In Niedersachsen sind Zwischennoten bei Klassenarbeiten etc. erlaubt - solange der Schulvorstand dies entschieden hat. Falls kein Beschluss da ist, sind sie verboten. (Das ist also eine Regelung, die von Schule zu Schule unterschiedlich sein kann.)
Zitat von Erlass: Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen3.4.2 Zwischennoten und so genannte Prädikatsanhängsel sind in Notenzeugnissen unzu- lässig.
Für Klassenarbeiten gilt:
Zitat von Erlass: Schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen
- Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbot von Zwischennoten (Nrn. 3.4.1 und 3.4.2 des Bezugserlasses zu a) entsprechend anzuwenden.
Der Deregulierungserlass gibt Schulen Spielraum ausschließlich bei der Bewertung schriftlicher Klassenarbeiten das Verbot außer Kraft zu setzen.
Es gilt auf jeden Fall für Zeugnisnoten (und die soMi).