Beiträge von Moebius

    Die Regelung in NRW besagt ja, dass im Unterricht ein CAS genutzt werden muss, auch wenn das Abitur nur nach der Übergangsregelung mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner geschrieben wird. Dabei wird auch explizit auf Softwarelösungen hingewiesen. In meinen Augen geht es hierbei um die Tablet Klassen da dort immer noch viele Fragen zum Einsatz in Prüfungen ungeklärt sind. Das wird sich aber in den nächsten Jahren regeln. Geogebra Suit scheint mir inzwischen einen praktikablen Prüfungsmodus zu haben. Die TI-App, die wir bisher noch einsetzen, kommt da seit Jahren nicht vorwärts.

    Diese Endlosdiskussion wird schon geführt, seit ich im Schuldienst bin, vermutlich auch schon 30 Jahre länger. Ich rechne nicht damit, dass sich grundsätzliche Rahmenbedingungen noch einmal ändern werden. Für uns in Niedersachsen war vor einigen Jahren Ein großer Erfolg, dass die Arbeitszeiterhöhung am Gymnasium gerichtlich kassiert wurde, weil es gezeigt hat, dass wir nicht restloser Willkür ausgeliefert sind.

    Darüber hinaus ist das System so, wie es ist und das finde ich auch nicht völlig verkehrt.

    Es ist möglich, sich im aktuellen System so zu arrangieren, dass man ordentliche Arbeit abliefert aber trotzdem auf vernünftige Arbeitszeiten kommt, dafür muss ich auch keine Exel Tabellen führen.

    Hoffentlich nicht für Lehrkräfte. Das könnte nur über eine Anwesenheit in der Schule erfasst werden.

    Sorry, aber das ist Quatsch. Gerade nach den Entwicklungen in den letzten drei Pandemie Jahren, sollte eigentlich klar sein, dass in vielen Berufen Arbeitszeit auch außerhalb des Büros des Arbeitgebers stattfinden kann. Auch eine selbst kontrollierte Arbeitszeit ist grundsätzlich erst mal ein probates Mittel um Arbeitszeit zu erfassen.

    Du kannst ja einen Teil deiner Stunden unentgeltlich geben. (Und dafür das Honorar für die anderen Stunden erhöhen:D).

    Was den Zeitumfang von Hobbys angeht, gibt es keine mir bekannten Vorschriften.

    Ehrenamtliche Tätigkeit ist etwas anderes als ein Hobby, und auch wenn ich so eine Tätigkeit als Ehrenamt ausüben würde, wäre das meldepflichtig.

    Ganz unabhängig von dieser Diskussion der Meldepflicht ist es für mich aber auch schwer vorstellbar, dass man ein volles Deputat damit vereinbaren kann, dass man noch woanders jede Woche 10 Stunden Unterricht gibt.

    Entweder macht man da seinen Job an einer der beiden Stellen nicht vernünftig oder man meint es gut und beutet sich selbst so dermaßen aus, dass das irgendwann auch gesundheitlich Probleme gibt. Beides kann nicht im Interesse des Arbeitgebers sein und eigentlich auch nicht in dem, des Beschäftigten.

    Das ist nicht nur meldepflichtig, sondern muss in dieser Form auch untersagt werden, weil es den zulässigen Umfang übersteigt. Maximal darf eine Nebentätigkeit acht Zeitstunden umfassen. Bei unterrichtlichen Tätigkeiten sind Vor- und Nachbereitung mit zu berücksichtigen.

    Ich kenne zwar nur die genaue Regelung in Niedersachsen, in den meisten anderen Bundesländern müsste es aber ähnlich sein.

    Es wird aktuell auch vieles falsch dargestellt, es ist nicht so, dass der Großteil des Stromes der Endverbraucher zum aktuellen Preis an der Strombörse eingekauft wird. Die meisten Stadtwerke haben langfristige Verträge, die rotierend permanent erneuert werden. Nur die Verbrauchsspitzen müssen zugekauft werden, oder eben bei Veränderungen an der Kundenstruktur. Wenn jetzt Billiganbieter aufgeben und dadurch zusätzliche Kunden bei den Stadtwerken in die Grundversorgung rutschen, wird das für die teurer.

    Das denke ich nicht. Bei uns verlangen sie für Neuverträge schon 27 Cent/kWh beim Gas. Mit der Energieumlage samt Steuern oben drauf kommen wir dann auf 33cent/kWh beim Gas. Da könnten elektrische Heizlüfter fast schon günstiger sein, zumal der Heizlüfter einen höheren Wirkungsgrad hat. Es gibt bei dem Gerät keine Abwärme, die durch den Schornstein verloren geht.

    Der Wirkungsgrad einer Gas-Brennwertheizung ist ca. 95%.

    In keinem realistischen Szenario ist heizen mit einem elektrischen Heizlüfter günstiger als mit Gas, so einen Unsinn sollte man auch nicht verbreiten, das bringt nur Leute auf dumme Ideen.

    Am Spot-Markt sind die Gaspreise seit letzten Freitag um ca. 30% gesunken, der Strompreis hat sich seit der Spitze am Montag ungefähr halbiert, das wird nur weniger prominent medial breitgetreten. Sicher sind die Preise immer noch hoch, aber vieles, was aktuell passiert, ist eine Mischung aus Spekulation und Hysterie.

    Nach einer solchen Aussage... frag ihn doch mal vor der ganzen Klasse, ob er schwul ist.

    Klar, oder pinkel ihn an um deine Dominanz zu demonstrieren.

    Manchmal fragt man sich schon, was hier bei einigen schief gelaufen ist.

    Mal ernsthaft:

    Völlig unabhängig von Religion oder sexueller Orientierung finde ich es heute völlig unangebracht, im Sportunterricht Dinge zu erzwingen, die mit intensivem Körperkontakt verbunden sind, den ein Beteiligter nicht möchte. Solche Sachen sind der Grund dafür, dass Leute noch 20 Jahre später von ihrer Angst oder ihrem Hass auf den Sportunterricht in der Schule erzählen und dann nach dem Abitur auch erstmal keine Sportumkleide freiwillig mehr betreten.

    So etwas kann man auf freiwilliger Basis machen, maximal.

    Realistischer Rat:

    Stundenzahl aus familiären Gründen auf null reduzieren und bei deiner jetzigen Schule deutlich machen, dass du notfalls dauerhaft raus bist, aber mit deiner aktuellen familiären Situation an dieser Schule nicht mehr arbeiten wirst. Der Behörde gegenüber deutlich sagen, dass du an deinem Wunsch Ort jederzeit anfangen kannst, wenn die Versetzung durch ist.

    Mir ist klar, dass das finanziell auf Dauer vielleicht nicht möglich ist, aber du musst es überzeugend verkaufen. Dann klappt es mit der Versetzung in der Regel ganz schnell.

    "Hybrid" ist eine schöne Umschreibung für doppelte Arbeit.

    Das Webuntis-Klassenbuch ist wirklich nicht kompliziert und ein riesiger Fortschritt gegenüber der Papier-Lösung. Man sollte darauf achten, dass ein wirklich kompetenter Kollege die Einführung managet und auch als Ansprechpartner greifbar ist und dass die Dinge, die zugeliefert werden müssen (Schülergruppen anlegen, fehlende SuS morgens vom Sekretariat eintragen lassen), zuverlässig funktionieren. Wenn das gegeben ist, ist eine Doppellösung Verschwendung von Arbeitszeit.

    Ich glaube, deine Frage liegt ein Missverständnis zu Grunde.

    Du glaubst, dass du der Behörde dein Problem mitteilst und diese das dann löst. Das ist nicht der Sinn einer Überlastungsanzeige. Der Sinn einer Überlastungsanzeige ist es, dich von möglichen Folgen frei zu machen. Du hast die Überlastungsanzeige getätigt, damit hast du deine Pflicht erfüllt. Wenn du nun bestimmte Dinge nicht mehr schaffst und dadurch ein Schaden entsteht, bist du dafür nicht mehr verantwortlich.

    Kann man alles leicht online finden:

    https://oeffentlicher-dienst.info

    In NRW ist das niedrigste mögliche Netto für eine alleinstehende, kinderlose Lehrkraft an einer Grundschule etwas über 3100 €, bei 2 Kindern, verheiratet sind es 3370 € (A12, Eingangsstufe, Steuerklasse 1). Weniger geht (in Vollzeit) nur, wenn man die entsprechenden Steuerklassen mit dem Partner wählt um netto insgesamt mehr raus zu bekommen, das hat dann aber mit den Lehrerbezügen nichts zu tun sondern man verschiebt einfach Einkommen von sich zum Ehemann.

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