Dienstbesprechungen sind keine Teilkonferenz, das dürfte in allen Bundesländern so sein.
Damit unterliegen sie nicht dem Konferenzrecht, genauer gesagt sich sie überhaupt keine irgendwie formal geregelte Tätigkeit, sondern schlicht Teil der allgemeinen Pflicht zur dienstlichen Zusammenarbeit. Damit unterliegen sie aber auch keinen irgendwie gearteten Vorgaben zB über die Form (und es kann formal auf ihnen auch nichts beschlossen werden, alle Abstimmungen auf Dienstbesprechungen sind letztlich nur "Einholen von Meinungsbildern").