Das ist sicher richtig - die Chancengleichheit ist dann aber nicht gewahrt!
Die Chancengleichheit bezieht sich auf das einzelne Bewerbungsverfahren, nicht auf das jahrelange Hinarbeiten auf die Stelle. Und im Verfahren hat derjenige, der zwei Jahre an der Aufgabe arbeitet und die Abläufe kennt, nun mal völlig zu Recht einen Vorteil.
Und - zumindest in gut geführten Schulen - ist dieses Verfahren der Personalentwicklung auch völlig legitim. Es ist nun mal wichtig, dass jüngere KuK, wenn sie es denn wünschen, erste Zusatzaufgaben übernehmen können, um sich weiter zu entwickeln und es ist auch wichtig, dass sie dann später das Gefühl haben, auch etwas davon zu haben. In den Fällen, in denen es zB in der Fachgruppe zwei gute und geeignete KuK gibt, die sich für eine bald frei werdende Funktionsstelle interessieren, sorgt ein guter Schulleiter dafür, dass erst mal ein ganz anderer Kollege die Leitung kommissarisch übernimmt, der zB kurz vor der Pensionierung steht, und führt das Bewerbungsverfahren dann auch offen und transparent durch.
Und KuK, die wirklich Interesse an Stellen an anderen Schulen haben, finden in der Regel auch Möglichkeiten sich bemerkbar zu machen, es gibt auch Wege sich außerhalb der eigenen Schule sichtbar zu engagieren.
Diejenigen, die sich darüber beklagen, keine Chance gegen Hausbewerber bei Stellen in anderen Schulen zu haben, sind - zumindest teilweise - die, bei denen es gute Gründe dafür gibt, dass sie im eigenen Haus nicht berücksichtigt werden, zB weil sie eben nicht mehr machen, als nötig, oder weil sie ihre Fähigkeiten schlicht überschätzen.