Beiträge von WillG

    Vielleicht habe ich das zu ungenau formuliert. Natürlich gehören entsprechende Gespräche zunächst in die kleine Runde.

    Ich finde aber dennoch, dass das Kollegium durchaus eun Recht darauf hat, zu erfahren, wenn der PR anderer Meinung ist als die SL. Wie gesagt, das ist auch eine Frage der Rhetorik und des Auftretens. Und natürlich würden wir den SL immer im Vorfeld darüber informieren, dass wir uns in der Sache auch ans Kolleigum wenden werden, damit er das nicht um die Ohren gehauen bekommt.

    Aber ihm Gelegenheit zu geben, seine Sicht darzustellen und dann sachlich und konstruktiv darzustellen, warum man das aus PR-Sicht anders sieht, sehe ich tatsächlich nicht als Widerspruch zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit".

    Es würde mich ehrlich interessieren, wie sich andere PRs in der Diskussion verorten, die ich mit s3g4 im anderen Thread habe.

    chemikus08, Seph, Meike. usw. - wie seht ihr das denn?

    Natürlich hat der PR eine Meinung dazu und kann diese auch der SL gegenüber äußern. Wenn aber beide anderer Meinung sind, dann gehört das nicht in die GeKo. Wir sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Ich würde mich nur gegen die SL stellen, wenn diese gegen Gesetze und Verordnungen verstößt. Das macht Sie bei der Ausschreibung von Stellen mit entsprechenden Aufgaben aber nicht.

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt nicht, dass man vor dem SL den Kotau machen muss. Man kann durchaus auch eine andere Meinung kommunizieren. Es ist halt immer eine Frage des "wie", wie immer. Ich finde, es gehört absolut zur Aufgabe des PR, dem Kollegium, durch das er gewählt wurde und das er vertritt, deutlich zu machen, wo er steht.

    Etwas anderes ist es, das Kollegium aufzuhetzen oder hinter dem Rücken des SL Intrigen zu spinnen. Gerade deshalb gehört das absolut auf die GeKo. Dort ist es öffentlich und nicht hinter seinem Rücken und er hat die Gelgenheit, seine Sichtweise zu erläutern. Und ein wenig konstruktiven Widerspruch muss ein SL schon aushalten, auch oder gerade, wenn ihn das zur Transparenz bzgl. seiner Entscheidungen zwingt.

    Wenn aber beide anderer Meinung sind, dann gehört das nicht in die GeKo. Wir sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt nicht, dass man vor dem SL den Kotau machen muss. Man kann durchaus auch eine andere Meinung kommunizieren. Es ist halt immer eine Frage des "wie", wie immer. Ich finde, es gehört absolut zur Aufgabe des PR, dem Kollegium, durch das er gewählt wurde und das er vertritt, deutlich zu machen, wo er steht.

    Etwas anderes ist es, das Kollegium aufzuhetzen oder hinter dem Rücken des SL Intrigen zu spinnen. Gerade deshalb gehört das absolut auf die GeKo. Dort ist es öffentlich und nicht hinter seinem Rücken und er hat die Gelgenheit, seine Sichtweise zu erläutern. Und ein wenig konstruktiven Widerspruch muss ein SL schon aushalten, auch oder gerade, wenn ihn das zur Transparenz bzgl. seiner Entscheidungen zwingt.

    Ich nehme diese Sachen als gegeben an. Vielleicht ist meine SL nicht "schlecht" genug, als dass ich mir so ein Verhalten vorstellen könnte.

    An meiner Schule würde das auch nicht vorkommen. Aber eben an der Schule des TE. Deswegen sage ich ja, dass dort der PR tätig werden muss. Oft ist das von Seiten des SL gar nicht böse Absicht, sondern geht einfach unter oder er denkt nicht daran. Gerade dann muss der PR dafür sorgen, dass diese Art der Transparenz eben doch ihren Stellenwert bekommt, auch um unnötige Unzufriedenheiten und Verschwörungstheorien im Kollegium zu vermeiden. Das Stichwort "vertrauensvolle Zusammenarbeit" hast du ja selbst genannt.

    Das ist Aufgabe der Schulleitung. Wie sich der Personalrat zu den Ausschreibungen positioniert soll er dem Kollegium sagen? hä?

    Ich nehme an, der PR hat eine Meinung dazu, wie die SL die begehrten A14 verteilt bzw. ob er damit übereinstimmt, dass eine bestimmte Aufgabe wirklich so wichtig ist, dass dafür eine A14 verwendet werden soll - oder ob es vielleicht doch nur darum geht, Kollege XY endlich mal eine A14 zu geben. Also, wir haben als PR eigentlich zu den meisten Vorgängen an unserer Schule eine Haltung und als gewähltes Gremium gehört es zu unserem Selbstverständnis, diese auch öffentlich zu artikulieren.

    Wenn die Stellen ausgeschrieben sind, dann muss die SL diese auch in der Schule bekannt machen (Schwarzebrett o.Ä.)

    Offenbar passiert das ja an der Schule des TE nicht. Entsprechend gehört es durchaus zu den Aufgaben des PR, dafür zu sorgen, dass die SL sich an diese Vorgabe hält. Ehrlich, das ist doch grundlegend.

    Du willst auf einer GeKo die Aufgabenverteilung diskutieren? Wieviel Tage planst du für dieses Event ein?

    Bei uns hat eine PV und zweimal ein Tagesordnungspunkt auf einer GeKo gereicht. Entsprechend gut vorbereitet mit Beschlussvorlage. War gar kein Problem, wenn man solche Dinge richtig plant und angeht.

    Ja die müssen bei uns in der GeKo beschlossen werden.

    Geschieht beim TE offenbar ja auch nicht. Ist aber auch ein andere BL als bei dir oder bei mir. Keine Ahnung, ob das da auch so vorgegeben ist.

    In jedem Fall gibt es genügend Ansätze für PR-Arbeit bei den Problemen, die der TE darlegt. Deswegen kann ich deine Aussage weiter oben so gar nicht nachvollziehen:

    Was genau soll der PR machen?

    Was genau soll der PR machen? Für Oberratsstellen gibt es keinen Katalog oder sonstiges. Die SL entscheidet für was sie eine A14er Stelle ausschreiben will. Der Personalrat wird darüber natürlich unterrichtet und muss der Ausschreibung auch zustimmen. Dem Kollegium muss das nicht offen gelegt werden.

    Na, eine ganze Menge, ehrlich gesagt. Das alles ist originäres Aufgabenfeld einer Personalvertretung.

    Zum Beispiel könnte der PR dafür sorgen, dass dem Kollegium transparent gemacht wird, wie viele A14 der Schule zur Verfügung gestellt werden, welche Aufgabengebiete die SL plant, auszuschreiben und wie er sich dazu positioniert hat.

    Nachdem die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben werden, greift hier auch nicht die Verschwiegenheitspflicht. Wenn man es ganz genau nehmen möchte, kann der PR eben selbst die Ausschreibungen im Auge behalten und das Kollegium halt erst dann informieren, dass die Stellen der eigenen Schule jetzt ausgeschrieben sind. Dann sehen sie selbst, wie viele es sind und wie der SL die Aufgabenprofile festgelegt hat, das ist dann ja öffentlich. Und wie der PR dazu steht kann er sowieso immer artikulieren.


    Ein PR kann auch auf die Erstellung und Veröffentlichung eines Geschäftsverteilungsplans drängen. Evtl. ist die SL sowieso dazu verpflichtet, je nach Regelungen im Dienst- und Schulrecht des Bundeslandes. In vielen Bundesländern kann die Gesamtkonferenz über Grundsätze der Aufgabenverteilung befinden und oft ist im bundeslandeigenen Personalvertretungsgesetz vorgesehen, dass der PR dazu angehört wird. Daraus ergibt sich dann auch ein Initiativrecht, so dass der PR mal - erst intern mit der SL, dann aber auch in der Gesamtkonferenz - darüber reden könnte, wie eigentlich Aufgaben verteilt werden, vor allem solche, die potentiell für A14 qualifizieren - an der eigenen Schule oder an anderen.

    Und was Anrechnungsstunden angeht, hier könnte der PR auf mehr Transparenz drängen. In manchen Bundesländern müssen die - zumindest zum Teil- auch von der Gesamtkonferenz beschlossen werden.

    Man müsste vielleicht genauer definieren, was man unter Alphabetisierung versteht, aber wenn ich mir den Anteil funktionaler Analphabeten in der Bevölkerung anschaue, halte ich es für falsch, davon auszugehen, dass der Schriftspracherwerb mit dem Ende der Primarstufe abgeschlossen wäre.

    Da magst du sicherlich Recht haben, aber ob sich das bereits in der universitären Lehre niedergeschlagen hat, vage ich zu bezweifeln.

    Es mag von Bundesland, Universität und dem gewählten Lehramt abhängen, aber eigentlich hoffe ich doch, dass angehende Deutschlehrer:innen überall auch etwas über Sprachdidaktik und über formative Linguistik lernen.

    Ich bin bislang ebenfalls davon ausgegangen, dass angehende Deutschlehrer:innen selbstverständlich auch etwas zur Wortschatzarbeit und kontrastiven Linguistik lernen. Ich kenne zumindest bei beidem Kolleg:innen, die das als Examensschwerpunkt hatten.

    Also, ich kann nur für mich sprechen. In meinem Lehramt Gym Studium für das Fach Deutsch war das vor +/- 25 Jahren jedenfalls kein Thema. Und im Ref vor ca. 20 Jahren auch nicht. Da hat man höchstens mal darüber gesprochen, dass man unbekannte Wörter in einem Lesetext halt erklären soll.

    Ich sehe in der Vermittlung einer Fremdsprache an Menschen, mit denen bereits eine gemeinsame Sprache als Grundlage besteht, als etwas völlig anderes an, als zu alphabetisieren oder meine Muttersprache an Leute zu vermitteln, mit denen ich mich auf sprachlicher Ebene noch überhaupt nicht verständigen kann.

    Okay, und inwiefern glaubst du, dass Deutschlehrer für diese Herausforderung besser geeignet sind?

    Nochmal, es geht in diesem Teil der Diskussion nicht um Alphabetisierung. Dass die keiner von uns Sek I/II Lehrern kompetent vermitteln kann, ist ja klar.

    Es geht darum, wer besser für DaF/DaZ Unterricht geeignet ist, wenn eben keine ausgebildeten DaF/DaZ Lehrer zur Verfügung stehen?

    Der Sek I/II Deutschlehrer, dessen Unterrichtsschwerpunkt der Literatur- und Aufsatzunterricht ist, vielleicht noch ein wenig grammatikalische Anaylse, aber eben überhaupt kein Spracherwerb?

    Oder doch eher der Fremdsprachenlehrer, zu dessen grundlegenden Aufgaben der Spracherwerb gehört, wenn auch normalerweise unter anderen Bedinungen? Und Fremdsprachendidaktik besteht ja jetzt nicht nur aus kontrastiven Methoden. Vermittlung von grammatischen Strukturen, Aufbau von Wortschatz, prozessorientierte Vorgehensweisen bei, Aufbau und Übern der rezeptiven Fähigkeiten, das alles geht zur Not auch ohne direkten Sprachvergleich.

    Wie gesagt, wir reden hier von Notlösungen, im Sinne der Frage, wer der am wenigsten ungeeignete Kandidat ist. Dass das der Fremdsprachenlehrer ist, finde ich recht offensichtlich.

    Ich habe den Eindruck, die Widerstände hier kommen weniger aus faktischen Überlegungen, sondern entstehen aus der Vorstellung, man müsse das selbst machen. Natürlich haben da die wenigsten Lust darauf, das ändert aber ja erstmal nichts daran, wer theoretisch besser geeignet wäre.

    Und jetzt würfe mich interessieren, wie du auf diese abwegige Idee kommst.

    Das hat Chili eigentlich umfassend erläutert:

    Weil wir Deutschlehrer*innen zwar Linguistik studieren, aber deskriptiv und im historischen Wandel zb. nicht formativ und didaktisch.

    Wir unterrichten Literatur(analyse, -interpretation, -auseinandersetzung), setzen uns mit verschiedenen Textformen, mit Redemitteln, usw. auseinander aber dabei ist die Grammatik nur ein (allerdings wichtiges, wie ich finde) Mittel unter anderen.

    Wir Fremdsprachenlehrer*innen allerdings lernen Methoden der Wortschatzeinführung, sind damit vertraut, dass Sprachen unterschiedliche Mittel haben, haben gelernt, kontrastiv zu arbeiten und denken nicht (vielleicht wie ein naiver Germanist es tun würde), dass es "nun mal so ist". Wir haben das Handwerkzeug für grammatische Strukturen, auch wenn wir diese erstmal für eine andere Sprache erworben haben.

    Es geht hier wohlgemerkt um DaZ/DaF-Unterricht, nicht um Alphabetisierung.

    Und DaF/DaZ ist nun mal in erster Linie Fremdsprachenunterricht. Genauso könnte eine Englischlehrer, der zufällig gut Französisch kann, besser für einen ausfallenden Französischlehrer einspringen, als es ein Deutschlehrer könnte, selbst wenn er auch gut Französisch kann.

    Ungünstig ist fachfremder Unterricht immer, keine Frage. Aber es gibt halt Fächer, die sind anderen näher als andere. Und Fremdsprachenlehrer können eben besser Fremdsprachen unterrichten als Deutschlehrer.

    Das halte ich als Englischlehrer für ein Gerücht.

    Englischlehrer bin ich auch. Ich halte es für eine Tatsache. Und jetzt?

    Plattenspieler

    Warum Alphabetisierung im Studium von Sek I/II Lehrkräften keine Rolle spielt, musst du diejenigen Gremien fragen, die Studieninhalte festlegen.

    Wenn ich raten müsste, würde ich sagen, das könnte daran liegen, dass Alphabetisierung im normalen Berufsalltag von Sek I/II Lehrkräften in der Regel keine Rolle spielt.

    Deutsch/Englisch im Sek II-Bereich unterscheiden sich doch noch einmal im Rahmen der Didaktik und der Inhalte sehr von Alphabetisierungskursen bzw. DaZ, daher kann ich schon nachvollziehen, dass ein entsprechender Einsatz für einen "klassischen" Sprachlehrer erst einmal eine Herausforderung darstellt.

    Als jemand, der selbst Deutsch+Fremdsprache studiert hat und eine Zusatzquali für DaF/DaZ hat:
    DaZ/DaF kann vermutlich ein Fremdsprachenlehrer besser unterrichten als ein Deutschlehrer. Ist Aviator nicht Englischlehrer. Das würde also passen.

    Zur Alphabetisierung ist an den weiterführenden Schulen natürlich keine Lehrkraft ausgebildet. Aber nachdem GS-Lehrer, die dafür hochqualifiziert sind, an allen Ecken und Enden fehlen, kommen die natürlich nicht in Frage.

    Ja, und wenn schon eine suboptimale Notlösung benötigt wird, ist es sicher nicht verkehrt anzunehmen, dass sich vielleicht ein Sprachenlehrer leichter in Alphabetisierung einarbeiten kann als ein MINT-Lehrer. Ich hätte darauf auch wenig Lust, aber aus Behördensicht ist das schon irgendwo schlüssig.

    Ja, du Knallkopf, ich löse extra für dich doch einfach mal einen richtigen Alarm aus. Mit Feuer, Rauch und allem was dazu gehört.

    Gab es nicht irgendwann mal diese Grundschule, die in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr einen realistisch inszenierten Feueralarm durchgeführt hat, mit Rauch (aus Nebelmaschinen oder so) und so weiter? Und die Kinder waren danach im höchsten Maße traumatisiert?

    EDIT: Habs gefunden:

    https://www.news4teachers.de/2014/11/kind-n…le-unter-druck/

    Es wäre schön, mit rational zugänglichen Erwachsenen anspruchsvolle Diskussionen, Literaturanalysen etc durchzuführen anstatt die Zeit mit Vertretungen oder auch sogenanntem „Unterricht“ in Klassen zu verplempern, wo bei den Schülern die Aufmerksamkeitsspanne nicht länger als 5 Minuten und der Intellekt unterdurchschnittlich entwickelt ist.

    Das muss einem doch zugestanden werden können.

    Oh, absolut. Halt an der Uni. Das heißt: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen; Promotion; irgendwelche Zeitverträge, evtl. an verschiedenen Unis, ständiges Werben um Drittmittel und die hohe Wahrscheinlichkeit, nach wenigen Jahren aufgrund des Wissenschaftszeitgvertragsgesetz keine Verträge mehr zu bekommen. Dafür aber die Arbeit mit rational mehr oder wenig zugänglichen Erwachsenen, mehr oder weniger anspruchsvolle Diskussionen, Literaturanalysen auf einem gewissen Niveau, i.d.R. keine Vertretungen oder Aufsichen.

    Ich wehre mich in erster Linie gegen die Einstellung, als A14er verdiene ich mehr als die KuK und müsste deshalb auch bereit sein, per se schon mal mehr Stunden zu arbeiten.

    Dazu gibt es auch Urteile vom BVerwG, bin aber gerade zu faul, das rauszusuchen.

    Kurz gesagt hatte eine A14-Kollegin mit Teilzeit geklagt, dass sie im Rahmen ihrer A14 zu viele Aufgaben hat, als dass diese in ihrer reduzierten Arbeitszeit schaffen könnte. Der Dienstherr meinte, dafür bekäme sie ja eben A14, dass sie halt dann mehr arbeiten muss. Das BVerwG hat hingegen festgestellt, dass die Arbeitszeit bei Beförderungsstellen gleich bleibt.

    ALLERDINGS: Im Rahmen der Bestenauslese könne man davon ausgehen, dass Beamte, die befördert wurden, ihren Job so gut und effezient erledigen, dass sie in der gleichen Zeit mehr schaffen, als Feld-Wald-und-Wiesen Beamte. Das habe aber natürlich Grenzen und sei nicht beliebig auszuweiten. Im vorliegenden Fall hatte die Kollegin deshalb Recht bekommen.

    Das sind doch Dinge, die man vor der Buchung klärt. Kein Einzelzimmer, keine Buchung.

    Bei uns an der Schule stehen die zusätzlichen Begleitpersonen (neben der Klassenleitung) bei Buchung der Fahrt nicht in allen Fällen fest, da die Planung ja oft noch im vorherigen Schuljahr beginnen und stundenplantechnische Überlegungen (welche Lehrkräfte unterrichten in der Klasse, wie groß ist der Unterrichtsausfall) nicht abzusehen sind. Entsprechend werden oftmals Klassenfahrten gebucht und dann im Nachgang wird eine Begleitperson gesucht/festgelegt.

    Ich kann mir vorstellen, dass es immer noch Lehrkräfte mit einem anderen Komfortbedürfnis gibt, die gegen Doppelzimmer oder Gemeinschaftsbäder nichts einzuwenden haben. Ich persönlich würde ebenfalls ohne Einzelzimmer mit eigenem Bad die Mitfahrt verweigern. In jüngeren dümmeren Jahren war ich nicht so schlau, musste mindestens einmal mit einem Kollegen ein Zimmer teilen, hatte Gemeinschaftsbad oder musste bei einer denkwürdigen Gelegenheit sogar mit Schülern das Zimmer teilen. Jedes dieser Erlebnisse war auch mit Ende 20/Anfang 30 "nur so mäßig". Heute würde ich sowas keinesfalls mehr machen. Gegen eine Dienstverpflichtung würde ich remonstierieren und das zur Not mit allen Gremien durchfechten. Das müsste einem SL schon sehr viel Wert sein, diesen Stress auf sich zu nehmen, zumal ich so eine Unterbringung definitv nicht als amtsangemessen ansehen würde.

    Wichtig dabei ist zu beachten, dass du einen durchaus schwierigen Start im Kollegium haben könntest, wenn du dich gegen einen Inhouse-Kandidaten durchsetzt.

    Also mal aus Sicht eines "normalen Kollegens": Meine Erfahrung ist die, dass Kollegien als Gruppe so etwas schnell hinter sich lassen, wenn die neue Person, die von außen dem internen Bewerber weggeschnappt hat, entsprechend offen auftritt und ihren Job gut macht.

    Natürlich kann es sein, dass der unterlegene interne Bewerber das nicht so schnell vergisst und vielleicht auch einen Klüngel um sich hat, der Feld-Wald-Wiesen-Kollege will aber in der Regel, dass der Laden läuft und er jemanden "über" sich hat, der weiß, was er tut.

    Außerdem kommt es natürlich in Schulentwicklungsprozessen und im täglichen Ablauf immer irgendwie zu Reibungsverlusten, wenn jemand von außen kommt und neue Ideen hat oder das "Hammaschonimmersogemacht" in Frage stellt. Das ist aber ja auch nichts Schlechtes.

Werbung