Das mit dem Freizeitausgleich müsstest du mir bitte nochmal genauer erklären. [...]
Die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos regeln die Bundesländer unter sich oder erhalte ich diese Auszahlung?
Nein, du musst eine Auszahlung deines Lebensarbeitszeitkontos beantragen. Du kannst es nicht mitnehmen und es wird auch nicht auf das neue Bundesland übertragen. Du bekommst also die angesparten Stunden als Mehrarbeit vergütet, die aber sehr ungünstig besteuert wird. Das ist der Normalfall.
Mein Gedanke war jetzt, dass du vielleicht - in Absprache mit deinem Schulleiter und sowieso auf dem Dienstweg - versuchen könntest zu erreichen, dass du die Stunden nicht ausgezahlt bekommst, sondern dass du sie am Schuljahresende abfeiern kannst. Keine Ahnung, ob das geht. Aber du hast ja auch durchaus Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub, und wenn du schlüssig nachweisen kannst, dass du diesen in den kurzen Ferien nicht (vollständig) nehmen konntest, kann es zumindest theoretisch sein, dass du hier auch Anspruch auf Freistellung hast. Vielleicht kann man diese beiden Ansprüche kombinieren, um eben eine Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos durch Freizeitausgleich durchzusetzen.
Einen Versuch könnte es wert sein.
Worum man beim Bundeslandwechsel meiner Ansicht nach nicht herumkommt, ist, einschlägige schul- und dienstrechtliche Regelungen des Zielbundeslandes zu studieren. Ich meine tatsächlich die gründliche Lektüre von Gesetzestexten, Schulgesetz, Dienstorndung etc. Das dauert gar nicht so lang und es gibt enorme Handlungssicherheit. Sonst sind die ersten Jahre im Zielbundesland ganz furchtbar.