Deswegen frage ich ja, ob das "ungeschriebene" Gesetze bei euch sind oder was an anderer Stelle eben doch präzisiert ist.
Die Belehrung im Klassenbuch zu vermerken ist Dienstanweisung der Schulleitung.
Die Schüler unterschreiben zu lassen, ist Ergebnis interner Erfahrungen. Es gab in meiner Dienstzeit zwei Vorfälle bei der Eltern an die Schule mit der Forderung nach Schadensersatz herangetreten sind (in beiden Fällen erfolglos und ohne, dass es zu einem Prozess gekommen wäre). In einem Fall ist ein Schüler während eines Schülerversuches aufgestanden und hat einen Nagel in die Wandsteckdose gesteckt. Wir sichern uns jetzt schriftlich ab, um den Eltern das im Fall der Fälle vorlegen zu können, das erleichtert einfach den Umgang mit solchen "Anliegen", auch wenn hier das Nicht-Vorhandensein einer Unterschrift nicht automatisch ein Versäumnis der Schule darstellt.