Beiträge von Moebius

    "Untersagen" kann die Landesregierung gar nichts. eine Rechtsgrundlage zur besonderen Einschränkung der Reisefreiheit für Lehrer gibt es nicht.

    Faktisch ist die Rechtslage in allen Bundesländern die gleiche und auch vergleichbar mit Angestellten in der freien Wirtschaft, für die im Prinzip auch das gleiche gilt:

    Wer sich wissend und freiwillig in eine Situation begibt, in der er anschließend in Quarantäne muss, muss damit rechnen für die Zeit der Quarantäne keine Bezüge (bzw. kein Gehalt) zu bekommen. So einfach ist das.

    Ich bin weder katholisch noch christlich, was ich auch der Schulleitung mitgeilt hatte. Die hatten gesagt, dass sie das nicht fragen dürften aber da ich es von mir aus gesagt habe, haben sie mir gesagt, dass das an und für sich in Ordnung sei. Allerdings, muss ich als Lehrer an einer katholischen Schule die Werte der katholischen Kirche vertreten.

    Da wäre ich erst mal skeptisch.

    Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft sind Tendenzbetrieben. Sie dürfen eine Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche als Einstellungskriterium verlangen und tun das in der regeln auch. Ich war auch mal in der Situation, dass mich die Leitung einer Schule in kirchlicher Trägerschaft unbedingt haben wollte, weil es in Physik als Mangelfach brannte. Die hat mir dann auch erzählt, dass es auch ohne Mitgliedschaft ginge, schon aufgrund der prekären Situation in meinen Fächern. Am Ende ist die Sache bis zum Bischoff rauf gegangen, weil es ein Präzedenzfall gewesen wäre, der hat das dann abgelehnt. (Heute bin ich froh darüber.)

    Selbst wenn du als nicht-Christ dort eine Stelle bekommst, wirst du immer die Notlösung sein. Du wirst zum Beispiel keine Perspektive auf ein Beförderungsamt haben.

    Meine Kollegin meinte heute (nachdem ein Kind in ihrer Klasse und eines in meiner negativ getestet wurde), dass die Kinderärzte vielleicht die Anweisung erhalten haben bei positiven Tests diese als negativ auszugeben :autsch:

    Klar haben sie das, von Marc Zuckerberg, dem König der Echsenmenschen.

    Bildung und Verstand haben weniger miteinander zu tun, als man denkt.

    Und nochmal:

    Persönlich glauben kann ich alles oder nichts. Es gibt auch immer noch Menschen, die glauben, Mütter gehören gehören generell an den Herd. Auch die lassen sich in der Regel weder durch Sachargumente noch durch Mehrheiten davon abbringen und argumentieren auch gerne auf der Moralebene.

    Wonach ich zu handeln habe und wie ich mich zu verhalten habe ist rechtlich zum Glück eindeutig geklärt.

    Ich zitiere mich mal selbst, denn die Frage wurde noch nicht beantwortet: Mr Jules (und alle anderen, die das Verschweigen höchst unmoralisch finden): wie lautet deine / eure Antwort???

    Man stellt niemanden ein, weil man "einen durchgängigen LK-Lehrer für die Qualifikationsphase sucht", man stellt jemanden ein, weil man Bedarf in seinen Fächern hat und dann hat man anschließend 3, 8 oder 20 Kollegen in dem jeweiligen Fach und macht die Unterrichtsverteilung passend. Und wenn sich was ändert und es dann nicht mehr passt, ändert man die Unterrichtsverteilung. Wenn es kurzfristig gravierende Probleme gibt, die man nicht mit Bordmittelt lösen kann, wendet man sich an die übergeordnete Behörde und lässt sich durch eine Abordnung aushelfen.

    Wenn mir das alles zu viel Arbeit ist und ich keinen Bock auf die ständige Umplanerei habe und eigentlich nur meine Ruhe haben möchte, werde ich nicht Schulleiter.

    Würdest du verstehen, was ich schreiben, kämen von dir keine schrägen Behauptungen bezüglich irgendwelcher Pflichten. Du hast schon zu Anfang nicht verstanden, was ich schreibe, sonst hättest du dir deine Ausführungen zur juristischen Lage sparen können. Du willst es eben nicht verstehen und stattdessen lieber in deine unpassenden Schubladen einsortieren. Manchmal ist das eben so.

    Die Gleichstellungsgesetzgebung hat das erklärte Ziel, dass niemand benachteiligt werden soll, unter anderem aufgrund einer Schwangerschaft.

    Du sagst, du würdest zwar nicht direkt danach Fragen, meinst aber auf irgendwelche Fragen nach Übernahme von Klassenenleitung wäre die Bewerberin moralisch verpflichtet dir die Wahrheit zu sagen, nämlich das sie das nicht könne, weil sie schwanger sei. Du würdest sie dann nicht einstellen. Wenn sie in der Situation nicht die Wahrheit sagt (was sie aus genau diesem Grund nicht muss), wäre für dich das Vertrauensverhältnis zerrüttet und du könntest nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten.

    Das ist ein glasklarer Versuch das Gleichstellungsgesetz zu umgehen, mit dem Ziel eine Bewerberin zu diskriminieren, die einem eindeutigen Schutzgrund des AGG unterliegt, da gibt es überhaupt nichts schön zureden.

    Natürlich wird der potentielle neue Arbeitgeber belogen. Wenn der erläutert, dass er für die nahe Zukunft eine verlässlichen Arbeitnehmer braucht, der eine Klassenleitung übernehmen soll und eine Planstelle in Aussicht stellt und man darauf hin erklärt, dass sich das mit den eigenen Vorstellungen deckt und man sehr gerne die Chance hätte, sich im Schulbetrieb einzubringen und die Klassenleitung zuverlässig zu übernehmen, dann ist das schlicht und ergreifend gelogen. Dass hier juristisch gesehen niemand sagen muss, dass sie schwanger ist, steht gar nicht zur Debatte.

    Egal durch welche Hintertür du hier versuchst eine wie auch immer geartete Pflicht eine Schwangerschaft mit zu teilen herbei zu reden, sei es moralisch oder sonst wie - es gibt sie nicht. Und die gesetzlichen Regelungen die das eindeutig festlegen sind genau wegen Leuten erlassen worden, die so verquer denken wie du.

    Von der rechtlichen Seite ist hier gar nicht die Rede. Die ist eindeutig.

    Hier geht es ja darum, ob es moralisch vertretbar ist, den potentiellen Arbeitgeber zum eigenen Vorteil ins offene Messer laufen zu lassen.

    Von potentiellen Mitarbeitern nicht belogen werden zu wollen ist ganz sicher keine Inkompetenz in Fragen der Personalführung.

    Noch mal: niemand wird belogen, die Frage wir gar nicht gestellt. Und wenn doch, hauen PR oder Gleichstellungsbeauftragte dazwischen, bevor jemand antworten kann. Die Frage ist geradezu das Paradebeispiel für Fehlverhalten in Vorstellungsgesprächen. Jeder, der mit solchen Gesprächen zu tun hat, bekommt in der entsprechenden Fortbildung eingebläut, dass er sie nicht zu stellen hat, auch nicht durch die Blume oder sonstwie. Wer es doch tut ist entweder inkompetent oder vollkommen schmerzfrei, weil er 6 Monate vor der Pensionierung steht und diese gerne noch etwas beschleunigen möchte.

    Ich war bisher in ca. 100 Vorstellungsgesprächen unter 5 verschiedenen Verantwortlichen. Ich habe noch nie erlebt, dass die Frage gestellt wurde.

    Schwangerschaften haben keine Rolle zu spielen. Das ist "Bewerbungsgespräche 101". Kein wenn, kein aber. Punkt.

    Ich würde nie jemanden fest einstellen, der so etwas nachweisbar verschwiegen hat.

    Etwas verschwiegen, das er dir nicht mitteilen muss und nach dem du nicht mal fragen darfst.

    Es gibt diesbezüglich kein Auskunftsrecht und erst recht keine aktive Bringschuld es mit zu teilen. Ein Schulleiter, der daraus ein "Vertrauensverhältnis unreparierbar zerstört" stricken will, dokumentiert lediglich eine eigene Inkompetenz in Fragen Rechtskenntnis und Personalführung.

    "Wöchentliche Tests für Lehrer" ist die nächste Schattendiskussion an der Realität vorbei.

    Es gibt in Deutschland 800 000 Lehrer und eine Gesamttestkapazität von ca. 1 Mio. Glaubt ihr wirklich, dass es ab August eine Regelung gibt, bei der praktisch die gesamte Testkapazität in Deutschland ausschließlich für Lehrer genutzt wird?

    Das wird nicht passieren, hypothetische Diskussionen darüber, wer das bezahlt, sind überflüssig.

    Ich will auch nicht wöchentlich getestet werden. Bei Tests in Schulen geht es auch nicht um den Schutz einzelner Personen sondern um die Beantwortung der Frage, ob es überhaupt eine verdeckte Ausbreitung von Covid19 innerhalb von Schulen gibt. Die Tests sind primär von akademischem Interesse.

    Meiner Erfahrung nach ist das einzige, was relativ sicher Funktioniert, Option 3.

    Alle anderen gehen nur mit gutem Willen und Kooperation der Schulleitung und Behörde. Ich hatte in meiner PR-Arbeit in den letzten Jahren zwei vergleichbare Fälle, in beiden hat die Schulleitung die Freistellung befürwortet, die Behörde diese aber kategorisch abgelehnt. Beide Kollegen haben die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt und sind aus dem Schuldienst ausgeschieden.

    Ach Kinners, das ist doch heiße Luft.
    Selbst wenn sich irgendein MK den Schuh anziehen und versuchen würde, dass um zu setzten, dann müsste auch ein Angebot da sein. Wie soll das denn bitte aussehen? Bei 800 000 Lehrern in D, nur mal angenommen jeder Lehrer soll nur 2 Tage fortgebildet werden und das in Gruppen a 20 Personen ...

    Macht 80 000 Fortbildungstage, mit Inhalten, die man in den nächsten 4 Wochen spontan organisieren müsste und Referenten, die es jetzt noch gar nicht gibt.

    Springt doch nicht immer gleich auf jeden Blödsinn an.

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