Beiträge von Moebius

    Dienstbesprechungen sind keine Teilkonferenz, das dürfte in allen Bundesländern so sein.

    Damit unterliegen sie nicht dem Konferenzrecht, genauer gesagt sich sie überhaupt keine irgendwie formal geregelte Tätigkeit, sondern schlicht Teil der allgemeinen Pflicht zur dienstlichen Zusammenarbeit. Damit unterliegen sie aber auch keinen irgendwie gearteten Vorgaben zB über die Form (und es kann formal auf ihnen auch nichts beschlossen werden, alle Abstimmungen auf Dienstbesprechungen sind letztlich nur "Einholen von Meinungsbildern").

    Nichts gegen euch und euer Programm! Ich bin vielmehr immer wieder davon getriggert, dass der Hauptansatz, Lehrkräfte zu stärken, immer ist, dass diese bei sich anfangen sollen und nicht an den Strukturen und Arbeitsbedingungen, die Belastungen verursachen, gearbeitet wird.

    Realistischerweise kann man immer nur sich selber ändern und eigentlich nie das System.

    Ich bin eher davon getriggert, dass konsequent das Wort Interventionen genutzt wird, wo Innovationen gemeint ist. Intervention macht für mich nicht so richtig Sinn.

    Von meinen eigenen Kindern weiß ich, dass Sie ganz begeistert waren, als Ihnen einige Lehrer nach dem Abi das Du angeboten haben.

    Das ist auch etwas völlig anderes, ich sieze überzeugt im Unterricht der Oberstufe, genau so überzeugt biete ich SuS nach dem Abitur das du an, wenn ich jahrelang ein gutes Verhältnis zu ihnen hatte (aber eben auch nicht allen, nach dem Abi bin ich privat, da ist das eine private Entscheidung).

    Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages.

    Bis vor ein paar Jahren konnte der Arbeitgeber dafür das Vorhandensein eines privaten Telefonanschlusses verlangen. Die Rechtssprechung hat sich meines Wissens (ich kenne passende Urteile nicht spontan auswendig, wer sich dafür interessiert, kann sie aber finden) dahingehend geändert, dass inzwischen auch eine regelmäßige Erreichbarkeit per Mail ausreichend ist.

    Also: eine "spontane" Erreichbarkeit kann nicht erwartet werden, aber es kann erwartet werden, dass eine Teilzeitkraft sich an ihrem freien Tag darüber informiert, dass sie am Folgetag in der 1. Stunde eine Vertretung hat, entweder indem sie ihre Mails liest oder indem sie per Telefon erreichbar ist. Diese Pflicht lässt sich nicht mit dem Verweis auf ein fehlendes Dienstgerät aushebeln.

    Ausnahmen sind nur eingetragene Urlaube (von denen wir aber auch nur 30 Tage im Jahr haben).

    Nein, vor Dienstantritt wirst du vereidigt und Beamter auf Probe, dafür müssen Bescheinigung vom Amtsarzt, erweitertes Führungszeugnis und das Abschlusszeugnis vorliegen.

    Das sollte aber auch kein Problem sein, ich habe noch nie gehört, dass man für den Amtsarzt 2 Monate wartet, das ist eigentlich eine Frage von 1-2 Wochen.

    Ich möchte von meinem Schulleiter gar nicht geduzt werden, er ist mein Dienstvorgesetzter und zwischen uns besteht eindeutig ein Machtgefälle in unserem dienstlichen Verhältnis. In schwierigen Situationen ist es mir für mich persönlich wichtig, eine professionelle Distanz wahren zu können, was mit dem "du" klar erschwert wird. Gleichzeitig würde diese dienstliche Hierarchie mich aber auch in eine schwierige Situation bringen, wenn er mir das "du" anbieten würde.

    (Nur mal so als Perspektivwechsel, das gleiche Problem bestünde natürlich zwischen mir und meinen Schülern.)

    Du verdrehst meine Aussage. Ich finde Mobbing absolut nicht lustig. Wenn man den Mobber jedoch auflaufen lässt, indem man (als Opfer) über sein Verhalten lacht, verlässt man die Opferrolle.

    Gerade im schulischen Kontext ist das kompletter Unsinn. Mobbing zwischen Schüler baut sich gerade dadurch auf, dass die Opfer lange "gute Miene zum bösen Spiel" machen und die Mobber keine angemessene Rückmeldung über ihr Verhalten kriegen.

    (Allerdings ganz unabhängig vom hier beschriebenen Verhalten, hier geht es erst mal nur um eine einzelne Situation, das hat mit Mobbing so erst mal nichts zu tun.)

    Der Anspruch auf einen eigenverantwortlichen Einsatz in beiden Fächern steht tatsächlich nicht explizit in der von mir zitierten Vorschrift.

    Weder explizit noch implizit.

    Auch im Ausbildungsunterricht plant ein Referendar den Unterricht und auch die Stoffverteilung selber, auch die Klassenbucheinträge macht er selbst. Der einzige Unterschied zwischen eigenverantwortlichem und Ausbildungsunterricht ist doch, dass eine weitere Lehrkraft hinten drin sitzt und hinterher die Stunden bespricht und außerdem im "Notfall" eingreifen kann (was bei mir im Physikunterricht schon mal vorgekommen ist, als der Referendar gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat.). Alle Anforderungen der Ref-Vorgaben lassen sich natürlich auch mit Ausbildungsunterricht erfüllen.

    Der eigenverantwortliche Unterricht kann einem Referendar auch ganz abgenommen werden, wenn Schulleitung und Seminar zu der Auffassung kommen, dass der Referendar eine besonders intensive Begleitung benötigt. Hier wird das sogar als notwendiger Schritt erachtet, bevor man jemanden aufgrund schwerwiegender Defizite mit schlechter als ausreichend vorbenotet.

    Und ja, Freiplätze sind in Niedersachsen definitiv auf SuS um zu legen, so lange es sich um Aktivitäten handelt, bei denen die Lehrkraft auf Teil nimmt. Das ist abzugrenzen, von Tätigkeiten, bei denen die Lehrkraft nur als reine Aufsicht dabei ist.

    Beispiel: Ich gehe mit meinen SuS in die Trampolinhalle. Da zahle ich keinen Eintritt und lege auch nichts um, ich betrete die Sprungflächen aber auch nicht, so lange ich keinen Schüler da runter ziehen muss, der sich nicht benimmt. Wenn ich mit springen möchte, lege ich das um, wenn der Veranstalter mir keinen Eintritt berechnet.

    Den Helikopterrundflug lege ich um, ich gucke ja auch raus.

    Die beiden oben zitierten Rechtsvorschriften zeigen doch auch für diese beiden Bundesländer, dass es eben keinen Anspruch auf einen eigenverantwortlichen Einsatz in beiden Fächern gibt und genau darum geht es dem TE doch.

    Man kann endlos darüber diskutieren, wie es in einzelnen Schulen gehandhabt wird und worauf das Seminar wert legt, das nützt bezüglich der Rechtsgrundlage aber nichts. Ich bezweifle, dass es in irgendeinem Bundesland eine rechtlich zwingende Regelung gibt, nach der Referendare in beiden Unterrichtsfächern eigenverantwortlich unterrichten müssen (Ich lasse mich gerne korrigieren, dann aber bitte mit verweis auf die rechtliche Grundlage). In Niedersachsen gibt es diese definitiv nicht.

    Je nach Fachkombination ist das unter Umständen gar nicht möglich, in Nds. sind 6 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht vorgesehen, wenn jemand zwei Langfächer hat, kann es schnell unmöglich sein, in beiden in regulären Klassen eigenverantwortlich eingesetzt zu werden.

    Natürlich müssen sie in beiden ausgebildet werden.

    Ich hätte angenommen (sorry, naive Logik), dass eine Schule, die in einem Fach nicht ausbilden kann, dies auch meldet und es auch Folgen hat.

    Von nicht ausbilden können war keine Rede.

    Manch einer wird das Gegenteil behaupten: wird der Referendar nicht eigenverantwortlich eingesetzt, so erhält er um so mehr Ausbildungsunterricht, da die zu unterrichtende Gesamtstundenzahl ja die gleiche bleibt.

    Die Schule ist zumindest in Niedersachsen nicht verpflichtet irgendwem bestimmte Stunden zu geben, die Stunden der Referendare werden den Schulen angerechnet, wie sie diese Nutzen oder ob sie sie zum Teil sogar verfallen lassen, liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Es kommt hier regelmäßig vor, dass man nur in einem Fach eigenverantwortlich eingesetzt wird. Die Konsequenz ist, dass man dann in anderen Fach mehr Ausbildungsunterricht machen muss.

    (Es gibt sogar eine Schule in privater Trägerschaft, bei der es regelmäßig vorkommt, dass Refs mit Fächern in denen viele Lehrkräfte vorhanden sind, gar nicht eigenverantwortlich eingesetzt werden sondern erst mal nur Ausbildungsunterricht machen. Das gefällt dem Seminar nicht, das kann aber nichts dagegen machen.)

    Gib die Information über deinen Unterrichtseinsatz frühzeitig an deine Fachleiter weiter, falls dies in deinem Bundesland ein Problem ist, muss sich das Seminar darum kümmern und nicht du.

    Tut uns leid, dieser Thread dienst ausschließlich der Bewahrung und Weitergabe von "Handlungs- und produktionsorientierter Literaturunterricht" von Haas, Gerhard/Menzel, Wolfgang/Spinner, Kaspar H. für zukünftige Generationen, nicht von irgendwelchen billigen Abklatschen.

    Du gehst ja auch nicht zu Ferrarihändler und fragst da, ob sie dir mal die Reifen von deinem Fahrrad aufpumpen können.

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