natürlich freie Tage ermöglicht werden sollen, so steht es ja auch in der Ado. Aber auch das hat eben Grenzen.

    An meiner alten Schule wurden Stundenpläne, die zufälligerweise "zu gut" waren (z.B. bei mehr als 18 Stunden ein freier Tag bei rum kam) absichtlich so umkonstruiert, dass derjenige keinen freien Tag mehr hatte, sogar dann, wenn es nachteilig für andere LuL war

    Klingt zwar erstmal hart, man muss aber auch bedenken, dass es etliche Kollegen gibt, die aus sowas eine absolute Anspruchshaltung entwickeln. Haben wir auch - zufällig mal einen freien Tag mit 19 Stunden, worauf derjenige keinen Anspruch hat, man wollte dem Kollegen was gutes tun - nächstes Jahr kein freier Tag -> direkt Beschwerde an den Lehrerrat. Und da kann ich jeden Stundenplaner und jede Schulleitung verstehen, die dann entsprechend handelt und schaut, dass sowas nicht dabei herauskommt.

    Nun habe ich jedoch erfahren, dass mir laut unseres Konzepts, welches gerade überarbeitet wird, in TZ nur 1 freier Tag zusteht. Umgekehrt heißt das, auch wenn ich unterhälftig arbeiten gehe, werden diese Stunden auf 4 Arbeitstage verteilt. Ich bin gerade echt geschockt, da ich überlegt hatte

    Wieso bist du da geschockt? Das ist doch durchaus bei diesem Job auch nachvollziehbar, ein Klassenlehrer beispielsweise oder jemand mit Hauptfächern kann das nun mal nicht alles auf 1-3 Tage verteilen. Ich verstehe diese automatische Anspruchshaltung, dass Teilzeit = freie(r) Tag bedeutet, nicht wirklich. In vielen anderen Jobs ist das auch nicht wirklich so. Eine Freundin von mir ist Beamtin bei der Stadt, die hat 50% Teilzeit, die ist dann von 8-12 Uhr jeden Tag da.

    In der Allgemeinen Dienstordnung steht beispielsweise folgendes:

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Das "soll" ist hier zwar relativ hart formuliert, aber dass ein Klassenlehrer beispielsweise an mehreren Tagen nicht in seiner Klasse ist, halte ich für sehr fragwürdig und wären eben die hier genannten pädagogischen Gründe.

    Nur wenn kein Abstand gehalten wird und keine Maske getragen wird (also seit Mai nicht mehr).

    Du gehst allen Ernstes davon aus, dass die gesamte Bevölkerung Abstand hält, immer eine Maske trägt & die Infektionen einzig und alleine über Aerosole stattfinden? Es kann zwar nur ein Teil der Ausbrüche zugeordnet werden, aber von diesen ist ein großer Teil in privaten Haushalten oder im Arbeitsumfeld. Und da wird in den meisten Fällen weder Abstand gehalten noch eine Maske getragen.

    Und wer mal (auch schon vor Corona) in einem Pflegeheim war, wundert sich nicht wirklich, warum Krankheiten da so schnell übertragen werden.

    Das die Ansteckungszahlen seit Beginn der Schulschließung sinken(Edit, bevor hier jemand Klugscheißer spielt - die Senkung ist natürlich zeitverzögert gewesen), spricht zumindest dafür

    Daher sprach ich von herbeigedeuteten Scheinkorrelationen. Dass auch sämtliche Vereinsaktivitäten, Fitnessstudios, usw. geschlossen bzw. eingestellt wurden, lässt du hier unter den Tisch fallen. Und da treffen sich üblicherweise viele Leute, auch ohne Maske und Abstand, da gibt es übrigens auch Belege für, dass man bei Leuten, die man gut kennt, auch eher auf die Maske verzichtet. Ja, in der Schule hocken zwar 30 Leute in einem Raum, aber in der Regel immer mit Maske. Nein, die Maske ist kein Wundermittel, aber sie hilft doch enorm.

    Risiko am höchsten, auch mit AHA etc? Schulen und Büros.

    Studie bitte genauer lesen. Das Risiko ist in Schulen und Büros am höchsten, ja, es bezieht sich aber hier ausschließlich auf die Ansteckung mit Aerosolen. Die Infektion mit Aerosolen ist aber nicht der gängige Übertragungsweg, sondern kommt eher selten vor.

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