Beiträge von WillG

    Ich stimme Seph zu.

    Dafür fliegt man kostenlos in europäische Städte für lau.

    Das wird gerne auch mal von Eltern so gesehen. Persönlich fliege ich lieber privat in europäische Städte, ohne mich um eine Horde Schüler kümmern zu müssen. Dafür zahle ich dann auch gerne ein paar hundert Euro - das ist mir meine Ruhe wert und mit A13Z nun auch nicht so das große Problem.

    Ich habe mich halt gefragt, was das dienstlich eingesammelte Geld anschließend auf eine Privatkonto soll. Ist aber auch nicht so wichtig, musste nicht weiter über nachdenken.

    Also gut, dann stellen wir uns mal ganz dumm und spielen es Schritt für Schritt durch.
    1.) Der Dienstherr möchte / weist mich an, dass ich die Planung und Durchführung einer Klassenfahrt übernehme.
    2.) Er stellt mir dazu die nötige Infrastruktur bereit, indem Buchungen (Einzahlungen und Bezahlung von Rechnungen) über das Schulkonto duchgeführt werden können. Dabei übernimmt sogar die Sekretärin den Großteil der Verwaltung auf meine Anweisungen hin.
    3.) Vor Fahrtantritt ist alles gezahlt, was man im Voraus bezahlen kann. Allerdings sind da - je nach Gruppengröße - immer noch irgendwas zwischen €1200 und €3000 übrig für Zahlungen vor Ort.
    4.) Das Geld kann die Sekretärin für mich abheben, mit gegen Quittung aushändigen und ich schleppe es dann mit auf die Klassenfahrt. Vor Ort kann ich es evtl. im Safe der Unterkunft bunkern und immer, wenn ich an das Geld ran muss, an der Rezeption vorsprechen. Umständlich? Ja! Vom Dienstherrn nicht für mich nicht zumutbar? Eher nicht!
    5.) Also muss ich, wenn mir das zu blöd ist, das Geld auf ein Konto überweisen, auf das ich Zugriff habe. Und schon habe ich die gleiche Problemlage wie die Kollegen, die von Anfang an alles über ihr Privatkonto abwickeln.


    Hast du diese Kausalitätskette nun wirklich nicht verstanden gehabt, oder hast du dich nur dumm gestellt, um einen rhetorischen Effekt zu erzielen? Dann hättest du deine Sichtweise auch direkt formulieren können.

    Für jemand, der sich als erstes Sorgen um Korrekturaufwand und Arbeitszeiten macht, ist dieser Job nichts.

    Dem würde ich widersprechen. Ich halte es für sehr umsichtig, sich Gedanken über die konkreten Arbeitsbedingungen zu machen, bevor man sich für einen Beruf entscheidet. Mit Idealisten und "Berufenen", die dann unter einer unerwarteten Arbeitslast zusammenbrechen, hat keiner was. Im schlimmsten Fall müssen die Kollegen die Arbeit bei Ausfall dann mittragen.


    EDIT: Ich würde aber Wollsocken zustimmen. Wenn die Idee erst aufkam, als der Berufsberater hier eine Einstellungschance gesehen hat, dann wäre ich vorsichtig. Ein gewisses Interesse (nicht: Berufung!) an der Arbeit mit Kindern und Jungendlichen und allen pädagogischen und verwaltungstechnischen Baustellen, die daran hängen, ist nicht unwichtig.

    "Unbezahlte Anwesenheitspflicht beim Abitur"???????

    Ist halt vielleicht vom Bundesland abhängig.
    Hier gehören die Abiturprüfungen eben zu den Dienstpflichten der Lehrkraft und sind somit mit den Bezügen abgegolten (- also keineswegs unbezahlt). Dafür gibt es auch keine "Minusstunden" nach wegfall der Abiturkurse. Man wird halt häufiger zu Vertretungen herangezogen, weil man mehr Freistunden hat, aber auch hier gelten die normalen Höchstgrenzen, wie viele Stunden man max. bekommen kann.


    Mit den Sprechprüfungen sehe ich das auch so. Die Durchführung und Bewertung von Leistungsnachweisen gehört zu den Dienstpflichten. Das ist nicht schön, weil gerade Korrekturen natürlich die Hauptbelastungen sind, zumindest bei bestimmten Fächerkombis, aber daran lässt sich nicht viel ändern. Bei Sprechprüfungen verschiebt sich die zeitliche Belastung von der Korrektur hin zur Durchführung. Ich kann hier aber auch den großen Unterschied nicht erkennen. Wenn bei euch das so viel belastender ist, kann die Fachkonferenz ja mal prüfen, ob die Vorgaben ein besseres Konzept mit weniger Belastung möglich machen (nur ein Prüfer; kürzere Prüfungen; größere Prüfungsgruppen um die Gesamtanzahl der Prüfungen zu reduzieren etc.). Ansonsten könnte man ja durchaus bei der Vergabe von Deputatsstunden anregen, dass das berücksichtigt wird. Keine Ahnung, wie da in eurem Bundesland das Prozedere ist.

    An meiner Schule laufen alle Zahlungen für Studienfahrten über das Schulkonto. Eine der Sekretärinnen (eine Vollzeitkraft + zwei Teilzeitkräfte) verwalten die Zahlungen und geben den organisierenden Lehrern regelmäßig eine Übersicht über noch ausstehende Zahlungen.
    Keine Ahnung, wie das vom Arbeitsaufwand her leistbar ist, das ist bei uns aber Usus und der SL ist auch nicht bereit, das zu ändern - eben weil jede Abwicklung über Privatkonten der Lehrer einfach rechtlich nicht haltbar ist.
    Natürlich ist das immer noch nicht 100% korrekt, da ich spätestens kurz vor Fahrtantritt das Geld für das Programm und die Verpflegung vor Ort entweder bar ausgezahlt bekommen muss oder doch wieder auf mein Privatkonto überweisen lasse.


    An der Nachbarschule (kleiner; nur eine Sekretärin) haben sie ein sehr straffes Fahrtenprogramm. Das soll heißen, dass die genaue Anzahl der Fahrten streng festgelegt ist (also auch, wie viele Fahrten in der Oberstufe angeboten werden). Für jede Fahrt hat die Schule ein eigenes Geschäftskonto angelegt und der jeweilige Organisator bekommt für das entsprechende Jahr eine Vollmacht. Die (relativ hohen) Kosten für dieses Geschäftskonto wird auf die Schüler umgelegt.

    Ich denke nicht, dass du darüber entscheidest, wer nachschreibt.

    Es gibt tatsächlich Bundesländer, in denen die Fachlehrkraft entscheidet, ob ein Schüler nachschreiben darf. In der Regel reicht es dann, wenn eine Note durch eine Klassenarbeit vorliegt (- oder eben eine ähnliche Regelung). Ich glaube, NRW hat so eine Regelung.
    In Bayern würde das tatsächlich nicht gehen.

    Interessante Frage. Nach Artikel 41 des bay. Personalvertretungsgesetzes sind über alle Verhandlungen des PRs Niederschriften anzufertigen. Intuitiv würde ich sagen, dass dazu auch die Monatsgespräche gehören, da diese ja auch "Verhandlungen" sind, wenn auch mit dem Dienststellenleiter. Dann könnte der Schulleiter euch also durchaus anweisen, das Gesetz einzuhalten.
    Die Monatsgespräche werden allerdings in Art. 67 gesondert geregelt. Hier findet sich kein konkreter Hinweis auf eine Niederschrift. Ist also vielleicht Auslegungssache. Ich würde vielleicht mal beim HPR nachfragen.


    Abgesehen davon sind Niederschriften auch von den Monatssitzungen unbedingt anzuraten. Nur so kann man dem Schulleiter später nochmals Absprachen, die getroffen und später vielleicht von Schulleitungsseite "vergessen" worden sind, ganz klar nachweisen.

    Das Phänomen ist ja nun nicht neu. Daran bin ich vor 15 Jahren schon in einem Englisch UB gescheitert, indem ich Uhrzeiten und Dialoge über Uhrzeiten einführen wollte. Das - an sich gut durchdachte Konzept - ist daran gescheitert, dass die Schüler die analogen Uhren auf den Arbeitsblättern und an der Tafel einfach nicht lesen konnten.
    In den letzten Jahren ist davon die Welt nicht untergegangen. Wir haben mittlerweile an unserer Schule nur noch Analoguhren - keine Ahnung, ob das Zufall oder päd. Konzept ist. Jedenfalls lernen die Schüler das dann ganz schnell, wenn sie es brauchen.
    *schulterzuck*

    Ein guter Teil des Problems war wohl, dass man die Aufgabe nicht mit auswendig gelernten Kochrezepten lösen konnte. Die sind allerdings die Standardlernmethode in Bayern und B-W.

    Ich weiß ja nicht, wie häufig du schon Oberstufe in Bayern unterrichtet und dort das Abitur abgenommen und korrigiert hast.
    Ich habe, bevor ich nach Bayern gekommen bin, drei Jahre in NRW unterrichtet, u.a. auch Englisch GKs und LKs.
    Und, was soll ich sagen... die sehr konkreten Vorgaben aus den Abiurerlassen, die für jeden Jahrgang in NRW neu herauskommen bieten sich sehr viel mehr dazu an, Inhalte vorbereitend auswendig zu lernen.
    In Bayern gibt es den Lehrplan, der Themenbereiche vorgibt. Inhaltliche Konkretisierungen gibt es in dieser Form nicht, auch keine Pflichtlektüren. Ich muss hier also so unterrichten, dass SuS mit jedem Text zu jedem Thema, der ihnen im Abitur vorgelegt wird, umgehen können. Das führt häufig auch dazu, dass Schüler sich beklagen, "für Englisch nix lernen zu können" und dass Lehrer sich beklagen, dass unterrichtete Inhalte in den Abiturprüfungen zu kurz kommen.
    Ich will nicht behaupten, dass dies das bessere System ist. Das hat natürlich klare Nachteile. Auch die bayerische Selbsteinschätzung, das schwierigste Abitur zu haben und das letzte Bundesland mit gymnasialem Anspruch zu sein, teile ich in keinster Weise.


    Aber der Vorwurf, in Bayern würden nur auswendig gelernte Kochrezepte eine Rolle spielen, ist in höchstem Maße lächerlich und zeugt von ziemlicher Ignoranz und von eine Horizont, der durch den eigenen Tellerrand begrenzt ist. Sowas kann man am Stammtisch vielleicht noch verbreiten.

    Ich antworte nochmal, nicht um dir das Projekt auszureden oder um anzudeuten, dass du falsch liegst, sondenr weil dieses übergeordnete Thema (Vorgaben, die man nicht einhalten kann, ohne andere Vorgaben zu brechen) tatsächlich sehr interessant ist.


    Die Lehrpläne für meine Fächer sehen seit ein paar Jahren auch die Filmanalyse vor. Allerdings ist es ja im höchsten Maße ungeklärt, unter welchen Bedingungen ich privat angeschaffte DVDs im Unterricht zeigen darf bzw. ob ich auf Streamingportale, die ich legal privat abonniert habe (Netflix etc.) im Unterricht zugreifen darf. Die Medienstellen/Landesbildstellen sind in meiner Umgebung dazu noch unglaublich schlecht ausgestattet, so dass ich mich im Prinzip entscheiden muss, ob ich den Lehrplan nicht einhalte oder ob ich im Zweifelsfall Urheberrechte verletze. In keinem der beiden Fällen würde ich mit dem Rückhalt des übergeordneten Behörde rechnen, da die Vorgaben für beide Fälle ja klar sind. Do or don't - either way you're f***ed.

    An der Uni war die Beherrschung der Fremdsprache eine unausgesprochene Voraussetzung, die niemals abgeprüft wurde.

    Bei uns gab es im Grundstudium eine Vorlesung mit begleitender Übung im Sprachlabor. Beides musst man belegen und am Ende gab es eine Klausur zur Theorie und eine Praxisprüfung im Sprachlabor. Der Schein war verpflichtend.
    Im Examen gab es zu meiner Zeit nur eine einzige mündliche Prüfung, die auf Englisch abgelaufen ist,und zwar die Landeskundeprüfung. Für diese Prüfung hat man zwei unabhängige Noten bekommen - es waren also quasi zwei Prüfungen auf einmal: Landeskunde und Sprechkompetenz. Dabei hat Aussprache zumindest theoretisch eine wichtige Rolle gespielt.
    Das ist alles nicht so schrecklich viel und schon gar nicht ausreichend, um Studierenden mit schlechten Sprach- bzw. Aussprachekompetenzen am Weiterkommen zu hindern, aber es ist immerhin (ein bisschen) mehr als "gar nix".

    Die Materialien werden sogar von der Schulbehörde zur Verfügung gestellt.

    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die Schulbehörde im Ernstfall (=Klage nach einem Unfall) das als Argument sehen würde, dass sie in der Verantwortung steht. Im Zweifelsfall hat die Schule / der Lehrer die zur Verfügung gestellten Materialien eingesetzt, ohne die Aufsichtspflicht angemessen zu berücksichtigen, und trägt selbst die Verantwortung.


    Das muss nicht unbedingt zur Folge haben, dass man es lässt. Man sollte sich der Regeln durchaus bewusst sein und der Regelbruch sollte eine klare Entscheidung sein, nach Abwägung aller Vor- und Nachteile.


    Es ist ja durchaus bezeichnend, dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" eigentlich nicht bedeutet, möglichst wenig zu tun. Vielmehr bedeutet er, dass man alle Vorschriften auf den Punkt genau einhält. Da sich gerade im öffentlichen Dienst die Vorschriften gegenseitig häufig widersprechen, ist dann oftmals gar keine Arbeit mehr möglich... Deshalb bricht man ja im Schulalltag auch ständig irgendwelche Vorschriften, weil sonst die gesamte Unterrichtstätigkeit zum Erliegen kommen würde.

    Na ja, als Mentor bildest du halt aus, was dir zugewiesen wird. Da bevorzugst du erstmal gar nichts, sonder schaust dir das Gesamtpaket an und berätst da, wo Bedarf besteht.


    Was die "Dialekte" angeht, gibt es linguistisch gesehen einen großen Unterschied zwischen dem Deutschen und dem Englischen. Vor allem im UK ist der Dialekt nicht so sozial konnotiert wie in Deutschland, sondern ist eher regionaler Standard. Ein Standardenglisch ("Queen's English"; "BBC English" etc.) gibt es in dieser Form auch nicht so wie im Deutschen, sondern ist in der Regel ein Konstrukt.
    Und was American, British, Australian English (etc.) angeht, sind das linguistisch gesehen keine Dialekte sondern varieties, die selbstverständlich alle in Ordnung sind.

    Gibt es das heutzutage wirklich, dass es Realschul- oder Gymilehrer gibt, die noch nie in einem englischsprachigem Land waren? Oder nur dorthin einen kurzen Städtetripp gemacht haben? Das würde mich schon sehr wundern.

    Würde mich nicht wundern! Die Sprachfächer sind allesamt Massenfächer, was auch daran liegt, dass viele sie studieren, ohne echtes Interesse daran zu haben. Da gilt dann eher "Ich brauche noch ein Zweifach, in Englisch war ich immer ganz gut, dann nehme ich halt das!"
    Das ist in Deutsch aber noch schlimmer.
    Will sagen, selbst wenn gerade London nur noch einen Katzensprung entfernt ist, werden diese Kandidaten es eher wegen des touristischen Interesses besuchen als aufgrund von Interesse an Sprache und Kultur. Bin mir fast sicher, dass es einige davon gibt.

    Ihr schreibt grundsätzlich vierstündige Klausuren? Kann man daran nichts ändern, per Fachschaftsbeschluss oder auch im Alleingang?
    Wir schreiben in der Oberstufe in der Regel drei Schulstunden. Da schaffe ich die angegeben Zeiten.
    Vierstündig ist bei uns nur die letzte Klausur vor dem Abi, da schaffe ich in der Regel auch nur die sehr, sehr guten Arbeiten in 25 Minuten - die, bei denen man sich beim Lesen quasi zurücklehnen kann und kaum mal etwas anmerken muss. Ansonsten ist dort mein Schnitt auch eher bei 40 Minunten.
    Ich habe mir abgewöhnt, normale Klausuren mehr als einmal zu lesen. Dafür lese ich sie gleich konzentriert, streiche alle Fehler an und mache mir auf einen Schmierzettel knappe Notizen zu Inhalt und Sprache. Danach bilde ich die Note. Mehr finde ich nicht angebracht, wenn ich meine Gesamtarbeitszeit im Auge behalten soll. Ich bin persönlich der Meinung, dass sich eine Note auch dann nicht wesentlich ändert, wenn ich auf 1000 Wörter beim zweiten Durchgang fünf Fehler mehr finde und habe das auch meinem Fachbetreuer (so heißt in Bayern der Fachsprecher/Fachkoordinator - das ist eine A15, weil er stichprobenartig die Korrektur bei drei Arbeiten pro Klassensatz korrigiert und dann Rückmeldung gibt) so gesagt.


    Im Abi lese ich die Arbeiten mind. zweimal konzentriert, manchmal ein drittes Mal, wenn ich die Noten mit anderen Arbeiten abgleichen will. Das dauert natürlich entsprechend länger, aber eigentlich zeigt sich, dass sich die Noten dadurch auch nicht gewaltig ändern.

    Englisch-LK 4x26x60= 6240 Minuten

    OT:
    Du brauchst pro Schülerarbeit im Durchschnitt 60 Minuten?
    Das halte ich für zu viel und wenig effizient. Ich brauche in der Oberstufe (auch Englisch) pro einzelne Arbeit normalerweise irgendwas zwischen 25-40 Minuten, wobei 40 Minuten schon das absolute Maximum ist (schlechte Schrift, grottiges Englisch und inhaltlich völlig daneben).
    Das war auch in etwa so, als es in Bayern noch LKs gegeben hat.
    Zu mehr wäre ich - auch und gerade vor dem Hintergrund unserer Arbeitszeit - nicht bereit.


    EDIT: Die große Ausnahme ist natürlich das schrftl. Abi. Da brauche ich auch pro einzelne Arbeit irgendwas zwischen 60 und 120 Minuten, wobei wir hier zum Glück keine Gutachten schreiben.

    In manchen Bundesländern darf sich die Gesamtkonferenz (- nicht der Einzellehrer!) in Angelegenheiten, die in ihre Entscheidungsbefugnisse fallen, an die Öffentlichkeit wenden. Du solltest also prüfen, ob dein "Problem" in den Entscheidungsbereich der GeKo fällt und ob sich die GeKo bei euch an die Presse wenden darf (Schulgesetz/Konferenzordnung).
    Ansonsten könntest du mal in Erfahrung bringen, ob sich bei euch vielleicht die Personalversammlung an die Presse wenden darf (Personalvertretungsgesetz; Nachfrage bei übergeordnetem Personalrat/GEW).


    Überhaupt würde ich mich mal an den übergeordneten Personalrat und/oder die GEW (und sei es dort auch nur die Rechtsstelle) wenden.

    Würde mich auch interessieren. Kann evtl. ein BaWü-Kollege vielleicht zumindest die Quelle und idealerweise auch den Titel des Textes nennen?
    (Das dürfte ja wohl nach geschriebener Prüfung erlaubt sein, nehme ich an.)

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