Es geht nicht um die Frage, was für dich ok ist, sondern wie die rechtliche Situation.
Also erstmal ist die entscheidende Frage, ob die Zeit zur freien Verfügung auf der Klassenfahrt bei Volljährigen "unter schulischer Verantwortung" fällt.
Dass es im Rahmen des eigentlichen Programmes nicht erlaubt ist, sind wir uns glaube alle einig.Und wenn Du danach fragst, wäre es natürlich super, wenn er uns dafür auch die Rechtsquelle oder Urteile nennen könnte. Wie heißt es so schön, 3 Juristen 4 Meinungen.
Es reicht übrigens, wenn Du deine Antwort dann in einer normalen Schriftgröße schreibst. Danke.
Bei mir wurde die Schrift in normaler Größe angezeigt.
Und ja die schulische Verantwortung greift auch klar bei volljährigen Schülern im Bereich „Freizeitteil der schulfahrt“.
Und zwar greift hier allgemeingültig bereits:
GG Art. 7 → Schulaufsicht gilt auch auf Klassenfahrten
hinzu kommt dienstrechtlich: Lehrkräfte dürfen keine Gefährdung der Fürsorgepflicht riskieren