Ich bin jetzt zu faul, die einzelnen Zitate herauszusuchen, auf die ich eingehen möchte, deshalb paraphrasiere ich:
@Morse (Engagement um die Arbeitsbedingungen zu verbessern (z.B. Geld für Laptops zu organisieren) sind Teil der Arbeitszeit):
Jede Zeit, die ich mit Tätigkeiten verbringe, die etwas mit meiner Arbeit zu tun haben, ist Arbeitszeit. Da Mikael zumindest damit recht hat, dass der Umfang unserer Arbeitszeit klar definiert ist (+/- 41 Stunde pro Woche bei sechs Wochen Urlaubsanspruch), bleibt für andere Tätigkeiten eben weniger Zeit, wenn ich mich erstmal darum kümmern muss, dass die Arbeitsbedingungen stimmen - auch wenn das eigentlich gar nicht meine Aufgabe wäre. Ob das jetzt Zeit ist, die ich aufwende, um nachmittags für meine Stunde am nächsten Tag einen Beamer an der Schule zu finden oder um mich mit Institutionen auseinanderzusetzen, die der Schule ein paar Laptops finanzieren sollen, ist dabei völlig egal. Die Zeit, die dafür drauf geht, ist meine Arbeitszeit - das bedeutet, dass der Unterricht entsprechend weniger aufwendig vorbereitet ist, dass Klausuren länger liegen bleiben und dass ich mich eben in anderen Arbeitsgruppen nicht (oder nur eingeschränkt) einbringe.
Das habe ich doch selbst in der Hand, da die Einteilung meiner Arbeitszeit mir überlassen ist.
Wenn ich dann darauf angesprochen werde, dass ich meine Klausur so lange nicht herausgegeben habe, dann erläutere ich gelassen, dass dafür keine Zeit war, da ich mich um andere Dinge kümmern musste, evtl. weil diejenigen, deren Aufgabe das eigentlich wäre, ihre Arbeit nicht ordentlich machen.
Ich achte sehr genau darauf, dass ich nicht über meine Jahresarbeitszeit komme und kommuniziere das auch sehr offen. Nix mit "strahlenden Kinderaugen" oder so.
@Mikael (Gründe für das Handeln der Lehrer):
Die Gründe auf deiner Liste gibt es, aber das ist mir zu einseitig. V.a. das mit den Karrieristen macht zumindest hier keinen Sinn, da es hier die Regelbeförderung noch gibt. Ich bin seit geraumer Weile A14 und weiß aufgrund der ungünstigen Altersstruktur, dass ich wohl keine A15 bekommen werde. Stört mich nicht.
Ich "engagiere" mich auch in Bereichen, die formal nicht zum Aufgabenfeld von StR/OStR gehören, weil ich damit meinen Arbeitsplatz angenehmer gestalten kann, was sich nachhaltig auf meine Berufszufriedenheit auswirkt. Es geht mir also nicht um Karriere und um "strahlende Kinderaugen", sondern vielmehr um "strahlende WillG-Augen". Dabei achte ich, wie gesagt, darauf, dass ich meine Jahresarbeitszeit nicht überschreite. Das geht schon, ist eine Frage der Prioritätensetzung. Und es macht mir das Schulleben deutlich angenehmer, als schmollend in der Ecke zu sitzen, mich über schlechte Bedingungen zu beschweren und darauf zu warten, dass mir irgendjemand irgendwelche Milliarden zuschiebt, die er irgendwann mal versprochen hat.
Du hast allerdings nicht ganz unrecht damit, dass es durchaus politisch ein ungünstiges Zeichen setzt, wenn die Schulen die Mangelverwaltung eigenständig organisiert bekommen. Dann muss sich die Politik tatsächlich nicht ernsthaft mit den Problemen beschäftigen. Aber in die innere Immigration zu gehen, so wie du es hier beschreibst, wird halt auch nichts ändern. Ich habe es oben schon geschrieben: Die Politik interessiert es überhaupt nicht, wie gut Herr Mikael und Herr WillG ihren Unterricht vorbereiten, ob sie moderne Medien nutzen und wie lange sie für eine Klausur brauchen. Durch eine Verweigerungshaltung kommt von den versprochenen Milliarden bei dir garantiert nichts an, aber das weißt du sicher auch selbst. Das ist nur ein Vorwand um die eigene Inaktivität zu rechtfertigen.
Wenn man WIRKLICH etwas bewirken will, nachhaltig und breit gestreut, dann muss man sich politisch und/oder gewerkschaftlich engagieren. Das ist mühsam und unheimlich langwiergig - und das ist dann auch nicht mehr Teil der Arbeitszeit, sondern hier geht dann wirklich Freizeit drauf. Muss man wollen. Mein Ding ist es nicht, deshalb versuche ich, innerhalb meiner Arbeitszeit die Bedingungen an meiner Schule zu verbesseren. Dabei bin ich aber den Kollegen sehr, sehr dankbar, die sich diesen Themen auch gewerkschaftlich und politisch annehmen, da sie eben auch für meine Interessen kämpfen. Aber das ist für dich ja schon wieder das nächste rote Tuch.
@O. Meier (Freitagnachmittag als Arbeitszeit):
Die Frage, ob der Freitagnachmittag als Arbeitszeit gilt, ist irgendwie skurril. Kein Mensch käme auf die Idee, diese Frage bezüglich des Montag- oder Donnerstagnachmittags zu stellen. Es geht hier vor allem um subjektive Befindlichkeiten, nämlich dass wir alle gerne ins Wochenende wollen. Und darum, dass durch die zwei freien Tage am Wochenende der Freitag durch langfristige, unflexiblere Freizeitplanung stärker betroffen ist als andere Nachmittage. Das ist erstmal gut nachzuvollziehen, andererseit dienstrechtlich wenig relevant.
Bevor ich jetzt auf die dienstrechtliche Seite betrachte, möchte ich NOCHMAL hervorheben, dass natürlich jeder Schulleiter gut beraten ist, diese Befindlichkeiten zu berücksichtigen und sich hier nicht technokratisch auf irgendwelche Verordnungen zu berufen. Als Personalrat achten wir darauf auch und erinnern unseren Schulleiter bei Bedarf daran bzw. machen Vorschläge, wie Termine am Freitagnachmittag verhindert werden können. Ich bin also keinesfalls der Meinung, dass man sich nicht so haben soll, dass man Wochenendtrips gar nicht machen darf und dass man am Freitagnachmittag bis in die Abendstunden zur Verfügung stehen muss.
Das ist bei uns tatsächlich auch kein großes Problem, da die Schulleitung sehr kommunikationsbereit ist und Kollegen im Zweifelsfall auch mal freistellen würde, wenn da schon etwas geplant ist. Aber gerade wenn man den Konflikt mit der Schulleitung austragen muss, ist es sinnvoll, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um dann eventuelle Freiräume nutzen zu können. Dabei helfen Befindlichkeiten nicht viel weiter. Die folgenden Punkte gelten für Bayern, ich vermute (!) aber, dass es in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen geben dürfte:
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Konferenzen müssen im Regelfall spätestens eine Woche vorher angekündigt werden, in besonders dringenden Fällen darf diese Frist auch unterschritten werden.
Klar kann man sich jetzt hinstellen und sagen, dass eine gut organisierte Schulleitung bitte die Konferenzen auch schon am Schuljahresanfang geplant hat. Tatsache ist aber, dass es dazu keine dienstrechtliche Verpflichtung gibt. Man ist also auch hier wieder in einem Bereich, wo durch Kommunikation mehr erreicht werden kann als durch stures "auf den Boden stampfen".
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Dienstzeiten der Lehrkräfte
Ich kann es auf die Schnelle nicht finden, aber ich habe tatsächlich vor einiger Zeit eine Verordnung in der Hand gehabt, in der die Dienstzeiten auch für Lehrkräfte definiert waren. Im Prinzip ging es darum, dass außerunterrichtliche Termine im Rahmen der "normalen" Dienstzeiten stattfinden müssen - sofern es keine dienstlichen Gründe für spätere Termine gibt. Diese wiederum waren "normalen" Büroarbeitszeiten angeglichen. Wie lange das am Freitag genau ging, kann ich nicht sagen, aber auf jeden Fall in den Nachmittag hinein. Ich fand das ganz interessant, habe es mir aber leider nicht abgespeichert. Es gibt - zumindest hier - also durchaus entsprechende Regelungen.