Grundsätzlich schon, es haben durchaus ein paar SuS eine Weg, der dann dazu führt, dass sie am Samstag um 6 Uhr aufstehen müssen, aber das ist dann nun mal so, das müssen die aufsichtführenden Lehrkräfte auch.
Als normale Vertretungsstunden.
Deine persönliche Meinung sei dir belassen, aber arbeitsrechtlich ist das nicht zu beanstanden, ein Recht auf eine "maximal 5 Tage Woche" gibt es im Dienstrecht für Beamte nicht.
Grundsätzlich trägt das Kollegium die Regelung bei uns aber auch mit und im Normalfall muss niemand für so einen Termin verpflichtet werden, für den es gerade schlecht machbar ist. Wie gesagt: der allgemeine Eindruck ist, dass die Neigung zum Fehlen bei Klausuren dadurch gesunken ist und in der Summe ist es deutlich weniger Arbeit, wenn 30 SuS ihre Klausuren gleichzeitig nachschreiben können, als wenn jeder Kollege das selber organisieren muss.