Beiträge von WillG

    Es wird ein merkwürdiges Protokoll während der Hospitation ausgefüllt. (Es sind 2 im Umlauf, keiner weiß, welches das richtige ist.) Danach noch 2 Seiten Gesprächsprotokoll. ("Was nehme ich mir vor und wann soll das erreicht sein." ) Für das Gespräch gibt es festgelegte Regeln (Ich-Form und so Zeugs).
    Das muss dem Leiter der Arbeitsgruppe ins Fach gelegt werden.

    Dieses Vorgehen ist nicht ganz ohne Probleme, denn je nach Persönlichkeit und Führungsstil des Leiters der Arbeitsgruppe kann das auch als Überwachung angesehen werden. Ich glaube ja, dass viele Kollegen sich so gegen Hospitatonen und "Beobachtungen" wehren, weil sie im Ref schlechte Erfahrungen gemacht haben.
    Im Ref damals mussten wir uns auch gegenseitig besuchen. Danach gab es ein Gespräch und der Besuchte musste so eine Art "Erfahrungsbericht" schreiben - wie habe ich das wahrgenommen, hat es mir etwas gebracht, was habe ich über mich gelernt etc. Dabei ging es gerade nicht um konkretes Feedback ("Zu viel Lehrerecho"), sondern eher um allgemeine Beobachtungen ("Ich habe gemerkt, dass es viele kleinere Aspekte gibt, die ich noch mehr beachten muss.") Das musste dann beim Seminarlehrer eingereicht werden. Das fände ich sinnvoller als ein Protokoll, bei dem man dann auch nicht so genau weiß, wo das landet und was der Dienstvorgesetzte damit macht.

    @Piksieben
    Das sind ja nun zwei verschiedene Aspekte, auch wenn sie zusammenhängen:


    1.) Anrechnung. Natürlich gehört zu unseren Aufgaben mehr als nur Unterricht. Trotzdem ist unsere Arbeitszeit durch den Dienstherren genau festgelegt und es gehört zu unseren Aufgaben, dafür zu sorgen, dass sie nicht überschritten wird. Deshalb ist es durchaus angemessen, bei neuen Aufgaben zu fragen, ob es dafür in irgendeiner Form Entlastung gibt. Entlastung kann dabei allerdings schon sein, wenn die neue Aufgabe andere Prozesse effektiver und effizienter gestaltet. Man muss ja nun nicht unbedingt mit der Stoppuhr dastehen. Und natürlich bleibt es dem/der Einzelnen selbst überlassen, Aufgaben auch ohne Entlastung zu übernehmen, an denen er/sie Interesse hat. Aber es hilft halt auch nicht, Kollegen anzugehen, die kritisch hinterfragen, bis zu welchem Rahmen Zusatzaufgaben verpflichtend gemacht werden.


    2.) Nutzen. Weil du selbst den Vergleich Lehrer-Schüler bringst: Wir gestehen unseren Schülern zu, dass es verschiedene Lernertypen gibt und versuchen sie dahin zu erziehen, dass sie erkennen, welcher Lernertyp sie sind. Das sollten wir auch den Kollegen zugestehen. Ich habe auch kein Problem damit, Kollegen in meinen Unterricht zu lassen, habe das mit befreundeten Kollegen auch schon gemacht und dadurch viel über meinen Unterricht gelernt. Das muss aber nicht für jeden gelten. Mancher entwickelt sich vielleicht wirklich besser, wenn er ein aktuelles didaktisches Fachbuch liest und sich ausprobiert. Also überlässt man die Entscheidunges den Kollegen selbst und schafft die Infrastruktur, dass es freiwillig umgesetzt werden kann (Stundentausch; Fortbildungen etc.). Oder man macht es zur Dienstpflicht, weil es der Dienstherr für notwendig/wichtig hält, und muss dafür dann eben auch die Mittel bereitstellen, in Form von Entlastungen, Anrechnungen etc. Auch hier gäbe es einfache, kostenneutrale Möglichkeiten, etwa dass kollegiale Unterrichtsbesuche und deren Nachbesprechung während der normalen Unterrichtszeit stattfinden. Dann fallen eben mal ein paar Stunden aus, wenn es so wichtig ist.

    Hm, grundsätzlich gehen "weigern" und "Beamter" ganz schlecht zusammen. Verweigern darfst Du eigentlich nur Anordnungen, durch deren Befolgung Du Dich strafbar machen würdest. Und auch dann ist nicht Verweigerung, sondern Remonstration das Mittel der Wahl.

    Das ist so nicht ganz richtig. Natürlich kann ich auch eine Beschwerde an übergeordneter Stelle einreichen, wenn der Dienstvorgesetzte sich selbst über geltende Verordnungen hinwegsetzt. Auch als Beamter ist man nicht (vollkommen) hilfloser Erfüllungsgehilfe aller Wünsche des Schulleiters. Vorher sollte es natürlich mit persönlichem Gespräch und/oder PR versucht werden.
    Und es ist natürlich immer die Frage, wie wichtig die Angelegenheit ist. Pick your battles etc.

    Ich glaube, dass das nicht unter Arbeitszeit fällt. Die SL hat schon empfohlen, dass mehrere Schüler in eine Einrichtung gehen, damit man sich Fahrten spart. Das ist aber schwierig umzusetzen.

    ALLES, was du als Dienstpflicht tust, fällt unter deine Arbeitszeit. Ohne Ausnahme. Ob das UR-Vorbereitung, Korrektur, Elterngespräche, Planung von Klassenfahrten oder eben ein Praxisbesuch ist.
    Oder würdest du auch eine weitere Klasse akzeptieren - mit der Begründung, dass es nicht unter Arbeitszeit fällt?

    Nachtrag:
    Das liegt vielleicht an den Formulierungen, aber ich finde, so wie du das schreibst, klingt das missgünstig. Vollzeitkollegen dürfen auf keinen Fall in den Genuss eines freien Tages kommen. Niemand darf ohne Klassleitung davonkommen.
    Das Prinzip muss doch sein, die vorhandene Arbeit auf alle Schultern zu verteilen, nicht mit Gewalt für alle Kollegen eine Beschäftigung zu suchen. D.h. wenn es bei euch ein Problem ist, dass es zu viele Vollzeitkollegen mit freien Tagen gibt, die dann nicht vertreten können, dann kann man ja ein Konzept suchen, wie jeder mal zur Vertretung herangezogen werden kann - auch wenn er einen freien Tag hat. Oder man sucht ein Konzept, das es auch Nebenfachlehrern erlaubt, eine Klassleitung zu übernehmen etc.
    (Wobei ich prinzipiell das Konzept mit den Klassleitungsteams überhaupt nicht schlecht finde. Aber die Begründung klingt halt irgendwie... mussgünstig.)

    Praxisbesuche sind leider keine Arbeitszeit. Wenn ich in der Schule bin und 30 km zu einem Besuch fahren muss, dann ist das keine Arbeitszeit. Durch die sehr vollen Klassen und das Lesen von Planungen sowie Verfassen von Protokollen bedeutet ein Praxisbesuch leider immer Mehrarbeit. Für Praxisbesuche gibt es keinerlei Unterrichtsbefreiung - dass es so was gibt, höre ich zum ersten Mal! Selbst wichtige, lange feststehende Praxistermine müssen für kurzfristig anberaumte Konferenzen verschoben werden.

    Ich habe selbst mit Praktikumsbesuchen nichts zu tun und bin auch nicht aus NRW. Aber sozusagen aus der Außenperspektive:
    Deine Arbeitszeit ist bei Vollzeit +/-41 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Wenn durch solche Regelungen, wie du sie beschreibst, und durch die reine Unterrichtsverpflichtung ein Großteil dieser Arbeitszeit verbraucht wird, ist eben weniger Zeit für Vor- und Nachbereitung. Auch für Korrekturen. Das müsste euer Lehrerrat dem Schulleiter mal vorrechnen. Und das Kollegium müsste dann aber auch den Schneid haben, das umzusetzen: In solchen Phasen nur Buchstunden halten, Arbeiten nur mit entsprechender Verzögerung herausgeben - und dabei die Ursache auch deutlich und offen im Lehrerzimmer und gegenüber der Schulleitung kommunizieren. In der nächsten Eskalationsstufe dann auch gegenüber Schülern und Eltern. Dann müsste man mal sehen, ob solche irrsinnigen Regelung beibehalten werden.
    Außer natürlich, das ist bei euch schulrechtlich geregelt. Dann müsste es aber zumindest Mehrarbeitsvergütung in irgendeiner Form geben.
    Und selbstverständlich sind Praxisbesuche (inkl. Anfahrt) Arbeitszeit. Sonst müsstest du sie ja auch nicht machen.

    Was solche Praktiken nun mit kopftuchtragenden Muslima zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht. Nur weil sie ein Kopftuch tragen, heißt das doch nicht, dass sie vermehrt oder besser schummeln als andere?

    Na ja, die Ausgangsthese war wohl, dass durch das Kopftuch eine weitere Möglichkeit bestehen könnte. Ich habe das - ursprünglich - nicht als Frage der Religion oder Herkunft verstanden.


    Ganz allgemein: Ich unterrichte Sprachen, sehr viel in der Oberstufe. Ich sehe Betrugsversuche ganz allgemein sehr gelassen. Natürlich führe ich meine Aufsicht ordentlich, ermahne und strafe bei Bedarf auch. Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass die Schüler zumindest in meinem Fächern selbst bei offener Verwendung der Schulbücher, der Mitschriften und des Internets keinen allzu großen Vorteil haben (- das ist jetzt leicht überspitzt). Durch Kompetenzorientierung, durch Betonung der Sprachkompetenz und der Argumentationsfähigkeit würde ihnen dieses etwas mehr an reinem Wissen nicht allzu viel nützen. Dafür würde es Zeit kosten und ihnen evtl. sogar schaden.

    Ich denke da z.B. an mein Physikabitur. Lehrer hat den Versuch vorgemacht, und damit nicht die weiter entfernt sitzenden Personen einen Nachteil haben, hat er uns gesagt was er macht und was zu sehen ist. (Ob er die Aufgabe gesagt hat oder ob die nur schriftlich vorgelegen hat, kann ich jetzt nicht mehr beschwören; dafür ist das zu lange her.) Ein einfaches Telefon mit Ohrhörer hätte hier ggf. schon geholfen um Hilfe zu erhalten.

    Ok, hängt vielleicht auch vom Bundesland ab. Bei uns wird in den Abiturprüfungen nichts vorgeführt oder gesagt - außer Organisatorisches: "Sie dürfen jetzt die Aufgaben öffnen" etc. Ausnahme: Eine Hörverstehensaufgabe in den mod. Fremdsprachen, aber dann wüsste man am anderen Ende der Leitung noch immer nicht, wie die Aufgaben aussehen.
    Das mit der Kamera: Ok, das wäre machbar. Wirkt für mich aber schon sehr abgefahren/abwegig. Vielleicht bin ich da auch naiv.
    @Frosch: Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der MP3-Player in Dauerschleife im Abitur echt was bringt. Ich meine, wenn meine Schüler ihre Unterlagen/Bücher auf dem Klo verstecken würden, dann würde ihnen das letztlich auch nicht besonders viel bringen. Liegt aber vielleicht auch an den Fächern.

    Mich würde trotzdem - ganz ernsthaft - interessieren, an welche Art von Betrugsversuch ihr den bei dem Gedanken an versteckte Kopfhörer denkt. Ich kann mir das nämlich wirklich nicht vorstellen, wie das ablaufen sollte. Deshalb sehe ich auch das Problem nicht.

    Ich hatte das auch nicht so gemeint, dass die Relikollegen ihre Ärmel hochkrempeln und eure Reagenzgläser spülen, weil sie sonst nichts zu tun haben. Im Prinzip geht es darum, dass das Kollegium an einem Strang ziehen und sich klar positionieren muss. Wenn bestimmte fachbezogene Zusatzaufgaben eben so viele Ressourcen fressen, dann muss an anderer Stelle gespart werden. Das kann dann ein Sommerfest sein, Klassenfahrten etc. Und wenn es Kollegen gibt, die unbedingt das Sommerfest erhalten wollen, dann muss man überlegen, ob die es auch federführend planen - und dafür an anderer Stelle entlastet werden. Das ist ein sehr komplexes, konfliktträchtiges Thema, das man nicht mal eben zwischen Tür und Angel im Lehrerzimmer oder unter "Verschiedenes" auf einer GeKo abhandeln kann. Deshalb der Vorschlag mit so einer päd. Tag (der päd. Tag selbst ist nicht ganz der richtige Rahmen, da ja bei dieser Frage nur bedingt um Pädagogisches geht).
    Man kann auch Personalversammlungen vorschalten und den PR in die Pflicht nehmen.
    Das gilt auch für die Kommunikation mit der SL. Wenn eure Schulleitung so diktatorisch ist, dass man ihr nicht offen die Konsequenzen ihrer Dienstanweisungen kommunizieren kann, dann muss das der PR stellvertretend für das Kollegium geben. Auch das wird am besten auf einer PV vorbereitet.
    Im Übrigen weiß ich natürlich, dass es SLs gibt, die wirklich sofort mit mehr oder weniger subtilen Maßnahmen reagieren, wenn Kollegen offen aufzeigen, welche Konsequenzen Zusatzbelastungen für das Kerngeschäft haben. Das ist natürlich dann schwierig.
    Allerdings ist es auch meine Erfahrung, dass viele Kollegen einfach zu unsicher sind und lieber vorauseilenden Gehorsam zeigen, obwohl die SL auf entsprechende Hinweise zwar vielleicht verstörrt, aber nicht gleich trotzig reagieren würde.

    Mir fehlt hier gerade etwas die Phantasie:
    Wie genau profitieren denn Schülerinnen von Ohrhören, wenn sie selbst nicht reden können, um die notwendigen Informationen zu erfragen. Ich komme nur auf die Idee, den gesamten UR-Stoff in Dauerschleife von einem MPR3-Player ablaufen zu lassen und das halte ich nicht für sehr realistisch, einerseits wg. des Vorbereitungsaufwands, andererseits wegen der Effektivität. Und stören würde es die Schülerin doch auch.
    Aber bei euch klingt das, als würde ich eine offensichtliche Möglichkeit einfach nicht sehen.

    nachdem nun ernsthaft erwartet wird, immer Vertretungsaufgaben vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu hinterlegen

    Könnte man auch im Zweifelsfall darauf ankommen lassen und einfach nicht tun. Dann entspannt abwarten, welche Schritte die SL einleitet.

    Problem ist eben, dass das einfach noch zusätzlich aufs Deputat draufkommt ohne, dass man das bezahlt bekäme. Wenn ich einen Satz nicht mehr hören kann, dann "das gehört zur Dienstpflicht und ist damit mit der Alimentierung abgegolten".

    Das ist in der Tat ein Problem, dem man nur durch zwei Maßnahmen begegnen kann, evtl. in Kombination. Beide sind nicht unbedingt leicht umzuseztzen:
    1.) Eine faire, klare Aufgabenverteilung innerhalb der Kollegien/Fachschaften. Hier wäre vielleicht die Hilfe des PR oder eine intensive Auseinandersetzung mit den anfallenden Aufgaben im Rahmen eines päd. Tages hilfreich.
    2.) Ein klares Verständnis für die eigene Wochenarbeitszeit im Jahresdurchschnitt und damit verbunden auch entsprechende Konsequenzen, die man daraus zieht. Wenn man in der Woche 2-3 Stunden mit dem Spülen von Reagenzgläsern verbringt, bleibt eben weniger Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Das geht natürlich als erfahrener Lehrer (mit gesicherter Position sowohl durch Lebenszeitverbeamtung als auch durch entsprechende Anerkennung in Kollegium und Schulleitung; und mit großem Fundus an vorbereiteten Unterricht) besser. Aber da kann man reinwachsen. Ich habe bereits mehrfach meiner Schulleitung kommuniziert, dass bestimmte Aufgaben, die sie mir aufdrücken wollte, sehr zur Lasten der umfassenden Abiturvorbereitung meiner Oberstufenkurse gehen wird. So etwas hören Schulleitungen sehr selten, da die meisten Kollegen doch immer die Fassade aufrecht erhalten wollen, dass sie alles gewuppt bekommen. Aber gerade deshalb zieht das dann immer ganz gut.


    Gut, eine dritte Möglichkeit ist es natürlich, sich gewerkschaftlich und politisch zu engagieren, um die Rahmenbedingungen zu ändern. Aber das ist ein ganz dickes Brett, das man dann bohren muss.

    Vielleicht auch ein Ansatzpunkt:
    In vielen Bundesländern schreibt die Dienstordnung vor, dass die Lehrer zwar keinen Anspruch auf Einsatz in einer bestimmten Jahrgangsstufe/Lerngruppe haben (=der SL legt das fest), dass man ihnen aber die Gelegenheit geben muss, Wünsche zu äußern. Diese Gelegenheit wird ja nun genommen, wenn auf Jahre feststeht, welche Jahrgangsstufen man unterrichten muss.
    Weiß aber nicht, ob das so funktioniert, schon gar nicht, ob das NRW Schulrecht das hergibt.

    Anderes Bundesland, aber ähnliche Problemstellung:
    Wir haben mal als PR versucht, ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung von Aufsichten und Zweitkorrekturen etc. im Abi einzufordern, da wir das als "Maßnahmen, die zur Erhöhung der Arbeitszeit führen können" im Sinne des Personalvertretungsrechts gesehen haben.
    Wir sind daran dann auch bei einer Nachfrage eine Instanz höher (in Bayern gleich der Hauptpersonalrat) gescheitert, eben auch mit dem Hinweis des HPR, dass es sich dabei um normale Dienstpflichten handelt.
    Ähnlich dürfte das in deinem Fall eben auch sein.

    Ich meine mal gehört zu haben, dass man ab einem bestimmten GdB bei der Gesundheitsprüfung zur Verbeamtung eben gerade nicht mehr nachweisen muss, dass man bis zur Pension durchhält, sondern nur auf eine bestimmte, recht kurze Frist (- 5 Jahre?).
    Frag doch mal bei Interessensvertretung (GEW; Philologenverband; VBE etc.) nach, die können dir kompetent Auskunft geben.

    Doch soviel ich weiß sind die ADLK - Stellen für Sek I sehr begrentzt und man kann überall hingeschickt werden (2 Kontinente kann man ausschließen).

    Der erste Teil der Aussage stimmt wohl so, obwohl es durchaus Chancen für Sek I-Lehrer gibt. Der zweite Teil stimmt so nicht ganz: In der Regel bekommt man, wenn man in der Datenbank steht, erstmal "inoffizielle" Anfragen von Schulen, ob man Interesse hätte. Die kann man ablehnen, ohne irgendeine Konsequenz. Meiner Meinung nach gibt es überhaupt nur eine Konsequenz, wenn man nach einer Zusage wieder abspringt. Selbst dann gibt es nur eine Sperre für eine bestimmte Zeit. Es ist also keinesfalls so, dass man wild um die ganze Welt verschickt wird, wenn man sich erstmal erfolgreich beworben hat.
    Ruf doch mal in Köln an, die sind recht nett dort.

    DA bei uns Personalversammlungen für den ganze Bezirk sind, also viele viele Schulen anwesend, kann es keine Gesamtkonferenz werden. Somit ist es manchmal sogar hilfreich gewesen Schulleiter von andere Schulen zu den Problemen, die wir haben, zu hören und das und wie sie es anders sehen

    Es geht ja nicht primär um den "Schulleiter". Die Personalvertretungsgesetze sind ja nicht nur für die Schulen da. Dementsprechend ist dort immer vom "Dienststellenleiter" die Rede. Mit anderen Worten: Wenn die PVs bei euch den ganzen Bezirk betreffen, sind die Schulleiter auch nicht die betroffenen Dienststellenleiter. Das wäre dann der zuständige Dezernent, Schulrat, Ministerialbeauftragte oder wie auch immer diese Position bei euch heißt. Ist der denn bei den PVs dabei?

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