Morgen an dieser Stelle: Es ist völlig unrealistisch, SuS vom Mogeln in Klassenarbeiten abzuhalten. Ich erlaube ihnen daher immer, vom Nachbarn abzuschreiben, wenn sie mir versprechen, nicht zusätzlich auch noch Spickzettel mitzubringen.
Beiträge von Moebius
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Darum geht es in diesem Fall auch gar nicht, die Regel für Klassenfahrten sind als aller erstes mal nach dem Kriterium aufzustellen, dass die Lehrkraft dadurch nicht juristisch angreifbar oder haftbar ist, wenn was passiert.
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Auf einer Schulfahrt ist Alkohol verboten. Da die Schüler keine 18 sind, gilt durchgängig deine Aufsichtspflicht und es ist nicht möglich, gewisse Zeiten als private Freizeit zu deklarieren, die ganze Veranstaltung ist durchgängig eine Schulfahrt. Die rechtliche Regelung des Landes ist irrelevant, für dich gelten die dienstrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes.
Was immer du persönlich für sinnvoll hältst oder nicht entbindet dich nicht von den dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes, wenn du SuS auch noch aktiv gestattest in deiner Gegenwart zu trinken, sind wir nicht mehr im Bereich von grober Fahrlässigkeit, sondern bei Vorsatz. Wenn nichts passiert, passiert nichts, wenn was passiert, wirst du für dieses Dienstvergehen ohne wenn und aber haften müssen.
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Es ist auch immer wieder das gleiche Muster. Jemand kommt neu in dieses Forum um sich über irgendetwas auszukotzen, kriegt dann aber keine pauschale Zustimmung - weil hier überwiegend Menschen aktiv sind, die Dinge auch kritisch sehen aber ihren Beruf grundsätzlich gerne ausüben - sondern differenzierte Rückmeldungen, die auch darauf hinweisen, dass die Probleme des TE auch durch sein eigenes Verhalten verursacht werde, und ist dann beleidigt, weil er genau das nicht hören möchte.
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Wenn man den Aufwand und die Kosten von Wandertagen und Fahrten reduzieren will, werden Elternvertreter, die dieses Anliegen über die zuständigen Gremien einbringen, meist offene Türen bei den Lehrkräften einrennen. In der Realität ist das Gegenteil der Fall, es sind fast immer die Elternvertreter, die zusätzlich und aufwändigere Fahrten wollen.
Das hängt aber auch damit zusammen, dass meist eine bestimmte Sorte Eltern Elternvertreter sein möchte, durch Gejammer in einem Forum, in dem man nichts zu suchen hat, wird man daran nichts ändern - selber wählen lassen und auch die damit verbundene Arbeit machen, dann kann man auch Einfluss nehmen.
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Man kann darüber diskutieren, ob es taktisch klug ist, Hamas-Führer in Katar anzugreifen, aber nicht darüber, dass das politische Führer einer Terrororganisation sind, die ein Luxusleben in einem Golfemirat führten, während die Menschen, die sie angeblich vertreten unter den Folgen von ihnen zu verantwortender terroristischer Aktionen leiden und die sich seit 2 Jahren weigern, Entscheidungen zu treffen, die maßgeblich zu einem Ende der aktuellen Zustände beitragen würden.
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PS: Eine normale, schwache Sehleistung kann meines Erachtens nicht zu einer Ablehnung beim Amtsarzt führen, dazu müsste eine Erkrankung vorliegen, bei der ein verschlechternder Verlauf anzunehmen ist, so dass angenommen werden muss, dass du aufgrund deiner Sehkraft irgendwann nicht mehr dienstfähig sein wirst.
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Der Amtsarzt entscheidet nicht über deinen Arbeitsplatz sondern nur über die Verbeamtung, wenn er eine negative Prognose abgibt, wirst du als Angestellter eingestellt.
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Vermute, wir reden aneinander vorbei.
Auch im Flugmodus kann ich die App öffnen und im digitalen Klassenbuch alle bis dahin gespeicherten Daten der SuS aufrufen. Name, Vorname etc.
Das kannst du nur, wenn die App kurz vorher geöffnet war und die Daten noch im Arbeitsspeicher sind, das ist aber keine lokale Speicherung personenbezogener Daten. Schieß die App einmal ab und starte neu, dann siehst du im Flugmodus nicht mal deinen Stundenplan. (Man merkt auch, dass die App bewusst so programmiert ist, was durchaus manchmal lästig ist, wenn man darin arbeitet, zwischen Wochen und Klassen hin und her springt und die Verbindung mal hakt.)
Und wie gesagt, meine Auskunft kommt von der Datenschutzbeauftragten, ausdrücklich: die App ist unbedenklich, da keine lokale Speicherung personenbezogener Daten.
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Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.
Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.
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Ich stelle mir erst mal gar nichts vor. Wichtig ist, dass man überhaupt erst mal auf nicht akzeptables Verhalten reagiert, statt immer nur die gleichen "Ganz schlimm, aber was soll man machen, bringt ja alles nichts"-Diskussionen im Lehrerzimmer führt. Und das geht ja schon auf der untersten Stufe los, als Klassenlehrer muss ich die am lautesten jammernden KuK quasi zwingen, wenigstens man eine Nachricht an die Eltern zu schicken, wenn X im Unterricht wieder nur Mist gemacht hat. Schon das ist vielen zu viel Aufwand.
Ja, von oben fehlt ganz viel Unterstützung und Ressourcen, aber die Wurzeln der Probleme sind oft hausgemacht.
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Sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist, kann man mit der Handy-App fast alles das machen, was man mit dem Webinterface auch machen kann. Den ganzen personenbezogenen Funktionsumfang. Inklusive Speicherung von Klassenbucheinträgen, Abwesenheiten etc.
Ergo: Auf dem Privathandy verboten, sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist. Zumindest in S-H.
Verboten ist nicht mit einem privaten Gerät dienstliche Tätigkeiten durchzuführen sondern die Speicherung personenbezogener Daten und die erfolgt nicht. Gleiches gilt für das Webinterface über den Browser. Nur weil du in der App Schülerdaten siehst, werden sie noch nicht auf dem Gerät gespeichert oder verarbeitet, beides erfolgt ausschließlich auf dem Server. (Was man auch zB merkt, wenn man versucht Hausarbeiten zu speichern, wenn man kurz mal kein wlan mit den iPad hat, das klappt dann nämlich nicht.)
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Und dann? Wer arbeitet dann wie mit den Schülern?
Speziell für diese schwierige Aufgabe ausgebildetes Personal zum Beispiel, statt irgend ein Feld-Wald-und-Wiesen-Lehrer.
"Dadurch wird es ja auch nicht besser" ist so eine Pauschalaussage, die gerne benutzt wird um zu begründen, dass man dann letztlich gar nichts macht.
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Wenn man es möchte, darf man die Untis-App auch auf dem Privathandy nutzen, weil dort keine Daten gespeichert werden, die App ist ein reines Backend, alles bleibt auf dem Server. Nicht mal der Erlass zur Speicherung schülerbezogener Daten ist daher einschlägig.
Ansonsten haben wir aber auch dienstliche iPads, auf denen ich beides nutzen kann, wenn ich denn will.
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Da ist die Note aus dem Ref entscheidend und nicht die aus der Uni.
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Das ist wieder einmal ein Beitrag unter dem Motto "Ich hab eine Meinung, nerv mich nicht mit Fakten."
Die schweizerische Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt, da Besitz und Erwerb von Waffen und Munition grundsätzlich jedem unbescholtenen Bürger gestattet wird, sofern das Gesetz dazu keine besonderen Bestimmungen enthält.
Und auch in den USA kann nicht jeder "Proll eine halbautomatische Waffe shoppen", es gibt sehr unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Bundesstaaten und die, mit den strengeren Regelungen sind nicht unbedingt die, mit dem kleineren Problem.
Aber klar, der Täter von Essen hätte den Mordversuch sicher nicht begangen, wenn er auf dem Weg dahin eine Messerverbotszone passiert hätte und dort eine Ordnungswidrigkeit wegen des Mitführen eines Messers riskiert hätte.
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Deine Antwort geht komplett an meinem Beitrag vorbei. Du hast geschrieben, dass die hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen zu Amokläufen führt, ich habe begründet, dass das falsch ist. Zu Messern habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Zu denen gilt aber ähnliches - die Verfügbarkeit verschlimmert das Ergebnis, ist aber nicht die Ursache.
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