Man kann jemanden ja erst mal Abordnen.
Wenn er denn ein halbes Jahr an der neuen Schule ist, kann man ihn fragen, ob er nicht einer freiwilligen Versetzung zustimmen möchte.
Wenn er dann ablehnt, kann man ihn noch mal nachdrücklich fragen.
Man kann ihm erklären, dass er vielleicht nicht mehr zu seinen Vorstellungen an seine alte Schule zurück kann, da ist doch inzwischen eine andere Lösung gefunden und eigentlich gar kein Platz mehr für ihn.
Und so weiter. Man braucht als Betroffener in solchen Fällen wirklich ein dickes Fell.
Und letztlich ist auch eine dauerhafte Versetzung beamtenrechtlich möglich, nachdem man selber die Voraussetzungen dafür geschaffen hat: Man ordnet die Schulleitung ab, verteilt die Aufgaben der Schulleitung an der alten Schule an andere KuK und setzt eine kommissarische Schulleitung ein, dann versetzt man die alte Schulleitung anschließend dauerhaft mit der Begründung, sie würde als Schulleitung an der alten Schule nicht mehr gebraucht.