Beiträge von WillG

    Midnatsol

    Ich habe tatsächlich ein altes Prepaidhandy hier, das ich mir vor ca. 8 Jahren aus privaten Gründen noch gekauft habe. Ein ganz einfaches Ding, taugt wirkllich nur zum Telefonieren und SMS, nicht internetfähig. Da sind auch noch von damals €20 Guthaben drauf oder so. Das nehme ich immer mit und diese Nummer kommunizieren ich auch den Schülern.

    Vielleicht kannst du dir sowas anschaffen - oder du gehts in den Konflikt mit der Schulleitung und stellst die (durauchs sehr berechtigte) Forderung nach einem Diensthandy. Ein paar Prepaidhandys für €20/€30 müsste nämlich im Schulbudget auch drin sein.

    Diese können dann zwar in A13 auch Sek I und Sek II unterrichten, sind aber nicht automatisch Beamte im höheren Dienst und erhalten auch nicht automatisch entsprechend ihrer Qualifikation und ihres Beförderungsamtes A14, da hierfür eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen müsste.

    Ich häng mich da mal dran, weil mich das schon immer interessiert hat: Sind KollegInnnen, die an Grundschulen mit A12 einsteigen und durch Schulleitungsfunktionen bis A14 kommen, automatisch immer im höheren Dienst? Haben die also bei irgendeiner Beförderung (wahrscheinlich zu A13Z oder A14, falls A13Z übersprungen wurde) einen Laufbahnwechsel durchgemacht?

    Puh, das ist so eine Frage, die schnell zu sinnlosen Diskussionen mit dem Vergleich der individuellen empfundenen Arbeitsbelastungen führen kann. Eine klare Antwort kann dir wohl nur geben, wer selbst einerseits Chemie und andererseits ein klassisches Korrekturfach, idealerweise direkt Deutsch, hat und damit den direkten Vergleich hat.

    Als Korrekturfachlehrer (D/E) kann ich dir sagen, dass es möglicherweise nicht nur die reine Arbeitszeit ist, die du berücksichtigen solltest, sondern auch die Art der Arbeit. Von allen Arbeiten, die in meinem beruflichen Alltag anfallen, ist die Korrkektur das, was mich am meisten belastet und alles andere blockiert. Alles andere, wirklich alles andere, mache ich lieber und es geht mir leichter von der Hand.

    Ob das bei dir auch so wäre, weiß ich nicht. Auch kann ich nicht einschätzen, wie es für mich wäre, statt so viel korrigiren zu müssen, so viel Zeit mit Versuchsaufbauten (und alles was damit in Vor- und Nachbereitung zusammenhängt) zu verbringen. Die Erfahrung habe ich nicht.

    Irgendwie wird eine ursprünglich interessante Diskussion jetzt nur noch zum Schlagabtausch, in dem jeder mit seinen eigenen individuellen Bedingungen akzeptiert: "Ich hab aber Grundschüler"; "Ich hab aber noch 120 Kollegen"; "Bei uns geht das aber, weil die Sekretärin daneben sitzt."

    Irgendwie frage ich mich, was dabei herauskommen soll. Aber wenn es der Wahrheitsfindung dient...

    In manchen Bundesländern muss der Personalrat einer Ablehnung eines Teilzeitantrags zustimmen. Wenn er diese Zustimmung verweigert - unter Einhaltung der formalen Bestimmungen - kann man vielleicht noch etwas bewirken, und sei es nur, weil der Schulleiter/das Amt/das Ministerium etc. (wer halt in dem BL zuständig ist) keine Lust auf auf die Auseinandersetzung hat.

    Also, ich kann nicht behaupten, dass ich jetzt alles verstanden habe, weil dein letzter Post offenbar recht emotional ist.

    Aber, auch wenn deine dienstlichen Verpflichtungen relativ weit gehen, kann der Schulleiter nicht alles machen, was er möchte.

    Zunächst bedeutet das Modalverb "sollen" im juristischen Kontext nicht, dass es ganz nett wäre, wenn er es machen würde. "Sollen" bedeutet, dass er sich daran halten muss, wenn nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Und diese dringenden dienstlichen Gründe muss er auch benennnen können.

    Dann ist dein Ansatz über die Arbeitszeit nicht verkehrt. Du hast eine durschnittliche Wochenarbeitszeit, die bei 41 Stunden im Jahresdurchschnitt liegt. Wenn man die Ferien rausrechnet und deinen Urlaubsanspruch berücksichtigst, kommst du auf so ca. 45 Wochenstunden. Und das bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend weniger. Man kann dem SL das durchaus mal vorrechnen und ihn fragen, welche anderen Arbeiten du denn so liegen lassen sollst, für seine wichtige Dienstbesprechung.

    Ich würde auch mal einen Blick ins Schulgesetz werfen, welche Rechte die Gesamtkonferenz in NRW hat. Möglicherweise steht das etwas über "Grundsätze für Konferenzen" oder "Grundsätze zur Terminplanung" oder so. Dann könnte die GeKo also entsprechende Grundsätze bestimmen, an die sich der SL dann auch halten müsste. Hier kann der PR helfen (- der sollte sich hier prinzipiell mal einschalte -) und entsprechende Anträge mit dem Kollegium auf einer Personalversammlung erarbeiten.

    Und dann gibt es da noch die Fürsorgepflicht nach §45 BeamtStG, in dem die "Fürsorgepflicht" des Dienstherrn für das "Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien" festgeschrieben ist. Daran kann man den SL bei den Arbeitszeiten, die du hier nennst, gerne erinnern, auch wenn dieser wichtige Termin eine wichtige familiäre Angelegenheit betrifft.

    Was man auch durchaus mal machen kann ist, dass du deine Fragen, die du hier stellst, an das Schulamt, die Bezirksregierung, den Dezernenten, dem Ministerialbeauftragten oder wie auch immer der Dienstvorgesetzte des SL bei euch heißt, stellst. Und zwar schriftlich, schön auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch des SL. Mit Kopie an den Gesamtpersonalrat. Vielleicht bringt das den SL dazu, mal darüber nachzudenken, ob diese Termine wirklich alle so wichtig sind, und ob er nicht etwas machen kann, damit diese Anfrage gar nicht notwendig ist, und du sie zurückziehen kannst, bevor er sie weiterleitet.

    Der SL hat weitreichende Befugnisse, ist aber nicht allmächtig, vor allem, wenn man einen PR hat, der sich auch mal traut, sich ihm entgegenzustellen und ein Kollegium, das an einem Strang ziehen kann. Und wenn man sich selbst nicht einschüchtern lässt. Beamtenstatus heißt nämlich nicht nur, dass man weitreichende Dienstpflichten hat, sondern auch, dass man so sicher in seiner Stelle sitzt, dass man eigentlich nichts zu befürchten hat.

    Der Begriff dafür ist Scheinobjektivität.

    Nein, das würde ich so nicht sagen. Von Objektivität war deshalb auch in meinem Post keine Rede, denn die Einzelnoten sind natürlich genau so subjektiv, wie Noten eben nun mal sind. Aber in all dieser Subjektivität weiß der Schüler zumindest immer genau, wo er steht. Das ist ein gewisses Maß an Transparenz und hat mit Subjektivität, Objektivitä oder Scheinobjektivität erstmal nicht viel zu tun.

    Meiner Meinung nach: entweder A13 für alle bei unterschiedlichem Deputat, oder unterschiedliches Gehalt bei gleichem Deputat.

    Ich bin immer wieder erstaunt, wie so eine simple und logische Forderung zu so viel Widerspruch führen kann. Wer hat denn hier Angst, dass ihm etwas weggenommen wird? Das ist doch Unsinn! Also volle Zustimmung. Ich könnte auch mit A13 für alle bei gleichem Deputat leben, solange das Deputat der GS-Kollegen nach unten angepasst würde, nicht unseres nach oben.

    Ich finde das ziemlich strange. Auf der einen Seite wird, nicht zuletzt hier, immer wieder von der Objektivität der Noten gesäuselt und plötzlich sind sie so unklar, dass 3 Tage vor der Zeugnisausgabe noch alles verheimlicht werden muss? Eltern und Schüler*innen haben ein Anrecht auf Noteneinsicht. Sie haben kein Mitspracherecht und am Ende sind alle Noten pädagogischer Entscheidungsspielraum aber auf Transparenz haben sie zumindest ein Anrecht. Es ist mir ein Rätsel, wie sich eine Schulbehörde dafür aussprechen kann, Noten bis zur Zeugnisausgabe geheim zu halten

    Hier wurde ja schon mehrfach über Sinn und Unsinn de arithmetischen Notenberechnung, wie sie in Bayern vorgeschrieben ist, disktuiert. Ich verstehe das mathematische Argument (also nicht wirklich, aber ich kann nachvollziehen, dass es mathematisch keinen Sinn macht), aber tatsächlich erzeugt die Rechnerei ein hohes Maß an Transparenz. Wir dürfen den Schülern die Zeugnisnoten nicht vorher sagen, weil die Zeugniskonferenz die Note offiziell festlegt, aber ein Schüler (bzw. seine Eltern) hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, alle Einzelnoten zu erfahren. Und natürlich wissen sie, wie die Note errechnet wird. Der Schüler kann sich seine Note also selbst errechnen und wenn der Durchschnitt nicht gerade in den engen pädagogischen Spielraum zwischen X,46 und X,54 fällt, weiß er seine Zeugnisnote damit. Wie gesagt, dieses Vorgehen hat auch viele Nachteile, die wir alle schon ausführlich diskutiert haben, aber das wäre zumindest ein Vorteil.

    Ich habe Freunde in anderen Bundesländern, wo es zumindest aus der (subjektiven) Sicht der Kinder und ihrere Eltern immer mal wieder überhaupt nicht klar ist, wie eine bestimmte Note zustande kommt. Oft kommt bei der Notenbesprechung (angeblich) auch die Aussage, das könne/müsse der Lehrer jetzt nicht erklären, das sei pädagogische Freiheit. Ich glaube nicht, dass das der Normalzustand ist, aber wir kennen ja alle diese Kollegen, die Freiräume in dieser Art zu nutzen wissen.

    Sorry, aber hinter vieler dieser Beiträge vermute ich eine übertriebene Einschätzung der eigenen Bedeutsamkeit. Wir sind alle ersetzbar, d.h. auch bei kurzfristigem Ausfall können wir leicht ausgetauscht werden. Und unser Einfluss auf die Kinder ist auch beschränkt, so dass es sie sicherlich nicht Smombies erzieht, wenn jemand mal kurz an sein Handy geht, wenn ein Notfallanruf kommt. Wäre schön, dann würde es ja reichen, wenn die Kids mich mal mit einem Buch in der Schulcafeteria sitzen sehen, um sie alle zu Leseratten zu erziehen.

    Wie gesagt, ich habe keine Kinder, deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, während des Unterrichts ans Handy zu gehen. Wäre ich aber für andere Personen verantwortlich und hätte deren Betreuung meine Handynummer, dann würde ich selbstverständlich rangehen, wenn diese Betreuung anruft. Und wenn ein Schulleiter mir das verbieten würde, würde ich das auskämpfen, denn das würde ich sehen, was außer einem schwammigen "Vorbildfunktion" hier noch an harten Argumenten kommen soll.

    Ich hab selbst kein KInd, bin mir aber sicher, dass ich in einer Notfallsituation für mein Kind (- und dazu würde ich Erbrechen erstmal nicht zählen -) selbstverständlich auch während des Unterrichts da wäre - mit Hinnahme aller dienstrechtlichen Konsequenzen.

    Wenn der SL nicht will, dass ihr euer Handy verwendet und das Sekretariat nur unzuverlässig besetzt ist. kann man ja vielleicht die Durchwahl des Schulleiters angeben?

    Ja, du kannst die Stelle im neuen Bundesland problemlos ablehnen, dann bleibst du in Bayern verbeamtet. Wo du dann in Bayern eingesetzt bist, hängt in allererster Linie davon ab, wo Bedarf ist. Wenn sich dein Versetzungsantrag ins Saarland nun erst so spät zerschlägt, dass deine jetzige Stelle bereits besetzt wurde (evtl. von einem Versorgungsfall), dann musst du an eine andere Schule, die Bedarf hat. Falls es da in deiner Umgebung keine gibt, wirst du trotz Familie versetzt. Falls es aber in deiner Umgebung Schulen mit Bedarf an deine Kombi gibt, hast du mit Familie sicherlich bessere Karten als ein Single ohne Kinder. Ist alles sehr komplex, die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr hoch, dass du versetzt wirst, aber ein Restrisiko bleibt.

    Ja, man kann einfach den Antrag ausfüllen. Aber in den meisten Fällen, die ich kenne, hat das nicht gereicht, um versetzt zu werden, zumindest nicht auf Anhieb. Wenn man aber hinter den Kulissen networkt, sich selbst eine Schule sucht, die sich für dich einsetzt, du die betroffenen Personalvertretungen ins Boot holst, dann kann man schon was erreichen. Das ist aber eben aufwendig. Ich kenne Fälle, wo es alleinstehende Singles auf diese Weise geschafft haben, sofort ins Zielbundesland an die Wunschschule zu kommen und ich kenne Fälle, wo es Verheiratete mit Kind jahrelang einfach nur mit Antrag erfolglos versucht haben. Wie gesagt, alles sehr intransparent.

    Der Bundeslandwechsel auf den von dir beschriebenen Wegen läuft über eine Versetzung. Solange diese Versetzung nicht verfügt ist, bist du Beamtin des Freistaats Bayern. Sobald die Versetzung durch ist, bist du saarländische Beamtin. Du wirst also auf jeden Fall eine Stelle haben. Allerdings kann es natürlich sein, dass Bayern dich erst zuweist, wenn alle Verfahren abgeschlossen sind, das kann man schlecht durchblicken, da sowohl das Ländertauschverfahren als auch die Stellenzuweisung recht intransparent sind. Mit anderen Worten, wenn der Länderwechsel nicht klappt, kann es sein, dass du innerhalb Bayerns irgendwo eine Schule bekommst, von Unterfranken bis Oberbayern.
    Ich würde auf dem Dienstweg eine schriftliche Anfrage an das Kultusministerium schicken mit all deinen Fragen. Dann hast du etwas Schriftliches in der Hand. Der Ländertausch ist machbar, aber unfassbar aufwendig. Du solltest mit den Entscheidungsträgern hier und im Saarland in Konakt treten, also KMs, evlt. Dezernenten/Schulamt dort, Hauptpersonalräte, Schulleiter etc. Und dich von deinem Verband bzw. deiner Gewerkschaft beraten lassen. Und lies dich in die rechtlichen Vorgaben ein, einerseits das Beamtenrecht, andererseits die einschlägigen KMK-Beschlüsse.

    Man darf auch nicht vergessen, dass im ÖD die Bewerbungen einen anderen Zweck haben als im "wahren Leben". Während Personaler in der Wirtschaft wohl die Bewerbung frei Schnautze aussortieren könnne, weshalb man den Eindruck hat, alles müsse perfekt sein, muss innerhalb des Beamtensystems aufgrund des Primats der Bestenauslese jede Bewerbung geprüft werden. Ich habe mich deshalb nicht unbedingt an "Vorgaben" aus Bewerbungsratgebern gehalten, sondern das gemacht, was meiner Meinung nach die Auswertung für die Sachbearbeiter erleichtert. Ein Anschreiben, dass systematisch die geforderten Qualis durchgeht, in gleicher Reihenfolge wie in der Ausschreibung, eigene Listen mit dienstlichen Aufgaben und Erfahrungen, wodurch ich den Lebenslauf selbst sehr knapp gehalten habe, etc.

    Die allermeisten Bewerbungen laufen hier über die Rangliste und man selbst erfährt seinen Platz überhaupt nicht, u.a. da dieser sich täglich ändern kann. Ich bin allerdings überfragt, ob dies beim Ländertauschverfahren auch gilt.

    In NRW scheint es transparenter und langfristiger zu sein.

    Für das Ländertauschverfahren hast du recht. Aber es gibt neben den beiden Möglichkeiten im Ausgangspost noch eine weitere Möglichkeit: Beantragung einer Freigabe beim heimischen Kultusministerium und dann Teilnahme am "normalen" Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland. Da würde dann die Rangliste durchaus eine Rolle spielen. Allerdings muss dies natürlich auch auf dem Dienstweg beantragt werden und ich weiß nicht, ob das der Schulleituer der Stammschule nicht auch Probleme machen kann.

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich halte uns nicht für überbezahlt, aber wir sind auch nicht dramatisch unterbezahlt, sondern können uns in der Regel im akademischen Umfeld ganz gut einordnen. Je nach Fach bietet das Lehramt da teils bessere Bezahlung als außerhalb und teils schlechtere.

    Ich stimme Seph mit dieser Einschätzung zu 100% zu. Deshalb ist das folgende eher OT:

    Aber das wussten wir in der Regel bei Aufnahme des Studiums bereits.

    Das lese ich hier im Forum immer wieder. Deshalb jetzt mal die Frage: Haben sich wirklich die meisten hier mit 19/20 Jahren ernsthaft mit dem Einkommen als Lehrer im Vergleich zu anderen Berufen beschäftigt? Oder damit, was man als Lehrer alles so machen muss, was man als Schüler nicht so gesehen hat? Ich bin völlig naiv in dieses Studium gegangen, weil ich die Fächer toll fand und wusste am Anfang noch nicht mal, ob ich wirklich Lehrer werde. Was es wirklich bedeutet, Korrekturen zu haben, was eine Einstufung in A12/A13/A14 bedeutet und wo ich damit im Vergleich zu anderen Akademikern stehe, war mir überhaupt nicht klar. Mir war ja kaum klar, was es bedeutet, ein "Akademiker" zu sein. Ich hatte eine vage Vorstellung, dass es sowas wie einen Beamtenstatus gibt, aber bis zum Ref war mir das völlig gleichgültig. Den Unterschied zwischen Pensionen und Rente habe ich erst nach ein paar Dienstjahren realisiert.
    War ich also so viel naiver als die meisten anderen hier? Dann habe ich ja echt Glück gehabt, dass ich mit den Bedingungen im Großen und Ganzen zufrieden bin (Bezahlung; Beamtenstatus) oder mich mit ihnen arrangieren kann (Korrekturen; Aufgaben).

    Personalrat? Macht nichts.
    Gewerkschaft? Hat ja noch nicht einmal das gestohlene Weihnachtsgeld in SLH wiederbeschafft.
    Überlastungsanzeige oder Klage? "Dann müssen Sie an anderer Stelle sparen, schneller korrigieren usw." + "Sie sind überlastet? Perfektes Bossingopfer!" oder "Sie verklagen den Dienstherrn? Willkommen auf der Liste, ab jetzt wird man ihnen auch noch von höherer Stelle ans Bein pinkeln".

    @Tom123 hat dazu schon einiges geschrieben, was ich auch schreiben wollte. In erster Linie drängt sich mir die Frage auf, was DU denn schon tust, um die Rahmenbedingungen für dich (und damit für all) zu verbessern?
    Wenn der PR aus deiner Sicht nichts tut, warum gehst DU nicht in den PR? Was interessiert dich, ob dich die KollegInnne nicht für belastbar halten, warum schreibst DU nicht einfach mal eine Überlastungsanzeige?
    Damit, dass du dich krankschreiben lässt, wie du es in anderen Threads immer propagierst, änderst du ja nichts an den Strukturen, die dich so unglücklich machen.
    Hast du schon mal nachgelesen, welche Reche die Gesamtkonferenz hat? Hast du auf dieser Basis schon mal einen Antrag formuliert, der die Arbeitsbedingungen für euch verbessern kann? Und dann im Kollegium dafür Befürworter gesucht, oder beim PR oder auf einer PV? Es gibt schon Wege, man muss sie halt nutzen.

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