Aber verdammt noch mal, das ist SEIN Job, dem er gewachsen sein muss.
Solche Gespräche zu führen, gehört auch zu seinem Job.
Die Kernfrage ist tatsächlich, ob du die vorgesehenen Kinderbetreuungstage überschritten hast. Da du Dir darüber bisher überhaupt keine Gedanken gemacht zu haben scheinst und sich deine Schilderungen so anhören, als ob Krankheitstage doch recht regelmäßig vorkommen, halte ich das für durchaus möglich (vielleicht in 2011?). Wenn ein Kind dann tatsächlich noch häufiger Krank wird, kann jeder verstehen, dass das ein Problem für Eltern ist, mit dem man auch ein Stück weit flexibel umgehen muss. Das kann jedoch nicht so weit gehen, dass man - und diese Haltung erweckst du hier etwas (vielleicht nur deiner momentanen Verärgerung geschuldet) - einfach sagt "die gesetzliche Regelung ist mir völlig egal, wenn mein Kind krank ist, bleibe ich zu hause und die Schule muss halt sehen, wie sie damit klar kommt".
Zur Art und Weise des Gesprächs kann ich natürlich nichts sagen, die lasse ich jetzt mal hier außen vor und beschränke mich auf das Sachproblem. Im Grundsatz ist es für mich da nachvollziehbar,
- dass der Schulleiter nachfragt, ob Krankheitstage zwischen beiden berufstätigen Betreuungspersonen gleichmäßig aufgeteilt werden.
- dass er auf die Einhaltung der Rechtslage achtet, wenn jemand dagegen verstößt (hier ist er sogar in der Pflicht und ein persönliches Gespräch ist da zunächst das mildeste Mittel).
Wenn Du die vorgesehenen Krankheitstage überschritten hast, hättest Du dich aktiv um Möglichkeiten kümmern können, weitere Überschreitungen in Zukunft zu vermeiden (alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen, bei mehrtägigen Erkrankungen versuchen durch Stundenverlegungen mal einen Tag frei zu schaufeln, etc.). Dass das dann im Einzelfall immer noch mal scheitern kann und man trotzdem noch mal flexibel sein muss, wenn es hart auf hart kommt, steht auf einem anderen Blatt. Es wäre jedoch geschickt gewesen, in so einem Fall von sich aus auf den Schulleiter zuzugehen und deutlich zu machen, dass man das Problem erkannt hat und sich zumindest bemüht, die vorgesehenen Krankheitstage nicht noch weiter zu überschreiten.
Was die Überlegung zur Einschaltung des Personalrats angeht: ich bin Personalrat und hätte einer Kollegin an meiner Schule das gleiche geantwortet, wie Dir hier. Auch wenn es Teil unseres Jobs ist, Kollegen Verständnis entgegen zu bringen und in Konfliktsituationen zu unterstützen, heißt das nicht, dass wir immer uneingeschränkt die Interessen eines Kollegen gegenüber der Schulleitung vertreten können. Teil der Personalratsarbeit ist es eben auch, die Rechtslage zu kennen und aufzuzeigen, wo Forderungen und Beschwerden von Kollegen vielleicht menschlich verständlich, aber eben nicht rechtlich zwingend durchsetzbar sind. Leider ist die gesetzliche Realität an vielen Stellen nicht so, wie sich das Beschäftigte wünschen und es kommt relativ häufig vor, dass Kollegen mit geschwollenen Pulsadern vor uns stehen und sich über den Vertretungsplan, den Stundenplan oder andere Dinge aufregen und wir dann erst mal erklären müssen, dass wir zwar gerne Vermitteln, aber leider nichts erzwingen können, da die Stundenverteilung / die zusätzliche Vertretung / etc. nach der Erlasslage durchaus zulässig ist.
Grüße,
Moebius