Beiträge von Moebius

    Das ist ja das Problem. Eine Abordnung kann und darf keine Disziplinarmaßnahme sein, sie muss sich aus einer dienstlichen Notwendigkeit ergeben. Die dienstliche Notwendigkeit, eine Schulleitung mitten im Schuljahr zu einer anderen Schule ab zu ordnen (und damit den Posten an der alten Schule vakant werden zu lassen) möge mir gerne mal jemand erklären.

    Vielleicht fehlt mir die Fantasie, mir fällt aber kein plausibler, dienstlicher Grund ein, somit bleibt für mich der Eindruck, dass hier ein Instrument, was für ganz andere Dinge vorgesehen ist, als Strafmaßnahme missbraucht wird.

    Trotzdem wäre es natürlich absurd, solch einen Aufriss wegen des Streites um die Benutzung eines einzelnen Raumes zu machen, vollständig ist die Geschichte sicher nicht.

    Der Fall geht noch weiter:

    https://www.spiegel.de/panorama/bildu…94-c9ded828c959

    Ich versuche auch Immer vorsichtig zu sein bei der Bewertung solcher Fälle, man steckt nicht drin.

    Die roten Lichter gehen bei mir aber an, wenn ich solche Formulierungen lese wie:

    Zitat

    Winnemöller betont außerdem, es sei falsch, dass Schäfer mit sofortiger Wirkung suspendiert worden sei und die Grundschule Herten-Mitte während der Betriebszeiten nicht mehr betreten dürfe. »Richtig ist, dass die in Rede stehende Schulleiterin von ihren bisherigen Tätigkeiten lediglich befristet freigestellt worden ist und dringend gebeten wurde, im Freistellungszeitraum den Schul- und Ganztagsbetrieb fernzubleiben.« Dies stelle jedoch kein Verbot dar.

    Eine Suspendierung oder ein Betretungsverbot wären Maßnahmen, bei denen die Betroffene die Möglichkeit hätte, diese juristisch überprüfen zu lassen. Offenbar möchte man solche Maßnahmen vermeiden (spekulativ: weil man genau weiß, dass sie juristisch nicht belastbar wären und man sich vor dem Verwaltungsgericht eine deutliche Klatsche abholen würde), stattdessen versucht man die Betroffene durch nicht justiziable Maßnahmen und einen allgemeinen Druck zu disziplinieren.

    Für mich ist diese Art des Vorgehens grundsätzlich hart an der Grenze zum Mobbing, ohne das ich selbiges für den hier vorliegenden Fall beurteilen möchte, dazu fehlen zu viele Informationen. Das allerdings dieser Eindruck entsteht, hat die zuständige Behörde durch ihre Art des Vorgehens zu Verantworten.

    Einmalzahlungen kann man gerne verteilen, sie sind aber aus offensichtlichen Gründen kein Ersatz für Bezügeangleichungen an eine Reallohnentwicklung. 200€ Sockel (also für uns etwa 3,5%) wären für das laufende Jahr ein absoluter Witz.

    Die Zeiträume sind bei Bundes- und Landesbeamten allerdings nicht deckungsgleich, bei uns läuft der letzte Abschluss noch bis zum 30.9.23.

    Vorschlag der Schlichter:

    Zwei Erhöhungen, einmal 200€ Sockel und einmal 5,5%, Laufzeit 24 Monate, Einmalzahlung von 3000 € Inflationsausgleich.

    Zur Erinnerung: Lehrkräfte sind von den aktuellen Verhandlungen noch nicht direkt betroffen, das Ergebnis gibt aber erfahrungsgemäß den Takt für die späteren Verhandlungen der Länder vor.

    Für Lehrkräfte würde ein vergleichbarer Abschluss im Mittel gut 9 % für zwei Jahre bedeuten also etwa ein Reallohnverlust in der gleichen Größenordnung, vielleicht etwas weniger, wenn die Inflation langsam wieder runter kommt.

    Wie lange ist man in diesem Forum eigentlich schreibberechtigt, nur weil man vor drei Jahren mal überlegt hat, irgendwann vielleicht einen Quereinstieg zu machen, sich dann aber offensichtlich dagegen entschieden hat oder immer noch Pro- und Contras abwägt? Das kann man ja bis zur Rente machen.

    Ich habe inzwischen ein paar Arbeiten mit iPad und TI-App geschrieben, der Prüfungsmodus funktioniert inzwischen und das ganze arbeitet auch zuverlässig. Man muss vorher mit den SuS die Benutzung des Prüfungsmodus 1-2 mal durchspielen, aber dann ist die Lösung praxistauglich.

    In der Arbeit selber hatte ich noch nie Probleme, wenn es mal hakt, dann mit der Aktivierung des Prüfungsmodus, für die ersten Versuche ist es definitiv sinnvoll, noch 2-3 Reservegeräte in der Hinterhand zu haben.

    Der Beitrag liefert Anlässe für Seitenlange Metadiskussionen. Die helfen dir nicht weiter, darum verkneife ich sie mir. Stattdessen beschränke ich mich auf den Hinweis: Niedersachsen, insbesondere Osnabrück oder Oldenburg sind von OWL in der Regel näher als das Ruhrgebiet, auch dort gibt es unterschiedliche Schulen mit unterschiedlicher Klientel aber die Situation ist doch deutlich anders als im Pott, ich würde einfach mal in die Richtung gucken.

    Als Gymnasiallehrer nicht in der Oberstufe zu unterrichten wird schwierig bis unmöglich, das ist aber überall so.

    Eine Klimaanlage ist nichts anderes als eine Luft-Luft-Wäremepumpe, die aber Konstruktionsseitig erst mal für das Kühlen optimiert ist. Manche Geräte können auch umgekehrt funktionieren, das macht sie aber nicht effizienter als eine normale Wärmepumpe zum Heizen. Der Unterschied liegt darin, dass die KA die Energie direkt in Form warmer Luft in den Raum pustet, wären die WP den Umweg über das Heizkörpersystem geht. Dafür gibt es aber auch Gründe, das merkst du spätestens im Winter, wenn du beim Heizen über die KA praktisch dauerhaft einen heißen Föhn im Raum laufen hast.

    Ich selber habe übrigens auch keine Wärmepumpe und würde diese auch nicht früher als nötig anschaffen. Gleiches gilt für das Elektroauto. Aber irgendwann ist es halt nötig. Jeder von uns hat schon mal darüber gejammert, dass er im Stau gestanden hat, weil Deutschland jahrzehntelang Investitionen in Infrastruktur verschleppt hat. Für den privaten Bereich gilt das gleiche.

    Natürlich bringen Verkehr- und Energiewende erhebliche Probleme mit sich aber zum einen sind sie halt unzweifelhaft notwendig und zum anderen sind die dafür notwendigen Systeme objektiv technisch überlegen.

    Aber viele wollen halt aus Prinzip nicht und so halten einem dann 70jährige Senioren, die in ihrem Leben noch nie ein fair gehandeltes Produkt gekauft haben, auf einmal Vorträge darüber, dass in den Kobald-Minen in Afrika ja Kinder arbeiten müssten.

    Jepp liefern sie, mit der Effizienz eines Tauchsieders.

    Dann würde ich lieber direkt mit Klimaanlagen heizen.

    Eine aktuelle Anlage hat mit klassischen Radiatoren ein CoP von etwa 3 und mit einer Fußbodenheizung von gut 4. Sie braucht vergleichen mit einer reinen Elektroheizung also ca. 1/3 bzw 1/4 der el. Energie, beides bei einem aktuell realistischen Gütegrad etwa 50%.

    (Aber grantel ruhig weiter, mir ist klar, dass ich deine Meinung hier mit ein paar Zeilen nicht ändern werde.)

    Und wieder einmal zeigt sich, dass man in Deutschland keine sachliche Diskussion über Energiepolitik führen kann, ohne dass sich Teile der Teilnehmer mit sowieso feststehenden Meinungen direkt an die Gurgel gehen.

    Das ganze Thema wird viel zu hoch gekocht. Nach 30 Jahren ist eine Heizung eh hin, jetzt jammern einige laut darüber, dass sie tatsächlich irgendwann in den nächsten 20 Jahren doch noch mal was in ihr Haus investieren müssen. Womit habt ihr denn gerechnet? Niemandem wird morgen zwangsweise die Heizung ausgebaut, das man sich als Hausbesitzer in einem rechtlichen Rahmen bewegt und sich darauf einstellen muss, dass durch diesen immer mal wieder unterschiedliche Änderungen und auch Kosten entstehen muss man akzeptieren.

    Palletheizung geht auch.

    Auch im privaten Bereich darf im übrigen auch weiterhin repariert werden, was bei einer Gasheizung ggf. auch mal den Austausch des Brenners bedeuten kann. Die kommende Regelung (über die man im Detail noch gar nicht reden kann, da es noch keinen Gesetzentwurf gibt) schreibt nur bei Neubau und Sanierung nach 30 Jahren Nutzungsdauer den Systemwechsel vor.

    Du verbreitest doch hier falsche Dinge, ich habe es angegeben, dass ich es nicht aufgegeben werde, ich habe es als Beamter genehmigen lassen und bin dann ins Angestelltenverhältnis wieder übergegangen, lückenlos und habe da nur noch mal mit der erneuten Eintragung dran erinnert.

    Warum hätte ich als Angestellter es noch einmal beantragen sollen?!?

    Ganz ehrlich: es kann hier keiner mehr durchsteigen, bei dem was du schreibst, und die Darstellung ändert sich auch ständig.

    Es geht mir darum, dass du ursprünglich behauptet hast, man müsse eine Nebentätigkeit nicht mehr angeben, wenn man sie bei der Bewerbung im Lebenslauf angegeben hat:

    Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung [...].

    Das ist grob falsch, man muss eine Nebentätigkeit immer so anmelden oder genehmigen lassen, wie es vorgesehen ist und nicht durch irgendwelche Hilfskonstruktionen.

    Und damit belasse ich es jetzt.

    Auch wenn du hier ziemlich pampig auftrittst und es offensichtlich nicht hören willst:

    Eine Nebentätigkeit musst du auf dem Wege anmelden, den der Dienstherr dafür vorsieht, genau so wie das bei jedem anderen dienstrechtlichen Vorgang der Fall ist. Alles, was du bei deiner Bewerbung angegeben hast, kann der Dienstherr damit konnten, dass er sagt "wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie mit ihrem erfolgreichen Eintritt in die Stelle ihre anderen Tätigkeiten beenden". Das ist jetzt aber auch wirklich oft genug gesagt worden und eigentlich so trivial, dass man es überhaupt nichts sagen müsste. Wenn du es nicht tun willst, lass es sein, wenn du glaubst, es ist unwahrscheinlich, dass du erwischt wirst und es unangenehme Konsequenzen hat, kann das durchaus stimmen (wir reden immerhin von Berlin). Aber höre bitte auf, hier falsche Dinge zu verbreiten.

    Das ist wohl etwas anderes, wenn man das explizit drin stehen hat bei der Bewerbung, dann kann man davon sehr wohl ausgehen. Ich gaube kaum, dass du das offiziell so dem entsprechenden Autobahnamt mitgeteilt hast!

    Du bist als Beamter dazu verpflichtet deine Nebentätigkeit anzumelden, dafür gibt es einen Dienstweg und ein vorgesehenes Formular, was dann in deiner Personalakte hinterlegt wird. Das "sie hätten es aber wissen können, weil dazu in meinen Bewerbungsunterlagen irgendwo ein Einzeiler steht" nicht das gleiche ist und dir diese Argumentation im Ernstfall nicht viel helfen wird, müssen wir doch jetzt nicht ernsthaft diskutieren, oder?

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