Die drei Tage vor Schulbeginn ist bei uns schon relativ volles Programm, das ist gefühlt schon anders, wenn das die Vorwoche ist und nicht Montag bis Mittwoch. Auch die neuen 5er werden dann am Freitag mit einer Feier aufgenommen, für Familie ist der Tag oft günstiger, als wenn das an einem Dienstag stattfindet. Aber natürlich ist das nichts grundsätzliches, eher Dinge, an die man sich halt gewöhnt hat.
Beiträge von Moebius
-
-
Ein Großteil der Präferenzen beruht hier auf subjektiver Erinnerung daran, wie gut oder schlecht das Wetter zu bestimmten Anlässen mal war, die daraus abgeleitete Verallgemeinerung hält aber einer genaueren Überprüfung nicht stand:
https://www.wetter.de/klima/europa/deutschland-c49.html
- der Anteil an Sonnenschein und Wolken ist ist von Mai bis August im statistischen Mittel praktisch identisch.
- auch die Niederschlagsmenge weicht in den Monaten nur Minimal ab, dabei ist sie im Juli sogar am höchsten.
- Juni, Juli und August unterscheiden sich auch in den Durchschnittstemperaturen nur gering, erst im September fällt diese deutlich ab.
Vieles, was das Wetter betrifft, ist schlicht und ergreifend Zufall.
-
Ich finde es schon gut, dass sich die Ferien im Wesentlichen an den wichtigen Hochfesten des Kirchenjahres orientieren.
Tun sie doch gar nicht, andersrum wird ein Schuh daraus:
Alle Gesellschaften in der nördlichen Hemisphäre, unabhängig davon, ob christlich geprägt oder nicht, haben Feiertage und Ferien um die Wintersonnenwende ("die Tage werden wieder länger"), und Einsetzen des Frühjahres ("wir haben den Winter überlebt"). Die kirchlichen Feiertage wurden passend zu diesen aus vorchristlichen Zeiten bereits existierenden Feiern gelegt und nicht umgekehrt.
-
Interessenshalber: was gibt es für rationale Gründe, teuer ausgebildete, hochqualifizierte, arbeitswillige Lehrkräfte in einer Zeit deutlichen Lehrermangels lieber zu pensionieren, als gemeinsam zu überlegen, wo eine Weiterbeschäftigung möglich ist? Ich kann das wirklich überhaupt nicht nachvollziehen.
Diesem Einwand liegt die Fehlannahme zu Grunde, dass behördliche Betscheidungen vernunftbasiert sind. Entscheidungen werden dort ausschließlich auf Basis der sturen Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen getroffen, auch wenn das zu einem Ergebnisführt, bei dem man sich an den Kopf fassen möchte . Im Grunde ist das ein Bereich, der direkt komplett an eine KI übergeben werden könnte, weil der menschliche Faktor sowieso schon jetzt keine Rolle spielt und das offensichtlich auch nicht gewünscht ist. Einziges Problem: die vorhandenen Faxgeräte sind nicht KI-fähig.
-
Ausschluss aus einer einzelnen Unterrichtsstunde ist schulrechtlich eine Erziehungsmaßnahme, die die einzelne Lehrkraft jederzeit treffen kann, selbst wenn es keine Regelung in der Schulordnung dazu gibt. Unberührt davon bleibt ggf. eine Aufsichtspflicht.
-
Kein Schüler hat im Schulgebäude zu rauchen. Wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist, dann nur mit Attest und an einem Ort auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes, an dem genug Abstand zu anderen Schülern und Schulpersonal ermöglicht werden kann.
Kein SuS und kein LuL hat auf dem Schulgelände zu rauchen (oder beim Arzt oder im Flugzeug, ...). Zwingende Gründe dafür gibt es nicht. Es gibt keinen medizinischen Wirkstoff, der ausschließlich durch durch Rauchen zu sich genommen werden kann. Ende der Geschichte.
-
Du kannst Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht verbieten, in der Schule Medikamente zu nehmen, die ärztlich verschrieben sind.
Das ist in Scheinproblem. Kein Schüler nimmt Canabis in der Schule in einer medikamentösen Form und natürlich kann und muss man SuS das Rauchen von Canabis in der Schule weiterhin verbieten, auch wenn er eine Verschreibung hat. Nur weil ich es verschrieben bekommen habe, heißt das noch lange nicht, dass ich im Flugzeug, beim Arzt oder sonstwo anfangen kann, Marihuana zu rauchen.
Noch ma: hier wird ein Problem herbeigeredet, wo keines existiert.
-
Nochmal: warum sollte ich mir irgendwelche Atteste ansehen?
In der Schule wird selbstverständlich nicht konsumiert, in der Schule hat der Schüler auch in einer schul- und prüfungsfähigen Verfassung zu sein. Konsum in der Schule ist selbstverständlich zu unterbinden, wenn er doch stattfindet, kann die Verschreibung eine Rolle bei möglichen Ordnungsmaßnahmen spielen, das kann der Schüler dann gerne mit der Schulleitung verhandeln, nicht mit mir. Schüler, die sich im Unterricht verhalten, als ständen sie in einer den Unterricht störenden Weise unter Substanzeinfluss, verlassen den Unterricht, da ist mir dann auch egal, aus welchem Grund und ob überhaupt sie bekifft sind. In den letzten 10 Jahren ist das bei mir einmal vorgekommen.
-
Immerhin fallen bei uns Fehler bei den Zahlen auf.
-
Dein Fall ist unglaublich komplex, schon alleine weil deine Ansprüche im Falle einer vorzeitigen Pensionierung ganz anders sind, wenn die Ursache nachweislich auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, das muss aber alles unterwegs rechtssicher begleitet werden. Ich würde mir wirkliche jeden Schritt vom Rechtsanwalt abnehmen lassen. Die Falle liegt darin, dass du auf bestimmte Dinge emotional reagierst und dann das Gefühl hast, auf irgend eine Email oder ein Schrieben direkt reagieren zu müssen, weil darin irgendetwas steht, was dich ärgert und das du keinen Tag so stehen lassen möchtest. Das musst du dir verkneifen, mit einer unbedachten Mail kannst du viel Schaden für dich selber anrichten. Teile dem Dienstherren am besten mit, dass du den Vorgang an den Rechtsanwalt abgegeben hast und alle weiteren diesbezüglichen Schreiben direkt an ihn zu richten sind und halt dich dann unbedingt auch selber daran.
-
Wo steht denn die Formulierung?
Auf dem Bestellformular, das man verwenden muss, wenn man den vorgesehenen Rabatt haben möchte.
-
Da sind aber einige Klassen sehr konsequent nicht zum Sekretariat gegangen, als der Lehrer nach 5 Minuten nicht in der Klasse war, damit das nicht aufgefallen ist.
-
Ich möchte bitte alle Termine hintereinander weg als Sommerferien. Dazu Pfingstferien, Osterferien, bewegliche Ferientage für Fasnacht, Weihnachtsferien, Herbstferien (gerne zwei Wochen) und ausnahmslos alle christlichen, jüdischen und islamischen Feiertage frei (Mitfeiern ist wichtig!). Vielen Dank!
Genau.
Und Freitags hätte ich gerne frei. Ich denke es hat auch jeder Verständnis dafür, dass ich nicht vor der 2. und maximal bis zur 5. Stunde arbeite. Eine Freistunde pro Tag zum erholen wäre auch gut.
-
Das stünde klar im Widerspruch zu den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, auf die ich weiter oben hingewiesen hatte. Es ist im Erlass lediglich ausgeführt, dass die Listen der zu beschaffenden Lernmittel auf Anforderung auch dem örtlichen Buchhandel zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet weder, dass die Bücher auch wirklich über diesen zu beschaffen sind noch dass dieser von vornherein zwingend zu beteiligen wäre.
Die genaue Formulierung lautet: "diese Aufträge sollen auf mehrere Bewerber aufgeteilt oder an jährlich wechselnde, möglichst auch kleinere oder mittlere Unternehmen vergeben werden".
Eine Direktbestellung bei den Verlagen erfüllt das nicht. Ich könnte bei Buchhändlern aus anderen Orten bestellen, ich sage ja, dass eigentlich niemand ein Recht daraus ableiten kann, beteiligt zu werden.
-
In Niedersachsen ist im Rahmen des Erlasses festgelegt (nicht im Erlass selber, in irgendwelchen ergänzenden Bestimmungen in denen auch der Rabatt auf den Listenpreis geregelt ist ), dass die Schulbücher für die Leihe über die lokalen Buchhändler bestellt werden müssen, eine Direktbestellung beim Verlag ist unzulässig. Daraus lässt sich nicht unbedingt für einen einzelnen Händler ein Anspruch ableiten, mit Bestellungen in einem bestimmten Umfang bedacht zu werden, aber insgesamt hat man in Niedersachsen schon stark den Eindruck, den Erlass hätten Verlage und Händler geschrieben und nicht das Land geschrieben.
-
Sorry, aber dem kann ich nun so gar nicht folgen. Über welchen Mechanismus soll denn ein örtlicher Buchhändler die Schulen dazu zwingen, bei genau ihm nach genau dreimaligen Entleihen neue Bücher zu ordern? Die Schulen sind den örtlichen Händlern keinerlei Rechenschaft schuldig.
Ich weiß, wovon ich spreche, ich habe die Erfahrung selber gemacht.
Die Buchhändler merken das, weil sie selber Kinder an den Schulen haben, die dann mit Büchern nach Hause kommen, in denen schon vier Vorleiher stehen und die beschweren sich bei der Behörde. Wir haben hier sogar einen Spezialisten, der sich ausrechnet, wie viel Leihgebühr die Schule einnehmen müsste und welcher Anteil ihm davon als jährliche Bestellung zustehen würde und der sich beschwert, sobald die Bestellung bei ihm seiner Meinung nach zu gering ist.
-
Was mich bei der ganzen Debatte eigentlich am ehesten ärgert, ist die Penetranz, mit der BY und BW sich dem allgemeinen Prinzip entziehen.
Dieses Beharren auf Sonderrechten.Für die eigene mentale Gesundheit empfehle ich, sich von solchen Überlegungen zu lösen. Entscheidend ist doch, ob es wirklich ein Vorteil ist.
Wenn Bayern und Baden-Württemberg in ihre Schulgesetze schreiben, dass ihre Lehrkräfte als einzige in Deutschland beim Unterrichten einen Hut tragen sollen, würde ich ja auch nicht aus trotz anfangen ab morgen bei der Arbeit einen Hut zu tragen sondern lachen und denen viel Spaß mit ihren Hüten wünschen. -
Es steht doch nichts davon, dass sie parallel zu neueren Büchern ausgeliehen werden.
Man kann auch ganze Sätze von Büchern 5-6 Jahre benutzen und sie offensichtlich 3 Jahre davon kostenlos leihen.Nein, in Niedersachsen darf ich das so nicht. Man darf die Bücher dreimal verleihen und beim vierten Mal abgeben. Das Problem dabei sind nicht die Eltern oder der Dienstherr, sondern die örtlichen Buchhändler, die auf der Matte stehen, wenn sie merken, dass Bücher länger genutzt werden. Wenn ich das machen möchte, muss ich es also so machen, dass es nicht auffällt, dann kann ich niemandem die Leihgebühr erlassen.
-
Es gibt Fächer, bei denen die Lehrwerke am Schuljahresanfang ausgegeben und von einigen KuK praktisch nie genutzt werden (Musik). In höheren Klassen haben die SuS oft zusätzlich digitale Lehrwerke und lassen die physischen dann zu hause. Beides führt natürlich dazu, dass der Verschleiß drastisch kleiner wird und man Werke theoretisch auch sehr viel länger als 3 oder 4 Jahre nutzen kann.
Dumm ist dann, wenn man immer noch Einklebzettel verwendet, in die die Schüler nacheinander ihre Namen schreiben, so dass offensichtlich erkennbar ist, wenn man die Bücher länger nutzt. (Ist auch in Zeiten der Digitalisierung völlig überflüssig.) Meiner Meinung nach sollte man sich bei den Leihgebühren auch am unteren Rad, also den 33%, des rechtlich zulässigen bewegen, ich habe ja schon geschrieben, dass das problemlos zu finanzieren ist.
-
Arbeitsrecht betrifft doch Beamte nicht?
Öffentliches Dienstrecht ist eine mögliche Vertiefung in Verwaltungsrecht, die aber auch nicht jeder Fachanwalt für Verwaltungsrecht haben muss. Auch wenn Arbeitsrecht so nicht für Beamte gilt, ist Fachkenntnis in dem Bereich auch bei manchen Verfahren, die Beamte betreffen, sicher nützlich. So pauschal lässt sich also schwer sagen, wer im Einzelfall geeignet ist.
Anwälte dürfen sich meines Wissens in zwei Fachgebieten vertiefen, wenn ich mir selber einen suchen müsste, würde ich versuchen einen mit Verwaltungs- und Arbeitsrecht zu finden.
Werbung