Großartiger Artikel mit Videolink über einen US Schulleiter, der "You can't touch this" auf Corona und seine Schule umgedichtet und gecovert hat:
Beiträge von WillG
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Kein Hesse, aber ich antworte mal, weil die Antwort länderübergreifend sein dürfte.
Bzw. hängt es rein theoretisch wohl davon ab, wie viel Entscheidungsgewalt, Schulleitung, Gesamtkonferenz und/oder Schulforum/Schulkonferenz über in Fragen der Unterrichtsorganisation haben.
In der Praxis gibt es natürlich verbindliche Stundentafeln, die einzuhalten sind. Das bedeutet, dass bei einer Teilung der Klasse immer noch alle Schüler die volle Stundenzahl bekommen müssen. Das wäre wiederum nur möglich, indem die Lehrer doppelt so viel unterrichten, was durch gesetzliche Vorgaben zum Stundendeputat nicht möglich ist. Eine rein räumliche Teilung von Lerngruppen, die sozusagen nebeneinander von einer Lehrkraft beschult werden würde vielleicht noch am ehesten rechtlich funktionieren, dürfte aber aufgrund der räumlichen Begebenheiten kaum umsetzbar sein. Ob dies in Hinblick auf die Aufsichtspflich rechtlich haltbar wäre, wurde in diesem Forum bereits mehrfach recht kontrovers diskutiert.
EDIT: Sorry, hab irgendwie direkt auf die Frage geantwortet, ohne zu sehen, dass danach noch eine ganze Seite mit Beiträgen folgt. Daher kommt dieser Beitrag von mir, der unter die Kategorie "Es wurde bereits alles gesagt, aber nicht von jedem" fällt. Die Redundanz war nicht beabsichtigt.
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[...] schon allein weil keiner genau weiß, was denn nun "richtig" ist [...]
Das sehe ich als das Hauptproblem an. Zwischen ständigen neuen Erkenntnissen in der Forschung, ständig wechselnden politischen Umsetzungen, unterschiedlichen Regeln für unterschiedliche Bereiche etc. blickt ja wirklich keiner mehr durch.
Ich meine das gar nicht mal als Kritik, es ist halt nach wie vor eine neue, unbekannte Situation, aber ich verstehe, warum viele frustriert sind. Dass man deswegen nicht gleich alles über Bord wirft und sich zu Zehntausenden zusammenrottet, ist eine andere Sache.
Ich persönlich misstraue auch nicht "denen da oben"
"Denen da oben" misstraue ich auch nicht. Ich fand, dass beinahe alle am Anfang eine sehr gute Figur gemacht haben. Dann kamen die ersten Ausfälle (Laschet, z.T. Bouffier). Jetzt finde ich, dass sich der Umgang mit der Pandemie bei Laschet und Söder zu sehr mit Profilierung wegen der Kanzlerfrage vermischt.
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es „gefährdet“ jeden, keine Maske zu tragen
Hm, vielleicht würde diese Frage eher in den allgemeinen Coronathread gehören, aber das Zitat ist auch von hier.
Die Maske schützt doch gerade nicht den Träger, sondern schützt die Umgebung (zumindest zum Teil) vor den potentiellen Viren in den Aerosolen des Trägers, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dann würde der Schüler sich ja nicht selbst gefährden.
Allerdings wäre dann gerade CDLs Vorschlag auch keine korrekte Lösung, da der einzelne Schüler ja nicht entscheiden können darf, ob er die ganze Klasse gefährden soll:
Da kannst du nur erklären, warum für dich persönlich das Mundbild relevant ist und wirst wohl schauen müssen, wer dann für Antworten den MNS runterzunehmen bereit ist.
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Das wird die Namen- Gesichtszuordnung zu Beginn das Schuljahres sicher interessant machen
Verteil einfach MNS-Masken mit den Namen der Schüler. Zack, Problem des Namenlernens gelöst.
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Dann hat sich aber mein Verstand gemeldet und ich bin zum Arzt gegangen.
Du hast das einzig Richtige getan, glaub mir. Man kann es nur immer und immer sagen, aber deine Gesundheit geht vor, deshalb solltest du alles tun, damit dir an dieser Stelle geholfen wird. Und dein Arzt wird noch ein paar Jahre praktizieren, bis dahin bis du längst im Ref und damit schon durch.
Eine "Quittung" musst du nicht erwarten. Selbst falls du wirklich keine Verbeamtung bekommen solltest, was überhaupt nicht gesagt ist - sag das auch deinen Komilitonen, mit Verweis auf das Urteil, das ich oben zitiert habe - dann wirst du eben unbefristet angestellt und gehörst trotzdem zur oberen Mittelschicht. Du hast in dieser Hinsicht nichts zu befürchten.
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Meinetwegen, "begründen" statt "nachweisen". Jedenfalls reicht ein Verweis auf einen Akteneintrag oder auf einen zu hohen BMI in der Regel nicht mehr aus. Es muss eine genaure Begründung für eine negative Prognose vorgelegt werden. Und diese kann man eben vermeiden, wenn man gut austherapiert ist und dies auch mit entsprechenden Attesten und Bestätigungen belegen kann. Nichts anderes versuchen wir hier zu vermitteln.
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Wenn man jedoch eine Therapie abgeschlossen hat und eine positive Prognose vom behandelnden Arzt vorweisen kann, hat man u.U. trotzdem gute Chancen.
Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Man kann weder sagen, das ist generell kein Problem, noch, das ist immer ein Problem.
Richtig. Genau das sind die Aussagen der meisten User hier im Thread. Diesen sehr vernünftigen Formulierungen steht aber deine vorherige Formulierung gegenüber:
Hat man Angststörung oder sowas in der Akte stehen, wird das in 99% der Fälle ein K.O.-Kriterium sein.
Das ist natürlich eine völlig andere Aussagen, die in dieser Pauschalität einfach falsch ist.
Im Übrigen muss ein Amtsarzt erstmal nachweisen, dass eine Dienstunfähigkeit vor Eintritt des Pensionsalters wahrscheinlich ist.
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Es sind schon Leute vom Amtsarzt nicht zugelassen worden, weil ihr BMI zu hoch war. Hat man Angststörung oder sowas in der Akte stehen, wird das in 99% der Fälle ein K.O.-Kriterium sein. So zumindest meine Einschätzung. Sorry, aber die Wahrheit ist nicht immer schön.
Deine Wahrheit ist nur leider nicht nur nicht immer schön, sondern auch nicht immer zutreffend.
ch kann mich da nur auf das beziehen, was ich von Lehrkräften (auch Ausbildern bzw. Mentoren) gehört habe.
Vielleicht sollte man sich als Akademiker auch die konkrete Rechtslage ansehen, bevor man unreflektiert weitergibt, was man von irgendwem "gehört" hat.
Relevant ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2013 (BVerwG 2 B 37.13):
ZitatDie gesundheitliche Eignung einer Beamtenbewerberin ist nicht aufgrund eines Vergleichs verschiedener Personengruppen oder verschiedener gesundheitlicher Risiken zu beurteilen. Vielmehr kommt es darauf an, ob für die jeweilige Bewerberin die Prognose gestellt werden kann, sie werde vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder sie werde bis dahin über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen.
Dies kommt insbesondere bei Angehörigen einer Risikogruppe in Betracht, die an einer Krankheit leiden, aufgrund derer das Risiko, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden oder regelmäßig krankheitsbedingt auszufallen, deutlich erhöht ist.
Da steht im Prinzip das, was die anderen auch schon geschrieben habeb: Ja, psychische Erkrankungen und Übergewicht etc. sind möglicherweise problematisch. Wenn man aber nachweisen kann, dass sie entweder austherapiert sind oder dass sie keine Auswirkungen auf die Lebensdienstzeit haben werden, kann man nicht nur deshalb eine Verbeamtung verweigern. Und ob das hier der Fall ist oder nicht, können wir aus der Ferne nicht beurteilen, zumal hier keiner von uns Facharzt ist. Ich würde hier also nicht auf Basis von Dingen, du du irgendwo "gehört" hast, noch mehr Panik verbreiten.
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In Bayern studiert man für das Lehramt an Grundschulen 4 statt 3 oder 2 Fächer. Da muss bestimmt deswegen was nachgeholt werden
Ich würde auch vermuten, dass das Gerücht daher kommt - zudem gibt es recht klare Vorgaben, welche Fächer dabei sein müssen. Ich glaube, Mathe und Deutsch müssen zumindest als Didaktikfach dabei sein und dann gibt es noch irgendwelche Wahlmöglichkeiten.
Vermutlich hat das Gerücht noch eine zweite Ursache: In Bayern ist das Fach "Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung" Teil der Referendarsausbildung inkl. mdl Examensprüfung am Ende. Das ist allerding nicht auf Bayern bezogen, sondern beschäftigt sich mit den politischen und staatlichen Themen der gesamten Bundesrepublik.
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aus Apocalypse Now. Colonel Kurtz?
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Da ich schon älter bin und kaum gearbeitet habe wäre die Verbeamtung meine einzige Rettung gewesen, um noch halbwegs was rauszureißen.
Aber die liebe Kathrin (sprich ich) hat es jetzt natürlich gehörig versaut.
Mach dir klar, dass dieser Gedanke völliger Unsinn ist. Der Beamtenstatus ist nicht deine "letzte Rettung", die du dir jetzt verbaut hast. Erstens kannst du immer noch verbeamtet werden, das kann keiner vorhersagen. Und falls nicht, kannst du eine unbefristete Stelle im Angestelltenverhältnis bekommen. Wenn du dann nebenbei private Altersvorsorge betreibst, bist du weit, weit entfernt von Altersarmut.
Ich nehme an, das "88" in deinem Namen ist dein Geburtsjahr? Dann wärst du gerade mal 32 - in diesem Alter von "schon älter" zu sprechen, ist absurd. Dein Leben scheint dir gerade viele Probleme zu bereiten, aber der Beamtenstatus und die Altersvorsorge gehören definitiv nicht dazu.
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Die waren auch froh, nicht immer die gleichen alten Sachen zu lesen.
Inwiefern sind denn die "alten Sachen" für die Schüler "immer die gleichen"? Ich nehme an, dass auch die Klassiker wie Brecht, Dürrenmatt und Frisch von Schülern jeweils nur einmal gelesen werden - mit Ausnahme von den Wiederholern vielleicht.
Trotzdem ist es natürlich nie verkehrt, auch Zeitgenössisches im Unterricht zu lesen - wobei ich gerade Imperium nicht als Krachts großen Wurf sehen würde. Lediglich die Feuilletondebatte um die Rezension von Diez und die damit zusammenhängende Unterscheidung Autor/Erzähler ist hier recht spannend. Den Roman selbst fand ich eher durchschnittlich.
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Es kann doch nicht sein, dass die Schulleitung meine Tätigkeiten wahrnimmt, aber nicht akzeptiert und dementsprechend nicht entlohnt?
Der Schulleiter entlohnt dich nicht. Dem ist das völlig egal, was du bekommst, weil das nicht aus seinem Budget kommt.
Dass dir SL und PR "aus dem Weg gehen" - wenn das denn so stimmt und nicht nur deine subjektive Wahrnehmung ist - liegt vielleicht daran, dass das Tarifrecht recht undurchsichtig ist, mit vielen "kann"-Regelungen etc., so dass es nicht einfach ist, hier eine klare Antwort zu geben.Ich würde nochmals beim Sachbearbeiter nachhaken.
Und tritt in die GEW ein, die haben dort eine Rechtsberatung und einen Tarifspezialisten, die könnten dir diese Fragen im Handumdrehen beantworten.
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Wenn ich eine Therapie mache dann wars das aber endgültig mit der Verbeamtung.
Wie andere schon gesagt haben: Das stimmt so ganz bestimmt nicht.
Aber ganz egal, bitte, bitte löse dich von dem Gedanken an die Verbeamtung. Du scheinst wirklich Hilfe zu benötigen. Da ist deine Gesundheit echt wichtiger als alles andere.
Wie gesagt, deine Verbeamtung muss das nicht unbedingt gefährden, aber selbst wenn - du wirst als mental gesunder aber angestellter Lehrer sicherlich glücklicher leben als als verbeamteter Lehrer mit schweren mentalen Problemen.
Du musst hier echt deine Prioriäten richtig setzen - so sehr ich die Bedenken in deiner Situation verstehen kann.
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Ich bitte dich, meine Zitate nicht aus dem Zusammenhang zu reißen, Stan. So kann man höchstens Gebrauchtschiffe, Gebrauchtsärge oder gebrauchte Gruften verkaufen.
In dem Thread war der Kontext so, dass die Sachbearbeiter - im Gegensatz zu Personalchefs in irgendwelchen Betrieben - Bewerbungen nicht einfach so nach Gutdünken aussortieren dürfen, weil der Lebenslauf oder das Anschreiben zu lang ist. In diesem Sinne gilt bei Formalitäten durchaus das Prinzip der Bestenauslese.
Darüber, ob dieses Prinzip im Hintergrund oft durch Mauscheleien umgangen wird, habe ich nichts gesagt.
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*spaßverderb* dingenshausen sprach von "vor dem Kolloquium", nicht von "vor dem Kollegium".
Oops... wer lesen kann... und so weiter. Das erklärt auch, warum es sonst niemand befremdlich fand, dass ein Bewerber sich vorm Kollegium äußern muss...
Mann, das zweite Mal innerhalb einer Woche, dass fossi74 mir meine Leseinkompetenz vor Augen hält. Es wird wirklich Zeit, dass die Ferien anfangen...
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie von Seiten der Behörden die Regeln je nach Situation umgedeutet werden.
Ich hatte mal den Fall, dass ich Fördergelder für ein Projekt erhalten sollte, die aber auf gar keinen Fall auf mein Privatkonto gezahlt werden durften (- was ich auch nicht wollte). Aus irgendeinem Grund ging aber auch das Schulkonto nicht, also mussten wir über den Förderverein ausweichen - obwohl die Gelder klar zweckgebunden für das schulische Projekt waren. Alles sehr undurchsichtig.
Sorry, das hilft auch nicht weiter. Ich kann nur nochmal wiederholen: einfach weiterhin weigern. -
Wie muss man sich das vorstellen?
Ich stelle mir das so vor, dass das Kollegium im Kreis sitzt, der gescheiterte Bewerber kommt auf Knien reingerutscht, fällt in der Mitte des Tischkreises auf den Boden und proklamiert laut, dass er unwürdig ist und um Vergebung bittet, dass er es sich angemaßt hat, in einem solch hehren Kollegiumskreise eine Leitungsposition zu übernehmen. Dann wird man noch kurz ausgepeitscht, die Kollegen dürfen den Bewerber beim rausgehen bespucken und dann ist das Überprüfungsverfahren offiziell beendet und man bekommt die Ablehnung noch schriftlich durch die Schulpost zugestellt.
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Entgeltgruppen <----- Hier kann man nachlesen, dass die Tätigkeitsmerkmale ausschlaggebend sind.
Aber das ist ja TVöD. Du bist doch im TV-H?
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