Beiträge von Moebius

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    Original von lisasil
    Danke für die Antwort!


    Ist das eine eigene Einschätzung oder eine nachlesbar Festlegung?


    Details kannst du in der Konferenzordnung deines Bundeslandes nachlesen, aber ich glaube nicht, dass du da genaue Regeln über Mindestumfang oder zulässige Tagesordnungspunkte von Dienstbesprechungen finden wirst, das dürfte dem Ermessen des Konferenzleiters - also des Schulleiters - obliegen. Und eine Festveranstaltung zu einem besonderen Jubiläum ist halt genau so eine Dinestveranstaltung wie eine Konferenz, Elternsprechtag oder Tag der offenen Tür, auch daran musst du teilnehmen, wenn der Schulleiter es anordnet. Auch da gibt es keine "Liste" mit erlaubten Zusatzveranstaltungen, es sollte halt nur insgesamt im Rahmen bleiben.


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    Original von lisasil
    Wer kommt für die durch die Teilnahme an der möglichen Dienstveranstaltung entstanden Kosten (z. B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc. ) auf und wo kann ich diese geltend machen???


    Mit solchen Fragen drückst du wohl nur einen gewissen Unwillen deinerseits aus, denn eigentlich sollte dir klar sein, dass der Lehrerberuf mehr Präsenz in der Schule als nur die reine Unterrichtszeit erfordert und du eine Kinderbetreuung genau so wenig vom Arbeitgeber finanziert bekommst, wie jeder andere Beschäftigte.
    Fahrtkosten kannst du steuerlich geltend machen, wie die normalen Fahrten zur Unterrichtszeiten auch.


    Grüße,
    Moebius

    Ich würde sagen:


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    Original von lisasil
    1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?


    Jain. Kommt darauf an, wie geladen wird. Grundsätzlich muss das keine Dienstveranstaltung sein, der Schulleiter kann es aber als (einzigen Tagesordnungspunkt) einer Dienstbesprechung verkaufen, dann herrscht Anwesenheitspflicht. Eine Dienstbesprechung am Nachmittag des letzten Schultages zu terminierten ist zwar höchst ungeschickt, aber meines Wissens zulässig. Für mich hört sich das nach einem Problem an, dass der Personalrat mit der Schulleitung klären müsste, denn niemandem kann daran gelegen sein, dass die Kollegen bei solch einer Verabschiedung reihenweise fern bleiben (und sei es mit Krankmeldung).


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    Original von lisasil
    2. Der Geburtstag der Schule jährt sich dieses Jahr zum 75. Mal. Dazu soll eine Feierstunde (ohne Zustimmung der LK) stattfinden, zu der der Dezernet sowie diverse Vertreter des Schulträgers eingeladen sind. Diese Feier findet unter der Woche am Abend (ca. 3 Stunden offizielles Programm mit anschließendem Imbiss) statt. Sowohl am Vormittag als auch am darauf folgenden Tag ist regulärer Unterricht.
    Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitspflicht herrscht?


    Das würde ich klar als Dienstveranstaltung sehen. Es gibt gewisse Einschränkungen über Gesamtarbeitszeit an dem Tag und Mindestpause bis zum Wiederbegin, die einzuhalten wären, aber grundsätzlich ist das eine normale Dienstveranstaltung.

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    Original von floridapanthers
    IDer, der am meisten macht, bekommt die Stunden.


    Ich fürchte, das ist eine Fehlannahme - Entlastungsstunden bekommt in der Regel nicht unbedingt der der am meisten macht, sondern der, dessen Arbeit an bestimmten Stellen unverzichtbar ist und der gleichzeitig deutlich macht, dass er das nicht für lau erledigt. In diesem Zusammenhang sind solche Verhaltensweisen


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    Original von Tamina
    Da kann ich auch um Hilfe rufen, aber diese Firma betreut neben unserer Schule noch 16 weitere Schulen und da kann der größere Support schon mal 14 Tage dauern. So lange habe ich dann keine Geduld.


    wahrscheinlich eher kontraproduktiv. Warum soll deine Schulleitung dir Entlastung geben, wenn du sogar freiwillig Dinge zusätzlich machst, für die eigentlich jemand anders bezahlt wird?


    Grüße,
    Moebius

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    Original von Sonnenkönigin
    einen routinierten eindruck macht deine antwort gar nicht, sorry, aber beschimpfungen helfen nun wirklich überhaupt nicht weiter.


    Wo meinst du denn irgendwelche Beschimpfungen ausgemacht zu haben?


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    Original von Sonnenkönigin
    und du bleibst selbstverständlich immer ganz ruhig, wenn du mit irrationalen vorwürfen konfrontiert wirst, nee, ist klar


    Innerlich bleibe ich auch nicht immer ganz ruhig, auch bei mir gab es in den letzten Jahren Situationen, in denen Eltern schon mal impulsiv reagiert haben. Das ist nicht schön, ein Stück weit kann ich es aber verstehe wenn Eltern emotional reagieren, zB wenn man ihnen als Klassenlehrer mitteilen muss, dass das Kind nicht versetzt wird. Die erste Grundregel als Lehrer sollte sein, sich dann nicht sofort auf eine Diskussion einzulassen, sondern erst mal etwas professionelle Distanz aufzubauen - innerlich und zeitlich (auf deine Post antworte ich ja auch nicht sofort, nachdem ich sie gelesen habe).
    Die Dinge zu versachlichen ist dein Job als Lehrer, nicht primär der der Eltern.


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    Original von Sonnenkönigin
    es tut mir ja leid, nichts genaueres sagen zu können, aber so ist die situation nun mal - willkommen im schulalltag!


    Glücklicherweise scheint mein Schulalltag etwas anders auszusehen als deiner. Oder zumindest haben wir nicht die gleiche Wahrnehmung. Im übrigen entsteht bei mir mehr und mehr der Eindruck, dass du gar keine wirkliche Hilfe suchst, sondern letztlich nur Bestärkung der Art "ja genau, diese bösen Eltern, alle in einen Sack stecken und mit dem Knüppel drauf, trifft immer den richtigen" hören willst. Jeder der in irgendeiner Art darauf hinweist, dass dein Vorgehen (soweit man es denn aus deinen spärlichen Informationen entnehmen kann) vielleicht nicht ganz glücklich ist, wird direkt angepampt. Ich denke, dass diese Gesprächsstrategie zur zielorientierten Problemlösung nicht unbedingt geeignet ist, ist dir in diesem Thread jetzt oft genug gespiegelt worden. Der ganz überwiegende Teil der Eltern und Schüler ist an einem guten Verhältnis zum Lehrer interessiert und verhält sich uns gegenüber völlig normal. Ich erwarte keine Blumensträuße und Dankesreden, aber wenn man genau zuhört, bekommt man von Schülern und Eltern sehr viel positive Rückmeldung. Allerdings oft etwas subtiler als die Kritik, die es natürlich auch gibt. (Ich würde sogar sagen, dass wir als Lehrer da ziemlich privilegiert sind, denn in kaum einem anderen Beruf gibt es so viele positive Kleinigkeiten.)
    Ich wünsche dir viel Erfolg für dein Elterngespräch.


    Grüße,
    Moebius

    Aus zwei Gelegenheiten bei denen man miteinander gesprochen hat, bei einem Fremden eine Alkoholismuserkrankung diagnostizieren zu können, halte ich für zweifelhaft, auch wenn du persönlich starke Vorerfahrungen hast, aber sei es drum.
    Wesentlich ist auf jeden Fall die Frage ob der Alkoholkonsum Einfluss auf die dienstliche Tätigkeit hat, nur dann ist die Schule, bzw. der Dienstvorgesetzte gefordert - und berechtigt - tätig zu werden. Ist das der Fall? So lange die Kollegin ihren Pflichten nachkommt und nicht irgendwie auffällig wird (permanenter Geruch nach Hochprozentigem wäre da sicher ein Faktor, aber du hast ja nicht gesagt, woran du das Alkoholproblem erkannt zu haben glaubst) ist ihr privater Alkoholkonsum zunächst mal genau das - privat. Wenn du dich damit also an den Schulleiter wenden willst, dann nur, wenn auch wirklich dienstliche Dinge vorgefallen sind, die du auch benennen kannst.
    Natürlich sollte man einem Mitmenschen auch sonst helfen, wenn man das Gefühl hat er braucht Hilfe, aber dann nicht über die dienstliche Schiene, sondern als Freund (aber in der Position ihr gegenüber bist du wohl nicht).

    Was aber durchaus zu rechtfertigen ist: jemand der mit 40 einen neuen Beruf einschlägt, wird nirgendwo außerhalb des öffentlichen Dienstes aus dem Stand das gleiche Gehalt bekommen, wie sein gleich alter Kollege, der in dem Beruf über 15 Jahre Erfahrung verfügt.

    Du beantwortest leider die Rückfragen in diesem Thread nicht und irgendwie wird für den Außenstehenden nicht klarer, wie genau eigentlich die Situation ist. Mir stellt sich das Bild im Augenblick so da:


    Du hast über Umwege mitbekommen, dass die Eltern "hintenrum" irgendetwas negatives über dich geäußert haben, kannst aber nicht genau benennen was denn konkret vorgefallen ist, mit Außnahme einiger Lapalien (fehlender Folienstift). Daraufhin hast du die Eltern zu einem Gespräch vorgeladen. Zu dem Gespräch hast du auch den Beratungslehrer dazugebeten. Die Eltern wissen aber weder genau worum es in dem Gespräch geht, noch dass es durch die Anwesenheit des Beratungslehrers einen gewissen "offiziellen Charakter" bekommen wird. Eine konkrete Idee davon, wie du dieses Gespräch angehen willst, hast du nicht, du hast auch keine genauen Vorstellungen davon, was du mit diesem Gespräch erreichen willst oder kannst (abgesehen von dem Wunsch, dass die Eltern sich nicht mehr negativ über dich äußern sollen). Du hast auch die Selbsteinschätzung, dass du selbst emotional eher nicht in der Lage sein wirst, dieses Gespräch sachlich neutral und unaufgeregt zu führen.


    Stimmt das soweit? Was genau erwartest du eigentlich von uns? Wenn du von uns wirklich hilfreiche Tipps zum führen des Gespräches haben möchtest, wirst du nicht umherkommen etwas klarer zu schildern, was genau eigentlich vorgefallen ist und was du in dem Gespräch erreichen möchtest (vielleicht solltest du dir darüber selber erst mal klar werden).
    Deine Posts hier machen insgesamt den Eindruck, dass du hier irgendwie impulsgesteuert agierst, das solltest du unbedingt vor dem Gespräch in den Griff bekommen, sonst kann das nix werden.

    Zitat

    Original von wossen
    Äh, für 1000€ Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung musst Du auf einer TVL 13 Stelle (in Zukunft) über 30 Jahre arbeiten (das Ref. ist zudem praktisch Rentenausfallzeit).
    Ganz davon abgesehen ist die Mindestpension höher (bei 1400 - 1500€)
    Die gibts ab 5 Jahre im Dienst (Referendariat wird voll eingerechnet).


    Die Mindestversorgung beträgt 65% von A4, je nach Bundesland ca. 1350 €. Da man die noch voll versteuern muss bleibt nach Krankenkasse da in der Regel unter 1000 € übrig. Um über diesen Satz hinzaus zu kommen, braucht man ca. 20 Jahre. Das Angestellt noch schlechter dastehen habe ich gar nicht bestritten, ich warne nur vor der Haltung, dass man als Beamter ja automatisch abgesichert ist, auch als Beamter braucht man heute unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung.


    Zitat

    Original von Angestellte
    Aber darum ging es mir auch nicht, sondern es war ja gefragt nach der Gerechtigkeit bei den Brutto- und Nettogehältern. Ich wollte nur deutlich machen, dass das nicht so einfach zu vergleichen ist. Ich selbst bin als Angestellte Mitglied einer Solidargemeinschaft (GKV, Rente, Arbeitslosenversicherung), die ich für sinnvoll halte. Nachteile (und die gibt es!) muss ich dafür eben in Kauf nehmen.


    Das Angestellt unterm Strich ca 500 € weniger raus haben ist ohne Frage daneben, ein Nettogehalt unter 2000 € bei einem Job der eine so lange Ausbildung voraussetzt, macht diesen Beruf sicher alles andere als attraktiv.
    Etwas aufpassen muss man bei dem Vergleich aber bei denjenigen, die aufgrund ihres hohen Alters nicht verbeamtet wurden, denn auch bei Beamten werden bei späterer Verbeamtung die Dienstalterstufen sehr kompliziert berechnet. Jemand der erst mit 45 in den Lehrerberuf geht, darf sich also nicht mit einem Beamten der Dienstalterstufe 10 vergleichen, sondern eher mit der Stufe 7 oder 8.

    Zitat

    Original von Angestellte


    Anders sieht es natürlich bei Dauerkrankheit oder im Alter aus. Bei Beamten gibt es das "Rundum-Sorglos-Paket" aus Steuermitteln, was oft ganz schön teuer sein kann.


    Wenn für dich die ca. 1000 € Mindestversorgung ein "Rundum-Sorglos-Paket" sind, kann man das so stehen lassen, sonst eher nicht (Um darüber hinaus zu kommen, musst du schon ganz schön lange dabei gewesen sein). Ansonsten sollte man auch bei einem Beamten noch knapp 100 € für eine vernünftige Dienstunfähigkeitsversicherung abziehen.

    Auch wenn der letzte Post im vorbildlichen Juristenslang gehalten ist, entspricht er inhaltlich nicht der tatsächlichen Rechtslage, die man zB hier nachlesen kann:


    http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=169376


    oder


    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=169699&sid=


    Natürlich ist es zulässig, dass Handys ggf. länger als bis zum Ende der Unterrichtsstunde einzuziehen und auch eine Rückgabe nur an die Eltern ist (zumindest in Einzelfällen) zulässig, so lange das von der Schulordnung gedeckt und nicht unverhältnismäßig ist. Auch die Drohung mit solchen Schlagworten wie Diebstahl und Unterschlagung kommt zwar gerne mal von Schülern, geht juristisch aber völlig an der Sache vorbei, da beides eine Zueignungsabsicht voraussetzt, die beim Einziehen eines Handys durch den Lehrer bei Unterrichtsstörung ja offensichtlich nicht gegeben ist.


    Trotzdem würde mich mal interessieren, wie der ursprüngliche Fall ausgegangen ist.


    Grüße,
    Moebius

    Irgendwie versteht dich hier keiner so richtig, habe ich das Gefühl.
    Hast jetzt du die Eltern eingeladen oder haben die Eltern dich um das Gespräch gebeten?

    Rückrufen würde ich nur, wenn der Vater auch aktiv um den Rückruf gebeten hat.
    "Klappe halten" ist zwar sicher nicht besonders freundlich, aber man muss als Lehrer auch nicht jedes noch so unsoziale Verhalten von Schülern immer mit Freundlichkeit beantworten. Wenn Schüler sich daneben benehmen ist manchmal auch eine klare Ansage angebracht.

    Wie man in der aktuellen Wirtschaftslage einen zweijährigen Tarifvertrag zu den Konditionen abschließen kann (für dieses Jahr wird sonst mit durchschnittlichen Gehaltssteigerungen um 3% gerechnet) ist mir ein Rätsel.


    PS: Worum wollen wir wetten, dass für die Beamten zumindest die Einmalzahlung nicht übernommen wird?

    Zitat

    Original von floridapanthers
    Ich nutze mein Smartphone in der Schule, um damit Eltern anzurufen, wenn es dem Kind schlecht geht. Die App müsste auf jedem Smartphone installiert sein und "Telefon" oder so heißen.


    Solche Probleme werden bei uns hardwaremäßig gelöst. Durch ein Externeshilfsmodul names "Sekretariat".

    Das Betreuungsproblem hat jeder andere Arbeitnehmer gelegentlich auch, dass das nicht immer einfach zu lösen ist, ist auch klar. Dass du auf der anderen Seite als Lehrer einen Teil deiner Arbeit frei einteilen kannst und unterm Strich - was Kinderbetreuung angeht - eher günstiger dastehst als viele andere Arbeitnehmer auch.
    Du kannst das ja persönlich sehen, wie du möchtest. Wie viele andere das sehen, kannst du an den Rückmeldungen in diesem Thread ja ablesen und bei den Eltern am Elternsprechtag wird es wohl ähnlich sein. Letztendlich musst du entscheiden, ob du möchtest, dass ein Anteil der Eltern dich am Elternsprechtag mit einem gewissen Unverständniss über deine Haltung verlässt. (Wenn deine Schulleitung dir die Entscheidung nicht abnimmt, indem sie die Kindermitnahme schlicht untersagt.)

    Fachkonferenzvorsitzende sind keine Dienstvorgesetzten. Dienstliche Anweisungen gegenüber Kollegen können sie so allgemein erst mal nicht geben. Sie haben aber einen gewissen Handlungsspielraum Dinge festzusetzen, die in ihren Verantwortungsbereich fallen, auch ohne jeweils vorher einen Fachkonferenzbeschluss einzuholen. Ein Fachgruppen- und Sammlungsleiter Physik kann zum Beispiel den Gebrauch der Schülerübung untersagen, wenn er feststellt, dass diese in einem katastrophalen Zustand und derzeit nicht einsatzbereit ist. Wenn sich die Kollegen dann nicht daran halten hat er zwar keine direkten Sanktiionsmöglichkeiten, er wird aber den Schulleiter einschalten können, der dies dann übernimmt.

    Ich wäre als Eltern wohl auch eher irritiert, vielleicht ausgenommen bei einem Säugling, das könnte ich noch am ehesten nachvollziehen. Ein Elternsprechtag ist eine stark verdichtete Kommunikation, die Eltern haben 1 bis 2 mal im Jahr die Möglichkeit für 10 Minuten mit dem Lehrer zu sprechen und erwarten da zurecht, dass der gegenüber konzentriert ist.
    Zwar muss man nicht unbedingt unkonzentriert sein, nur weil das eigene Kind daneben sitzt, aber es kann schon so missverstanden werden.

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