ZitatOriginal von lisasil
Danke für die Antwort!
Ist das eine eigene Einschätzung oder eine nachlesbar Festlegung?
Details kannst du in der Konferenzordnung deines Bundeslandes nachlesen, aber ich glaube nicht, dass du da genaue Regeln über Mindestumfang oder zulässige Tagesordnungspunkte von Dienstbesprechungen finden wirst, das dürfte dem Ermessen des Konferenzleiters - also des Schulleiters - obliegen. Und eine Festveranstaltung zu einem besonderen Jubiläum ist halt genau so eine Dinestveranstaltung wie eine Konferenz, Elternsprechtag oder Tag der offenen Tür, auch daran musst du teilnehmen, wenn der Schulleiter es anordnet. Auch da gibt es keine "Liste" mit erlaubten Zusatzveranstaltungen, es sollte halt nur insgesamt im Rahmen bleiben.
ZitatOriginal von lisasil
Wer kommt für die durch die Teilnahme an der möglichen Dienstveranstaltung entstanden Kosten (z. B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc. ) auf und wo kann ich diese geltend machen???
Mit solchen Fragen drückst du wohl nur einen gewissen Unwillen deinerseits aus, denn eigentlich sollte dir klar sein, dass der Lehrerberuf mehr Präsenz in der Schule als nur die reine Unterrichtszeit erfordert und du eine Kinderbetreuung genau so wenig vom Arbeitgeber finanziert bekommst, wie jeder andere Beschäftigte.
Fahrtkosten kannst du steuerlich geltend machen, wie die normalen Fahrten zur Unterrichtszeiten auch.
Grüße,
Moebius