Dass es im Bundestag eine Hausordnung geben darf, stellt hier genau so wenig jemand in Frage, wie die Hausordnung in der Schule oder Vorgaben während einer Schulveranstaltung. Nach wie vor wird ausschließlich in Frage gestellt, ob die Schule volljährigen SuS Vorgaben für ihre Freizeit machen darf, die sie an Abenden ohne Programm bei einer Fahrt haben.
Wir werden uns in diesem Punkt wohl nicht einigen, letztlich ist es auch nur entscheidend, dass man als Lehrkraft die Rückendeckung der Schulleitung und der Behörde hat, für welchen Standpunkt auch immer man dann während seiner Fahrt vertreten will.