Beiträge von WillG

    sondern weil er mehrfach von "attackieren", "Handgreiflichkeiten" und "Auseinandersetzungen" (scheinbar im Hinblick auf körperliche Auseinandersetzungen) von Jugendlichen gegenüber/mit Lehrkräften gesprochen hat, als wenn diese zum schulischen Alltag gehören würden. Und das ist ja wohl (hoffentlich) in den allermeisten Schulen nicht der Fall. Ich finde diese Vorstellung vom Schulalltag etwas eigenartig.

    Auch diese Aussage [Zitat zur respektlosen Jugend von heute]

    finde ich reichlich überzogen.

    Du hast natürlich völlig recht, dass beide Aussagen nicht der Realtät entsprechen.

    Persönlich habe ich sie mit einem Schulterzucken abgetan. Als Student oder Absolvent, kurz vor dem Ref, hat man halt irgendwie keine rechte Ahnung von der Schulrealität, das ist ja ganz normal. Und dann bekommt man in einschlägigen Medien noch Extrembeispiele wie damals die Rüthlischule vorgeführt und über Hörensagen bekommt man Anekdoten davon erzählt, wie Lehrer und vor allem Referendare von ganzen Klassen systematisch fertig gemacht werden, und schon formt sich das Bild.
    So gesehen eigentlich gut, dass sich der TE mit seinen Sorgen an das Forum gewandt hat, dann bekommt er vielleicht die Rückmeldung, dass solche Situationen wirklich nicht die Regel sind und auch als Ausnahme so gut wie nie vorkommen.

    Ich kann das schon verstehen, dass du dir Sorgen um deine Lebenszeit machst. Wäre mir auch so gegangen, aber es ist vermutlich wirklich unnötig.

    Dass du mit Schwerbehinderung nur die Dienstfähigkeit auf wenige (5?) Jahre nachweisen musst, weißt du ja selber. Und das heißt ja eben nicht, dass du da nicht auch mal krank sein darfst, sondern da geht es ja um eine umfassende Dienstunfähigkeit. Davon scheinst du ja trotz allem weit entfernt. Aber das wirst du sicherlich auch am Montag mit der SBV abklären.

    Aus Sicht der Behörde geht es zwar einerseits darum, Menschen zu verbeamten, die auf Dauer voll einsatzfähig sind (- so zynisch das auch klingt bzw. ist), andererseits ist die treibendste Kraft hinter allen behördlichen Entscheidungen immer die Sorge vor Klage. Da werden die einen Teufel tun, jemandem mit nachgewiesener Schwerbehinderung aufgrund von Erkrankung(!) die Verbeamtung zu versagen. Für jeden Anwalt wäre das ein Fest.

    Die würde ich auch bezüglich des Attests fragen. Spontan würde ich sagen, es sollte sich sehr klar auf die Sondersituation der Pandemie beziehen (- gerade auch mit Blick auf die Lebenszeitverbeamtung), und sevtl sehr deutlich machen, dass langfristige oder sogar bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn dir die Gelegenheit zur Stundenreduzierung nicht gewährt wird.

    Das hab ich vorhin vergessen: Ich wünsche dir alles Gute und gute Besserung!

    Stell einen Antrag auf dem Dienstweg mit Verweis auf die Fürsorgepflicht (§45 BeamStG) und einem wasserdichten Attest an die zuständige Stelle - mit Kopie an Schwerbehindertenvertretung, schulischen PR und GPR (und verweise darauf, dass auch eine Kopie an sie geht). In dem Antrag verweist du§§15 und 16 ArbSchG und dass du unter den gegebenen Bedinungen nicht für deine Gesunderhaltung garantieren kannst.

    Ich weiß, du wolltest keine Infos aus Bayern, aber die zitierten Rechtsquellen sind nicht bundeslandbezogen und es klingt so, als könne man bei dir davon ausgehen, dass abgesehen von den dienstrechtlichen Regelungen ausreichend Gründe für eine Einzelfallentscheidung vorliegen.

    Meistens geht ja alles igendwie, wenn man dem Amt nur die richtigen Gründe liefert.

    Klingt für mich nach irgendeiner geschäftlich betriebener Onlineplattform, auf die dieser Neuuser (!) hier in seinem ersten Post (!) vage, aber sensationselle Anspielungen macht und zu der er uns interessierten Altusern bestimmt in seinem zweiten Post einen Link bekommen werden. Immerhin haben wir ja interessiert nachgefragt...

    Oder ist Mitarbeit was anderes als mündliche Leistung?

    Keine Ahnung, wie das in BaWü (oder Thüringen) ist, aber in Bayern ist die Mitarbeit als Quantität definiert, also wie oft sich ein Schüler beteiligt. Das darf explizit nicht in die mündliche Leistung einfließen, die rein qualitativ definiert ist - also wie gut sind die Beiträge, vor allem inhaltlich, ggfs. auch sprachlich (in den Sprachen sowieso, sonst v.a. fachsprachlich betrachtet).

    In der Konsequenz ist es auch primär Aufgabe der Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass sie die Qualität beurteilen kann, egal wie viel ein Schüler sich beteiligt, man muss ruhige Schüler also auch mal ohne Meldung aufrufen oder andere Szenarien schaffen, die dies möglich machen (Vorträge, Referate etc.).

    Dafür ist "mündlich" eben nicht rein mündlich, sondern auch Test, Ausarbeitungen, Protokolle können da berücksichtigt werden, eben alles, was keine Klassenarbeit ist, deren Form, Anzahl und Umfang klar festgelegt ist.

    Seit ein paar Jahren sind die Begriffe deswegen nicht mehr "mündlich" und "schriftlich", sonder "kleine" und "große" Leistungsnachweise, wobei die alten Begriffe im Alltag nach wie vor verwendet werden.

    Für Mitarbeit und Verhalten gibt es im Zeugnis eigene Kategorien, die nicht auf die Fächer bezogen sind. Der Klassenlehrer holt die Bewertung in diesen Kategorien von allen Fachlehrern ein und kommt so zu einer Gesamtwertung, die verbalisiert in der Unter- und Mittelstufe auf dem Zeugnis vermerkt wird. Da sie für die Fachnoten keine Rolle spielen und auch nicht versetzungsrelevant sind, interessiert diese Noten auch fast niemand und oft werden sie eher pauschal gebildet.

    Als jemand, der selbst mehrfach das System gewechselt hat, möchte ich mich dem Rat, der schon mehrfach kam, unbedingt anschließen:
    Lies dich in das Schul- und Dienstrecht deines neuen Bundeslands ein.

    Das dauert gar nicht so lange, wie man so denkt, da man Gesetze sehr selektiv lesen kann.

    Das ist auch viel spannender, als man so denkt, weil man plötzlich ein viel besseres Verständnis für die eigenen Rechte (und Pflichten) hat und viele weit verbreitete Schulmythen plötzlich enttarnt werden.

    Und es gibt eine unglaubliche Handlungssicherheit, wenn einfach weißt, was das Gesetz sagt.

    Ich bin zwar nicht aus Hessen, aber ich nehme an, die formalen Vorgänge dürften überall ähnlich sein:

    Beantrage eine Rückernennung auf A12. Rechtliche Konsequenzen dürfte es keine geben, außer halt, dass du dann wieder den Titel Lehrer führst und in die Besoldungsgruppe A12 eingestuft wirst. Formaljuristisch müsstest du sogar die Möglichkeit haben, dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf ein Beförderungsamt zu bewerben. Ob dann deine Rückernennung ein Hinderungsgrund ist, dürfte unter "Verschwörungstheorie" fallen, die ja allerdings auch nicht in jedem Fall falsch sein müssen.

    Am besten lässt du dich offiziell beraten, entweder von deinem Verband oder deiner Gewerkschaft oder direkt von deinem Dezernenten.

    Ist die Frage nicht eigentlich die, welche Tätigkeit dich mehr interessiert?

    Bei mir ist das schon eine Weile her, dass ich in der Behörde war, aber ich war sehr froh darüber, dass ich mit halber Stelle noch an der Schule war. Die halben Tage in der Behörde waren super, sie waren entspannt, man hat die Hintergründe gesehen etc. Die ganzen Tagen waren mir zu lang, mich hat die Bürotätigkeit auf Dauer sehr gelangweilt und ich hab in vielen Tätigkeiten, die nur aufgrund aufgeblähter Verwaltungsprozesse und aufgrund der diffusen Angst vor Klagen durchgeführt werden mussten, einfach überhaupt keinen Sinn gesehen.
    Das kannte ich in diesem Ausmaß aus der Schule eher nicht so - auch wenn es da durchaus auch Tätigkeiten gibt, die eher sinnentleert erscheinen, aber deutlich weniger und insgesamt macht das, was man als Lehrer macht, ja durchaus Sinn. Ich bin entsprechend froh über die Einblicke und die Erfahrung, die mich im Anschluss auch in die Personalratsarbeit und ins Engagement in der Schulentwicklung an meiner eigenen Schule getrieben haben, und mit beidem bin ich sehr zufrieden. Ich war aber auch echt froh, dass es eine zeitlich begrenzte Erfahrung war.

    Aber das ist sicher auch eine Frage dessen, was man selbst will, und natürlich auch der konkreten Aufgabe im Amt, ich will das gar nicht pauschalisieren.

    Dann musst du aber auch bedenken, dass scheinbar beförderte Leute schneller arbeiten. Die Beförderung auf A14 bedeutet 2 Stunden weniger Entlastung und die Beförderung auf A15 weitere 2 Stunden Entlastung weniger.

    Das ist auch die offizielle Sichtweise des Dienstherrn. Nachzulesen unter anderem in einem Urteil des BVWG vom 16.7.2015 (Aktenzeichen 2 C 16.14).

    Unter Punkt 15 heißt es dort:

    Zitat

    Allerdings ist mit dem Oberverwaltungsgericht darauf abzustellen, dass Beförderungsämter an besonders leistungsstarke Beamte vergeben werden und der Dienstherr daher grundsätzlich erwarten kann, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation dergestalt bewältigt wird, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.

    https://www.bverwg.de/160715U2C16.14.0 

    Allerdings ist gerade dieses Urteil ein gutes Beispiel dafür, dass der Bogen nicht überspannt werden darf. Es ging nämlich um eine Kollegin in TZ mit A14, die argumentiert hat, dass die zugewiesenen Aufgaben zu Umfangreich seien, um sie - trotz der Annahme, dass sie effizienter arbeitet als jemand mit A13 - innerhalb der vorgegebenen Wochenarbeitzeit zu bewältigen. Die Kollegin hat Recht bekommen. Vielleicht hilft dir ja das die Urteilsbegründung bei deiner Argumentation.

    Ansonsten gilt natürlich das, was Seph sagt: Das Mittel der Wahl ist die Überlastungsanzeige:

    Aus der Dienst- und Treuepflicht von dir als Beamten lässt sich auch eine Pflicht zur Meldung unverhältnismäßiger Arbeitsbelastungen an den Dienstherrn ableiten, die gerade darauf zielt, behördenintern Mängel in der personellen Organisation zu verdeutlichen. In dieser Situation wäre m.E. eine Überlastungsanzeige zu stellen, die v.a. dazu dient, den derzeitigen Missstand aktenkundig zu dokumentieren, wenn intern in Rücksprache mit der SL nicht bereits eine Lösung gefunden werden kann. Dann wird sich die übergeordnete Behörde damit beschäftigen müssen, Erleichterungen zu schaffen, den Wegfall bestimmter Prozesse anzuordnen oder im Ausnahmefall wirklich Mehrarbeit anzuordnen.

    Ganz wichtig dabei (Hervorhebung von mir):

    PS: Da die Überlastungsanzeige idealerweise auch auf den aktuellen Arbeitsanfall, Art und Umfang der Überlastung usw. eingeht, ist die persönliche Dokumentation der Arbeitszeit so oder so ein sinnvoller (Zwischen-)Schritt, wie ich bereits beschrieben habe.

    Überlastungsanzeigen, die auf strukturelle, systemische und gesetzlich geregelte Arbeitsbedingungen eingehen (Pflichtstundenzahl; Dienstpflichten; Klassengrößen etc.) werden vom Dienstherrn häufig schnell mit dem Argument, das seien formal keine richtigen Überlastungsanzeigen beiseite gewischt. Die Überlastung muss, wie Seph ganz richtig anmerkt, aus einer konkreten akuten Situation heraus auftreten. Idealerweise (- das klingt jetzt zynisch, aber du weißt schon, wie ich das meine -) entsteht aus dieser konkreten Situation heraus eine Gefahr für dich oder für deine Schüler, für die du die Verantwortung nicht mehr übernehmen kannst.

    Viel Erfolg!

    Mal losgelöst vom Astronomieunterricht, welche Bücher von ihm würdest du denn Laien empfehlen, vielleicht eins als Einführung in die Theorie der Astronomie und eins für die praktische Sternebeobachtung?

    Es ist nett, wenn er mir ein Thema sagt, aber um den Rest kümmere ich mich selber.

    Ehrlich gesagt ist es mir im Zweifelsfall andersrum auch lieber, wenn ich für Vertretungen im Zweifelsfall irgendwas aus meinem eigenen Fundus ziehe, wo ich das Material bereits kenne, als mich erstmal in die Materialien einarbeiten zu müssen, die eine übereifrige, erkrankte Lehrkraft erstellt hat.

    Mir fällt auch auf, dass eifrige Kollegen, die es sicher gut mit den Schülern meinen, andere, die sich auskurieren wollen indirekt unter Druck setzen, indem sie digital an Konferenzen teilnehmen oder gar Materialien hochladen oder zur Schúle mailen.

    Grundsätzlich gilt: krank ist krank!

    Ein Argument, das man häufig hört und dass ich als PR auch so vertrete.

    Gleichzeitig denke ich mir aber auch, dass dieser Druck meistens hausgemacht ist. Lehrer lassen sich einfach zu schnell und häufig verunsichern oder sind zu liebes- und kuschelbedürftig.

    Ich meine, mal ganz ehrlich, als erwachsener Mensch - zumal mit Verbeamtung oder Festanstellung - muss ich es auch mal aushalten können, jemanden in seinen überzogenen Erwartungen zu enttäuschen. Und wenn mein Chef anruft und fragt, ob ich nicht während meiner Krankschreibung Vertretungsmaterial schicken kann, das habe Herr Müller ja auch so gemacht, dann sag ich ihm halt, dass mich das für Herrn Müllers Schüler sehr freut, dass ich aber dazu nicht in der Lage bin. Und ich ergänze, dass ich ein wenig irritiert bin, dass ich wegen so einer Bagatelle in meiner Rekonvaleszenz gestört werde und dass ich hoffe, dass das meine Rückkehr nicht verzögert. (Das letzte nur, wenn ich das Gefühl habe, dass er mir besonders doof kommt oder wenn ich Clown gefrühstückt habe, das erste aber in aller Deutlichkeit.

    Wart ihr schonmal krank geschrieben und habt kein Vertretungsmaterial bereit gestellt? Also rein gar nix?

    Das ist der Regelfall, ja. Ausnahmen nur, wenn ich aus Gründen krankgeschrieben bin, die mich wirklich nur daran hindern, in die Schule zu gehen, nicht aber zu arbeiten, z.B. irgendwelche Bänderprobleme oder so, und auch dann nur wenn ich mich wirklich dazu in der Lage fühle - und nur aus eigenem Antrieb, nicht auf Bitten der Schulleitung. Mach dir bewusst, dass die Welt sich auch ohne dich weiterdreht und dass deine Schüler auch überleben werden, wenn du eine oder zwei Wochen ausfällt. Und wenn es länger ist, ist es Aufgabe der Schulleitung, eine Lösung zu finden - die dich aber nicht betrifft!

    Wir haben da wirklich feste Termine, sogar mit Uhrzeit, und die Schulleitung achtet da sehr genau drauf.

    Und was soll schon passieren, wenn du den Termin nicht einhältst? Was soll er denn groß machen, außer verbal mehr oder weniger emotional seinen Unmut zu äußern?

    Und du unterschätzt, wie schwierig es für eine Behörde ist, von festgelegten Vorgängen abzuweichen.

    Sonderfälle und Einzelentscheidungen sind immer schwierig, da man immer Angst vor Klagen hat - in deinem Fall vor Klagen von anderen, die vielleicht die Freigabe auch nicht bekommen haben.

    Allein schon deswegen ist es immer besser, den eigentlichen offiziellen Vorgang soweit möglich zu steuern als im Nachgang irgendwelche Sonderfälle geltend zu machen.

    Und das mit der Überschätzung deines Marktwerts kann ich nur unterschreiben. Sowas kann schon mal klappen, ist aber eher selten.

    Aber, wie gesagt, du scheinst dir ja sicher zu sein, also viel Erfolg.

    Die Schulleitungen sind häufig gewillt, wenn diese aber keinen fachlichen Ersatz aus dem Hut zaubern können, dann sind es häufig die Dezernate, die sich querstellen.

    Ja, das ist mir klar. Meine Erfahrung ist aber, wer viel spricht, dem kann geholfen werden. Und manchmal muss man so penetrant sein, dass es für alle Beteiligten einfacher ist, dem Wunsch nachzugeben, als sich weiterhin mit der Sache beschäftigen zu müssen. Das ist bei einem Dezernenten, an den man nicht so einfach rankommt, nicht so leicht wie bei einer Schulleitung, aber gerade dafür lohnt es sich, den entsprechenden Personalrat an Bord zu haben. Eine Garantie ist das alles nicht, aber in jedem Fall erfolgsversprechender als einfach nur den Antrag abzugeben und abzuwarten.

    Falls sich meine Schulleitung oder das RP querstellen sollten habe ich tatsächlich vor das Personalrat, eine Gewerkschaft und eventuell einen Anwalt anzuschalten.

    Nochmal: Ich würde sämtliche Instanzen schon bei der Antragsstellung ins Boot holen. Wenn der Antrag erstmal abgelehnt ist, ist die Sachlage ungleich schwieriger.

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