Beiträge von WillG

    [...] wärst also nicht weit über dem maximal erlaubten Pensum [...]

    "Nicht weit" ist aber halt doch drüber. Wenn man allerdings die Pausen im Vormittagsbereich abzieht - und ja, es sind formal Pausen, auch wenn man oft auch in dieser Zeit dienstliche Geschäfte verrichtet - müsste es passen.

    Trotzdem sollte der PR mal nachfragen, ob fünf Stunden Elternsprechtag wirklich nötig sind.

    Es ist einfach wieder mehr Arbeit on top [...]. Es ist die Masse der Aufgaben, die mich überfordern. Schulisch - und privat.

    Ich glaube, wenn du diese akute Problematik irgendwie vom Tisch hast, musst du dich mal hinsetzen, und überlegen, evtl. mit Hilfe von außen, wie du deine verschiedenen Belastungen so geplant bekommst, dass du dich nicht so überlastet fühlst. Ich meine das um Gottes Willen nicht gönnerhaft oder herablassend. Aber es ist für mich schon ein Alarmsignal, wenn die Lektüre eines Erwartungshorizonts (jetzt nächste Woche für die Abiaufsicht) so als Belastung wahrgenommen wird.

    Ja, aber das ist ja ein Problem, das sich aus deiner individuellen Gemengenlage ergibt. Ganz grundsätzlich ist das meiner Ansicht nach von einem Fachkollegen mit entsprechendem Studium schon erwartbar.

    Ich persönlich hätte ein Problem damit, in Bezug zu den Unterrichtsthemen, die ja doch recht trivial sind, zu sagen, dass ich es mir fachlich nicht zutraue.

    Aber, wie gesagt, ist vielleicht bei euch (Schulart/Fach) anders, das kann ich nicht beurteilen.

    Das ist allerdings etwas naiv ab einem bestimmten Unterrichtsniveau und einer Lehrkraft, die ein bestimmtes Lernfeld noch nie unterrichtet hat, weil sie gänzlich neu ist in dem Job (also ich).

    Das kann ich im entsprechenden konkreten Fall nicht beurteilen. Grundsätzlich halte ich das eigentlich nicht für so naiv, dafür hat man das Fach ja studiert. Dann liest man sich halt kurz ein und im Abi gibt es ja dann einen Erwartungshorizont.

    Kann aber natürlich sein, dass das bei euch auch wieder speziell ist.

    Das mit dem Freizeitausgleich müsstest du mir bitte nochmal genauer erklären. [...]

    Die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos regeln die Bundesländer unter sich oder erhalte ich diese Auszahlung?

    Nein, du musst eine Auszahlung deines Lebensarbeitszeitkontos beantragen. Du kannst es nicht mitnehmen und es wird auch nicht auf das neue Bundesland übertragen. Du bekommst also die angesparten Stunden als Mehrarbeit vergütet, die aber sehr ungünstig besteuert wird. Das ist der Normalfall.

    Mein Gedanke war jetzt, dass du vielleicht - in Absprache mit deinem Schulleiter und sowieso auf dem Dienstweg - versuchen könntest zu erreichen, dass du die Stunden nicht ausgezahlt bekommst, sondern dass du sie am Schuljahresende abfeiern kannst. Keine Ahnung, ob das geht. Aber du hast ja auch durchaus Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub, und wenn du schlüssig nachweisen kannst, dass du diesen in den kurzen Ferien nicht (vollständig) nehmen konntest, kann es zumindest theoretisch sein, dass du hier auch Anspruch auf Freistellung hast. Vielleicht kann man diese beiden Ansprüche kombinieren, um eben eine Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos durch Freizeitausgleich durchzusetzen.

    Einen Versuch könnte es wert sein.

    Worum man beim Bundeslandwechsel meiner Ansicht nach nicht herumkommt, ist, einschlägige schul- und dienstrechtliche Regelungen des Zielbundeslandes zu studieren. Ich meine tatsächlich die gründliche Lektüre von Gesetzestexten, Schulgesetz, Dienstorndung etc. Das dauert gar nicht so lang und es gibt enorme Handlungssicherheit. Sonst sind die ersten Jahre im Zielbundesland ganz furchtbar.

    Wobei das inhaltlich wenig Sinn macht, denn ich habe die anderen beiden Teile nicht unterrichtet und habe dementsprechend weniger Ahnung davon als die Kollegen. Und klar, es gibt den Erwartungshorizont: Aber ganz ehrlich, wenn davon etwas rechts und links abgewichen wird, weiß ich im Zweifelsfall dann nicht, wie hoch ich das noch bepunkten soll sinnvollerweise. Ist nicht so sinnvoll - oder habe ich gerade einen Denkfehler?

    Du hast keinen Denkfehler, das ist genau der Grund, warum eigentlich die Aufteilung des Unterrichts in einem Kurs auf mehrere Fachlehrer keinen Sinn macht. Und natürlich geht man davon aus, dass eine Fachlehrkraft auch mit abweichenden Antworten umgehen kann, wenn sie das Thema aktuell nicht unterrichtet hat.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren?

    Also, ich habe volles Verständnis dafür, dass du dir nicht unnötig Arbeit aufhalsen möchtest - schon gar nicht Arbeit, die mit dir eigentlich nichts zu tun hat.

    Aber in dem Zitat klingt das jetzt so, als sei es unmöglich 12 LK Klausuren zu korrigieren. Das halte ich es jetzt doch für übertrieben.

    Es macht keinen Spaß, bei schlechten Schülern (- wir haben hohen Migrationsanteil und ich unterrichte Deutsch, ich kenne also schlechte Klausuren sehr gut -) noch weniger. Aber es ist schon machbar.

    Das heißt nicht, dass du dir das aufhalsen lassen sollst, es geht mir nur um das Entsetzen, das da irgendwie mitzuschwingen scheint.

    Konkret wirst du das noch mit der Sachbearbeitung klären müssen, um wirklich Sicherheit zu haben, aber im Grunde ist das so, ja. Du wirst nicht plötzlich ohne Verbeamtung dastehen, du bekommst sie entweder dort oder behältst sie hier.

    Weihnachtsgeld ist ziemlich sicher dahin, ja. Frag auch mal wegen des Lebensarbeitszeitkontos nach. Das kann nicht mitgenommen werden, sondern wird ausbezahlt, mit Mehrarbeitssatz, der ganz schlecht versteuert wird. Evtl. lohnt es sich hier nachzufragen, ob die die Zeit zum Schuljahresende durch Freizeitausgleich abfeiern kannst, evtl. v.a. falls die Ferien in RLP sehr früh liegen und du quasi beim Wechsel durch die späten bayerischen Ferien kaum Sommerferien hast.
    Erfahrungsstufen werden neu berechnet. Probezeit / UBs dürften nicht nötig sein. Ich wurde damals auch nicht neu vereidigt, sondern nur versetzt eben.

    Eine Zustimmung musste ich nicht nochmal geben, aber ich habe aus dem Zielbundesland damals eine Absichtserklärung zur Versetzung bekommen, evtl. hätte ich da noch einen Rückzieher machen können, das weiß ich aber nicht.

    Gesprächsangebote finde ich super, allerdings muss ich ehrlich sagen, dass ich irre schnell vergesse, was ich in Klausuren lese. Sprich, ich weiß 2 Tage nach der Korrektur gar nicht mehr, wo Knackpunkte lagen🙈 Ich müsste mir also sowieso ausführliche Notizen während der Korrektur machen (und dann kann ich sie auch direkt auf den Klausurbogen schreiben) oder halt bei Gesprächsbedarf nochmal einsammeln und nachbereiten.

    Meine persönliche Sichtweise ist die: In der Regel liegen Probleme verschiedener Gewichtung vor. Schwerwiegende Probleme kann ich schnell erkennen, wenn de Schüler die Klausur zum Gespräch mitbringt und ich konzentriert ein paar Minuten nochmal draufsehe. Und um die muss es ja in erster Linie gehen: Struktrierung von Texte und Argumenten, Präzisierung von Aussagen und Beispielen, missverstandene Aufgabenstellungen und Operatoren etc.

    Die differenzierteren Probleme kommen ja sowieso erst in einem nächsten Schritt. Wenn ein Schüler schon mal beim Gespräch bei mir war, achte ich bei der nächsten Klausur ein wenig genauer auf die Probleme, die wir bespochen haben und mache mir dann vielleicht (!) echt auch noch Notizen zu den kleineren Problemen.

    Grundsätzlich mache ich mir sonst keine Notizen. Ich lese auch Klausuren im Regelfall nur einmal (außer Abiklausuren), dann lege ich die Bewertung fest. Mehr und kann ich in der mir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht leisten. Das war in den ersten Dienstjahren sicherlich anders, aber inzwischen mache ich den Job seit 20 Jahren und verlasse mich hier auf meine Bewertungskompetenz.

    Ok. Dann habe ich mich wohl vertan. Wo steht das denn genau? Kannst du mir das bitte angeben?

    Hat Seph oben zitiert:

    1) Die schriftlichen Arbeiten werden von der zuständigen Fachlehrkraft beurteilt und bewertet (Erstkorrektur). Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, dann bestimmt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (i.d.R. also der SL, vgl. §5 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP) eine andere Fachlehrkraft hierfür. (vgl. §20 Abs. 1 Abiturprüfungsordnung RLP).


    2) Die Zweitkorrektur erfolgt ebenfalls durch eine vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission bestimmten Fachlehrkraft (vgl. §20 Abs. 2 Abiturprüfungsordnung RLP).

    Zufrieden bin ich damit trotzdem nicht, denn so sollte es meines Erachtens eigentlich nicht aussehen.

    Hast du denn das Gefühl, dass deine ausführlichere Korrektur für die Schüler einen tatsächlichen, praktischen Mehrwert hat? Oder ist das nur so ein diffuses Selbstverpflichtungsgefühl?

    Ich bin inzwischen dazu übergegangen, den Schülern als Ersatz Einzelgespräche über ihre Klausur anzubieten, für die wir einen Termin vereinbaren. Nicht zwischen Tür und Angel.

    Manche nehmen das tatsächlich in Anspruch. Die Gespräche können dann auch schon mal 30-45min dauern, aber ich halte diese Zeit für sinnvoller investiert, erstens, weil sie meiner Ansicht nach im Gegenszug zu knappen Kommentaren wirklich was bringen, ich zweitens meine Zeit für die verwende, die die Hilfe auch aktiv wollen, und nicht für die, denen es sowieso egal ist, und ich drittens die Gespräche angenehmer finde als das dröge Korrigieren, das durch die Kommentare und Positivkorrktur nochmal mehr in die Länge gezogen wird.

    Selbst wenn ich Netto damit auf mehr Arbeitszeit käme (was ich nicht glaube), trägt diese Variante sehr zu meiner Berufszufriedenheit bei.

    Es ist so, wie Klinger das beschreibt. Die formale Erklärung: Das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren ist eine Form der Versetzung, du wirst also auch keine neue Urkunde bekommen, sondern nur eine Versetzungsverfügung.

    Du behältst also deinen Status auch im neuen Bundesland - wenn es zur Versetzung kommt. Wenn es nicht zur Versetzung kommt, bspw. aus gesundheitlichen Gründen, bleibst du im alten Bundesland und behältst dort deinen Status.

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