Das macht effektiv keiner.
Na ja, bislang gab es Sachsen-Anhalt, BaWü, Bayern und Hessen dir Rückmeldung, dass es sowas gibt. Von "effektiv keiner" würde ich hier nicht mehr sprechen...
Aber es ist echt peinlich, wie wenig sich die Kollegen im Beamtenrecht, im Dienstrecht, im Schulrecht etc. auskennen und dafür ebenso peinliche Ausflüchte haben. Vielleicht sollte man nicht erst im Beamtenrecht aufführen, dass Beamte sich über für sie geltende und gängige Vorschriften selbstständig zu informieren haben...
Ich stimme dir im Prinzip zu, möchte aber die Kollegen hier ein wenig verteidigen. Schwierig ist ja nicht unbedingt (nur) das Juristendeutsch, vielmehr ist es am Anfang gar nicht so leicht, einen Überblick über die relevanten Vorschriften zu bekommen. Mit Schulgesetz und Dienstordnung ist es ja nicht getan, da gibt es noch Beamtengesetz, Beamtenstatusgesetz, Laufbahnverordnung, Besoldungsverordnung und noch eine ganze Menge anderer Verordnungen darüber hinaus. Die muss man erstmal auf dem Schirm haben und dann muss man die Systematik verstehen (Was finde ich wahrscheinlich in welchem Gesetz?). Und dann kommen die ganzen Erlasse, die zum Teil vom Dienstherrn nur unzureichend kommuniziert werden. Nach mehreren Jahren PR-Arbeit bin ich wohl relativ fit, aber am Anfang war das - trotz Schulrechtsseminar im Ref - schon manchmal schwierig.