Beiträge von Moebius

    Noten werden nicht berechnet (wird in Niedersachsen durch das Landesschulgesetz sogar ausdrücklich ausgeschlossen), sondern aufgrund der Gesamtbetrachtung der erbrachten Leistungen und der Leistungsentwicklung ermittelt.


    In dem hier vorliegenden Fall würde das wohl eine 4 bedeuten, zumindest wenn die Abschlussprüfung einen ernstzunehmenden Faktor für die Gesamtnote darstellen soll.


    Grüße,
    Moebius

    Hauptgrund ist meiner Meinung nach eine völlig unausgeglichene Verteilung des Studienfächer. Jahrelang haben sich viele Tausende vom Stichwort Lehrermangel völlig unreflektiert in das Studium locken lassen. Der Lehrermangel besteht tatsächlich, aber nur in bestimmten Schulformen und Fächern und keineswegs allgemein.
    Im Primarbereich und allgemein in Fächern wie Deutsch, Geschichte, etc. sieht es derzeit übel aus, da ein massiver Überschuss an Absolventen besteht und das wird sich in den nächsten Jahren noch deutlich verschlimmern, besonders wenn die Pensionierungswelle ab 2012 abflacht. Germanistik ist derzeit immer noch das dritthäufigste Fach bei Studiemanfängern und ein Großteil davon will in die Schule. In diesen "Trendfächern" kann man eigentlich gar nicht deutlich genug darauf hinweisen, dass aus Bedarfssicht bestenfalls einer von 20 Studienanfängern tatsächlich in diesem Beruf arbeiten kann.
    In vielen Mangelfächern und "unattraktiven" Schulformen herrscht aber das krasse Gegenteil. Grade in Fächern, die als "unsexy" gelten (Physik, Chemie, Mathe,...) sind die Chancen mehr als gut, hier kann bereits jetzt in vielen Schulen der Unterrichtsbedarf nicht mehr gedeckt werden, weil es schlicht keine Bewerber gibt.


    Grüße,
    Moebius

    Hallo,


    auch wenn ich deinen Ärger verstehen kann - was genau versprichst du dir von einer Anzeigen? Die Polizei wird wegen 50 € nicht irgendwelche Schüler vorladen und verhören, zumal ja kein begründeter Tatverdacht gegen eine einzelne Person besteht.
    Das einzige, was passieren wird ist, dass deine Anzeige aufgenommen wird und du wahrscheinlich ein paar Wochen später eine Mitteilung bekommst, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
    Schmeiß dem verlorenen Geld nicht noch verschwendete Zeit hinterher.


    Grüße,
    Moebius

    Die Streichung des Arbeitszimmers ist genau so eine Sache, wie die Streichung der Entfernungspauschale - ziemlich umstritten. Hier wird es mit Sicherheit Musterprozesse geben und es kann durchaus sein, dass das Arbeitszimmer wieder anerkannt werden muss. Deshalb würde ich es erst mal mit ansetzen. Wenn die Anerkennung dann abgelehnt wird Einspruch einlegen, nur so behält man seine Ansprüche, falls das Gesetz nachträglich gekippt wird.


    Bei Werbungskosten hat man die Wahl, entweder die Pauschale abzusetzen (die ist aber nicht 5400 ¤, sondern etwa so um 500 ¤), oder einzeln aufzulisten. Die meisten Lehrer dürften mit letzterem besser fahren.


    Grüße,
    Moebius

    Wir sprechen hier laut Paulchen von insgesamt "9 Stellen" bei denen es sich um "doch recht komplexe Sätze" handelt. In der Summe dürfte hier ungefähr eine komplette Seite weitestgehend identisch mit fremden Material sein. Und ihr diskutiert hier ernsthaft über die Frage, ob es sich dabei wirklich um einen erheblichen Umfang handelt oder ob es vielleicht noch Zufall sein kann.
    Es ist für mich auch nicht so zentral, ob die Texte abgeschrieben oder auswendiggelernt sind, denn die Schülerin hat versucht die Abschnitte als eigene Leistung auszugeben, was sie definitiv nicht sind.
    Ich persönlich würde die Abschnitte jeweils als nicht gekennzeichnete Zitate behandeln. Ich würde ihr also nicht 00 P für die Klausur geben, aber bei der Bewertung jetzt so zu tun, als hätte sie die Abschnitte tatsächlich selbst verfasst halte ich für absurd.


    Grüße, Moebius

    Niemand hat hier "zur Treibjagt geblasen", die Schülerin soll nicht fertiggemacht werden, es geht lediglich darum aufzuzeigen, dass so ein Verhalten nicht legitim ist. Ich finde die Einstellung von einigen von euch hier schon etwas merkwürdig - es besteht doch kein Zweifel daran, dass die Schülerin hier in erheblichem Umfang gemogelt hat. Und die Mehrheit hier scheint tatsächlich die Meinung zu vertreten, man solle einer erwachsenen Schülerin das wortwörtliche Abschreiben von mehreren längeren Passagen in einer Klausur durchgehen lassen weil "wir ja früher auch alle mal gemogelt haben" oder "weil man sie ja nicht direkt dabei erwischt hat".
    Wenn das eure pädagogische Meinung ist - von mir aus. Was Auskünften zur juristischen Lage betrifft, sollte man sich aber nicht auf Mund-zu-Mund Propaganda verlassen (auch nicht von Fachleitern), sondern einfach mal einen Blick in's Gesetz oder passende Sekundärliteratur werfen. Meine Aussage von oben (längere wortwörtliche Passagen sind im Sinne eines Anscheinsbeweises als Täuschungsversuch zu werten) habe ich aus einem Einführungsbuch zum Schulrecht vom Philologenverband Niedersachsen. Den genauen Titel habe ich leider grade nicht parat. In dem Fallbeispiel ging es nicht um das Abschreiben aus der Literatur, sondern um das im Nachhinein bemerkte Abschreiben vom Nachbarn, aus meiner Sicht ist es jedoch nicht entscheidend, wo abgeschrieben wurde.


    Grüße,
    Moebius

    Es hält sich unter Lehrern der weit verbreitete Glaube, man könne Abschreiben und ähnliches nur sanktionieren, wenn man den Schüler "auf frischer Tat" ertappt. Aus pädagogischer Sicht, kann man die Meinung sicher vertreten, aus juristischer Sicht hat man jedoch durchaus die Möglichkeit anders zu handeln. Wenn Textpassagen wortgleich denen eines Nachbarn oder einer anderen Vorlage entsprechen, kann das als Anscheinsbeweis gewertet werden, dass der Schüler abgeschrieben hat.
    In deinem speziellen Problem hast du meiner Meinung nach - zumindest juristisch - die Möglichkeit hier einen Täuschungsversuch anzunehmen und entsprechend zu verfahren. Ob du das möchtest, ist natürlich eine andere Frage, aber bei einer Obstufenschülerin, die kurz vor dem Abi steht, würde ich dieses Verhalten auf jeden Fall nicht einfach übergehen.


    Grüße,
    Moebius

    Mal ganz davon abgesehen, dass du dich juristisch dabei auf dünnem Eis bewegst, denn solche "Zusatzarbeiten" dürfen eigentlich nicht "sinnlos" sein, sondern müssen gezielt gestellt werden, damit Schüler den Stoff, den sie versäumt haben, dabei nachholen können.

    Grafische Darstellungsformen sollten ja, zumindest auf einer propädeutischen Ebene, in der 7 schon da sein. Ich habe Zuordnungen mal eingeführt, indem ich einfach Zeit-Temperatur-Diagramme für verschiedene Orte auf den OHP gelegt habe, das wesentliche Merkmal (Durch das Diagramm wird jedem Ausgangswert ein zugeordneter Wert eindeutig zugewiesen) kam dann schon automatisch von den Schülern.
    Für einen UB ist das so sich noch zu wenig.
    Die Sache mit den Füllstandsgraphen ist nett, habe ich auch schon mehrfach gemacht, meiner Meinung nach aber nicht unbedingt für die erste Stunde geeignet, da dir dann der Schwerpunkt in Richtung "Lesen und Interpretieren von Funktionsgraphen verrutscht", und da muss die grundlegende Begriffsbildung für den Funktionsbegriff vorher abgeschlossen sein.


    Ich würde es so machen:
    1. Gruppenarbeitsphase, in der die grafische Repräsentation einer Zuordnung präsentiert wird, Schüleräußerungen erst offen sammeln und dann durch möglichst wenige Impulse daraus eine Definition für den Begriff "Zuordnung" entwickeln.
    2. Partnerarbeitsphase, bei der die Schüler viele Beispiele, möglichst auch aus ihrer Alltagswelt, daraufhin untersuchen sollen, ob eine Zuordnung vorliegt und welche Größen der Ausgangswert und welche der zugeordnete Wert sind. Dazu würde ich ein Arbeitsblatt machen auf dem die Beispiele in möglichst vielfältigen Variationen vorgegeben werden (Diagramme, Tabellen, textlich gegebene Zuordnungen, Preisangaben,...) und auch ein paar Beispiele druntermischen, die keine mathematische Zuordnung darstellen, weil die Eindeutigkeit verletzt wird.
    3. Didaktische Reserve


    Grüße,
    Moebius

    Trotzdem ist mir noch nicht klar, welche Lernvoraussetzungen die Schüler haben und was genau du inhaltlich machen willst - einfach nur ein wiederholen verschiedener Darstellungen von Brüchen fände ich in der 7. Klasse zu einfach. Auf welcher Schulform unterrichtest du? Bevor wir dir Tipps für die Stunde geben können, müsstest du dir ein Schwerpunkt oder Hauptanliegen überlegen. Wenn das ganze in Richtung "Wiederholung und Vertiefung verschiedener visueller Darstellungsmöglichkeiten von Brüchen" gehen soll, würde ich vielleicht mit einer Folie als nonverbaler Impuls einsteigen, auf der eine Reihe von Brüchen und unterschiedliche Darstellungsformen abgebildet sind. (Je 1 Bruch und 2-3 dazu passende Repräsentationen). Dann sollten die Schüler von sich aus den Zusammenhang nennen und erläutern können und im Anschluss passende Paare raussuchen.

    Brüche in 7 einführen, wenn das Thema bereits in 6 behandelt wurde?
    Eigentlich sollte die komplette Bruchrechnung in 5 und 6 abgehandelt worden sein, vielleicht könntest du etwas konkreter werden, was den Stand der Klasse und dein angepeiltes Thema betrifft. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du in der 7 wirklich noch eine Einführung der Brüche machen musst, Bruchrechnung ist ein weites Feld.


    Grüße,
    Moebius

    Timm, hast du denn einen Farblaser, der normale Folien nimmt? Ich will mir in den nächsten Wochen einen zulegen, hatte bei meinem letzten aber das Problem, dass der keine normalen "Laser-Folien" genommen hat, sondern nur spezielle "Farb-Laser-Folien", die fast 1 ¤ pro Stück gekostet haben.


    Grüße,
    Moebius

    Absetzen kannst du als Werbungskosten zunächst mal alles, was du für die Schule anschaffst. Einelanschaffungen über einem bestimmten Betrag allerdings nur über mehrere Jahre (zB PC's). Zusätzlich kannst du 20 % deiner Telefon- und Internetkosten als dienstlich ansetzen und geltend machen.
    Als Fahrtkosten kannst du meines Wissens die tatsächlich gefahrenen Wege angeben (soweit du dafür keine Reisekostenerstattung bekommst). Ich würde da erst mal großzügig abschätzen, keiner erwartet, dass du ein Fahrtenbuch führst. Plausibel sind in meinen Augen 5 Fahrten pro Woche zur Schule und 2-3 zum Seminar (ich würde auch jeweils von meinem Wohnort aus rechnen). Abgesetzt werden kann die einfache Strecke. Du musst übrigens auch nicht den kürzesten Weg nehmen, wenn du dadurch Zeit sparst, kannst du durchaus kleine Umwege fahren (also etwa 15 km über die Autobahn statt 7 km durch die Innenstadt). Weiterhin kannst du Vorsorgekosten (zB Krankenkasse) geltend machen.
    Grundsätzlich gilt: Was akzeptiert wird, hängt in der Praxis auch vom Sachbearbeiter ab. Ich würde immer erst mal alles angeben, was mir als dienstlich bedingte Ausgaben einfällt, schlimmstenfalls werden einige Sachen halt gestrichen.

    Du meinst wahrscheinlich den Beihilfeergänzugstarif. Dabei geht es um Leistungen, die die Beihilfe generell nicht übernimmt, die aber von einer privaten KV idR gezahlt werden. Dadurch wird quasi die Lücke zwischen 50% und 100% geschlossen. Das Betrifft solche Dinge wie aufwendigen Zahnersatz oder Einzelzimmer im Krankenhaus, die Kostendämpfungspauschale wird durch Ergänzugstarife in der Regel nicht abgedeckt (soweit ich weis).
    Auch bei der PKV lohnt es sich im Übrigen nicht, schon bei 100 ¤ Rechnungen einzureichen, da man sich damit die Beitragsrückerstattung kaputt macht.


    Es gibt schulrechtlich gesehen genau zwei Noten (von der Zeugnisnote mal abgesehen): schriftliche Noten (die ausschließlich für Klassenarbeiten und Klausuren vorgesehen sind) und eine Note für die "sonstige Mitarbeit". Diese wird den Schülern üblicherweise als "mündliche Note" mitgeteilt, subsummiert in Wirklichkeit jedoch nicht nur die mündliche Leistung, sondern alles, was nicht Klassenarbeit, aber dennnoch in irgendeiner Form relevant für die Zeugnisnote ist. Darunter fallen Mitarbeit im Unterricht, Heftführung und auch Kurztests. Wenn du anfängst irgendwelche zusätzlichen Noten zu erfinden, beispielsweise eine "schriftliche Heftnote" oder "benotete Kurztest" befindest du dich sicher in guter Gesellschaft, denn viele Lehrer vergeben Noten für alles mögliche. Dir sollte jedoch klar sein, dass du dich damit außerhalb des schulrechtlichen Rahmens bewegst. Falls du bei der Begründung der Zeugnisnote auf deine persönlichen Notenkonstrukte zurückgreifst (Etwa einem Schüler sagst, dass seine Heftnote den Ausschlag zu einer 5 gegeben hat) ist die Zeugnisnote juristisch anfechtbar.


    Grüße,
    Moebius

    Sowohl die Bildungsstandards als auch die Kerncurricula sind outputorientiert, welche Kompetenz durch den Einsatz welcher Methode erreicht werden soll, wird nirgends vorgeschrieben.
    Bildungsstandards sind eine Vereinbarung der KMK, sie gelten bundeslandübergreifend und bilden den Rahmen für eine Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse zwischen den einzelnen Ländern. Kerncurricula "brechen" diese Bildungsstandards sozusagen auf Ebene der einzelnen Länder. Sie stellen eine Konkretisierung und Präzisierung der Bildungsstandards da und legen genauer fest, welche Kompetenzen unter den einzelnen Oberbereichen bis zu welchem Zeitpunkt beherrscht werden sollen. Sie sind den Bildungsstandards untergeordnet.

    Hausarbeiten dürfen nicht benotet werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Da sich Hefte / Mappen zum großen Teil aus Hausarbeiten zusammensetzen ist eine Benotung des Heftes sehr problematisch.
    Ich schreibe kurze Kommentare und mache mir selbst Notizen in +/- Form, das Ganze geht dann natürlich in die mündliche Leistung ein.

    Vor allem würde ich, besonders für Arbeiten, ein Zeichenprogramm nehmen, bei dem ich Maße für die Flächen als Zahlenwerte eingeben kann (OOffice Draw kann das).
    Mit Hand-Zeichnungen ist es immer so eine Sache, da fangen Schüler schnell an über Ungenauigkeiten zu Diskutieren. Wenn ein Programm die Grafiken mit exakten Größen gezeichnet hat, gibt es den üblichen mm Messspielraum, aber kein Potential für weiteres Aufweichen.

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