Beiträge von WillG

    Das erste Mal, weil ich in meiner Aufregung versäumt habe die Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und keinen Eimer mit Wasser hingestellt habe, als die Kinder mit einer Kerze experimentiert haben und beim zweiten Mal war die einzige Begründung, dass die Schüler hätten keinen Lernzuwachs erlangt hätten.

    Ich kenn dich ja nicht. Vielleicht bist du ein unglaublich guter Lehrer. Ein Naturtalent.
    Aber die Sicherheitsbestimmungen zu missachten und keinen Lernzuwachs zu erreichen, das gehört wohl zu den absoluten Killern in einer Lehrprobe. Bei beiden Fällen - wenn sie denn so krass waren, wie du es selbst darstellst - kann ich das Durchfallen verstehen.
    Nun ist es tatsächlich fragwürdig, ob einzelne Prüfungen bzw. einzelne Prüfungstage über das weitere berufliche Leben eines Menschen entscheiden sollten. Da bin ich ganz bei dir. Akutell ist das so. In den meisten (allen?) Bundesländern zählt der formale Abschluss, also das zweite Staatsexamen. In den meisten (allen?) Bundesländern wird die Note des 2. Stex durch einzelne Prüfungstage oder sogar durch einene einzigen Prüfungstag gebildet. Das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist nun mal eben so.


    Und die Einstellung und Eingruppierung erfolgt eben auf Basis der formalen Qualifikationen. Auch das kann man gut oder schlecht finden, es ist nun mal eben so.
    Worüber diskutieren wir also hier eigentlich?
    Möchtest du eine philosophische und rein theoretische Diskussion über Sinn/Unsinn des aktuellen Systems? Das können wir hier leisten. Herzlich willkommen.
    Oder möchtest du irgendwie argumentativ nachweisen, dass du mehr Geld bekommen solltest? Das können wir hier nicht entscheiden, also hat das keinen Sinn.


    Und wir können hier auch nicht wissen, was deine Schule so zahlt, wenn noch nicht einmal das Amt die Info rausrückt.

    "ohne jegliche Lehramtsausbildung oder sonst", das ist Suggestion. Und es bedeutet nichts anderes.

    Und wieder: Das ist eben der öffentliche Dienst. Hier hast du keine Vorstellungsgespräche, in denen du Gehaltsvorstellungen äußern und dann das Endgehalt aushandeln kannst. Hier werden solche Dinge per Verordnung geregelt, die dann im Regelfall recht starr sind.
    Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, klage gegen die Verordnung. Das musst du dann aber selbst machen. Hierbei den grundständig ausgebildeten Lehrern, die dieses Problem gar nicht erst haben, Abstumpfung vorzuwerfen, ist albern.

    Höchstens liegen förderliche Zeiten vor: Die Anerkennung förderlicher Zeiten ist eine „Kann-Regelung“, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Hier hast du allerdings den Ansatzpunkt, den ich oben schon beschrieben habe. Dann klemm dich dahinter und versuche "the powers that be" dazu zu bewegen, diese Kann-Regelung in deinem Sinne auszulegen. Kann klappen. Kommt darauf an, wie man auftritt und mit wem man es zu tun bekommt.


    Zum Thema Seiteneinsteiger:
    Es gibt sicherlich sehr viele Seiteneinsteiger, die einen hervorragenden Job machen. Das kann man aber eben vorher nicht wissen. Und trotz allem fehlt ihnen die formale Ausbildung. Vielleicht wäre ich ja im Management der Deutschen Bank brilliant, aber auch hier werde ich es ohne betriebswirtschaftliches Ausbildung nicht so leicht haben, eine Stelle zu bekommen. Obwohl ich 15 Jahre Erfahrung damit habe, Gruppen von bis zu 32 Menschen anzuleiten und zu steuern, Entwicklungsprozesse anzustoßen und einen "Betrieb" zu gestalten.

    und wer erklärt mir, warum ein Honorarvertrag (ich arbeitete 20 Std./Woche) nicht angerechnet wird?

    Keine Ahnung. Ich kenne mich mit TV-L nicht aus und auch nicht mit den Regelungen in Sachsen.
    Aber ich habe in 15 Jahren öffentlicher Dienst und nach mehreren Jahren als Personalrat einigermaßen Erfahrung damit, wie de ÖD funktioniert. Das ist kein Absolutheitsanspruch und wenn jemand andere Erfahrungen hat, höre ich mir die gerne an.
    Aber aus meiner Sicht gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten, je nachdem wie die gesetzliche Grundlage (Tarifvertrag; evtl. entsprechende Verordnungen auf die der TV-L verweist) formuliert ist:


    1.) Du hast ein Anrecht auf die Anerkennung. Dann muss das Amt deine Verträge auch anerkennen, zur Not kannst du klagen.
    2.) Du hast kein Anrecht auf die Anerkennung. Dann kannst du machen, was du willst, dann bekommst du sie auch nicht.
    3.) Es ist Ermessenssache und Einzelfallentscheidung. Dann kannst du etwas erreichen. Dann, und nur dann, würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen und GPR, Dezernent, Sachbearbeiter, GEW etc. solange nerven, bis ich es (hoffentlich) durchgesetzt habe. Ob das der Fall bei dir ist, hängt eben davon ab, wie die Regelung formuliert ist.

    Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn ich mit einem Arbeitgeber und seinen Konditionen, wie Bezahlung und Arbeitsbedingungen, nicht zufrieden bin, dann fange ich da halt nicht an.


    Du kannst natürlich GPR/HPR und den Tarifsekretär der GEW einschalten, aber die werden dir auch nichts anderes sagen als das hier:



    §6 TV EntgO-Lehrer i.V. m. §16 TV-L


    “Die erlauben sich alles” —> die halten sich an den von den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Laender verhandelten und abgesegneten Tarifvertrag.

    na Englisch, das kann ich jetzt ja irgendwie, da muss ich dann nicht mehr wirklich was lernen.

    Stimmt für Englisch auf jeden Fall. Ich habe für mein Englisch LK-Abi überhaupt nichts (!) gelernt, waren trotzdem 14 Punkte.
    Und mit Einführung des G8 ist der inhaltliche Anteil nochmal mehr in den Hintergrund gerückt. Wenn man die Sprache gut beherrscht und mit Texten arbeiten kann, dann ist Englisch in der Oberstufe wirklich kein Problem.
    In Mathe hatte ich damals im GK Abi übrigens auch mit mäßiger Vorbereitung eine sehr gute Note. Ich glaube also nicht, dass man hier pauschal sagen kann, das eine Fach ist schwerer als das andere. Hängt halt viel von individuellen Fähigkeiten ab, die nicht immer nur schwarz/weiß zwischen Sprachen und MINT wechseln. Am meisten musste ich im Abi für Geschi machen. Das hat mich richtig gestresst.

    Ich finde schon, dass man der Generation google mal zumuten kann, die Suchmaschien zu bemühen, um herauszufinden, wie es derzeit und vermutlich später mit dem Wunschberuf aussieht. Vor allem diejenigen, die Lehramt studieren, und somit Abitur haben, wird man das schon noch zutrauen können. Die Entscheidung trifft man doch wohl sehenden Auges.

    Ach, ich weiß nicht. Ich finde, man kann Teenagern schon eine gewissen Naivität zugestehen. Ich habe mich viel informiert, war bei Berufsberatung, BIZ etc. Mir haben ALLE von Lehramt, vor allem mit Sprachen, abgeraten. Ich habs trotzdem gemacht und nur einen Job bekommen, weil Bayern überraschend das G8 eingeführt hat und jeden genommen hat, der bei drei nicht auf den Bäumen war.
    Ich dachte halt auch: "Wenn ich gut genug bin, dann wird das auch was!"
    Allerdings habe ich im Studium viele außerschulische Praktika gemacht, um mir eine Alternative zu eröffnen, falls es nichts wird. DAS würde ich den Schülern dringend raten, wenn sie sich von Prognosen nicht beirren lassen wollen.

    Da sind dann die alteingesessenen Kollegen zum Stundenplaner gerannt und der nachträglich hat der nochmal was umgeschoben. Jedenfalls war es in den letzten Jahren immer so, ich bin ja selber noch nicht lange dabei, daß mein Stundenplan von der ersten Version, die so gegen Pfingsten rauskam, bis zum finalen Plan in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, immer schlechter wurde, wenn es irgendwelche nachträglichen Änderungen gab.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch ist. Aber bei uns wird hier nur wenig unterschied zwischen alten und jungen Kollegen gemacht. Da achten auch wir als PR darauf. Allerdings fällt bei den Jungen oftmals eine Anspruchshaltung in der Hinsicht auf, dass sie Rücksicht auf ihre Situation erwarten, ohne konkrete Wünsche schriftlich formuliert zu haben:
    "Ey, ich hab jeden Tag zur ersten Stunde! Die wissen doch dass ich ein kleines Kind habe und können sich doch denken, dass das für mich voll der Stress ist!"
    "Hast du das auf deinen Wunschzettel geschrieben?"
    "Ne, ich dachte, das wäre sowieso klar!"
    :autsch:


    Gerne übrigens auch andersrum: Andere Kollegen mit kleinen Kindern beschweren sich, dass sie so viel Nachmittagsunterricht haben, dafür ständig später kommen können. Lieber wäre es ihnen gewesen, zur ersten Stunde zu kommen, um nachmittags Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Sowas kann ein Stundenplanmacher aber eben nicht riechen.
    Deshalb: Möglichst konkrete Wünsche auf den Wunschzettel (aber nicht zu viele), Kopie an den PR und im Zweifelsfall nochmal frühzeitig persönliche Gespräche mit SL, Stundenplanmacher und PR führen, um die Dringlichkeit des Wunsches zu unterstreichen.

    Es ist ungerecht, dass manche Kollegen für DIESELBE Arbeit wesentlich MEHR verdienen und bessere Absicherungen haben.

    Da bin ich ganz bei dir. Die Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Lehrerzimmern ist völlig inakzeptabel.

    Es ist aber weder angenehm noch irgendwem dienlich, immer wieder vorgehalten zu bekommen, dass so mancher die Arbeit nur macht, weil er diesen Status und diesen Verdienst hat. Und dass er/sie sich nicht dazu herablassen würde, wenn er/sie bloß AngestellteR wäre. Es ist arrogant. Und vor allem bringt das der TE rein gar nichts.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das verstehe. Natürlich würde ich diese Arbeit nicht machen, wenn ich die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung nicht akzeptabel finden würde. Ist das nicht ganz normal? Ich bilde mir ein, dass ich kompetente und professionelle Arbeit liefere, und dafür möchte ich auch angemessen entlohnt werden. Und das sehe ich bei den Angestellten nicht gewährleistet - was ein Skandal ist. Aber nur aus Solidarität muss ich doch nicht die gleichen unfairen Umstände ertragen müssen? Da engagiere ich mich lieber dafür, dass sich die Situation der Benachteiligten verbessert?


    Leider brauch ich in Zeiten von Lehrermangel nicht darauf hoffen, dass das Beamtentum abgeschafft wird

    Und was wäre daran besser, wenn plötzlich alle gleich schlecht behandelt werden? Sollte man nicht lieber darauf drängen, dass wieder flächendeckend verbeamtet wird - oder dass zumindest die Nettobesoldung der Angestellten den Beamten angepasst wird?

    Und wer für den Beruf brennt

    Wieso muss es denn immer gleich "brennen"? An welchen anderen Beruf wird denn ständig so ein Anspruch herangetragen?
    Ich hatte den Beamtenstatus überhaupt nicht im Sinn, als ich studiert habe. Ich habe auch nicht dafür "gebrannt", Lehrer zu werden.
    Ich hatte Lust auf meine Fächer und mit Sprachen sieht es halt außerhalb des Lehramts mau aus. In den Praktika und als Assistant Teacher habe ich dann gemerkt, dass mir das Unterrichten auch relativ leicht fällt und ich auch irgendwie Spaß daran habe, also bin ich beim Lehramt geblieben.
    Als dann im Ref der ganze Stress kam und ich auch bei den Junglehrern gesehen habe, was noch alles an "versteckter" Arbeit dranhängt, habe ich mir zum ersten Mal gedacht, dass ich dafür dann aber auch den Beamtenstatus haben möchte. Als Angestellter mit allen Einbußen etc. hätte ich darauf keine Lust gehabt.
    Mit anderen Worten: "Gebrannt" habe ich nie, fühle mich im Job aber trotzdem gut aufgehoben.

    So, der letzte Beitrag über meinem hat mich nun endgültig dazu gebracht, mal die Funktion "blockieren" auszutesten. Und schon ist dieses Forum wieder soooo viel angenehmer zu lesen.
    Ansonsten: Volle Zustimmung zu Krabappels Post und Kudos an Meike für die - mal wieder - kompetente Antwort mit Rechtsquellen (!), statt eines diffusen "Ich habe auch schon gehört..."

    Ich wundere mich über das Verständnis, das so einem Verhalten hier entgegengebracht wird. Meiner Meinung nach sind es genau solche Aktionen, die dem Ansehen der Lehrer so schaden.

    Ich finde das Verhalten persönlich zum K****n. Und klar glaube ich - persönlich - auch, dass diese Krankschreibung nur fake war, um eben den Australientrip und die Medienaction mitzunehmen. Vermutlich mit dem Hintergedanken: "Ich bin Beamtin, lasst mich hier raus" oder so.


    Formal-objektiv sehe ich die Sache aber ein wenig schwieriger. Es kann nicht in unserem Sinn sein, dass Krankschreibungen vom Arzt angezweifelt werden, da man sonst bei einer missgünstigen Schulleitung vor allem im Krankheitsfall durchaus großen Stress ausgesetzt werden könnte. Das kann nicht gut sein.
    In diesem Sinne bin ich mir gar nicht sicher, ob ich will, dass die Kollegin bestraft wird. Wenn man das weiterspinnt, kann das dann eben dazu führen, dass MrsPace in Zukunft wirklich nicht mehr ohne schlechtes Gefühl mit ihrem Hund Gassi gehen kann, wenn sie krankgeschrieben ist.


    Der Beamtenstatus gibt uns sehr viel Schutz, der oftmals auch gut und richtig ist. Wenn dieser Schutz von einzelnen ausgenutzt wird, ist es aber deshalb oft schwierig, angemessen zu reagieren.

    Möglichkeit 4:
    Du planst den Unterricht für die Reihe selbst. Dabei kannst du dich durchaus auch vom Lehrerband inspirieren lassen, die Stunden sind jedoch eigenständig geplant. Dann kann es dir egal sein, ob sie den Lehrerband haben und der Nebeneffekt ist, dass sie sogar noch mehr lernen, wenn sie auch die Inhalte des Lehrerbandes aufnehmen, in der Hoffnung, dass doch mal eine Stunde daraus kommt.

    Okay, jetzt habe ich es verstanden. Ich nehme an, dass wir unterschiedliche Interpretationen dessen hatten, wie weit der Begriff "unangekündigt" reicht. Für mich war da relativ klar, dass das Vorgehen der meisten Schulleiter, eben bestimmte Phasen zu nennen, eher ein Entgegenkommen an das Kollegium ist, das sich streng genommen nicht an diese Vorgabe hält und dass dieses Vorgehen stillschweigend akzeptiert wird.
    Wenn man aber einen Blick in die Gesetzestexte wirft, wird deutlich, dass man es natürlich auch so sehen kann, dass ein UB immer noch unangekündigt ist, wenn er ohne genauere Terminierung innerhalb eines bestimmten eingeschränkteren Zeitraums stattfindet etc., also das, was du mit "Zeiträume" und "Taktung" zusammenfasst. So hatte ich das gar nicht gesehen, was vielleicht auch daran liegt, dass wir dieses Problem noch nicht hatten, weil unser Chef diese UBs recht kollegenfreundlich umsetzt.


    Der genaue Wortlaut in den Beurteilungsrichtlinien ist übrigens folgender:

    Unterrichtsbesuche sollen mehrmals – über den Beurteilungszeitraum verteilt – erfolgen. [...]
    Unterrichtsbesuche finden im Allgemeinen ohne Benachrichtigung der Lehrkraft statt. Bei der Ansetzung von Unterrichtsbesuchen nimmt die bzw.der Beurteilende auf ungünstige Umstände Rücksicht (z. B. nach Erkrankungen der Lehrkraft). Die Beobachtungen der bzw. des Beurteilenden sindmit der Lehrkraft zu besprechen.

    (https://www.verkuendung-bayern…2011/20/kwmbl-2011-20.pdf)
    Dazu gibt es noch ein KMS mit Erläuterungen:
    (https://schulamt.info/material…ichtlinien_Ergaenzung.pdf)


    Der BLLV legt die Gesetzeslage folgendermaßen aus:

    Dabei kommt Unterrichtsbesuchen eine große Bedeutung zu. Sie sollen mehrmals – überden Beurteilungszeitraum verteilt – erfolgen. Eine zu geringe Zahl an Unterrichtsbesuchen kann zur Aufhebung der dienstlichen Beurteilung im Überprüfungsverfahren führen. Eine exakte Festlegung über die Anzahl der Unterrichtsbesuche gibt es nicht. Darauf weist das KM im KMS vom 17.07.2012 ausdrücklich hin. Aussagen, dass jährlich mindestens ein Unterrichtsbesuch bei allen durchgeführt werden muss, entstammen dem Phantasiereichtum der Aussagenden. Unterrichtsbesuche finden im Allgemeinen ohne Benachrichtigung statt. Damit ist die schriftliche Ankündigung per Brief gemeint, wie sie vor mehr als zehn Jahren vorgeschrieben war. Immer wieder werden Lehrkräfte mitten inder laufenden Unterrichtsstunde förmlich „überrascht“. Dies entspricht nicht der allgemeinüblichen Praxis. Die Zeiten der sog. „pädagogischen Raubüberfälle“ gehören der Vergangenheit an. Sie zeugen auch von einem Klima des Misstrauens, der Geringschätzung und dem Grundgedanken der Defizitfahndung.

    (https://www.bllv.de/fileadmin/…_Gesamtskript_2016_11.pdf)


    Insgesamt klingt das deutlich weniger gesetzt, als ich das Kopf im hatte. Ich muss mich also revidieren, eine DV (mit evtl. anschließendem Stufenverfahren) erscheint nicht von Anfang aus aussichtslos. Zumindest kann man es mal angehen, um den SL zu zeigen, dass man es Ernst genug meint, um ihm auch gewisse Umstände zu machen. Vielleicht reicht das schon, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen.


    @Meike.

    Wieso funktionieren in Bayern DVs nicht?

    Natürlich funktionieren DVs auch in Bayern. Entgegen landläufiger Meinung (und dem deutlichen Wunsch einiger Bayern) sind wir ja keine Monarchie, sondern sogar wir haben Grundzüge einer Demokratie, wenn man nur lange genug sucht. Ich dachte nur, dass es in diesem Fall nicht funktionieren würde.

    Und wenn die da im Ministerium anscheinend laut TE eh schon der Meinung sind, dass das Besuchsverhalten des SL zu viel des Guten ist, geht das Stufenverfahren dann auch durch, falls Bayern solche demokratischen Instrumente überhaupt hat

    Das wird in Bayern tatsächlich nicht funktionieren. Die Beschreibung des TE klingt so, als würde der SL sich eher nicht auf eine DV einlassen, obwohl man das natürlich versuchen kann. Und so wie ich den TE verstehe, hält sich der SL bis ins Detail an das Dienstrecht. Er macht nicht mehr als die vorgeschriebenen drei Unterrichtsbesuche und schriftliche Ausarbeitungen scheint er auch nicht zu erwarten. Sofern er nicht aus den UBs irgendwelche Konsequenzen zieht, die mit Mehrarbeit verbunden sind, statt sie "nur" für die Regelbeurteilung zu nutzen, ist ja gerade das Problem, dass er die Dienstordnung eins zu ein umsetzt und eben keine Phasen für Unterrichtbesuche zulässt, wie es die meisten anderen Schulleiter - unter der Hand und entgegen dem Wortlaut des Gesetzes - eben tun. Ein Stufenverfahren dürfte deshalb auch nicht zum Erfolg führen.
    Der Ministerialbeauftragte ist in Bayern übrigens nicht direkt ein Mitarbeiter des KM. Er ist in der Hierarchie eher Vergleichbar mit euren Dezernenten. Allerdings sind seine Aufgabenfelder und Befugnisse deutlich beschränkter als bei euren Dezernenten, wenn ich das richtig überblicke. Die Meinung eines MB dürfte also im KM auch niemanden besonders interessieren.


    Was aber tatsächlich funktionieren könnte, ist das Zurücknerven. Das machen wir auch manchmal, wenn unser SL sich stur stellt. Manchmal klappt das.

    Da wäre ggf. ein Hebel für die Personalvertretung. Gleichbehandlung, Mehrarbeit (falls Dokumentationen oä verlangt werden), Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, usw.

    Das wird in Bayern nicht greifen. Die Unterrichtsbesuche sind Bestandteil der dienstlichen Regelbeurteilung, die dienstrechtlich alle vier Jahre für Beamte auf Lebenszeit erfolgen muss. Drei unangekündigte Unterrichtsbesuche sind dabei vorgeschrieben (aufgeteilt in Unter-, Mittel- und Oberstufe sowie auf die Fächer des Kollegen).
    Neben den Unterrichtsbesuchen (die nicht benotet werden und für die keine Entwürfe abgegeben werden müssen) fließen natürlich noch andere Kriterien in die Beurteilung ein (schulisches Engagement; Zuverlässigkeit; Außenwirkung; Übernahme von Aufgaben etc.) und am Ende gibt es eine Note zwischen 1 und 7.
    Die Beurteilung entscheidet bei A13-Kollegen über den Zeitraum der Regelbeförderung auf A14. Je besser die Beurteilungen, desto schneller wird man befördert.
    Bei Kollegen, die sich auf A15 bewerben, werden die letzten zwei Beurteilungen herangezogen, so dass es im Normalfall keine Anlassbeurteilung (und also auch keinen weiteren Unterrichtsbesuch etc.) gibt.
    So weit die dienstrechtliche Seite.


    In der Praxis gibt es die Regelung (nirgendwo niedergeschrieben aber recht offen auch von höherer Stelle kommuniziert), dass der Großteil der Beurteilungen sich im Bereich der Noten 3 bis 5 abspielen soll. Einsen gibt es quasi an den Schulen nicht (auf Ebene des KM evtl. schon), Kollegen mit einer Zwei sind Überflieger. Bei einer 7 kann es dazu kommen, dass man in der Besoldung nicht weiter in den Erfahrungsstufen aufsteigt. Junge Kollegen, die ihre erste Regelbeurteilung bekommen, erhalten deshalb meist eine Vier, wenn sie ihre Aufgaben ordentlich erfüllen und sich ein wenig ins Schulleben eingebracht haben. Wenn sie "nur" ihre Aufgaben erfüllen und dabei vielleicht den einen oder anderen kleineren Fehler machen, kann es auch die Fünf sein.
    Bei den etwas älteren Kollegen wird die Beurteilung zum Politikum: Welcher Kollege kann vielleicht schon im kommenden Beurteilungszeitraum auf A14 aufrücken, wenn er jetzt eine bessere Note bekommt? Welcher Kollege soll vielleicht im kommenden Beurteilungszeitraum eine A15 zugeschoben bekommen? Welcher Kollege hat gerade erst A14 bekommen und kann deshalb erstmal wieder schlechter beurteilt werden? Etc.


    Vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Faktoren spielen die Unterrichtsbesuche für die Beurteilung eine relativ geringe Rolle. In der Regel weiß der Schulleiter schon, welche Note ein Kollege bekommen "muss", bevor er einen Fuß ins Klassenzimmer setzt. Kollegen ohne Ambitionen kann es sowieso völlig egal sein.


    Trotzdem ist der Stress auch in meinem Kollegium deutlich spürbar, ähnlich wie bei O. Meier, wenn der Chef ankündigt, mal wieder eine Runde UBs zu machen. Ich glaube, das liegt daran, dass wir im Alltag nur sehr wenig professionelles Feedback von Leuten bekommen, die den Beruf und seine Anforderungen richtig einschätzen können. Wenn dann mal jemand bei mir drinsitzt, und dann auch noch der Chef (!), dann möchte ich (vielleicht unbewusst) auch gerne zeigen, dass ich mehr kann als "Buch S.21, Aufgabe 3 - ihr habt 35 Minuten". (Ich übertreibe natürlich.)
    Daher die plötzliche Material- und Methodenschlacht, die in bayerischen Lehrerzimmern in schöner Regelmäßigkeit ausbricht.


    Man muss sich davon lösen, diese UBs als Druck zu sehen. Erstmal muss man erkennen, dass sie für die eigene Laufbahn fast völlig bedeutungslos sind. Dann muss man sich das Feedback, das man unbewusst gerne hätte, von anderer Seite holen. Kollegiale Unterrichtsbesuche auf freiwilliger Basis etc. Und dann muss man sich klarmachen, dass auch "Buch S.21, Aufgabe 3" manchmal Unterrichtsrealität ist und dass der Chef, wenn er denn jederzeit hereinspazieren kann, eben auch so etwas mal zu sehen bekommt. Und die Stunde, in der ich eine Ex schreibe. Oder mal einen Film zeige und meine einzige Aktivität darin besteht, die Aufgabe dazu an die Tafel zu schreiben.

    Meine Meinung dazu ist folgende: Wenn sich Leute aus der Praxis (z.B. Lehrer im Studienbereich Didaktik, Ärzte im Studienbereich Medizin, etc.pp.) ein kleines Zubrot zu ihrem eigentlichen Gehalt verdienen wollen, finde ich das im Rahmen dieser Lehrbeauftragungen grundsätzlich nicht verkehrt.

    Doch. Das ist grundverkehrt. Solange sich immer wieder genügend Leute finden, die solche Lehraufträge trotz schlechter Bezahlung bzw. fehlender Entlastung im eigentlichen Unterrichtsdeputat übernehmen, besteht überhaupt keine Veranlassung, ordentliche Stellen in Form von Akademischen Ratsstellen oder wenigstens richtigen Abordnungen zu schaffen. Der Laden läuft ja auch so.
    Dass es für den Mittelbau kaum unbefristete Stellen gibt, ist ein weiterer Skandal, der damit vage zusammenhängt.

    Ich hatter verhältnismäßig viel außerschulische Unterrichtserfahrung, bevor ich ins Ref gegangen bin. Unterm Strich war es so, dass ich in meinem Seminar derjenige war, der von Anfang an am sichersten vor der Klasse stand, vor allem in der Oberstufe. Die Seminarlehrer waren in dieser Hinsicht regelrecht begeistert.
    Gleichzeitig war ich im Seminar auch derjenige, der am meisten mit bestimmten "Ticks" zu kämpfen hatte, die sich eben so eingeschlichen hatten, als ich ohne Aufsicht unterrichtet habe: Redeanteil, Lehrerecho, Tafelschrift, saloppe Körperhaltung vor der Klasse (Hände in den Hosentaschen, auf dem Tisch sitzen etc.) - Dinge eben, die im Seminar nicht gerne gesehen werden, sich danach aber doch zum Teil wieder einschleichen. Beim Korrigieren war ich auch am Anfang zu schlampig, weil das in meinen vorherigen Beschäftigungsverhältnissen eine untergeordnete Rolle gespielt hatte.
    Was Stundenplanung, Phasierung, Langzeitplanung, Methodik und Didaktik anging, gab es keine größeren Unterschiede - evtl. einen minimalen, aber vernachlässigbaren Vorteil auf meiner Seite.


    Kann man also so pauschal nicht beantworten.

    ordnen es dann trotzdem an

    Da habe ich andere Erfahrungen gemacht; bei verschiedenen Schulleitern.
    Das mit der Mehrarbeit ist ja auch so eine Sache. In der Regel ist der Vertrag der Angestellten an die Regelungen für das Beamtentum angelegt, so dass Dienstordnungen etc. zumindest zum großen Teil ebenfalls gelten. Damit auch die Dienstpflichten. Der Begriff "Mehrarbeit" ist rechtlich hingegen meistens konkret in Bezug auf Unterrichtsstunden definiert. So dass solche Aufgaben auch für Angestellte oft bestenfalls in einen "grauen" Bereich fallen.
    Zudem ist es an bayerischen Schulen, zumindest an denen, die ich kenne, auch so, dass es nur sehr wenige angestellte Lehrer gibt, so dass dieser konkrete Fall nicht allzu häufig eintreten dürfte.
    Zumindest kann man bei so einem offenen Umgang mit dem Konflikt vielleicht tatäschlich eine Entlastung an anderer Stelle erreichen.
    Mir geht es darum, dass viele Kollegen Dienstanweisungen aus einer gewissen Obrigkeitshörigkeit einfach hinnehmen, ohne offen zu kommunizieren, wie sich das auf die übrige Arbeit auswirkt. Das halte ich für einen Fehler.

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