Übernahme der Lebenszeitverbeamtung bei Lehreraustauschverfahren?

  • Hallo zusammen,

    völlig unerwartet darf ich ab August im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens von Bayern nach RLP wechseln. Ich bin Grundschullehrerin und auf Lebenszeit verbeamtet.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Lebenszeitverbeamtung "mitgenommen" wird - daher ja der Tausch. Jetzt möchte das aufnehmende Bundesland allerdings, dass ich zum Amtsarzt gehe und ein Gesundheitszeugnis vorlege.

    Nun zu meiner Frage: Wird die Lebenszeitverbeamtung beim Lehreraustauschverfahren automatisch übernommen oder muss ich mich darauf einstellen, jetzt wieder auf Probe verbeamtet zu werden und das ganze Verbeamtungsprozedere samt Unterrichtsbesuchen von vorne zu durchlaufen?

    Morgen spreche ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Aber ihr wisst ja, wie das ist. Man hätte am liebsten direkt alle Infos. Von daher freue ich mich, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank!

  • Nach meinem Kenntnisstand wird Dein Status unverändert übernommen. Nur bei der Erfahrungsstufe kann es zu einer Veränderung kommen, weil die BL da manchmal unterschiedliche Anzahlen von Erfahrungsstufen haben.

    Das aufnehmende BL kann und darf aber selbst feststellen wollen, ob Du seine gesundheitlichen Anforderungen für eine Lebenszeitverbeamtung erfüllst. Im schlimmsten Fall sagt der Amtsarzt "Nein" - Dann bleibst Du aber trotzdem in deinem jetzigen Bundesland auf Lebenszeit verbeamtet.

  • Vielen Dank für die umgehende Antwort!

    Dass ich mit deutlich weniger Bezügen rechnen muss, ist mir leider schon bewusst. Allein schon deswegen, weil es in RLP ja nur A12 und nicht A13 gibt ...

    Ich bin eben nur stutzig geworden, wegen der erneuten Gesundheitsprüfung. Sollte ich die Lebenszeitverbeamtung nicht mitnehmen können, würde ich den Tausch tatsächlich auch nicht machen. Das ist mir einfach zu ungewiss.

  • Es ist so, wie Klinger das beschreibt. Die formale Erklärung: Das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren ist eine Form der Versetzung, du wirst also auch keine neue Urkunde bekommen, sondern nur eine Versetzungsverfügung.

    Du behältst also deinen Status auch im neuen Bundesland - wenn es zur Versetzung kommt. Wenn es nicht zur Versetzung kommt, bspw. aus gesundheitlichen Gründen, bleibst du im alten Bundesland und behältst dort deinen Status.

  • Ich habe ca im Jahr 2003 von BY nach BaWü gewechselt und musste nur zum Amtsarzt. Das war alles. Verbeamtung usw. habe ich mitgenommen, nur gibt es hier keinerlei "Weihnachtsgeld."

    Ich musste aber nochmals mit den fertig gewordenen Referendaren den Eid schwören, hatte wegen der Missio nochmals Unterrichtsbesuche und bekam auch die Missio von Bawü. Auf die 2. Missio würde ich heute verzichten, aber damals war ich noch jung und dumm.

  • Danke für deinen Bericht! Missio oder Vocatio habe ich nicht und möchte ich aktuell auch nicht machen. Das heißt, bei mir sind dann hoffentlich keine Unterrichtsbesuche mehr zu erwarten? Das weckt leider sofort wieder Erinnerungen ans Ref und die brauche ich wirklich nicht ...

    Ich bin auch mal sehr gespannt, wann sie mir meine neuen Bezüge mitteilen. Ich stelle mich auf deutlich weniger ein, von daher würde mich auch ein fehlendes Weihnachtsgeld nicht mehr wirklich wundern. Darf ich fragen, wie schnell es bei dir mit der Versetzung geklappt hat? Nach allem was ich gelesen hatte bezüglich Sozialkriterien usw. habe ich niemals damit gerechnet, dass es bei mir so schnell gehen würde. Die Versetzung kam jetzt sehr sehr überraschend.

  • Konkret wirst du das noch mit der Sachbearbeitung klären müssen, um wirklich Sicherheit zu haben, aber im Grunde ist das so, ja. Du wirst nicht plötzlich ohne Verbeamtung dastehen, du bekommst sie entweder dort oder behältst sie hier.

    Weihnachtsgeld ist ziemlich sicher dahin, ja. Frag auch mal wegen des Lebensarbeitszeitkontos nach. Das kann nicht mitgenommen werden, sondern wird ausbezahlt, mit Mehrarbeitssatz, der ganz schlecht versteuert wird. Evtl. lohnt es sich hier nachzufragen, ob die die Zeit zum Schuljahresende durch Freizeitausgleich abfeiern kannst, evtl. v.a. falls die Ferien in RLP sehr früh liegen und du quasi beim Wechsel durch die späten bayerischen Ferien kaum Sommerferien hast.
    Erfahrungsstufen werden neu berechnet. Probezeit / UBs dürften nicht nötig sein. Ich wurde damals auch nicht neu vereidigt, sondern nur versetzt eben.

    Eine Zustimmung musste ich nicht nochmal geben, aber ich habe aus dem Zielbundesland damals eine Absichtserklärung zur Versetzung bekommen, evtl. hätte ich da noch einen Rückzieher machen können, das weiß ich aber nicht.

  • Das klingt ja alles beruhigend. Vielen Dank! Eine befreundete Lehrerin aus RLP hat mir eben bestätigt, dass es kein Weihnachtsgeld gibt. Angeblich wurde das bei den monatlichen Bezügen bereits eingerechnet. Komisch nur, dass ich trotzdem weniger als in Bayern bekomme. Aber wie gesagt, das wusste ich vorher und habe mich drauf eingestellt! Von wo nach wo hast du denn gewechselt?

    Das mit dem Freizeitausgleich müsstest du mir bitte nochmal genauer erklären. Es ist tatsächlich so, dass ich statt 6 Wochen nur noch 2 Wochen Ferien habe, da Bayern sehr spät und RLP sehr früh in die Sommerferien geht ...

    Die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos regeln die Bundesländer unter sich oder erhalte ich diese Auszahlung?

    Vielen Dank schonmal vorab. Fragen über Fragen. Bin echt total froh, dass es hier so viele hilfsbereite Menschen gibt, die von ihren eigenen Erfahrungen berichten!

  • Ich habe ca im Jahr 2003 von BY nach BaWü gewechselt und musste nur zum Amtsarzt. Das war alles. Verbeamtung usw. habe ich mitgenommen, nur gibt es hier keinerlei "Weihnachtsgeld."

    Ich musste aber nochmals mit den fertig gewordenen Referendaren den Eid schwören, hatte wegen der Missio nochmals Unterrichtsbesuche und bekam auch die Missio von Bawü. Auf die 2. Missio würde ich heute verzichten, aber damals war ich noch jung und dumm.

    Baden-Württemberg hat auch Weihnachtsgeld. Es wird seit 2002 monatlich ausgezahlt (waren bei mir bei Umstellung ca. 50 Euro monatlich, weil es um Zinsen reduziert wurde, da du den 1. Teil bereits im Januar, den 2. Februar usw. erhältst und nicht erst im Dezember).

    Eine befreundete Lehrerin aus RLP hat mir eben bestätigt, dass es kein Weihnachtsgeld gibt. Angeblich wurde das bei den monatlichen Bezügen bereits eingerechnet. Komisch nur, dass ich trotzdem weniger als in Bayern bekomme. Aber wie gesagt, das wusste ich vorher und habe mich drauf eingestellt! Von wo nach wo hast du denn gewechselt?

    Seit vielen Jahren erhöht jedes Bundesland unterschiedlich für seine Beamten. Der eine (oft Bayern) gab dieselbe Erhöhung weiter wie bei seinen Angestellten, andere reduzierten, um z. B. Pensionrücklagen aufzubauen oder einfach seinen Haushalt zu entlasten. Inzwischen zahlen die Bundesländer unterschiedlich für seine Beamten. Rheinland-Pfalz ist meines Wissens nach eines der Bundesländer, das am wenigsten zahlt. Dann fällt auch das Weihnachtsgeld nicht mehr auf. ;)

    Aber auch die Anzahl der Deputatsstunden, der Ferientage (Baden-Württemberg hat z. B. 8 bewegliche zusätzlich, 3 davon waren für die dauerhafte Erhöhung um eine Deputatsstunde) sind verschieden. Ist so. Wenn du in der Industrie den Arbeitgeber wechselst, erwartest du sicher auch nicht, dass du genau das identische erhältst.

    Ich wünsche dir, dass alles klappt. Auch ich war insgesamt dreimal beim Amtsarzt (zu Beginn des Referendariats in Baden-Württemberg, beim Wechsel nach NRW, beim Wechsel zurück nach Baden-Württemberg).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Danke für deine Nachricht. Ich finde es einfach total bescheuert, dass jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat ... in RLP sind es 25 Stunden á 50 Minuten, sprich insgesamt 10 Minuten weniger als in Baden-Württemberg. Wie es mit den beweglichen Feiertagen aussieht, weiß ich nicht. Ich wohne sehr nah an der Grenze zu BaWü und Hessen, habe mich aber trotzdem für mein Heimatbundesland entschieden, da Geld ja nicht alles ist 😄

    Ich arbeite schon seit einigen Jahren, habe aber momentan das Gefühl, das "neue" System überhaupt nicht zu kennen, obwohl ich ja nicht irgendwo im Ausland, sondern nur in einem anderen Bundesland gearbeitet habe. Wer da noch durchblicken soll, ist mir echt ein Rätsel.

  • Baden-Württemberg hat auch Weihnachtsgeld. Es wird seit 2002 monatlich ausgezahlt (waren bei mir bei Umstellung ca. 50 Euro monatlich, weil es um Zinsen reduziert wurde, da du den 1. Teil bereits im Januar, den 2. Februar usw. erhältst und nicht erst im Dezember).

    Seit vielen Jahren erhöht jedes Bundesland unterschiedlich für seine Beamten. Der eine (oft Bayern) gab dieselbe Erhöhung weiter wie bei seinen Angestellten, andere reduzierten, um z. B. Pensionrücklagen aufzubauen oder einfach seinen Haushalt zu entlasten. Inzwischen zahlen die Bundesländer unterschiedlich für seine Beamten. Rheinland-Pfalz ist meines Wissens nach eines der Bundesländer, das am wenigsten zahlt. Dann fällt auch das Weihnachtsgeld nicht mehr auf. ;)

    Aber auch die Anzahl der Deputatsstunden, der Ferientage (Baden-Württemberg hat z. B. 8 bewegliche zusätzlich, 3 davon waren für die dauerhafte Erhöhung um eine Deputatsstunde) sind verschieden. Ist so. Wenn du in der Industrie den Arbeitgeber wechselst, erwartest du sicher auch nicht, dass du genau das identische erhältst.

    Ich wünsche dir, dass alles klappt. Auch ich war insgesamt dreimal beim Amtsarzt (zu Beginn des Referendariats in Baden-Württemberg, beim Wechsel nach NRW, beim Wechsel zurück nach Baden-Württemberg).

    Wie lange hat bei dir der Wechsel zurück nach Baden-Württemberg gedauert? Ich hoffe zwar, dass ich nicht zurück möchte, aber die Option zu haben, ist ja trotzdem nicht verkehrt.

  • Danke für deine Nachricht. Ich finde es einfach total bescheuert, dass jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat ... in RLP sind es 25 Stunden á 50 Minuten, sprich insgesamt 10 Minuten weniger als in Baden-Württemberg. Wie es mit den beweglichen Feiertagen aussieht, weiß ich nicht. Ich wohne sehr nah an der Grenze zu BaWü und Hessen, habe mich aber trotzdem für mein Heimatbundesland entschieden, da Geld ja nicht alles ist 😄

    Ich arbeite schon seit einigen Jahren, habe aber momentan das Gefühl, das "neue" System überhaupt nicht zu kennen, obwohl ich ja nicht irgendwo im Ausland, sondern nur in einem anderen Bundesland gearbeitet habe. Wer da noch durchblicken soll, ist mir echt ein Rätsel.

    Das war einer der Gründe, zurück nach Baden-Württemberg zu wechseln. In NRW war alles anders, ich trat "ständig ins Fettnäpfchen" (gleich bei der 1. Klassenarbeit erfuhr ich, dass es die Note 2/3 z. B. nicht gibt, ich musste alles umbenoten. Erfahren habe ich es, weil ich der SL 3 Klassenarbeiten vorlegen musste, auch das kannte ich nicht aus Baden-Württemberg usw.)

    Gehe davon aus, dass vieles anders ist und weil es den anderen nicht bewusst ist, du es auch nicht (rechtzeitig) erfährst. Wenn du länger hier im Forum unterwegs bist, wirst du merken, dass die wichtigste Nachfrage ist, um welches Bundesland geht es.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wie lange hat bei dir der Wechsel zurück nach Baden-Württemberg gedauert? Ich hoffe zwar, dass ich nicht zurück möchte, aber die Option zu haben, ist ja trotzdem nicht verkehrt.

    Ich wurde mit dem Referendariat fertig, als es keine Stellen in Baden-Württemberg gab. In NRW konnte man sich schulscharf bewerben, was ich erfolgreich tat. Das Versprechen nach 3 Jahren verbeamtet zu werden, wurde nicht eingehalten (es hat bei meinen ehemaligen Kollegen zwischen 5 und 10 Jahre gedauert, war aber zur Zeit meines Weggangs nicht absehbar). Weil ich noch keine 35 Jahre war (damals wegen Dienstalterstufe wichtig), habe ich mich einfach in Baden-Württemberg beworben und in NRW gekündigt.

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  • Das war einer der Gründe, zurück nach Baden-Württemberg zu wechseln. In NRW war alles anders, ich trat "ständig ins Fettnäpfchen" (gleich bei der 1. Klassenarbeit erfuhr ich, dass es die Note 2/3 z. B. nicht gibt, ich musste alles umbenoten. Erfahren habe ich es, weil ich der SL 3 Klassenarbeiten vorlegen musste, auch das kannte ich nicht aus Baden-Württemberg usw.)

    Gehe davon aus, dass vieles anders ist und weil es den anderen nicht bewusst ist, du es auch nicht (rechtzeitig) erfährst. Wenn du länger hier im Forum unterwegs bist, wirst du merken, dass die wichtigste Nachfrage ist, um welches Bundesland geht es.

    Das bringt meine Befürchtungen genau auf den Punkt! Ich hoffe allerdings, dass es in RLP einfach deutlich entspannter zugeht als in Bayern, wo ja doch alles sehr viel strenger ist ... Wir werden es sehen! Bin jedenfalls total gespannt und weiß ehrlich gesagt noch gar nicht so genau, was alles auf mich zukommt. Die Rahmenbedingungen klingen bisher fast zu gut um wahr zu sein. Vor allem, dass ich es jetzt schon weiß. In Bayern war es immer normal, bei einer Versetzung innerhalb des Bundeslandes erst in der letzten Woche der Sommerferien die Schule zu erfahren ...

  • Ich habe ca im Jahr 2003 von BY nach BaWü gewechselt und musste nur zum Amtsarzt. Das war alles. Verbeamtung usw. habe ich mitgenommen, nur gibt es hier keinerlei "Weihnachtsgeld."

    Ich musste aber nochmals mit den fertig gewordenen Referendaren den Eid schwören, hatte wegen der Missio nochmals Unterrichtsbesuche und bekam auch die Missio von Bawü. Auf die 2. Missio würde ich heute verzichten, aber damals war ich noch jung und dumm.

    Oh, ich kenne die missio als entspanntes WE mit zwei Tagen Sitzungen. (Also nicht persönlich aber aus mehreren Erzählungen)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Das mit dem Freizeitausgleich müsstest du mir bitte nochmal genauer erklären. [...]

    Die Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos regeln die Bundesländer unter sich oder erhalte ich diese Auszahlung?

    Nein, du musst eine Auszahlung deines Lebensarbeitszeitkontos beantragen. Du kannst es nicht mitnehmen und es wird auch nicht auf das neue Bundesland übertragen. Du bekommst also die angesparten Stunden als Mehrarbeit vergütet, die aber sehr ungünstig besteuert wird. Das ist der Normalfall.

    Mein Gedanke war jetzt, dass du vielleicht - in Absprache mit deinem Schulleiter und sowieso auf dem Dienstweg - versuchen könntest zu erreichen, dass du die Stunden nicht ausgezahlt bekommst, sondern dass du sie am Schuljahresende abfeiern kannst. Keine Ahnung, ob das geht. Aber du hast ja auch durchaus Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub, und wenn du schlüssig nachweisen kannst, dass du diesen in den kurzen Ferien nicht (vollständig) nehmen konntest, kann es zumindest theoretisch sein, dass du hier auch Anspruch auf Freistellung hast. Vielleicht kann man diese beiden Ansprüche kombinieren, um eben eine Auszahlung des Lebensarbeitszeitkontos durch Freizeitausgleich durchzusetzen.

    Einen Versuch könnte es wert sein.

    Worum man beim Bundeslandwechsel meiner Ansicht nach nicht herumkommt, ist, einschlägige schul- und dienstrechtliche Regelungen des Zielbundeslandes zu studieren. Ich meine tatsächlich die gründliche Lektüre von Gesetzestexten, Schulgesetz, Dienstorndung etc. Das dauert gar nicht so lang und es gibt enorme Handlungssicherheit. Sonst sind die ersten Jahre im Zielbundesland ganz furchtbar.

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